Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 10.07.2007 - 1 LC 200/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3264
OVG Niedersachsen, 10.07.2007 - 1 LC 200/05 (https://dejure.org/2007,3264)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10.07.2007 - 1 LC 200/05 (https://dejure.org/2007,3264)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10. Juli 2007 - 1 LC 200/05 (https://dejure.org/2007,3264)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,3264) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Voraussetzungen eines Folgekostenvertrages

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 BauGB; § 56 VwVfG; § 59 Abs. 1 Nr. 4 VwVfG; § 139 BGB; § 814 BGB
    Anforderungen an die hinreichende Bestimmtheit eines städtebaulichen Folgekostenvertrags; Erbringung der Kosten für notwendige Folgeeinrichtungen (Schulen und Kindertagesstätten) durch den Abschluss von Folgekostenverträgen mit den Grundstückseigentümern in neuen ...

  • Judicialis

    BauGB § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 3; ; VwVfG §§ 54 ff

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 3; VwVfG §§ 54 ff
    Voraussetzungen eines Folgekostenvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen des städtebaulichen Folgekostenvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die hinreichende Bestimmtheit eines städtebaulichen Folgekostenvertrags; Erbringung der Kosten für notwendige Folgeeinrichtungen (Schulen und Kindertagesstätten) durch den Abschluss von Folgekostenverträgen mit den Grundstückseigentümern in neuen ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Städtebauliche Verträge: Keine schrankenlose Kosten-Überwälzung! (IBR 2008, 1132)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2008, 49
  • NZBau 2008, 49 (Volltext mit red. LS u. Anm.)
  • BauR 2008, 566
  • BauR 2008, 57
  • ZfBR 2007, 804
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 18.01.1979 - VII ZR 165/78

    Rückforderung fehlgeleiteter Renten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.07.2007 - 1 LC 200/05
    Die ratio legis des § 814 BGB liegt darin, dass der Leistende bei Leistung in Kenntnis der Nichtschuld nicht schutzwürdig ist und sich dem Einwand des venire contra factum proprium ausgesetzt sieht (Lorenz, in: Staudinger, BGB, 1999, § 814 Rn. 2; Lieb, in: Münchner Kommentar zum BGB, 4. Aufl. 2004, Rn. 2; BGH, Urt. v. 18.1.1979 - VII ZR 165/78 -, BGHZ 73, 202).

    Die Schutzwürdigkeit des Vertrauens der Verwaltung, eine trotz Kenntnis der Nichtschuld erbrachte Leistung nicht erstatten zu müssen, gehört nicht zum Tatbestand des § 814 BGB (anders für eine Sonderkonstellation BGH, Urt. v. 18.1.1979, aaO).

  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 48.82

    Einwirkung Privatrecht-öffentliches Recht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.07.2007 - 1 LC 200/05
    Der Tatbestand des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruches setzt voraus, dass zugunsten des Schuldners des Erstattungsanspruches eine unmittelbare Vermögensverschiebung ohne Rechtsgrund stattgefunden hat oder dass deren Rechtsgrund später entfallen ist (BVerwG, Urt. v. 12.3.1985 - 7 C 48.82 -, BVerwGE 71, 85).

    Die Gesetzesbindung der öffentlichen Verwaltung dürfte einer analogen Anwendung des § 814 BGB grundsätzlich nicht entgegenstehen (vgl. allerdings gegen die analoge Anwendung des § 818 Abs. 3 BGB: BVerwG, Urt. v. 12.3.1985 - 7 C 48.82 -, BVerwGE 71, 85).

  • BVerwG, 13.12.1994 - 4 B 216.94

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Klärungsbedürftigkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.07.2007 - 1 LC 200/05
    Ein Verstoß gegen die Beurkundungspflicht führt nicht aus Rechtsgründen stets zur Gesamtnichtigkeit eines Vertrages (BVerwG, B. v. 13.12.1994 - 4 B 216.94 - juris).

    § 59 Abs. 3 VwVfG ist ebenso wie § 139 BGB abdingbar, weil die Regelung keinen spezifisch rechtsstaatlichen Gehalt der Gesetzesbindung hat, sondern einen allgemeinen Rechtsgedanken zum Ausdruck bringt (Stelkens, aaO; BVerwG, B. v. 13.12.1994, aaO).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.02.2005 - 5 S 639/02

    Zulässigkeit städtebaulicher Folgekostenverträge im Rahmen einer Angebotsplanung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.07.2007 - 1 LC 200/05
    Entscheidend sei allerdings nicht die Unterscheidung zwischen großen und kleinen als Neubauland ausgewiesenen Flächen: "Die Trennung nach ´groß´ und ´klein´ spielt ... eine Rolle nicht von der Ursächlichkeit her, ..." (so auch später VGH Mannheim, Urt. v. 2.2.2005 - 5 S 639/02 -, BRS 69 Nr. 213).

    In jüngerer Zeit hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Beschluss vom 21. Juni 2005 noch einmal an seine zuvor ergangenen Entscheidungen angeknüpft (- 4 B 32.05 -, BRS 69 Nr. 214, Bestätigung von VGH Mannheim v. 2.2.2005 - 5 S 639/02 -, BRS 69 Nr. 213 = BauR 2005, 1595): "Folgekostenverträge dürfen nur oder allenfalls das erfassen, was von einem bestimmten Bauvorhaben an Folgen ausgelöst wird.

  • BVerwG, 25.11.2005 - 4 C 15.04

    Städtebaulicher Vertrag; Bebauungsplan, Aufstellung eines -s; Anspruch auf -;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.07.2007 - 1 LC 200/05
    Für die normalen Geschäftsunkosten in Gestalt der gemeindlichen Planungskosten hat das Bundesverwaltungsgericht eine differenzierende Lösung gefunden, die nicht mit dem privatrechtlichen Aufwendungsbegriff arbeitet und übereinstimmt (BVerwG, Urt. v. 25.11.2005 - 4 C 15.04 -, BVerwGE 124, 385).
  • BVerwG, 17.07.2001 - 4 B 24.01

    Umlegung, freiwillige; Vertrag, städtebaulicher; Vorteilsausgleich;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.07.2007 - 1 LC 200/05
    Hat ein Bürger durch die Übernahme von Kosten gegenüber einer Behörde keinen endgültigen Nachteil erlitten, weil er diese Kosten vertraglich weitergegeben hat, dann kann die Geltendmachung eines Erstattungsanspruches gegen die Behörde, mit dem die Rückerstattung der an die Behörde geleisteten Kosten gefordert wird, treuwidrig sein (BVerwG, B. v. 17.7.2001 - 4 B 24.01 -, NVwZ 2002, 473 = BRS 64 Nr. 230).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.10.1990 - 2 S 2098/89

    Nichtigkeit eines Vertrages über die Zahlung einer Folgelastenpauschale an die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.07.2007 - 1 LC 200/05
    Es bleibt offen, ob die analoge Anwendung des § 814 BGB im öffentlichen Recht auch dann ausgeschlossen ist, wenn freiwillig geleistet wurde und nicht unter dem Druck hoheitlichen Handelns (so war im Fall VGH Mannheim, Urt. v. 18.10.1990 - 2 S 2098/89 -, NVwZ 1991, 583 der Folgekostenvertrag durch Nicht-Weiterleitung eines Bauantrages erzwungen worden).
  • BVerwG, 16.05.2000 - 4 C 4.99

    Verwaltungsrechtlicher Vertrag; Austauschvertrag; Billigkeitsausgleich;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.07.2007 - 1 LC 200/05
    Eine Treuwidrigkeit des Rückforderungsbegehrens verlangt vielmehr, dass besondere, in der Person oder im Verhalten des Erstattung begehrenden Bürgers liegende Umstände hinzutreten (BVerwG, Urt. v. 16.5.2000 - 4 C 4.99 -, BVerwGE 111, 162).
  • BVerwG, 26.03.2003 - 9 C 4.02

    Gewerbesteuer; Aussetzungszinsen; Stundungszinsen; Leistungsbescheid;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.07.2007 - 1 LC 200/05
    Die Geltendmachung eines Erstattungsanspruches wird nicht schon dadurch treuwidrig, dass die Behörde die Planung auf Initiative des Bürgers begonnen hatte (BVerwG, Urt. v. 26.3.2003 - 9 C 4.02 -, NVwZ 2003, 993).
  • BVerwG, 14.08.1992 - 8 C 19.90

    Baurecht: Zulässigkeit der Abwälzung von Baufolgekosten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.07.2007 - 1 LC 200/05
    Das Bundesverwaltungsgericht hat die obige Entscheidung des VGH Mannheim mit seinem Revisionsurteil vom 14. August 1992 (- 8 C 19.90 -, NJW 1993, 1810 = BVerwGE 90, 310) korrigiert und die Rechtsprechung im Sinne der Entscheidung aus dem Jahr 1973 weitergeführt.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.1990 - 2 S 1058/88

    Folgekostenvertrag mit Grundstückseigentümern - Erstattung des

  • BGH, 08.02.1994 - KZR 2/93

    "Pronuptia II"; Rechtsfolgen der Kartell-Nichtigkeit einzelner Abreden in einem

  • BVerwG, 21.06.2005 - 4 B 32.05

    Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz; Teilnichtigkeit eines Vertrages

  • BVerwG, 06.07.1973 - IV C 22.72

    Rechtsweg bei Streitigkeit um einen sog. Folgekostenvertrag

  • BVerwG, 29.01.2009 - 4 C 15.07

    Städtebaulicher Vertrag; Folgekostenvertrag; Erstattungsanspruch; Grundsatz von

    Auf die Berufung der Beklagten hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht mit Urteil vom 10. Juli 2007 (ZfBR 2007, 804 = BauR 2008, 57) die Klage mit der Begründung abgewiesen, zwar sei der Folgekostenvertrag nichtig, die Geltendmachung des Erstattungsanspruchs sei aber nach Treu und Glauben ausgeschlossen.
  • OVG Niedersachsen, 19.05.2011 - 1 LC 86/09

    Berücksichtigung einer Steigerung des Grundstückswerts bei der Angemessenheit der

    1, Anwendung der Revisionsentscheidung des BVerwG vom 29.01.2009 - 4 C 15.07 -, BVerwGE 133, 85 zur Senatsentscheidung vom 10.07.2005 - 1 LC 200/05 -, ZfBR 2007, 804 (vgl. a. BVerwG, Urt. v. 24.3.2011 - 4 C 11.10 -, DVBl. 2011, 823).

    Dieser hat der Senat durch Urteil vom 10. Juli 2005 (- 1 LC 200/05 -, ZfBR 2007, 804) stattgegeben.

    Auf die hiergegen von der Klägerin eingelegte (zugelassene) Revision hat das Bundesverwaltungsgericht durch Urteil vom 29. Januar 2009 (4 C 15.07 - BVerwGE 133, 85 = BRS 74 Nr. 235) die Senatsentscheidung vom 10. Juli 2005 - 1 LC 200/05 - aufgehoben und die Sache zu neuerlicher Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

  • VG Osnabrück, 10.02.2009 - 1 A 274/07

    Abschöpfung ; Entreicherung; Erstattung; Erstattungsanspruch; Folgekosten;

    Allerdings dürften Folgekostenverträge nicht nur mit Vorhabenträgern für die Erschließung von größeren Neubauflächen abgeschlossen werden, sondern auch mit einer Vielzahl einzelner Grundstückseigentümer und mit Bezug auf kleinere Bauflächen (Nds. OVG, Urteil vom 10. Juli 2007 - 1 LC 200/05 -, BauR 2008, 57).

    Da sich die Beklagte nicht direkt zur Änderung des Bebauungsplanes durch Erlass einer Änderungssatzung nach § 10 Abs. 1 BauGB verpflichten durfte (vgl. § 1 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 2 BauGB) und dies auch nicht getan hat - in § 1 Abs. 1 Satz 2 der Verträge stellen die Vertragsschließenden klar, dass die Grundstückseigentümer durch den Abschluss der Verträge keinen Anspruch auf Aufstellung bzw. Änderung des Bebauungsplanes oder auf ermessensfehlerfreie Entscheidung erwerben -, liegt ein so genannter "hinkender Austauschvertrag" vor (zum Begriff vgl. Nds. OVG, Urteil vom 10. Juli 2007, a.a.O.).

    Nur wenn die getroffene, von § 139 BGB abweichende Regelung ihrerseits unwirksam ist, z.B. weil der Schutzzweck des gesetzlichen Verbots, aus dem sich die Unwirksamkeit der anderen Bestimmungen ergibt, einer Aufrechterhaltung des Vertrags im Übrigen entgegensteht, bleibt es bei der gesetzlichen Regelung (Nds. OVG, Urteil vom 10. Juli 2007, a.a.O., m.N. aus der Rspr. des BGH).

    Zwar hat das Nds. OVG in seinem Urteil vom 10. Juli 2007 (a.a.O.) unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Juli 2001 ausgeführt, die Geltendmachung eines Erstattungsanspruches gegen die Behörde, mit dem die Rückerstattung der an die Behörde geleisteten Kosten gefordert wird, könne treuwidrig sein, sofern ein Bürger durch die Übernahme von Kosten gegenüber einer Behörde keinen endgültigen Nachteil erlitten habe, weil er diese Kosten vertraglich weitergegeben habe, wobei entscheidend darauf abzustellen sei, ob dem Bürger die Erstattung einen ihm nach der Rechtsordnung nicht zustehenden, mithin unverdienten Vorteil verschaffe.

  • OVG niedersachsen, 18.02.2016 - 1 LC 28/12

    Folgekosten; salvatorische Klausel

    Hat ein Bürger durch die Übernahme von Kosten gegenüber einer Behörde keinen endgültigen Nachteil erlitten, weil er diese Kosten vertraglich weitergegeben hat, kann zwar die Geltendmachung eines Erstattungsanspruches gegen die Behörde, mit dem die Rückerstattung der an die Behörde geleisteten Kosten gefordert wird, treuwidrig sein (BVerwG, B. v. 17.7.2001 - 4 B 24.01 -, NVwZ 2002, 473 = BRS 64 Nr. 230; Senatsurt. v. 10.7.2007 - 1 LC 200/05 -, ZfBR 2007, 804 = BRS 71 Nr. 220, JUIS-Rdnr. 74).
  • VG Osnabrück, 10.02.2009 - 1 A 275/07

    Abschöpfung des Planungsvorteils; Entreicherung; Folgekostenvertrag; Kausalität;

    Allerdings dürften Folgekostenverträge nicht nur mit Vorhabenträgern für die Erschließung von größeren Neubauflächen abgeschlossen werden, sondern auch mit einer Vielzahl einzelner Grundstückseigentümer und mit Bezug auf kleinere Bauflächen (Nds. OVG, Urteil vom 10. Juli 2007 - 1 LC 200/05 -, BauR 2008, 57).

    Da sich die Beklagte nicht direkt zur Änderung des Bebauungsplanes durch Erlass einer Änderungssatzung nach § 10 Abs. 1 BauGB verpflichten durfte (vgl. § 1 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 2 BauGB) und dies auch nicht getan hat - in § 1 Satz 2 des Vertrages stellen die Vertragsschließenden klar, dass die Grundstückseigentümerin durch den Abschluss des Vertrages keinen Anspruch auf Aufstellung bzw. Änderung des Bebauungsplanes oder auf ermessensfehlerfreie Entscheidung erwirbt -, liegt ein so genannter "hinkender Austauschvertrag" vor (zum Begriff vgl. Nds. OVG, Urteil vom 10. Juli 2007, a.a.O.).

    Der Geltendmachung des Erstattungsanspruchs steht hier auch nicht entgegen, dass der Klägerin durch die an die Beklagte geleistete Zahlung eines Wertausgleichs kein endgültiger Vermögensnachteil entstanden ist (zu diesem Ausschlussgrund vgl. Nds. OVG, Urteil vom 10. Juli 2007, a.a.O., sowie die Urteile der Kammer vom heutigen Tage in den Verfahren 1 A 274/07, 258 und 259/08).

  • VG Osnabrück, 10.02.2009 - 1 A 11/09

    Abschöpfung des Planungsvorteils; Entreicherung; Folgekostenvertrag; Kausalität;

    Allerdings dürften Folgekostenverträge nicht nur mit Vorhabenträgern für die Erschließung von größeren Neubauflächen abgeschlossen werden, sondern auch mit einer Vielzahl einzelner Grundstückseigentümer und mit Bezug auf kleinere Bauflächen (Nds. OVG, Urteil vom 10. Juli 2007 - 1 LC 200/05 -, BauR 2008, 57).

    Da sich die Beklagte nicht direkt zur Änderung des Bebauungsplanes durch Erlass einer Änderungssatzung nach § 10 Abs. 1 BauGB verpflichten durfte (vgl. § 1 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 2 BauGB) und dies auch nicht getan hat - in § 1 Satz 2 des Vertrages stellen die Vertragsschließenden klar, dass den Grundstückseigentümer durch den Abschluss des Vertrages keinen Anspruch auf Aufstellung bzw. Änderung des Bebauungsplanes oder auf ermessensfehlerfreie Entscheidung erwirbt -, liegt ein sogenannter "hinkender Austauschvertrag" vor (zum Begriff vgl. Nds. OVG, Urteil vom 10. Juli 2007, a.a.O.).

    Der Geltendmachung des Erstattungsanspruchs steht hier auch nicht entgegen, dass dem Kläger durch die an die Beklagte geleistete Zahlung eines Wertausgleichs kein endgültiger Vermögensnachteil entstanden ist (zu diesem Ausschlussgrund vgl. Nds. OVG, Urteil vom 10. Juli 2007, a.a.O., sowie die Urteile der Kammer vom heutigen Tage in den Verfahren 1 A 274/07, 258 und 259/08).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.03.2008 - 3 M 188/07

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Windkraftanlage für Konkurrenzvorhaben

    Bei Folgekostenverträgen ist eine Gewinnmöglichkeit für die Gemeinden auszuschließen (vgl. zusammenfassend OVG Lüneburg, U. v. 10.07.2007 - 1 LC 200/05 - ZfßR 2007, 804; Stüer, Handbuch des Bau- und Fachplanungsrechts, 3. Aufl. Rn. 1907).
  • VGH Bayern, 16.11.2009 - 4 BV 07.1902

    Städtebaulicher Vertrag (Folgekostenvertrag); Straßenbaumaßnahme; Beseitigung

    Insbesondere steht dem Erstattungsanspruch der Kläger nicht der in § 814 BGB enthaltene Rechtsgedanke entgegen, wonach das zum Zweck der Erfüllung einer Verbindlichkeit Geleistete nicht zurückgefordert werden kann, wenn der Leistende gewusst hat, dass er zur Leistung nicht verpflichtet war (zur Anwendbarkeit des § 814 BGB auf den öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch s. BVerwG v. 20.3.2003 Az. 2 C 23/02 in juris RdNr. 27; OVG Lüneburg v. 10.7.2007 Az. 1 LC 200/05 in juris RdNr. 69 f.).
  • VG Augsburg, 30.01.2014 - Au 5 K 10.2044

    Erstattungs-/Bereicherungsansprüche; öffentlich-rechtliche Verträge;

    Die Rechtsvorgängerin des Klägers hat der Beklagten nicht zugesagt, dass sie sich unabhängig von einer eventuellen Nichtigkeit oder Teilnichtigkeit der Verträge aus materiellen Gründen an die vertraglichen Vereinbarungen halten werde (OVG Lüneburg, U.v. 10.7.2007 - 1 LC 200/05 - BauR 2008, 57 ff.; BayVGH, U.v. 18.12.2008 - 4 BV 07.3067 - BayVBl 2000, 722 ff.).
  • VGH Bayern, 15.07.2020 - 3 ZB 19.553

    Rückforderung aus Gefälligkeit überhöhter Vergütungen für Lehraufträge

    Dies gilt sowohl zugunsten der öffentlichen Verwaltung (OVG Berlin-Bbg, U.v. 23.5.2013 - 5 B 3.10 - juris Rn. 48; OVG NW, B.v. 9.11.2015 - 6 A 500/13 - juris Rn. 16; HessVGH, U.v. 17.7.1990 - 11 UE 1487/89 - juris Rn. 30; ThürOVG, U.v. 17.12.2002 - 2 KO 701/00 - juris 51; Lorenz in Staudinger/Lorenz (2007), BGB, § 814 Rn. 3; offengelassen: NdsOVG, U.v. 10.7.2007 - 1 LC 200/05 - juris Rn. 69 f.; BayVGH, B.v. 16.11.2009 - 4 BV 07.1902 - juris Rn. 73), weil die öffentliche Hand dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung verpflichtet ist, ihr Interesse darauf gerichtet sein muss, eine ohne Rechtsgrund eingetretene Vermögensverschiebung zu beseitigen und den rechtmäßigen Zustand wiederherzustellen und der Regelung des § 814 1. Alt. BGB ebenso wie den §§ 818 Abs. 3 und 4, 819 Abs. 1 BGB eine Interessenwertung (gleiche Interessen beider Seiten) zugrunde liegt, die in das öffentliche Recht (ungleiche Interessen beider Seiten) nicht übertragbar ist (BVerwG, U.v. 12.3.1985 - 7 C 48.82 - juris Rn. 14 zu §§ 818 Abs. 3, 819 Abs. 1 BGB; U.v. 26.3.2003 - 9 C 4.02 - juris zu § 817 Satz 2 BGB), als auch zugunsten des Beamten, der - wie in der hier vorliegenden Fallkonstellation - eine staatliche Leistung aufgrund eines Gefälligkeits-Verwaltungsaktes erhalten hat.
  • VG Göttingen, 08.09.2008 - 3 A 339/06

    Beurkundung, notarielle; Erschließungsvertrag; Grundstücksübertragung; Treu und

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.12.2021 - 2 LB 3/21

    Rückzahlung aus öffentlich-rechtlichem Erstattungsanspruch

  • VG Köln, 26.01.2021 - 17 K 851/18
  • VG Münster, 17.03.2010 - 3 K 211/09

    Zulässigkeit einer Leistungsklage bei fehlender außergerichtlicher Befassung der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht