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   OVG Niedersachsen, 10.09.2015 - 1 LA 90/15   

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OVG Niedersachsen, 10.09.2015 - 1 LA 90/15 (https://dejure.org/2015,25139)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10.09.2015 - 1 LA 90/15 (https://dejure.org/2015,25139)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10. September 2015 - 1 LA 90/15 (https://dejure.org/2015,25139)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 173 Abs 1 S 2 BauGB; § 173 Abs 1 S 1 BauGB; § 122 Abs 5 S 4 BauGB; § 172 BauGB; § 2 Abs 16 BauO ND; § 75a Abs 2 BauO ND; § 63 Abs 1 S 2 BauO ND; § 2 Abs 10 BauO ND
    Bauaufsichtsbehörde; Baugenehmigung; vereinfachtes Verfahren; vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren; Baugenehmigungsverfahren; Einvernehmen; Einvernehmensfiktion; Erhaltungssatzung; Funktionslosigkeit; Gemeinde; Prüfungsumfang; städtebauliches Planungsrecht; ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Prüfungsumfang im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 328
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Niedersachsen, 30.04.2014 - 1 LB 200/12

    Möglichkeit der Erteilung einer Baugenehmigung vor Vorliegen einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.09.2015 - 1 LA 90/15
    Zum städtebaulichen Planungsrecht i. S. von § 2 Abs. 16 NBauO 2012 (§ 2 Abs. 10 NBauO 2003) zählt das gesamte Städtebaurecht, mithin alle Vorschriften des Baugesetzbuchs, die dem allgemeinen oder dem besonderen Städtebaurecht zugehören (im Anschluss an Senat, Urt. v. 30.4.2014 - 1 LB 200/12 -, juris Rn. 17 = BauR 2014, 1455).

    Dazu zählt das gesamte Städtebaurecht, mithin alle Vorschriften des Baugesetzbuchs, die dem allgemeinen oder - wie die §§ 172 ff. BauGB - dem besonderen Städtebaurecht zugehören (so zum Recht der städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen Senat, Urt. v. 30.4.2014 - 1 LB 200/12 -, juris Rn. 17 = BauR 2014, 1455; Wiechert, in: Große-Suchsdorf/Lindorf/ Schmaltz/Wiechert, NBauO, 8. Aufl. 2006, § 2 Rn. 80; ebenso für die Neufassung Mann, in: Große-Suchsdorf, NBauO, 9. Aufl. 2013, § 2 Rn. 160).

    Sie ist - wie ausgeführt - unmittelbar aus dem Gesetz zu beantworten und zudem in der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urt. v. 30.4.2014, a. a. O.) in Übereinstimmung mit der Literatur geklärt.

    Ungeachtet der Tatsache, dass die erforderliche Abbruchgenehmigung gemäß § 173 Abs. 1 Satz 2 BauGB im Rahmen der Baugenehmigung zu erteilen gewesen wäre, es demzufolge an einer Zuständigkeit der Klägerin fehlte und die trotz fehlender Abbruchgenehmigung erteilte Baugenehmigung aufgrund der vom Senat jüngst bestätigten Schlusspunkttheorie (vgl. Senat, Urt. v. 30.4.2014, a. a. O., juris Rn. 17) auch aus diesem Grund rechtswidrig ist, ist das Gegenteil richtig.

  • BVerwG, 26.03.2015 - 4 C 1.14

    Windenergieanlage; Baugesuch; immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.09.2015 - 1 LA 90/15
    Noch deutlicher als in § 36 BauGB hat der Gesetzgeber in dem Konflikt zwischen Planungshoheit der Gemeinde und Baufreiheit eine eindeutige Regelung getroffen, der zufolge gegen den Willen der Gemeinde bis zu einer gerichtlichen Klärung der Genehmigungsfähigkeit eines Vorhabens auf die Verpflichtungsklage des Bauherren hin keine Baugenehmigung erteilt werden darf (vgl. zu § 36 BauGB BVerwG, Beschl. v. 11.8.2008 - 4 B 25.08 -, juris Rn. 5 = NVwZ 2008, 1347 = BRS 73 Nr. 156; Urt. v. 26.3.2015 - 4 C 1.14 -, juris Rn. 17 = BauR 2015, 1457).

    Dass dies nicht zutrifft, hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem vom Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern nicht berücksichtigten Beschluss vom 11. August 2008 (a. a. O, juris Rn. 6) ausdrücklich klargestellt und betont, dass bereits die Missachtung des gesetzlich gewährleisteten Rechts der Gemeinde auf Einvernehmen zur Aufhebung der Baugenehmigung führt (ebenso BVerwG, Urt. v. 26.3.2015, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 18.09.2014 - 1 KN 123/12

    Koexistenz von Ferienwohnungen und Dauerwohnungen als Regelnutzungenin einem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.09.2015 - 1 LA 90/15
    Zu betrachten ist - wie der Senat zu der insoweit vergleichbaren Problematik örtlicher Bauvorschriften bereits entschieden hat (vgl. Senat, Urt. v. 18.9.2014 - 1 KN 123/12 -, juris Rn. 56 = BauR 2015, 452) - vielmehr jede einzelne Erhaltungssatzung daraufhin, ob sie sich vor dem Hintergrund der geltend gemachten Erhaltungsziele als gerechtfertigt erweist.

    Wie der Senat wiederholt festgestellt hat, haben Zweitwohnungen in städtebaulicher Hinsicht vielfältige negative Folgen (vgl. nur Senat, Urt. v. 18.9.2014 - 1 KN 123/12 -, juris Rn. 30 = BauR 2015, 452), sodass es ein legitimes Ziel der Gemeinden darstellen kann, derartige Wohnnutzungen zu unterbinden.

  • OVG Niedersachsen, 23.06.2009 - 12 LC 136/07

    Aufhebung eines Bauvorbescheids bei unwirksamer Ersetzung eines Einvernehmens für

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.09.2015 - 1 LA 90/15
    Wie auch § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB räumt § 173 Abs. 1 Satz 2 BauGB der Gemeinde eine Art Mitentscheidungsbefugnis im Baugenehmigungsverfahren ein (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 23.6.2009 - 12 LC 136/07 -, juris Rn. 34 = NVwZ-RR 2009, 866 = BRS 74 Nr. 179).
  • BVerfG, 16.06.1954 - 1 PBvV 2/52

    Baugutachten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.09.2015 - 1 LA 90/15
    Mit diesem auch in § 2 Abs. 10 NBauO 2003 verwendeten Begriff erfasst § 75a Abs. 2 Nr. 1 NBauO 2003 das gesamte Recht der städtebaulichen Planung, dessen Gegenstand die Vorbereitung und Leitung der gesamten Bebauung in Stadt und Land, der zu ihr gehörigen baulichen Anlagen und Einrichtungen sowie der mit der Bebauung in Verbindung stehenden Nutzung des Bodens ist (so frühe Begriffsbestimmung im Gutachten des BVerfG v. 16.6.1954 - 1 PBvV 2/52 -, juris Rn. 72 = BVerfGE 3, 407).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.06.2009 - 3 M 54/09

    Funktionslosigkeit von Erhaltungssatzungen; keine Möglichkeit der Ersetzung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.09.2015 - 1 LA 90/15
    Ohne Erfolg berufen sich der Beklagte und die Beigeladene demgegenüber auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern (v. 2.6.2009 - 3 M 54/09 -, juris Rn. 30 = BauR 2010, 591 = BRS 74 Nr. 233).
  • BVerwG, 10.01.2006 - 4 B 48.05

    Materielle Rechtsposition als Voraussetzung für den Anspruch auf Einhaltung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.09.2015 - 1 LA 90/15
    Die Entscheidung beruht - wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat - auf einem fehlerhaften Verständnis eines zu § 36 BauGB ergangenen Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts (v. 10.1.2006 - 4 B 48.05 -, juris Rn. 5 = BauR 2006, 815 = BRS 70 Nr. 151).
  • BVerwG, 11.08.2008 - 4 B 25.08

    Baugenehmigung; Einvernehmen der Gemeinde; Planungshoheit der Gemeinde.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.09.2015 - 1 LA 90/15
    Noch deutlicher als in § 36 BauGB hat der Gesetzgeber in dem Konflikt zwischen Planungshoheit der Gemeinde und Baufreiheit eine eindeutige Regelung getroffen, der zufolge gegen den Willen der Gemeinde bis zu einer gerichtlichen Klärung der Genehmigungsfähigkeit eines Vorhabens auf die Verpflichtungsklage des Bauherren hin keine Baugenehmigung erteilt werden darf (vgl. zu § 36 BauGB BVerwG, Beschl. v. 11.8.2008 - 4 B 25.08 -, juris Rn. 5 = NVwZ 2008, 1347 = BRS 73 Nr. 156; Urt. v. 26.3.2015 - 4 C 1.14 -, juris Rn. 17 = BauR 2015, 1457).
  • OVG Niedersachsen, 07.07.2022 - 1 LB 36/21

    Adressat; Baufreiheit; Baugenehmigung; Einvernehmen; Erhaltungssatzung;

    Im Zuge des - erfolglosen - Rechtsmittelverfahrens (1 LA 90/15) versagte die Beigeladene zu 10. ausdrücklich das Einvernehmen unter Berufung auf ihr Interesse am Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (Erhalt von Dauerwohnraum).

    Das Verwaltungsgericht in seinem Urteil vom 7. Mai 2015 - 4 A 5371/13 - und der Senat im Beschluss vom 10. September 2015 - 1 LA 90/15 - hätten bereits bestätigt, dass die Erteilung der Baugenehmigung ohne vorheriges Einvernehmen der Beigeladenen zu 10. rechtswidrig gewesen sei.

    Auf die Ausführungen des Verwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 7. Mai 2015 - 4 A 5371/13 - und des Senats in seinem Beschluss vom 10. September 2015 - 1 LA 90/15 (NVwZ-RR 2016, 328 = juris Rn. 21), wonach die ursprüngliche Genehmigung rechtswidrig gewesen sei, weil der Beklagte das fehlende Einvernehmen der Beigeladenen zu 10. nicht habe ersetzen dürfen, bezieht sich diese in ihrer Berufungserwiderung zu Unrecht.

    Die von der Klägerin zu 1. aufgeworfene Frage, ob die fehlende Bescheidung ihres am 24. Januar 2013 vorsorglich isoliert gestellten Antrags auf Erteilung einer Abbruchgenehmigung nach der Erhaltungssatzung die Genehmigungsfiktion des § 173 Abs. 1 Satz 1, 2. Hs. i.V.m. § 22 Abs. 5 Sätze 3, 4 BauGB ausgelöst hat (vgl. dazu Senatsbeschl. v. 10.9.2015 - 1 LA 90/15 -, NVwZ-RR 2016, 328 = juris Rn. 20), bedarf angesichts dessen keiner Entscheidung.

  • OVG Niedersachsen, 30.09.2020 - 4 ME 104/20

    Aufschiebende Wirkung; Baugenehmigung; Dauerverwaltungsakt; Feststellungswirkung;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Urt. v. 30.4.2014 - 1 LB 200/12 - u. Beschl. v. 10.9.2015 - 1 LA 90/15 -, juris) gilt die sog. "Schlusspunkttheorie", d.h. durch die Erteilung einer Baugenehmigung wird - soweit die Bauaufsichtsbehörde einer Prüfpflicht unterliegt - eine umfassende öffentlich-rechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt und der Bau freigegeben.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.08.2021 - 2 S 7.21

    Erhaltungsverordnung; Milieuschutz; Aufzug (Anbau eines Fassadengleiters);

    Eine Genehmigungsfiktion kann nur in einem isolierten erhaltungsrechtlichen Verfahren nach § 173 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 i. V. m. § 22 Abs. 5 Satz 2 bis 5 BauGB eintreten, nicht jedoch wenn für das Vorhaben eine baurechtliche Genehmigung erforderlich ist, weil § 173 Abs. 1 Satz 2 BauGB nicht auf § 22 Abs. 5 BauGB verweist (vgl. auch die Begründung des Gesetzentwurfs zum Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien - EAG EE, BT-Drs. 17/3629 S. 59 [60]; OVG Lüneburg, Beschluss vom 10. September 2015 - 1 LA 90/15 -, juris Rn. 20).
  • OVG Niedersachsen, 10.07.2018 - 1 KN 158/16

    Antragsbefugnis des Veräußerers eines planbetroffenen Grundstücks für die

    Auf Rechtsbehelf der Antragsgegnerin hob das Verwaltungsgericht die Baugenehmigung mit Urteil vom 7.5.2015 (4 A 53717/13) auf, da das mit Blick auf eine gemeindliche Erhaltungssatzung erforderliche Einvernehmen nicht vorgelegen habe; Anträge auf Zulassung der Berufung lehnte der Senat mit Beschluss vom 10.9.2015 (1 LA 90/15) ab.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.06.2016 - 3 L 102/13

    Gestaltungsregelungen als Festsetzungen in einer Ergänzungssatzung; Wandlung

    Die Missachtung des gesetzlich gewährleisteten Rechts der Gemeinde auf Einvernehmen führt zur Aufhebung der Baugenehmigung (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.03.2015 - 4 C 1/14 -, NVwZ-RR 2015, 685 und OVG Lüneburg, Beschl. v. 10.09.2015 - 1 LA 90/15 - NVwZ-RR 2016, 328).
  • VG Düsseldorf, 02.07.2020 - 11 K 5692/19

    Parteifähigkeit; Insolvenz; Liquidationsgesellschaft; Erhaltungs- und

    vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21. März 2006 - 8 S 1056/05 -, juris, Rn. 24; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 10. September 2015 - 1 LA 90/15 -, juris, Rn. 21.
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