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   OVG Niedersachsen, 11.06.2021 - 4 ME 267/20   

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OVG Niedersachsen, 11.06.2021 - 4 ME 267/20 (https://dejure.org/2021,17619)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.06.2021 - 4 ME 267/20 (https://dejure.org/2021,17619)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. Juni 2021 - 4 ME 267/20 (https://dejure.org/2021,17619)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 10 Abs 1 BNatSchGAG ND; § 10 Abs 5 BNatSchGAG ND; § 8 BNatSchGAG ND; § 4 Abs 1 S... 1 UmwRG; § 4 Abs 1 S 1 Nr 1a UmwRG; § 80 Abs 1 Nr 2 VwGO; § 80 Abs 3 S 1 VwGO; § 80 Abs 5 VwGO; § 36 Abs 1 VwVfG; § 44 Abs 1 VwVfG
    Befristung; Bodenabbaugenehmigung; Immission; Lärm; Nachholung; Nichtigkeit; Nichtvollziehbarkeit; sofortige Vollziehung; Torfabbau; Umweltverträglichkeitsprüfung, unterbliebene; Verfahrensfehler, absoluter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 27.09.2018 - 7 C 24.16

    Abfallverbrennungsanlage Rostock: Oberverwaltungsgericht muss erneut entscheiden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.06.2021 - 4 ME 267/20
    Maßgeblich ist hierfür die zum Zeitpunkt der Genehmigungserteilung geltende Rechtslage (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.9.2018 - 7 C 24.16 -, juris Rn. 28).

    Denn die gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 UmwRG zur Aufhebung einer Entscheidung führenden Verfahrensfehler sind erheblich, ohne dass es darauf ankommt, ob die verletzten Verfahrensvorschriften der Gewährleistung eines materiellen subjektiven Rechts dienen und ob die Fehler die Sachentscheidung beeinflusst haben können (BVerwG, Urt. v. 27.9.2018 - 7 C 24.16 -, juris Rn. 36 u. Urt. v. 22.10.2015 - 7 C 15.13 -, juris Rn. 22 m. w. N.).

  • BVerwG, 22.10.2015 - 7 C 15.13

    Wasserrückhaltung; Polder; Altrip; Überschwemmung; Grundwasser;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.06.2021 - 4 ME 267/20
    Denn die gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 UmwRG zur Aufhebung einer Entscheidung führenden Verfahrensfehler sind erheblich, ohne dass es darauf ankommt, ob die verletzten Verfahrensvorschriften der Gewährleistung eines materiellen subjektiven Rechts dienen und ob die Fehler die Sachentscheidung beeinflusst haben können (BVerwG, Urt. v. 27.9.2018 - 7 C 24.16 -, juris Rn. 36 u. Urt. v. 22.10.2015 - 7 C 15.13 -, juris Rn. 22 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 31.05.2018 - 12 ME 64/18

    Immissionsschutzrechtliche Teilgenehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.06.2021 - 4 ME 267/20
    Wie sich aus der gerade unionsrechtlich bedingten Fehlerfolgenregelung in § 4 UmwRG ergibt, führt ein solcher Verfahrensfehler nämlich vorbehaltlich einer erfolgten rechtmäßigen Nachholung der Umweltverträglichkeitsprüfung zwingend zur Nichtvollziehbarkeit der Genehmigung und unterliegt damit weder im Klageverfahren noch im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes der von der Beigeladenen begehrten Relativierung im Sinne einer - wenn auch durch gerichtliche Auflagen eingeschränkten - vorläufigen Ausnutzbarkeit der Genehmigung (vgl. zum Ganzen: Nds. OVG, Beschl. v. 21.12.2020 - 12 ME 140/20 -, juris Rn. 35, Beschl. v. 31.5.2018 - 12 ME 64/18 -, juris Rn. 23 u. Beschl. v. 15.6.2018 - 12 ME 85/18 -, juris Rn. 12; OVG NRW, Beschl. v. 26.2.2018 - 8 B 1348/17 -, juris Rn. 22 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 15.06.2018 - 12 ME 85/18

    Widerspruch gegen Teilgenehmigungen zur Errichtung und zum Betrieb von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.06.2021 - 4 ME 267/20
    Wie sich aus der gerade unionsrechtlich bedingten Fehlerfolgenregelung in § 4 UmwRG ergibt, führt ein solcher Verfahrensfehler nämlich vorbehaltlich einer erfolgten rechtmäßigen Nachholung der Umweltverträglichkeitsprüfung zwingend zur Nichtvollziehbarkeit der Genehmigung und unterliegt damit weder im Klageverfahren noch im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes der von der Beigeladenen begehrten Relativierung im Sinne einer - wenn auch durch gerichtliche Auflagen eingeschränkten - vorläufigen Ausnutzbarkeit der Genehmigung (vgl. zum Ganzen: Nds. OVG, Beschl. v. 21.12.2020 - 12 ME 140/20 -, juris Rn. 35, Beschl. v. 31.5.2018 - 12 ME 64/18 -, juris Rn. 23 u. Beschl. v. 15.6.2018 - 12 ME 85/18 -, juris Rn. 12; OVG NRW, Beschl. v. 26.2.2018 - 8 B 1348/17 -, juris Rn. 22 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2018 - 8 B 1348/17

    Gefahren für den Rotmilan und den Schwarzstorch durch den Betrieb mehrerer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.06.2021 - 4 ME 267/20
    Wie sich aus der gerade unionsrechtlich bedingten Fehlerfolgenregelung in § 4 UmwRG ergibt, führt ein solcher Verfahrensfehler nämlich vorbehaltlich einer erfolgten rechtmäßigen Nachholung der Umweltverträglichkeitsprüfung zwingend zur Nichtvollziehbarkeit der Genehmigung und unterliegt damit weder im Klageverfahren noch im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes der von der Beigeladenen begehrten Relativierung im Sinne einer - wenn auch durch gerichtliche Auflagen eingeschränkten - vorläufigen Ausnutzbarkeit der Genehmigung (vgl. zum Ganzen: Nds. OVG, Beschl. v. 21.12.2020 - 12 ME 140/20 -, juris Rn. 35, Beschl. v. 31.5.2018 - 12 ME 64/18 -, juris Rn. 23 u. Beschl. v. 15.6.2018 - 12 ME 85/18 -, juris Rn. 12; OVG NRW, Beschl. v. 26.2.2018 - 8 B 1348/17 -, juris Rn. 22 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 05.06.2003 - 8 ME 87/03

    Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen Bodenabbaugenehmigung; Anforderungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.06.2021 - 4 ME 267/20
    So hat auch der früher für das Naturschutzrecht zuständige 8. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in einer Beschwerdeentscheidung im vorläufigen Rechtsschutz eine befristet erteilte Bodenabbaugenehmigung bei summarischer Prüfung als offensichtlich rechtmäßig angesehen, allerdings ohne sich näher mit der geregelten Befristung zu befassen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 5.6.2003 - 8 ME 87/03 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 29.11.2017 - 4 LC 155/15

    Abbaufläche; Abbaugenehmigung; Abbaumenge; Bodenabbau; Bodenabbaugenehmigung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.06.2021 - 4 ME 267/20
    Zudem wird eine Befristung dazu beitragen können, dass sich der Unternehmer einer Pflicht zur Herrichtung der Bodenabbaufläche nach der Beendigung des Abbaus nicht entziehen kann (vgl. zu diesem Gesichtspunkt unter dem rechtlichen Blickwinkel des § 10 Abs. 5 NAGBNatSchG: Senatsbeschl. v. 29.11.2017 - 4 LC 155/15 -, juris Rn. 38), wie sie auch hier in den beiden befristeten Genehmigungen angeordnet worden war.
  • OVG Niedersachsen, 21.12.2020 - 12 ME 140/20
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.06.2021 - 4 ME 267/20
    Wie sich aus der gerade unionsrechtlich bedingten Fehlerfolgenregelung in § 4 UmwRG ergibt, führt ein solcher Verfahrensfehler nämlich vorbehaltlich einer erfolgten rechtmäßigen Nachholung der Umweltverträglichkeitsprüfung zwingend zur Nichtvollziehbarkeit der Genehmigung und unterliegt damit weder im Klageverfahren noch im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes der von der Beigeladenen begehrten Relativierung im Sinne einer - wenn auch durch gerichtliche Auflagen eingeschränkten - vorläufigen Ausnutzbarkeit der Genehmigung (vgl. zum Ganzen: Nds. OVG, Beschl. v. 21.12.2020 - 12 ME 140/20 -, juris Rn. 35, Beschl. v. 31.5.2018 - 12 ME 64/18 -, juris Rn. 23 u. Beschl. v. 15.6.2018 - 12 ME 85/18 -, juris Rn. 12; OVG NRW, Beschl. v. 26.2.2018 - 8 B 1348/17 -, juris Rn. 22 ff.).
  • VG Stade, 23.08.2023 - 1 A 1181/20

    Bedingung; Bestimmtheit; Bodenabbaugenehmigung; Lärmimmissionen; Schutz von

    Mit der Bestandskraft des Bescheids vom 22. Juni 1992, geändert durch Bescheid vom 20. Februar 1997 war die Befristung wirksam, für eine Nichtigkeit im Sinne des § 44 VwVfG gibt es keine Anhaltspunkte, vielmehr ist im Gegenteil davon auszugehen, dass sie rechtmäßig erfolgt ist (Nds. OVG, Beschl. v. 11.6.2021 - 4 ME 267/20 -, vgl. zur Zulässigkeit von Befristungen bei Bodenabbaugenehmigungen auch für die Zeit bis zum 01.10.2022: Blum, in Blum/Agena/Brüggeshemke, Niedersächsisches Naturschutzrecht, § 10 NAGBNatSchG Rn. 92).

    Nach Ablauf dieser Frist ist die Genehmigungswirkung entfallen (vgl. auch Nds. OVG, Beschl. v. 11.6.2021 - 4 ME 267/20 ).

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