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   OVG Niedersachsen, 11.08.2017 - 12 ME 169/17   

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https://dejure.org/2017,30681
OVG Niedersachsen, 11.08.2017 - 12 ME 169/17 (https://dejure.org/2017,30681)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.08.2017 - 12 ME 169/17 (https://dejure.org/2017,30681)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. August 2017 - 12 ME 169/17 (https://dejure.org/2017,30681)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • beck-blog (Kurzinformation und Volltext)

    Begleitetes Fahren -> Tod des Begleiters -> Fahren ohne Begleitung -> Widerruf der FE -> Volljährigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FeV § 48a; StVG § 6e Abs. 2 S. 1
    Widerruf einer Fahrerlaubnis nach Eintritt der Volljährigkeit aufgrund des vorherigen unbegleitenden Führens eines Kraftfahrzeuges

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Begleitetes Fahren: Widerruf der (eingeschränkten) Fahrerlaubnis auch noch nach Eintritt der Volljährigkeit?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Widerruf der Fahrerlaubnis im begleiteten Verfahren nach Eintritt der Volljährigkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 3612
  • NZV 2017, 541
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 06.09.2016 - 10 S 1404/16

    Widerruf der Fahrerlaubnis für "Begleitetes Fahren" nach Fahrt mit nicht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.2017 - 12 ME 169/17
    Der Widerruf ist demnach nicht mit Vollendung des 18. Lebensjahres des Fahranfängers ausgeschlossen (ebenso VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 6.9.2016 - 10 S 1404/16 - juris, Rn. 11; Hentschel/König/Dauer, a. a. O., § 48a FeV, Rn. 22, m. w. N.; Trésoret, in: Freymann/Wellner, jurisPK-StrVerkR, 1. Aufl. 2016, § 48a FeV, Rn. 57).
  • VG Aachen, 23.04.2010 - 3 L 121/10

    Widerruf einer Fahrerlaubnis für begleitetes Fahren mit 17

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.2017 - 12 ME 169/17
    Denn durch den Auflagenverstoß hat der Fahrerlaubnisinhaber ein Fehlverhalten gezeigt, das seine Ursache in einer mangelhaften Einstellung zum erforderlichen Verhalten im Straßenverkehr findet (vgl. VG Aachen, Beschl. v. 23.4.2010 - 3 L 121/10 -, juris).
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