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   OVG Niedersachsen, 11.11.2013 - 12 LC 271/11   

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OVG Niedersachsen, 11.11.2013 - 12 LC 271/11 (https://dejure.org/2013,35015)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.11.2013 - 12 LC 271/11 (https://dejure.org/2013,35015)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. November 2013 - 12 LC 271/11 (https://dejure.org/2013,35015)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 15 Abs. 3 BauGB; § 36 Abs. 2 S. 2 BauGB; § 249 Abs. 1 ZPO
    Unterbrechung der Einvernehmensfrist bei Aussetzung einer Entscheidung über die Zulässigkeit eines Vorhabens

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Auswirkungen der Zurückstellung eines Baugesuchs nach § 15 Abs. 3 BauGB auf den Eintritt der Einvernehmensfiktion gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterbrechung der Einvernehmensfrist bei Aussetzung einer Entscheidung über die Zulässigkeit eines Vorhabens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unterbrechung der Frist für gemeindliches Einvernehmen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unterbrechung der Einvernehmensfrist bei Aussetzung einer Entscheidung über die Zulässigkeit eines Vorhabens

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Einvernehmensfrist nach dem BauGB kann unterbrochen werden, wenn Entscheidung nach § 15 Abs. 3 BauGB ausgesetzt wird

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einvernehmensfrist nach dem BauGB kann unterbrochen werden, wenn Entscheidung nach § 15 Abs. 3 BauGB ausgesetzt wird

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2014, 210
  • BauR 2014, 1043
  • BauR 2014, 522
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 16.09.2004 - 4 C 7.03

    Erfordernis des gemeindlichen Einvernehmens; Einvernehmensfrist;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.11.2013 - 12 LC 271/11
    Im Hinblick auf diesen Schutzzweck gehen Rechtsprechung und Literatur davon aus, dass die Zweimonatsfrist des § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB nicht disponibel ist und auch ein erteiltes, ggf. auch nur fingiertes Einvernehmen weder widerrufen noch zurückgenommen werden kann (s. etwa BVerwG, Urt. v. 12.12.1996 - 4 C 24.95 -, BauR 1997, 444, juris, Rdn. 11 ff.; Urt. v. 19.2.2004 - 4 CN 16.03 -, BVerwGE 120, 138, juris, Rdn. 25; Urt. v. 16.9.2004 - 4 C 7.03 -, BVerwGE 122, 13, juris, Rdn. 27).

    Die Situation einer Gemeinde, die eine Zurückstellung mit Blick auf ihre Absicht, eine neue Planung durchzuführen, beantragt, ist der Situation einer Gemeinde, der für die Prüfung des Einvernehmens ein in planungsrechtlicher Hinsicht unvollständiger Bauantrag übermittelt worden ist (zu dieser Konstellation etwa BVerwG, Urt. v. 16.9.2004 - 4 C 7.03 -, BVerwGE 122, 13, juris), nicht unähnlich.

    Eine weitere zeitliche Verzögerung und eine etwaige dadurch eintretende Beschwer ist angesichts des Zwecks der Sicherung einer richtigen Sachentscheidung und der Wahrung der kommunalen Planungshoheit noch angemessen (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 16.9.2004 - 4 C 7.03 -, BVerwGE 122, 13, juris Rdn. 16 zum Gewicht des Beschleunigungszwecks).

    Diese Erwägungen ändern indessen nichts daran, dass die von der Beigeladenen vertretene Auslegung sich in Widerspruch zur planungsrechtlichen Schutzfunktion des Einvernehmenserfordernisses als solches setzt, das der Gemeinde gerade eine eigene materiell-rechtliche Beurteilung des Vorhabens in planungsrechtlicher Hinsicht ermöglichen will (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.9.2004 - 4 C 7.03 -, BVerwGE 122, 13, juris Rdn. 16).

  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 16.03

    Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.11.2013 - 12 LC 271/11
    § 36 BauGB zielt nämlich auch darauf ab, der Gemeinde Gelegenheit zu geben, aus Anlass eines konkreten Bauantrags ihre Bauleitplanung zu ändern und zu ihrer Sicherung mit den Mitteln der §§ 14 und 15 BauGB ein bisher planungsrechtlich zulässiges Vorhaben zu verhindern (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.02.2004 - 4 CN 16/03, juris; Urt. v. 07.02.1986 - 4 C 43/83, juris).

    Die Gemeinde wäre zwar auch nach Erteilung des Einvernehmens bzw. nach Eintritt der Einvernehmensfiktion nicht gehindert, neues Planungsrecht zu schaffen (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.02.2004 - 4 CN 16/03, juris).

    Im Hinblick auf diesen Schutzzweck gehen Rechtsprechung und Literatur davon aus, dass die Zweimonatsfrist des § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB nicht disponibel ist und auch ein erteiltes, ggf. auch nur fingiertes Einvernehmen weder widerrufen noch zurückgenommen werden kann (s. etwa BVerwG, Urt. v. 12.12.1996 - 4 C 24.95 -, BauR 1997, 444, juris, Rdn. 11 ff.; Urt. v. 19.2.2004 - 4 CN 16.03 -, BVerwGE 120, 138, juris, Rdn. 25; Urt. v. 16.9.2004 - 4 C 7.03 -, BVerwGE 122, 13, juris, Rdn. 27).

  • VGH Hessen, 10.07.2009 - 4 B 426/09

    Fiktiv erteilter Bauvorbescheid trotz Zurückstellung der Bauvoranfrage

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.11.2013 - 12 LC 271/11
    Auch in der Literatur wird - soweit sie sich dazu äußert - die Aussetzung der Entscheidung mit der Aussetzung des Verwaltungsverfahrens gleichgesetzt (vgl. Sennekamp, in: Brügelmann, BauGB, § 15, Rn. 9 und 49 ; Bielenberg/Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 15, Überschrift vor Rn. 21 und Rn. 52 ; Reidt, in: Gelzer/Bracher/Reidt, Bauplanungsrecht, 6. Aufl. 2001, Rn. 2833 und 2846; Schmaltz, in: Schrödter, BauGB, 6. Aufl. 1998, § 15, Rn. 7 f.; Hinsch, NVwZ 2007, 770 ; der Sache nach auch OVG Koblenz, Beschl. v. 23.05.2002 - 8 B 10633/02, juris: Aussetzung der "Bearbeitung des Bauantrags"; VGH Kassel, Beschl. v. 10.07.2009 - 4 B 426/09, juris).

    § 15 BauGB dient demgegenüber der Sicherung einer zukünftigen, durch einen Planaufstellungs- oder Planänderungsbeschluss hinreichend konkretisierten Planung (vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 10.07.2009 - 4 B 426/09, juris).

    Der Hessische VGH (Beschl. v. 10.7.2009 - 4 B 426/09 -, NVwZ-RR 2009, 790, juris) nimmt an, die Baugenehmigungsbehörde sei während der Dauer der Zurückstellung von ihrer Pflicht zur Bescheidung des eingereichten Baugesuchs befreit (so auch Rieger, in: Schrödter, BauGB, 7. Aufl. § 15 Rdn. 23 m.w.N. auch aus der Rspr.; ähnlich wohl auch Jäde, in: Jäde/Dirnberger/Weiß, BauGB, 5. Aufl., § 15 Rdn. 19: die Zurückstellung bewirke, "dass eine Sachentscheidung über den Antrag für ihre Dauer ausgesetzt (suspendiert)" werde; s. auch Jäde, Gemeinde und Baugesuch, 4. Aufl., 2011, Rd. 302; anders Lemmel, in: Berliner Kommentar zum BauGB, Band 1, Stand: Sept. 2012, § 15 Rdn. 11, 21: "Zurückstellung hat die Wirkung einer zeitlich begrenzten Ablehnung" bzw. sie stelle "eine befristete, vorübergehende Erledigung, die mit Ablauf ihrer Befristung außer Kraft tritt und damit den Weg zu einer endgültigen Bescheidung freigibt", dar).

  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 24.95

    Bauplanungsrecht - Keine Fristverlängerung zur Erteilung des gemeindlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.11.2013 - 12 LC 271/11
    Im Hinblick auf diesen Schutzzweck gehen Rechtsprechung und Literatur davon aus, dass die Zweimonatsfrist des § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB nicht disponibel ist und auch ein erteiltes, ggf. auch nur fingiertes Einvernehmen weder widerrufen noch zurückgenommen werden kann (s. etwa BVerwG, Urt. v. 12.12.1996 - 4 C 24.95 -, BauR 1997, 444, juris, Rdn. 11 ff.; Urt. v. 19.2.2004 - 4 CN 16.03 -, BVerwGE 120, 138, juris, Rdn. 25; Urt. v. 16.9.2004 - 4 C 7.03 -, BVerwGE 122, 13, juris, Rdn. 27).

    Erwiesen sich die Gründe, die sie gegen die Zulässigkeit des Vorhabens ins Feld führt als stichhaltig, so könne sie ungeachtet des § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB damit rechnen, dass der Antrag abgelehnt wird (BVerwG, Urt. v. 12.12.1996 - 4 C 24.95 -, BauR 1997, 444, juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2002 - 8 B 10633/02

    Zurückstellung eines Baugesuchs: eintsw. Rechtsschutz?

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.11.2013 - 12 LC 271/11
    Auch in der Literatur wird - soweit sie sich dazu äußert - die Aussetzung der Entscheidung mit der Aussetzung des Verwaltungsverfahrens gleichgesetzt (vgl. Sennekamp, in: Brügelmann, BauGB, § 15, Rn. 9 und 49 ; Bielenberg/Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 15, Überschrift vor Rn. 21 und Rn. 52 ; Reidt, in: Gelzer/Bracher/Reidt, Bauplanungsrecht, 6. Aufl. 2001, Rn. 2833 und 2846; Schmaltz, in: Schrödter, BauGB, 6. Aufl. 1998, § 15, Rn. 7 f.; Hinsch, NVwZ 2007, 770 ; der Sache nach auch OVG Koblenz, Beschl. v. 23.05.2002 - 8 B 10633/02, juris: Aussetzung der "Bearbeitung des Bauantrags"; VGH Kassel, Beschl. v. 10.07.2009 - 4 B 426/09, juris).

    Das OVG Rheinland-Pfalz spricht in seinem Beschluss vom 23. Mai 2002 (- 8 B 10633/02 -, BauR 2002, 1376, juris) von einer qualifizierten Form der Verfahrensaussetzung.

  • BVerwG, 10.12.1971 - IV C 32.69

    Beiladung der Gemeinde; Eintritt der formellen Legalität eines Bauvorhabens nach

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.11.2013 - 12 LC 271/11
    Eine solche explizite Aussage in § 36 BauGB ist aufgrund der allgemein gehaltenen Rechtsfolge des § 15 BauGB, der eine Vorschrift des formellen Baurechts darstellt (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.12.1971 - IV C 32.69, juris), von vornherein nicht zu erwarten.

    In dem - älteren - Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Dezember 1971 (- IV C 32.69 -, BauR 1972, 97, juris, Rdn. 33) ist die Rede von einem vorübergehenden Offenhalten des Verfahrens.

  • OVG Niedersachsen, 23.06.2009 - 12 LC 136/07

    Aufhebung eines Bauvorbescheids bei unwirksamer Ersetzung eines Einvernehmens für

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.11.2013 - 12 LC 271/11
    Jede Verletzung oder Missachtung des Rechts der Gemeinde auf Einvernehmen führt zur Aufhebung der Genehmigung (Senat, Urt. v. 23.6.2009 - 12 LC 136/07 -, BauR 2009, 1630; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Kommentar, Band 3, Stand: April 2013, § 36 Rdn. 47 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 25.01.1993 - 1 L 85/90

    Teilungsantrag; Frist; Zurückstellung des Teilungsantrags; Verlängerung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.11.2013 - 12 LC 271/11
    Sofern sich die angeführten Zitatstellen überhaupt mit der Frage der Rechtswirkungen einer Aussetzung im Verwaltungsverfahren befassen, erfolgt dies in dem vom Verwaltungsgericht beschriebenen Sinn (konkret zu § 15 BauGB Sennekamp, in: Brügelmann, BauGB, Band 2, § 15, Rdn. 9, 42, 49 f. und Jäde, Gemeinde und Baugesuch, 2. Aufl., 2000, Rdn. 294; Scheidler, ZfBR 2012, 123, 127; Rieger, ZfBR 2012, 430, 435; allgemein Pünder, in: Erichsen/Ehlers, Allgemeines Verwaltungsrecht, 14. Aufl., § 13 Rdn. 48; Riedl, in: Obermayer, VwVfG, 3. Aufl., § 9 Rdn. 60; in diesem Sinne wohl auch Bonk/Schmitz, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl., § 1 Rdn. 59; anders wohl nur der 1. Senat des Nds. OVG, der in seinem Beschl. v. 25.1.1993 - 1 L 85/90 -, BauR 1993, 314, juris Rdn. 6, ohne Begründung davon ausgegangen ist, die Aussetzung nach § 15 BauGB habe die Folge, dass nach Ablauf der Zurückstellung die ursprüngliche Frist weitergelaufen sei).
  • BVerwG, 11.08.2008 - 4 B 25.08

    Baugenehmigung; Einvernehmen der Gemeinde; Planungshoheit der Gemeinde.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.11.2013 - 12 LC 271/11
    Soweit die Beigeladene einwendet, dem (auch vom Verwaltungsgericht zitierten) Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. August 2008 (- 4 B 25.08 -, NVwZ 2008, 1347, juris) liege im entscheidenden Punkt insofern ein anderer Sachverhalt zugrunde, als dort eine Beteiligung der Gemeinde überhaupt nicht stattgefunden habe, folgt der Senat dieser Auffassung nicht.
  • VGH Bayern, 07.03.2011 - 1 B 10.3053

    Geltung einer Veränderungssperre schließt Eintritt der Fiktionswirkung nach BauGB

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.11.2013 - 12 LC 271/11
    Dies läuft dem Ziel der Zurückstellung, die Entscheidung offenzuhalten, zu suspendieren, zumindest teilweise zuwider (vgl. auch für die Unanwendbarkeit der Fiktionsregelung während einer Veränderungssperre, BayVGH, Urt. v. 7.3.2011 - 1 B 10.3053 -, BayVBl 2012, 506, juris; Roeser, in: Berliner Kommentar, BauGB, Band 2, § 36 Rdn. 30).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2007 - 8 A 2325/06

    Anspruch der Gemeinde auf Aufhebung der Baugenehmigung?

  • OVG Niedersachsen, 18.03.1999 - 1 L 6696/96

    Fristablauf; Erteilung des gemeindlichen Einvernehmen; Ausschlußwirkung von

  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 43.83

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung bei fehlendem Einvernehmen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.11.2008 - 11 S 10.08

    Zurückstellung eines Vorhabens lässt nicht auf Versagung des Einvernehmens der

  • VGH Bayern, 29.05.2017 - 22 ZB 17.529

    Erfolglose Klage der Standortgemeinde gegen Windkraftanlagen - Fiktion des

    Denn die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens - sei sie ausdrücklich oder infolge der gesetzlichen Fiktion erfolgt - hat nach allgemeiner Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum zur Folge, dass es der betroffenen Gemeinde verwehrt ist, die - nach ihrer Ansicht - in der Erteilung der Baugenehmigung für das streitige Vorhaben liegende Verletzung der vom Einvernehmenserfordernis umfassten Rechte geltend zu machen (vgl. z.B. BayVGH, U.v. 30.7.2013 - 15 B 12.147 - BayVBl 2014, 110, juris; NdsOVG, U.v. 11.11.2013 - 12 LC 271/11 - BauR 2014, 522, juris Rn. 20 m.w.N.).
  • OVG Saarland, 25.07.2014 - 2 B 288/14

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windkraftanlagen; Ersetzung

    Dafür spricht vieles.(vgl. dazu etwa OVG Lüneburg, Urteil vom 11.11.2013 - 12 LC 271/11 -, BauR 2014, 522 mit Nachweisen aus der Fachliteratur) Da der im November 2013 gestellte Antrag auf Verlängerung der Zurückstellung auf der Grundlage des zum 20.9.2013 eingefügten § 15 Abs. 3 Satz 4 BauGB(vgl. das Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung der Städte und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts vom 11.6.2013, BGBl. I 1548, 1549) jedenfalls außerhalb der Frist gestellt wurde, bedürfte es hier keiner Entscheidung, ob auch einem solchen Verlängerungsantrag wie dem Erstantrag eine den Fiktionseintritt hindernde Wirkung zukäme, was freilich wegen der daran anknüpfenden bloßen Ermessensentscheidung der Genehmigungsbehörde ohnehin zweifelhaft erscheint.
  • VG Augsburg, 19.05.2014 - Au 4 S 14.242

    Errichtung von Windenergieanlagen

    Zwar läuft zum Zeitpunkt der Entscheidung am 27. August 2013 die 6-Monatsfrist des § 15 Abs. 3 Satz 3 BauGB noch über vier Monate und die Entscheidung trifft keine Aussage zum gemeindlichen Einvernehmen nach § 36 BauGB, dessen Frist zur Verweigerung am 9. September 2013 abläuft; die Zurückstellung eines Bauantrags unterbricht jedoch den Fristlauf des Einvernehmens (OVG Nds, U.v. 11.11.2013 - 12 LC 271/11 - BauR 2014, 522 - juris Rn. 23ff).

    Dementsprechend hat die Zurückstellung eines Bauvorhabens auch unmittelbare Auswirkungen auf den Lauf der Einvernehmensfrist (OVG Nds, U.v. 11.11.2013 - 12 LC 271/11 - BauR 2014, 522 - juris Rn. 23ff).

  • VG München, 11.08.2015 - M 1 K 14.5368

    Fragestellung beim immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid

    Damit steht der Eintritt der Fiktion in Streit, eine Rechtsverletzung des Klägers aufgrund der möglicherweise unrichtigen Annahme des Fiktionseintritts erscheint nicht ausgeschlossen (vgl. auch OVG Lüneburg, U.v. 11.11.2013 - 12 LC 271/11 - juris Rn. 20).

    Denn die Fiktionsfrist wird erst durch den Zurückstellungsbescheid, nicht aber schon durch den Antrag auf Zurückstellung unterbrochen (vgl. BVerwG, U.v. 26.3.2015 - 4 C 1/14 - juris LS und Rn. 12 ff.; OVG Lüneburg, U.v. 11.11.2013 - 12 LC 271/11 - juris Rn. 34; anders OVG Saarl, B.v. 25.7.2014 - 2 B 288/14 - juris Rn. 18).

  • VG Augsburg, 18.08.2016 - Au 5 K 14.810

    Verletzung der Planungshoheit einer Gemeinde und Fragen des Einfügens

    Daraus folgt, dass jede Verletzung oder Missachtung des Rechts der Gemeinde auf Einvernehmen zur Aufhebung der Genehmigung führt (vgl. OVG SH, U.v. 11.11.2013 - 12 LC 271/11 - BauR 2014, 522 ff.; Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Kommentar, Stand: Februar 2016, § 36 Rn. 47 m. w. N.).
  • VG Trier, 02.06.2017 - 6 K 11463/16

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung

    Entgegen der Auffassung der Beigeladenen ist eine Unzulässigkeit oder Verwirkung des gemeindlichen Klagerechts auch nicht deshalb anzunehmen, weil das Einvernehmen der Gemeinde als erteilt gilt, wenn sie es nicht fristgerecht verweigert hat (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 11. November 2013 - 12 LC 271/11 -, juris, m.w.N.).
  • VG Augsburg, 18.08.2016 - Au 5 K 14.818

    Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens bei Einbau einer Lackieranlage

    Daraus folgt, dass jede Verletzung oder Missachtung des Rechts der Gemeinde auf Einvernehmen zur Aufhebung der Genehmigung führt (vgl. OVG SH, U.v. 11.11.2013 - 12 LC 271/11 - BauR 2014, 522 ff.; Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Kommentar, Stand: Februar 2016, § 36 Rn. 47 m. w. N.).
  • VG Augsburg, 22.03.2018 - Au 5 K 17.513

    Nutzungsänderung eines Einfamilienhauses zu einer heilpädagogischen

    Daraus folgt, dass jede Verletzung oder Missachtung des Rechts der Gemeinde auf Einvernehmen zur Aufhebung der Genehmigung führt (vgl. OVG SH, U.v. 11.11.2013 - 12 LC 271/11 - BauR 2014, 522; Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Kommentar, Stand: Oktober 2017, § 36 Rn. 47 m.w.N.).
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