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   OVG Niedersachsen, 11.05.2022 - 10 LA 46/22   

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OVG Niedersachsen, 11.05.2022 - 10 LA 46/22 (https://dejure.org/2022,11180)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.05.2022 - 10 LA 46/22 (https://dejure.org/2022,11180)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. Mai 2022 - 10 LA 46/22 (https://dejure.org/2022,11180)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 27.06.2019 - 5 BN 4.18

    Höhe des Elternbeitrags für die Betreuung von Kindern in der Kindertagespflege;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.05.2022 - 10 LA 46/22
    Die Begründungspflicht verlangt daher, dass sich der Zulassungsantrag mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils substantiiert auseinandersetzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.6.2019 - 5 BN 4.18 -, zu den Anforderungen an die Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).
  • OVG Niedersachsen, 13.01.2009 - 11 LA 471/08

    Divergenzzulassung bei wesentlicher Veränderung der einer früheren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.05.2022 - 10 LA 46/22
    Die Darlegung einer Tatsachenfrage setzt außerdem eine intensive, fallbezogene Auseinandersetzung mit den von dem Verwaltungsgericht herangezogenen und bewerteten Erkenntnismitteln voraus (Senatsbeschluss vom 18.2.2019 - 10 LA 27/19 - Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 13.1.2009 - 11 LA 471/08 -, juris Rn. 5), weil eine Frage nicht entscheidungserheblich und klärungsbedürftig ist, die sich schon hinreichend klar aufgrund der vom Verwaltungsgericht berücksichtigten Erkenntnismittel beantworten lässt (GK-AsylG, a.a.O., § 78 AsylG Rn. 609 m.w.N; vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 30.1.2014 - 5 B 44.13 -, juris Rn. 2, und vom 17.2.2015 - 1 B 3.15 -, juris Rn. 3, zu den Anforderungen an die Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).
  • BVerwG, 30.01.2014 - 5 B 44.13

    Benachteiligung eines schwerbehinderten Stellenbewerbers;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.05.2022 - 10 LA 46/22
    Die Darlegung einer Tatsachenfrage setzt außerdem eine intensive, fallbezogene Auseinandersetzung mit den von dem Verwaltungsgericht herangezogenen und bewerteten Erkenntnismitteln voraus (Senatsbeschluss vom 18.2.2019 - 10 LA 27/19 - Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 13.1.2009 - 11 LA 471/08 -, juris Rn. 5), weil eine Frage nicht entscheidungserheblich und klärungsbedürftig ist, die sich schon hinreichend klar aufgrund der vom Verwaltungsgericht berücksichtigten Erkenntnismittel beantworten lässt (GK-AsylG, a.a.O., § 78 AsylG Rn. 609 m.w.N; vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 30.1.2014 - 5 B 44.13 -, juris Rn. 2, und vom 17.2.2015 - 1 B 3.15 -, juris Rn. 3, zu den Anforderungen an die Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).
  • OVG Niedersachsen, 19.12.2019 - 10 LA 64/19

    Circular letters; Dublin; Dublin-Rückkehrer; Garantieerklärung; Rundschreiben

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.05.2022 - 10 LA 46/22
    Die Entscheidung des Senats (Beschluss vom 19.12.2019 - 10 LA 64/19 -, juris Rn. 19 und 21) in der dieser angenommen hat, dass es bei einer Rückkehr von als schutzberechtigt anerkannten Familien mit minderjährigen Kindern nach Italien einer konkret-individuellen Zusicherung der Gewährleistung ihrer aus Art. 4 GRC folgenden Rechte durch die dortigen Behörden bedürfe, beruht auf der im Entscheidungszeitpunkt feststellbaren Sachlage u.a. im Hinblick auf das zum damaligen Zeitpunkt geltende "Salvini Dekret" vom 1. Dezember 2018.
  • EGMR, 28.06.2016 - 15636/16

    N.A. AND OTHERS v. DENMARK

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.05.2022 - 10 LA 46/22
    ob die durch Italien in Reaktion auf das Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache "Tarakhel" versandten Rundschreiben an die Dublin-Einheiten der Mitgliedstaaten (sog. "circular letters", zum Wortlaut einer derartigen Erklärung siehe im Übrigen EGMR vom 28. Juni 2016 - Nr. 15636/16, N.A./Dänemark - HUDOC Rn. 11 bzw. Rundbrief vom 8.1.2019) bzw das Rundschreiben vom 08.02.2021 diese Mindestanforderungen erfüllen und so für vulnerable Personen, insbesondere Familien mit Kindern, der nötige Zugang zu Obdach, Nahrungsmitteln und sanitären Anlagen nach Rückkehr in den Mitgliedstaat garantiert ist.
  • BVerwG, 17.02.2015 - 1 B 3.15

    Erteilung eines einheitlichen Visums bei verheirateten Antragstellern

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.05.2022 - 10 LA 46/22
    Die Darlegung einer Tatsachenfrage setzt außerdem eine intensive, fallbezogene Auseinandersetzung mit den von dem Verwaltungsgericht herangezogenen und bewerteten Erkenntnismitteln voraus (Senatsbeschluss vom 18.2.2019 - 10 LA 27/19 - Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 13.1.2009 - 11 LA 471/08 -, juris Rn. 5), weil eine Frage nicht entscheidungserheblich und klärungsbedürftig ist, die sich schon hinreichend klar aufgrund der vom Verwaltungsgericht berücksichtigten Erkenntnismittel beantworten lässt (GK-AsylG, a.a.O., § 78 AsylG Rn. 609 m.w.N; vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 30.1.2014 - 5 B 44.13 -, juris Rn. 2, und vom 17.2.2015 - 1 B 3.15 -, juris Rn. 3, zu den Anforderungen an die Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).
  • BVerwG, 08.08.2018 - 1 B 25.18

    Abschiebungsverbot; Bulgarien; Extremgefahr; Flüchtlinge; Lebensverhältnisse;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.05.2022 - 10 LA 46/22
    Eine Rechtssache ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nur dann im Sinne des § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG grundsätzlich bedeutsam, wenn sie eine höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage oder eine obergerichtlich bislang noch nicht beantwortete Tatsachenfrage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die im Rechtsmittelverfahren entscheidungserheblich und einer abstrakten Klärung zugänglich ist, im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts einer fallübergreifenden Klärung in einem Berufungsverfahren bedarf, nicht schon geklärt ist und (im Falle einer Rechtsfrage) nicht bereits anhand des Gesetzeswortlauts und der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung sowie auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens beantwortet werden kann (BVerwG, Beschluss vom 8.8.2018 - 1 B 25.18 -, juris Rn. 5, zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO; ferner: GK-AsylG, Stand: Juni 2019, § 78 AsylG Rn. 88 ff. m.w.N.; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: April 2019, § 78 AsylG Rn. 21 ff. m.w.N).
  • OVG Niedersachsen, 13.09.2018 - 10 LA 349/18

    Divergierende Rechtsprechung; Klärungsbedürftigkeit; Vorlagebeschluss

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.05.2022 - 10 LA 46/22
    Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache gemäß § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG verlangt daher nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (u.a. Senatsbeschluss vom 13.9.2018 - 10 LA 349/18 -, juris Rn. 2 ff.):.
  • OVG Bremen, 28.12.2022 - 1 LA 292/22

    Anerkannt Schutzberechtigter; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Darlegung

    Zudem habe das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen die aufgeworfenen Fragen mit Blick auf aktuelle Erkenntnismittel für klärungsbedürftig erachtet (Verweis auf NdsOVG, Urt. v. 11.05.2022 - 10 LA 46/22, juris).

    Das Gericht hatte dort die wegen grundsätzlicher Bedeutung zur Berufungszulassung führende Frage so aufgefasst, dass zu klären sei, "ob vulnerablen Antragstellern, wie Familien mit Kindern, bei denen Italien gemäß § 29 Abs. 1 Satz 1 AsylG für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist, bei Überstellung nach Italien ohne Vorliegen einer individuellen Garantieerklärung eine Verletzung ihrer Rechte aus Art. 3 EMRK und Art. 4 GRCh droht [...]" (NdsOVG, Urt. v. 11.05.2022 - 10 LA 46/22, juris Rn. 20).

  • VG Osnabrück, 12.04.2023 - 5 B 70/23

    Iran: Dublin Italien: Keine systemischen Mängel für alleinstehende Frau,

    Die 42-jährige, berufserfahrene, erwerbsfähige und alleinstehende Antragstellerin gehört auch nicht zum Kreis besonders schutzbedürftiger Personen, die unter Umständen von gewissen Schwachstellen des Aufnahmesystems betroffen sein könnten oder einer individuellen Zusicherung bedürften - worauf die Antragstellerin indes abstellt (vgl. hierzu Nds. OVG, Beschluss vom 20. Dezember 2019 - 10 LA 192/19 -, juris m.w.N.; aber auch Beschluss vom 11. Mai 2022 - 10 LA 46/22 -, juris).
  • VG Berlin, 22.12.2022 - 33 L 376.22

    Russische Föderation: Dublin: Systemische Mängel in Italien

    Das erkennende Gericht sieht sich daher auch unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen nicht veranlasst im hiesigen Einzelfall, die beachtliche Gefahr, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung ausgesetzt zu sein, zu verneinen, sofern Italien keine konkrete und individualisierte Zusicherung abgegeben hat, dass der Betroffene eine gesicherte Unterkunft und hinreichende Unterstützung erhalten wird (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 8. November 2021 - A 4 S 2850/21 -, juris Rn. 15 f.; VG Berlin, Urteil vom 12. Mai 2022 - VG 31 K 291.19 A - VG Berlin, Urteil vom 7. April 2022 - VG 34 K 1282.17 A - VG Berlin, Beschluss vom 23. Mai 2022 - VG 25 L 140/22 A - VG Berlin, Beschluss vom 22. Juni 2022 - VG 30 L 264/22 A - VG Bremen, Beschluss vom 8. Dezember 2021 - 6 V 1964/21 -, juris Rn. 23 ff.; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 22. Februar 2022 - 1a K 2967/19.A -, juris Rn. 85 f. u.a. mit Verweis auf VG Hannover, Beschluss vom 10. November 2021 - 12 B 5205/21 -, juris; VG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 10. November 2021 - A 9 K 2793/21 -, juris; VG Köln, Urteil vom 25. August 2021 - 3 K 1923/19.KS.A - juris; VG Frankfurt am Main, Urteil vom 9. August 2021 -9 K 1340/18.F.A -, juris; VG Oldenburg, Urteile vom 2. Juli 2021 - 6 A 2745/19 -, juris und vom 30. Juni 2021 - 6 A 1759/21 -, juris; a.A.: OVG Bautzen, Urteil vom 22. März 2022 - 4 A 389/20.A -, juris Rn. 39 ff.; Berufung zugelassen: OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. Mai 2022 - 10 LA 46/22 -, juris).
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