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   OVG Niedersachsen, 11.05.2015 - 8 LC 123/14   

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OVG Niedersachsen, 11.05.2015 - 8 LC 123/14 (https://dejure.org/2015,10206)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.05.2015 - 8 LC 123/14 (https://dejure.org/2015,10206)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. Mai 2015 - 8 LC 123/14 (https://dejure.org/2015,10206)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 Abs 1 S 1 Nr 2 BÄO; § 5 Abs 2 S 1 BÄO; § 1 Abs 2 BOÄKN; § 2 BOÄKN; § 7 Abs 8 BOÄKN; § 13 BtMG; § 8 BtMVV
    Approbation; Betäubungsmittel; strafrechtliches Ermittlungsverfahren; Flunitrazepam; Gesundheitsgefährdung; Lebensgefahr; strafgerichtliche Beurteilung; Unwürdigkeit; Widerruf der Approbation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Widerruf der Approbation eines Arztes wegen Verschreibung von Betäubungsmitteln an abhängigem Patienten

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Arzt verschreibt 900 Tabletten Flunitrazepam innerhalb fünf Tagen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Approbationsentzug: 900 Tabletten in fünf Tagen verschrieben

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Widerruf der Approbation eines Arztes wegen Verschreibung von Betäubungsmitteln an abhängigem Patienten

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Widerruf der ärztlichen Approbation wegen unzulässiger Verschreibung von Betäubungsmitteln

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Arzt verliert Approbation bei missbräuchlicher Verschreibung von Betäubungsmitteln

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 15.05.2015)

    Approbation zu Recht entzogen

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 67 (Kurzinformation)

    Ärztliches Berufsrecht | Rücknahme/Widerruf/Ruhen der Approbation | Widerruf der Approbation | Verstoß gegen das Betäubungsmittelrecht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Widerruf der Approbation eines Arztes wegen Verschreibung von Betäubungsmitteln an abhängigen Patienten gerechtfertigt - Fehlverhalten macht Arzt zur Ausübung seines Berufs unwürdig

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (28)

  • BVerwG, 18.08.2011 - 3 B 6.11

    Widerruf einer ärztlichen Approbation wegen Berufsunwürdigkeit; maßgeblicher

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.05.2015 - 8 LC 123/14
    Rechtsgrundlage für den Widerruf der ärztlichen Approbation des Klägers ist § 5 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Bundesärzteordnung - BÄO - in der hier maßgeblichen, zuletzt durch Gesetz vom 20. Februar 2013 (BGBl. I S. 277) geänderten Fassung (vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage bei dem Widerruf einer Approbation: BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011 - BVerwG 3 B 6.11 -, juris Rn. 9; Senatsbeschl. v. 17.2.2015 - 8 LA 26/14 -, juris Rn. 52).

    Das Merkmal der Berufsunwürdigkeit setzt daher weder die Verhängung eines bestimmten Mindeststrafmaßes voraus (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011, a.a.O., Rn. 8; Beschl. v. 27.1.2011, a.a.O.) noch rechtfertigen nur vollendete Straftaten - und nicht der Versuch eines Verbrechens oder eines Vergehens im Sinne von §§ 22, 23 Abs. 1 in Verbindung mit § 12 StGB - den Approbationswiderruf wegen Unwürdigkeit (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.9.2012 - BVerwG 3 B 7.12 -, juris Rn. 4).

    d) Es bestehen schließlich keine Anhaltspunkte dafür, dass der Kläger die durch sein Fehlverhalten eingebüßte Würdigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs im Zeitpunkt der Widerrufsentscheidung des Beklagten am 19. April 2013 (vgl. zur Maßgeblichkeit dieses Zeitpunkts für die Beurteilung der Widerrufsvoraussetzungen: BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011, a.a.O., Rn. 9) bereits wieder erlangt hatte.

  • OVG Niedersachsen, 17.02.2015 - 8 LA 26/14

    Abrechnungsbetrug; Antrag auf Zulassung der Berufung; Approbation; Arzt;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.05.2015 - 8 LC 123/14
    Rechtsgrundlage für den Widerruf der ärztlichen Approbation des Klägers ist § 5 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Bundesärzteordnung - BÄO - in der hier maßgeblichen, zuletzt durch Gesetz vom 20. Februar 2013 (BGBl. I S. 277) geänderten Fassung (vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage bei dem Widerruf einer Approbation: BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011 - BVerwG 3 B 6.11 -, juris Rn. 9; Senatsbeschl. v. 17.2.2015 - 8 LA 26/14 -, juris Rn. 52).

    Der unbestimmte Rechtsbegriff der Unwürdigkeit (vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 17.2.2015, a.a.O., Rn. 24) in § 5 Abs. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BÄO erfordert eine Bewertung des Pflichtenverstoßes unter Berücksichtigung des durch die gesetzliche Regelung geschützten Vertrauens der Öffentlichkeit in den Berufsstand des Arztes.

  • OVG Niedersachsen, 10.02.2015 - 8 LA 22/14

    Approbation; Arzt; Methadon; Substitution; Substitutionsbehandlung; Unwürdigkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.05.2015 - 8 LC 123/14
    Es gilt ein objektiver Maßstab (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6.3.2003 - BVerwG 3 B 10.03 -, juris Rn. 3, Senatsbeschl. v. 10.2.2015 - 8 LA 22/14 -, juris Rn. 10 m.w.N.).

    Allerdings kann auch ein erstmaliges Fehlverhalten für die Annahme der Berufsunwürdigkeit genügen, wenn die Art des Verstoßes, das Ausmaß der Schuld - insbesondere im Bereich strafbaren Verhaltens - und der Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit von bedeutendem Gewicht sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.8.1993 - BVerwG 3 B 5.93 -, NVwZ-RR 1994, 388, 389; Senatsbeschl. v. 10.2.2015, a.a.O., Rn. 76 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 04.12.2009 - 8 LA 197/09

    Unwürdigkeit und Unzuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufes wegen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.05.2015 - 8 LC 123/14
    Unerheblich ist, ob die gravierende Verfehlung auch strafbewehrt oder gar im konkreten Fall strafrechtlich geahndet worden ist (vgl. Senatsbeschl. v. 4.12.2009 - 8 LA 197/09 -, juris Rn. 6).

    30 Es ist höchstrichterlich geklärt, dass auch im Fall der Verfahrenseinstellung eine eigenständige Überprüfung der in einem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren oder strafgerichtlichen Verfahren gewonnenen Erkenntnisse und Beweismittel im Hinblick auf das Vorliegen der Voraussetzungen des Approbationswiderrufs erfolgen kann (BVerwG, Beschl. v. 28.4.1998 - BVerwG 3 B 174.97 -, juris Rn. 4; vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 16.1.1991, a.a.O., hinsichtlich der Approbation als Tierarzt; vgl. auch Senatsbeschl. v. 4.12.2009, a.a.O.; Senatsbeschl. v. 2.9.2008 - 8 ME 53/08 -, juris Rn. 5).

  • BVerwG, 27.01.2011 - 3 B 63.10

    Zahnarzt; Widerruf der Approbation; Unwürdigkeit; Sexualdelikt; Strafurteil;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.05.2015 - 8 LC 123/14
    Anlass für den Entzug der Approbation wegen Unwürdigkeit können daher nur gravierende Verfehlungen sein, die geeignet sind, das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Berufsstand, bliebe das Verhalten für den Fortbestand der Approbation folgenlos, nachhaltig zu erschüttern (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.1.2011 - BVerwG 3 B 63.10 -, NJW 2011, 1830, 1831; Senatsbeschl. v. 18.4.2012 - 8 LA 6/11 -, juris Rn. 30; Stollmann, Widerruf und Ruhen von Approbationen, in: MedR 2010, 682 f. jeweils m.w.N.).

    Das Merkmal der Berufsunwürdigkeit setzt daher weder die Verhängung eines bestimmten Mindeststrafmaßes voraus (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011, a.a.O., Rn. 8; Beschl. v. 27.1.2011, a.a.O.) noch rechtfertigen nur vollendete Straftaten - und nicht der Versuch eines Verbrechens oder eines Vergehens im Sinne von §§ 22, 23 Abs. 1 in Verbindung mit § 12 StGB - den Approbationswiderruf wegen Unwürdigkeit (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.9.2012 - BVerwG 3 B 7.12 -, juris Rn. 4).

  • OVG Sachsen, 13.03.2012 - 4 A 18/11

    Unwürdigkeit als Arzt, Wiedererteilung der Approbation, Bewährungszeit,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.05.2015 - 8 LC 123/14
    Hat sich ein Arzt als zur Ausübung des ärztlichen Berufs unwürdig erwiesen, erfordert die Wiedererlangung der Würdigkeit regelmäßig ein längeren inneren Reifeprozess zur Kompensation der zu Tage getretenen charakterlichen Mängel (vgl. Sächsisches OVG, Urt. v. 13.3.2012 - 4 A 18/11 -, juris Rn. 31 und 37).
  • BGH, 11.12.1995 - AnwZ (B) 34/95

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Unwürdigkeit - Entfallen der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.05.2015 - 8 LC 123/14
    Ungeachtet der Frage, welche Dauer dieser Reifeprozess aufweisen muss (vgl. etwa BGH, Beschl. v. 12.7.2010 - AnwZ (B) 116/09 -, juris Rn. 9; v. 14.2.2000 - AnwZ (B) 8/99 -, NJW-RR 2000, 1445; v. 11.12.1995 - AnwZ (B) 34/95 -, juris Rn. 10: Dauer zwischen fünf Jahren (leichtere Verfehlungen) und zwanzig Jahren (schwere Straftaten im Kernbereich der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwalts)), war er im Falle des Klägers im April 2013 ersichtlich noch nicht abgeschlossen.
  • VGH Bayern, 15.06.1993 - 21 B 92.226
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.05.2015 - 8 LC 123/14
    Einem solchen Wohlverhalten, das unter dem Druck eines schwebenden behördlichen Verfahrens an den Tag gelegt wird, kann indes regelmäßig ein besonderer Wert nicht beigemessen werden (vgl. Senatsbeschl. v. 19.2.2015 - 8 LA 102/14 -, juris Rn. 38; OVG Saarland, Urt. v. 29.11.2005 - 1 R 12/05 -, juris Rn. 166; Bayerischer VGH, Beschl. v. 15.6.1993 - 21 B 92.226 -, juris Rn. 34).
  • OVG Saarland, 29.11.2005 - 1 R 12/05

    Ruhen der Approbation wegen konkreter Patientengefährdung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.05.2015 - 8 LC 123/14
    Einem solchen Wohlverhalten, das unter dem Druck eines schwebenden behördlichen Verfahrens an den Tag gelegt wird, kann indes regelmäßig ein besonderer Wert nicht beigemessen werden (vgl. Senatsbeschl. v. 19.2.2015 - 8 LA 102/14 -, juris Rn. 38; OVG Saarland, Urt. v. 29.11.2005 - 1 R 12/05 -, juris Rn. 166; Bayerischer VGH, Beschl. v. 15.6.1993 - 21 B 92.226 -, juris Rn. 34).
  • BVerwG, 04.08.1993 - 3 B 5.93

    Berufsrecht Apotheker: Berufsunwürdigkeit wegen Handels mit Rauschgift,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.05.2015 - 8 LC 123/14
    Allerdings kann auch ein erstmaliges Fehlverhalten für die Annahme der Berufsunwürdigkeit genügen, wenn die Art des Verstoßes, das Ausmaß der Schuld - insbesondere im Bereich strafbaren Verhaltens - und der Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit von bedeutendem Gewicht sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.8.1993 - BVerwG 3 B 5.93 -, NVwZ-RR 1994, 388, 389; Senatsbeschl. v. 10.2.2015, a.a.O., Rn. 76 m.w.N.).
  • BGH, 14.02.2000 - AnwZ (B) 8/99

    Unwürdigkeit des Rechtsanwalts

  • OVG Niedersachsen, 23.07.2014 - 8 LA 142/13

    Widerruf der Approbation als Arzt tatsächlich nicht erbrachter abgerechneter

  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.2003 - 9 S 1138/03

    Widerruf der ärztlichen Approbation: Unwürdigkeit - Straftat

  • BGH, 12.07.2010 - AnwZ (B) 116/09

    Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft: Fortdauer der Berufsunwürdigkeit nach

  • BVerwG, 09.01.1991 - 3 B 75.90

    Widerruf der ärztlichen Approbation bei Unzuverlässigkeit oder Unwürdigkeit -

  • OVG Niedersachsen, 19.02.2015 - 8 LA 102/14

    Approbation; Arzt; sexueller Missbrauch; Unwürdigkeit

  • BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 24.81

    Arztrecht - Prüfung - Multiple Choice - Verschärfung

  • OVG Niedersachsen, 02.09.2009 - 8 LA 99/09

    Abrechnungsbetrug; Approbation; Berufspflichtverletzung; Bewährung; Prognose;

  • OVG Niedersachsen, 02.09.2008 - 8 ME 53/08

    Sofort vollziehbarer Widerruf der "Berufserlaubnis" als Hebamme wegen

  • BVerwG, 14.04.1998 - 3 B 95.97

    Berufsrecht der Ärzte - Begriff der Unwürdigkeit eines Arztes, Aussetzung des

  • BVerwG, 06.03.2003 - 3 B 10.03
  • BVerfG, 28.03.1985 - 1 BvR 1245/84

    Sozialgerichtsverfahren - Sofortvollzug - Krankenversicherung - Kassenarzt -

  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens

  • BGH, 27.03.2007 - VI ZR 55/05

    Arzthaftung: Anforderungen an die Aufklärung vor Behandlung mit einem neuen, erst

  • BVerwG, 28.04.1998 - 3 B 174.97

    Verwendung des Inhalts staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsakten - Behördlicher

  • OVG Niedersachsen, 18.04.2012 - 8 LA 6/11

    Voraussetzungen für den Widerruf der Approbation eines Arztes bei Betrug

  • BVerwG, 20.09.2012 - 3 B 7.12

    Widerruf der Approbation als Arzt; Berufsunwürdigkeit; Abrechnungsbetrug;

  • BGH, 08.05.1979 - 1 StR 118/79

    Verurteilung wegen fortgesetzten unerlaubten Verschreibens von Betäubungsmitteln

  • OLG Hamburg, 08.06.2016 - 1 Ws 13/16

    Tätigkeit des Vereins Sterbehilfe Deutschland: Teilweise Verfahrenseröffnung

    Auch ein sog. Off-Label-Use, eine Verwendung außerhalb der zugelassenen Indikation, der im Rahmen der Therapiefreiheit grundsätzlich gestattet ist (Nds. OVG, Urteil vom 11. Mai 2015 - 8 LC 123/14, juris Rn. 37 f.), kommt hier mangels Einsatzes zum Zwecke der Heilung nicht in Betracht.
  • BVerwG, 07.11.2023 - 3 C 8.22

    Keine Erlaubnis für den Erwerb des Betäubungsmittels Natrium-Pentobarbital zum

    Eine Anwendung von Arzneimitteln außerhalb der zugelassenen Indikation und empfohlenen Dosierung ("off-label-use") wird durch das Arzneimittelgesetz nicht verboten (vgl. VG-UA S. 21; OVG Lüneburg, Urteil vom 11. Mai 2015 - 8 LC 123/14 - juris Rn. 37; Schnorr, NStZ 2021, 76 ).
  • VG Oldenburg, 23.06.2020 - 7 A 461/19

    Benzodiazepin; Bindungswirkung; Fluninoc; Flunitrazepam; Strafbefehl;

    (OVG Lüneburg, Urt. v. 11. Mai 2015 - 8 LC 123/14 - juris, Rn. 25 f.).

    Als Anhaltspunkt für die Grenzen der ärztlichen Behandlung im Rahmen der Therapiefreiheit lassen sich die einem Medikament vom Hersteller für den Patienten beigefügte Gebrauchsinformation sowie die an Fachkreise gerichtete Fachinformation heranziehen (OVG Lüneburg, Urt. v. 11. Mai 2015 - 8 LC 123/14 - juris, Rn. 34).

    Die Dauer der Behandlung sollte im Allgemeinen wenige Tage bis zu zwei Wochen betragen und - einschließlich der schrittweisen Absetzphase - vier Wochen nicht übersteigen (OVG Lüneburg, Urt. v. 11. Mai 2015 - 8 LC 123/14 - juris, Rn. 35).

    Insbesondere die etwaige Unterhaltung einer Sucht, die nach den Ausführungen des Sachverständigengutachtens bereits nach einer Einnahme von länger als vier bis acht Wochen eintritt, ist nicht als anerkennenswertes Behandlungskonzept einzustufen (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 11. Mai 2015 - 8 LC 123/14 - juris, Rn. 42).

    Die Verschreibung von Medikamenten auch mit einem geringeren Wirkstoffanteil von 1 mg Flunitrazepam je abgeteilter Form (Tablette) richtete sich somit nach den Regelungen des Betäubungsmittelrechts (vgl. hierzu OVG Lüneburg, Urt. v. 11. Mai 2015 - 8 LC 123/14 - juris, Rn. 41), d.h. es bestand insbesondere das Erfordernis zur Verwendung von Betäubungsmittelrezepten gemäß § 13 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 BtMG i.V.m. § 8 Abs. 1 Satz 1 MtMVV.

    (OVG Lüneburg, Urt. v. 11. Mai 2015 - 8 LC 123/14 - juris, Rn. 54).

    Die zentral dämpfende Wirkung der Substanzen wird in nicht vorhersehbarer Weise verstärkt, wodurch sich die Gefahr eines tödlichen Ausgangs erhöht (OVG Lüneburg, Urt. v. 11. Mai 2015 - 8 LC 123/14 - juris, Rn. 45 m.w.N.).

    Auch in dem abschließenden Patientenhinweis der Gebrauchsinformation wird ausgeführt, dass das Medikament grundsätzlich nicht eingenommen werden darf, wenn eine Abhängigkeit von Alkohol, Arzneimitteln oder Drogen bestand oder noch besteht (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 11. Mai 2015 - 8 LC 123/14 - juris, Rn. 45).

    Auch wenn nicht jeder Verstoß gegen berufsrechtliche Pflichten die Annahme der Unwürdigkeit eines Arztes zur weiteren Ausübung seines Berufs rechtfertigt (OVG Lüneburg, Urt. v. 11. Mai 2015 - 8 LC 123/14 - juris, Rn. 50), so hat sich der Kläger im vorliegenden Fall eines beruflichen Fehlverhaltens schuldig gemacht, welches insgesamt geeignet ist, das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Berufsstand nachhaltig zu erschüttern.

    Bei der Beurteilung der Unwürdigkeit eines Arztes für die weitere Berufsausübung kann bei älteren Ärzten kein anderer Maßstab angelegt werden als bei jüngeren Ärzten (OVG Lüneburg, Urt. v. 11. Mai 2015 - 8 LC 123/14 - juris, Rn. 55 m.w.N.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 23. Juli 2014 - 8 LA 142/13 - juris, Rn. 40 m.w.N.).

  • BVerwG, 07.11.2023 - 3 C 9.22

    Versagung einer Erlaubnis zum Erwerb von Natrium-Pentobarbital zum Zweck der

    Eine Anwendung von Arzneimitteln außerhalb der zugelassenen Indikation und empfohlenen Dosierung ("off-label-use") wird durch das Arzneimittelgesetz nicht verboten (vgl. VG-UA S. 19; OVG Lüneburg, Urteil vom 11. Mai 2015 - 8 LC 123/14 - juris Rn. 37; Schnorr, NStZ 2021, 76 ).
  • OVG Niedersachsen, 29.07.2015 - 8 ME 33/15

    Approbation; Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs;

    21 Dies erfordert regelmäßig einen längeren inneren Reifeprozess zur Kompensation der zu Tage getretenen charakterlichen Mängel (vgl. Senatsurt. v. 11.5.2015 - 8 LC 123/14 -, juris Rn. 57; Senatsbeschl. v. 10.6.2015, a.a.O., Rn. 78; Sächsisches OVG, Urt. v. 13.3.2012, a.a.O., Rn. 31 und 37).

    Zeiten der inneren Reifung, die unter dem Druck eines schwebenden behördlichen Verfahrens absolviert worden sind, kommt regelmäßig kein besonderer Wert, sondern ein geringeres Gewicht zu (ständige Rechtsprechung des Senats zuletzt im Urt. v. 11.5.2015, a.a.O., Rn. 56; vgl. auch OVG Saarland, Urt. v. 29.11.2005 - 1 R 12/05 -, juris Rn. 166; Bayerischer VGH, Beschl. v. 15.6.1993 - 21 B 92.226 -, juris Rn. 34).

  • OVG Niedersachsen, 15.12.2020 - 8 LA 80/20

    Approbationsentzug; Approbationswiderruf; Arzneimittelverordnung; ärztliche

    Unwürdigkeit besteht, wenn der Arzt ein Verhalten gezeigt hat, dass mit dem Berufsbild und den allgemeinen Vorstellungen von der Persönlichkeit eines Arztes schlechthin nicht zu vereinbaren ist, und er daher nicht mehr das Ansehen und Vertrauen genießt, das für die Ausübung des Berufes unabdingbar ist (BVerwG, Beschl. v. 31.7.2019 - 3 B 7/18 -, juris Rn. 9; Senat, Urt. v. 11.5.2015 - 8 LC 123/14 -, juris Rn. 25).

    Dieses für das Arzt-Patienten-Verhältnis konstitutive und für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung unerlässliche Vertrauen in die Integrität der Ärzteschaft würde durch eine fortdauernde Berufstätigkeit von Berufsträgern beeinträchtigt, die sich durch ihr Verhalten eines solchen Vertrauens unwürdig erwiesen haben (vgl. BVerwG, Beschl. v. 31.7.2019 - 3 B 7/18 -, juris Rn. 9; Senat, Urt. v. 11.5.2015 - 8 LC 123/14 -, juris Rn. 25).

    Nicht erforderlich ist, dass die gravierende Verfehlung auch strafbewehrt oder gar im konkreten Fall strafrechtlich geahndet worden ist (Senat, Urt. v. 11.5.2015 - 8 LC 123/14 -, juris Rn. 27 m.w.N).

  • OVG Hamburg, 11.04.2017 - 6 Bf 81/15

    Feststellung der Unwürdigkeit eines Arztes zur Berufsausübung

    Sie reichen von sexuellen Übergriffen des Arztes auf Patientinnen (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 23.8.2000, 5 Bf 82/97, juris Rn. 20 ff.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 19.2.2015, 8 LA 102/14, juris) über schwere Fälle der Veruntreuung, Vorteilsannahme und Betrugs seitens eines Klinik-Chefarztes (vgl. VGH München, Urt. v. 30.9.2010, 21 BV 09.1279, juris Rn. 2 - 7) bis zur Verschreibung von 900 Tabletten des Medikaments Fluninoc (Wirkstoff: Flunitrazepam 1 mg) an einen von diesem Wirkstoff sowie von Heroin und Kokain abhängigen Patienten (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 11.5.2015, 8 LC 123/14, juris Rn. 3 ff.); dabei handelt es sich um ein sehr starkes Benzodiazepin, das auch von Räubern und Vergewaltigern als KO-Tropfen eingesetzt und oft von Heroinsüchtigen zur Verstärkung der Opioidwirkung verwendet wird (vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Flunitrazepam) und dessen regelhafte Dosis ½ bis 1 Tablette pro Tag beträgt (vgl. http://www.apotheken-umschau.de/Medikamente/Beipackzettel/Fluninoc-1-6151450.html).

    Damit war jener Fall allerdings noch gravierender als hier der Fall SE , wobei in jenem Fall der Patient sich sofort nach Einlösung eines Teils der Rezepte eine aufgelöste Tablette gemeinsam mit einer Konsumeinheit Heroin spritzte und daraufhin in eine mehrstündige Ohnmacht verfiel (OVG Lüneburg, Urt. v. 11.5.2015, a. a. O., Rn. 4), die unverantwortliche Fehlmedikation des dortigen Arztes sich somit zeitnah und unmittelbar lebensgefährdend auswirkte.

  • OVG Niedersachsen, 23.09.2015 - 8 LA 126/15

    Approbation; außerberuflich; Berufserlaubnis; Betrug; Reifeprozess; Unwürdigkeit;

    "Dies erfordert regelmäßig einen längeren inneren Reifeprozess zur Kompensation der zu Tage getretenen charakterlichen Mängel (vgl. Senatsurt. v. 11.5.2015 - 8 LC 123/14 -, juris Rn. 57; Senatsbeschl. v. 10.6.2015, a.a.O., Rn. 78; Sächsisches OVG, Urt. v. 13.3.2012, a.a.O., Rn. 31 und 37).

    Zeiten der inneren Reifung, die unter dem Druck eines schwebenden behördlichen Verfahrens absolviert worden sind, kommt regelmäßig kein besonderer Wert, sondern ein geringeres Gewicht zu (ständige Rechtsprechung des Senats zuletzt im Urt. v. 11.5.2015, a.a.O., Rn. 56; vgl. auch OVG Saarland, Urt. v. 29.11.2005 - 1 R 12/05 -, juris Rn. 166; Bayerischer VGH, Beschl. v. 15.6.1993 - 21 B 92.226 -, juris Rn. 34).

  • OVG Hamburg, 15.12.2022 - 3 Bs 78/22

    Für die Feststellung der Berufsunwürdigkeit eines Arztes ist es unerheblich, ob

    Denn für die Feststellung der Berufsunwürdigkeit ist unerheblich, ob die gravierende Verfehlung auch strafbewehrt oder gar im konkreten Fall strafrechtlich geahndet worden ist (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 11.5.2015, 8 LC 123/14,PaPfleReQ 2015, 114, juris Rn. 27;Schelling, in: Spickhoff, Medizinrecht, 3. Aufl. 2018, § 5 BÄO Rn. 21).
  • OVG Niedersachsen, 15.09.2015 - 8 LA 109/15

    Approbation; Substitutionsbehandlung; Unwürdigkeit; Widerruf; Wiedererlangung der

    14 "Dies erfordert regelmäßig einen längeren inneren Reifeprozess zur Kompensation der zu Tage getretenen charakterlichen Mängel (vgl. Senatsurt. v. 11.5.2015 - 8 LC 123/14 -, juris Rn. 57; Senatsbeschl. v. 10.6.2015, a.a.O., Rn. 78; Sächsisches OVG, Urt. v. 13.3.2012, a.a.O., Rn. 31 und 37).

    Zeiten der inneren Reifung, die unter dem Druck eines schwebenden behördlichen Verfahrens absolviert worden sind, kommt regelmäßig kein besonderer Wert, sondern ein geringeres Gewicht zu (ständige Rechtsprechung des Senats zuletzt im Urt. v. 11.5.2015, a.a.O., Rn. 56; vgl. auch OVG Saarland, Urt. v. 29.11.2005 - 1 R 12/05 -, juris Rn. 166; Bayerischer VGH, Beschl. v. 15.6.1993 - 21 B 92.226 -, juris Rn. 34).

  • OVG Sachsen, 15.01.2019 - 2 A 361/17

    Beihilfefähigkeit empfängnisverhütender Mittel bei Verordnung im Krankheitsfall

  • VG München, 14.06.2016 - M 16 K 15.3275

    Widerruf der Approbation wegen unerlaubten Verschreibens von Betäubungsmitteln

  • VG Hannover, 07.11.2022 - 5 A 184/21

    Approbation; Approbation als Arzt; Widerruf; Straftat; Unwürdigkeit;

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