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   OVG Niedersachsen, 12.03.2012 - 8 ME 159/11   

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OVG Niedersachsen, 12.03.2012 - 8 ME 159/11 (https://dejure.org/2012,6781)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.03.2012 - 8 ME 159/11 (https://dejure.org/2012,6781)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. März 2012 - 8 ME 159/11 (https://dejure.org/2012,6781)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zulassung einer Weiterbildungsstätte für die ärztliche Weiterbildung im einstweiligen Anordnungsverfahren

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 123 Abs. 1 VwGO; § 37 Abs. 3 1. Alt. HKG; Art. 12 GG; Art. 14 GG
    Stattgabe eines die Hauptsache vorwegnehmenden Antrags im einstweiligen Verfügungsverfahren bei Entstehen von schweren und unzumutbaren Nachteilen durch das Abwarte für den Antragsteller; Anforderungen an das Vorliegen einer Gefährdung der sozialen, beruflichen oder ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Stattgabe eines die Hauptsache vorwegnehmenden Antrags im einstweiligen Verfügungsverfahren bei Entstehen von schweren und unzumutbaren Nachteilen durch das Abwarte für den Antragsteller; Anforderungen an das Vorliegen einer Gefährdung der sozialen, beruflichen oder ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Stattgabe eines die Hauptsache vorwegnehmenden Antrags im einstweiligen Verfügungsverfahren bei Entstehen von schweren und unzumutbaren Nachteilen durch das Abwarte für den Antragsteller; Anforderungen an das Vorliegen einer Gefährdung der sozialen, beruflichen oder ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.10.1987 - 12 B 109/87
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.03.2012 - 8 ME 159/11
    Denn auch die bloße vorläufige Vorwegnahme der Hauptsache vermittelt dem Antragsteller die mit dem Klageverfahren erstrebte Rechtsposition und stellt ihn - ohne dass diese Rechtsstellung rückwirkend wieder beseitigt werden könnte - vorweg so, als wenn er im Klageverfahren bereits obsiegt hätte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.12.1989 - 2 ER 301/89 -, Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 15; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 8.10.2003 - 13 ME 342/03 -, NVwZ-RR 2004, 258 f.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 21.10.1987 - 12 B 109/87 -, NVwZ-RR 1988, 19; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, a.a.O., Rn. 180 m.w.N.).

    Ein solcher die Vorwegnahme der Hauptsache ausnahmsweise rechtfertigender schwerer und unzumutbarer, anders nicht abwendbarer Nachteil kann zwar dann gegeben sein, wenn ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes die soziale, berufliche oder wirtschaftliche Existenzgrundlage des Antragstellers gefährdet ist und dies die Grundrechte des Antragstellers aus Art. 12, 14 GG berührt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 21.10.1987 - 12 B 109/87 -, NVwZ-RR 1988, 19; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, a.a.O., Rn. 198).

  • BVerwG, 14.12.1989 - 2 ER 301.89

    Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung bei dem Erlass einer einstweiligen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.03.2012 - 8 ME 159/11
    Denn auch die bloße vorläufige Vorwegnahme der Hauptsache vermittelt dem Antragsteller die mit dem Klageverfahren erstrebte Rechtsposition und stellt ihn - ohne dass diese Rechtsstellung rückwirkend wieder beseitigt werden könnte - vorweg so, als wenn er im Klageverfahren bereits obsiegt hätte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.12.1989 - 2 ER 301/89 -, Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 15; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 8.10.2003 - 13 ME 342/03 -, NVwZ-RR 2004, 258 f.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 21.10.1987 - 12 B 109/87 -, NVwZ-RR 1988, 19; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, a.a.O., Rn. 180 m.w.N.).

    Denn eine hohe, mithin weit überwiegende Erfolgswahrscheinlichkeit im Hauptsacheverfahren (vgl. zu diesem strengen Maßstab bei einer vorläufigen Vorwegnahme der Hauptsache im einstweiligen Anordnungsverfahren: BVerwG, Beschl. v. 14.12.1989, a.a.O.; Senatsbeschl. v. 7.12.2011 - 8 ME 184/11 -, juris Rn. 12; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 11.3.2008 - 13 S 418/08 -, juris Rn. 7; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 2.2.2007 - 13 ME 362/06 -, juris Rn. 9; Hessischer VGH, Beschl. v. 29.8.2000 - 5 TG 2641/00 -, NVwZ-RR 2001, 366; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, a.a.O., Rn. 191) besteht auch nach ihrem Beschwerdevorbringen nicht.

  • VGH Hessen, 29.08.2000 - 5 TG 2641/00

    Wasserversorgung eines Baugebietes durch die Gemeinde

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.03.2012 - 8 ME 159/11
    Denn eine hohe, mithin weit überwiegende Erfolgswahrscheinlichkeit im Hauptsacheverfahren (vgl. zu diesem strengen Maßstab bei einer vorläufigen Vorwegnahme der Hauptsache im einstweiligen Anordnungsverfahren: BVerwG, Beschl. v. 14.12.1989, a.a.O.; Senatsbeschl. v. 7.12.2011 - 8 ME 184/11 -, juris Rn. 12; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 11.3.2008 - 13 S 418/08 -, juris Rn. 7; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 2.2.2007 - 13 ME 362/06 -, juris Rn. 9; Hessischer VGH, Beschl. v. 29.8.2000 - 5 TG 2641/00 -, NVwZ-RR 2001, 366; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, a.a.O., Rn. 191) besteht auch nach ihrem Beschwerdevorbringen nicht.
  • VGH Hessen, 08.11.1995 - 14 TG 3375/95

    Erteilung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis im Rahmen eines einstweiligen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.03.2012 - 8 ME 159/11
    Zum anderen liefe die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes hier auf einen bloßen Schutz von auf eigenes Risiko bereits getätigten Investitionen hinaus, der eine Vorwegnahme der Hauptsache regelmäßig nicht rechtfertigen kann (vgl. Hessischer VGH, Beschl. v. 8.11.1995 - 14 TG 3375/95 -, NVwZ-RR 1996, 325 f.; Finkelnburg/Dolbert/Külpmann, a.a.O.; Rn. 198).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2008 - 13 S 418/08

    Ermöglichung der Wiedereinreise als Folgenbeseitigung nach rechtswidriger

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.03.2012 - 8 ME 159/11
    Denn eine hohe, mithin weit überwiegende Erfolgswahrscheinlichkeit im Hauptsacheverfahren (vgl. zu diesem strengen Maßstab bei einer vorläufigen Vorwegnahme der Hauptsache im einstweiligen Anordnungsverfahren: BVerwG, Beschl. v. 14.12.1989, a.a.O.; Senatsbeschl. v. 7.12.2011 - 8 ME 184/11 -, juris Rn. 12; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 11.3.2008 - 13 S 418/08 -, juris Rn. 7; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 2.2.2007 - 13 ME 362/06 -, juris Rn. 9; Hessischer VGH, Beschl. v. 29.8.2000 - 5 TG 2641/00 -, NVwZ-RR 2001, 366; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, a.a.O., Rn. 191) besteht auch nach ihrem Beschwerdevorbringen nicht.
  • VG Hannover, 23.03.2011 - 5 A 3663/09

    Widerruf der Zulassung eines Krankenhauses als Weiterbildungsstätte; Krankenhaus

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.03.2012 - 8 ME 159/11
    Denn die Zulassung als Weiterbildungsstätte erfolgt grundsätzlich unbefristet (Senatsbeschl. v. 1.2.2012 - 8 LA 91/11 -, juris Rn. 8; vgl. zu möglichen Ausnahmen: VG Hannover, Urt. v. 23.3.2011 - 5 A 3663/09 -, juris Rn. 27; Narr, a.a.O., Rn. W 132).
  • OVG Niedersachsen, 01.02.2012 - 8 LA 91/11

    Herleitung eines Anspruchs auf eine unbeschränkte Zulassung als

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.03.2012 - 8 ME 159/11
    Denn die Zulassung als Weiterbildungsstätte erfolgt grundsätzlich unbefristet (Senatsbeschl. v. 1.2.2012 - 8 LA 91/11 -, juris Rn. 8; vgl. zu möglichen Ausnahmen: VG Hannover, Urt. v. 23.3.2011 - 5 A 3663/09 -, juris Rn. 27; Narr, a.a.O., Rn. W 132).
  • OVG Niedersachsen, 19.10.2010 - 8 ME 221/10

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis wegen einer eingegangenen Ehe mit einem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.03.2012 - 8 ME 159/11
    Dieses Interesse ergibt sich regelmäßig aus einer besonderen Eilbedürftigkeit der Rechtsschutzgewährung (vgl. Senatsbeschl. v. 19.10.2010 - 8 ME 221/10 -, juris Rn. 4; Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: September 2011, § 123 Rn. 81).
  • OVG Niedersachsen, 07.12.2011 - 8 ME 184/11

    Zulässigkeit der Abänderung eines Beschlusses nach § 123 VwGO nach Eintritt der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.03.2012 - 8 ME 159/11
    Denn eine hohe, mithin weit überwiegende Erfolgswahrscheinlichkeit im Hauptsacheverfahren (vgl. zu diesem strengen Maßstab bei einer vorläufigen Vorwegnahme der Hauptsache im einstweiligen Anordnungsverfahren: BVerwG, Beschl. v. 14.12.1989, a.a.O.; Senatsbeschl. v. 7.12.2011 - 8 ME 184/11 -, juris Rn. 12; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 11.3.2008 - 13 S 418/08 -, juris Rn. 7; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 2.2.2007 - 13 ME 362/06 -, juris Rn. 9; Hessischer VGH, Beschl. v. 29.8.2000 - 5 TG 2641/00 -, NVwZ-RR 2001, 366; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, a.a.O., Rn. 191) besteht auch nach ihrem Beschwerdevorbringen nicht.
  • OVG Niedersachsen, 12.05.2010 - 8 ME 109/10

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 5 S. 2 Alt. 1

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.03.2012 - 8 ME 159/11
    Der besonderen Bedeutung der jeweils betroffenen Grundrechte und den Erfordernissen eines effektiven Rechtsschutzes ist Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.4.2008 - 2 BvR 338/08 -, juris Rn. 3; Beschl. v. 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 -, BVerfGE 79, 69, 74; BVerwG, Beschl. v. 10.2.2011 - 7 VR 6/11 -, juris Rn. 6; Beschl. v. 29.4.2010 - 1 WDS VR 2/10 -, Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 28; Senatsbeschl. v. 12.5.2010 - 8 ME 109/10 -, juris Rn. 14; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 5. Aufl., Rn. 193 jeweils m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 02.02.2007 - 13 ME 362/06

    Anspruch eines abgeschobenen armenischen Staatsangehörigen auf Rückkehr und

  • OVG Niedersachsen, 08.10.2003 - 13 ME 342/03

    Aufnahmeanspruch; Aufnahmekapazität; Auswahlkriterien; Auswahlverfahren;

  • BVerwG, 10.02.2011 - 7 VR 6.11

    Einsicht in Behördenunterlagen; NS-Belastung ehemaliger Mitarbeiter des

  • BVerfG, 30.04.2008 - 2 BvR 338/08

    Entfallen der Annahmegründe durch Verhalten des Beschwerdeführers nach Erhebung

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.07.1962 - I B 57/62
  • OVG Niedersachsen, 19.01.2022 - 14 ME 58/22

    Anordnungsgrund; Baadern baadern; Separatorenfleisch baadern; Vorwegnahme der

    Denn auch die bloße vorläufige Vorwegnahme der Hauptsache vermittelt dem jeweiligen Antragsteller die mit dem Klageverfahren verfolgte Rechtsposition und stellt ihn - ohne dass diese Rechtsstellung rückwirkend wieder beseitigt werden könnte - vorweg so, als wenn er im Klageverfahren bereits obsiegt hätte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.12.1989 - 2 ER 301/89 -, juris Rn. 3; Nds. OVG, Beschl. v. 8.10.2003 - 13 ME 342/03 -, juris Rn. 29 u. v. 12.3.2012 - 8 ME 159/11 - juris Rn. 13; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 21.10.1987 - 12 B 109/87 -, NVwZ-RR 1988, 19).

    Ein solcher die Vorwegnahme der Hauptsache ausnahmsweise rechtfertigender schwerer und unzumutbarer, anders nicht abwendbarer Nachteil kann zwar dann gegeben sein, wenn ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes die soziale, berufliche oder wirtschaftliche Existenzgrundlage des jeweiligen Antragstellers gefährdet ist und dies seine Grundrechte aus Art. 12, 14 GG berührt (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 12.3.2012 - 8 ME 159/11 - juris Rn. 13; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 21.10.1987 - 12 B 109/87 -, NVwZ-RR 1988, 19, Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 123 Rn. 66c).

  • OVG Niedersachsen, 27.04.2022 - 14 ME 116/22

    Allgemeinverfügung; Anordnungsgrund; Betäubungsmittel; Hanf; Lebensmittel;

    Denn auch die bloße vorläufige Vorwegnahme der Hauptsache vermittelt dem jeweiligen Antragsteller die mit dem Klageverfahren verfolgte Rechtsposition und stellt ihn - ohne dass diese Rechtsstellung rückwirkend wieder beseitigt werden könnte - vorweg so, als wenn er im Klageverfahren bereits obsiegt hätte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.12.1989 - 2 ER 301/89 -, juris Rn. 3; NdsOVG, Beschl. v. 8.10.2003 - 13 ME 342/03 -, juris Rn. 29 u. v. 12.3.2012 - 8 ME 159/11 -, juris Rn. 13; OVG RP, Beschl. v. 21.10.1987 - 12 B 109/87 -, NVwZ-RR 1988, 19).

    a) Ein die Vorwegnahme der Hauptsache ausnahmsweise rechtfertigender schwerer und unzumutbarer, anders nicht abwendbarer Nachteil kann zwar dann gegeben sein, wenn ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes die soziale, berufliche oder wirtschaftliche Existenzgrundlage des jeweiligen Antragstellers gefährdet ist und dies seine Grundrechte aus Art. 12, 14 GG berührt (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 12.3.2012 - 8 ME 159/11 -, juris Rn. 13; OVG RP, Beschl. v. 21.10.1987 - 12 B 109/87 -, NVwZ-RR 1988, 19; Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 123 Rn. 66c).

  • VG Berlin, 11.09.2020 - 1 L 228.20

    Keine Schankvorgärten mehr in Mitte bei Spätkauf-Gastronomie

    Denn die Nachteile wären dadurch verursacht, dass der Antragsteller sein Gewerbe im Wesentlichen auf der Grundlage einer stets nur befristet erteilten Ausnahmeerlaubnis betreibt (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. März 2012 - OVG 8 ME 159/11, juris Rn. 16).
  • OVG Niedersachsen, 24.08.2022 - 14 ME 288/22

    Nichtraucherschutz; Raucherraum; Rauchverbot; Spielerschutz; Spielhalle

    Denn auch die bloße vorläufige Vorwegnahme der Hauptsache vermittelt dem jeweiligen Antragsteller die mit dem Klageverfahren verfolgte Rechtsposition und stellt ihn - ohne dass diese Rechtsstellung rückwirkend wieder beseitigt werden könnte - vorweg so, als wenn er im Klageverfahren bereits obsiegt hätte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.12.1989 - 2 ER 301/89 -, juris Rn. 3; Senatsbeschl. v. 27.4.2022 - 14 ME 116/22 -, juris Rn. 14; NdsOVG, Beschl. v. 12.3.2012 - 8 ME 159/11 -, juris Rn. 13 und Beschl. v. 8.10.2003 - 13 ME 342/03 -, juris Rn. 29; OVG RP, Beschl. v. 21.10.1987 - 12 B 109/87 -, NVwZ-RR 1988, 19).

    Ein die Vorwegnahme der Hauptsache ausnahmsweise rechtfertigender schwerer und unzumutbarer, anders nicht abwendbarer Nachteil kann zwar dann gegeben sein, wenn ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes die soziale, berufliche oder wirtschaftliche Existenzgrundlage des jeweiligen Antragstellers gefährdet ist und dies seine Grundrechte aus Art. 12, 14 GG berührt (vgl. Senatsbeschl. v. 27.4.2022 - 14 ME 116/22 -, juris Rn. 15; NdsOVG, Beschl. v. 12.3.2012 - 8 ME 159/11 -, juris Rn. 13; OVG RP, Beschl. v. 21.10.1987 - 12 B 109/87 -, NVwZ-RR 1988, 19; Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 123 Rn. 66c).

  • OVG Niedersachsen, 15.02.2023 - 11 ME 385/22

    Berufsausübungsregelung; Beurteilungsspielraum; Prognosespielraum;

    Der Antragsteller will eine Vorwegnahme der Hauptsache erreichen, wenn und soweit die im Anordnungsverfahren begehrte Regelung in Inhalt und Wirkung der Entscheidung im Klageverfahren entspricht (NdsOVG, Beschl. v. 12.3.2012 - 8 ME 159/11 - juris Rn. 13; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl. 2017 Rn. 175, jew. m.w.N.).

    Dass die von der Antragstellerin im einstweiligen Anordnungsverfahren erstrebte Rechtsstellung, die Verkürzung der Sperrzeit ihrer Spielhalle von 3.00 Uhr auf 6.00 Uhr bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Klageverfahrens 3 A 111/22 zu dulden, unter der auflösenden Bedingung des Ergebnisses des Klageverfahrens steht, führt zu keiner abweichenden Betrachtung. Denn auch die damit angestrebte Einräumung der nämlichen Rechtsposition auf Zeit, vermittelt der Antragstellerin für die Dauer des Klageverfahrens die Rechtsposition, die sie in der Hauptsache anstrebt, und stellt sie - ohne dass diese Rechtsstellung rückwirkend wieder beseitigt werden könnte - vorweg so, als hätte sie im Klageverfahren bereits obsiegt. Auch darin liegt eine - vorläufige - Vorwegnahme der Hauptsache im Rechtssinn (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 12.3.2012 - 8 ME 159/11 - juris Rn. 13; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl. 2017 Rn. 179 f., jew. m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 23.06.2022 - 14 ME 243/22

    Eingliederungshilfe

    Denn auch die bloße vorläufige Vorwegnahme der Hauptsache vermittelt dem jeweiligen Antragsteller die mit dem Klageverfahren verfolgte Rechtsposition und stellt ihn - ohne dass diese Rechtsstellung rückwirkend wieder beseitigt werden könnte - vorweg so, als wenn er im Klageverfahren bereits obsiegt hätte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.12.1989 - 2 ER 301/89 -, juris Rn. 3; Nds. OVG, Beschl. v. 8.10.2003 - 13 ME 342/03 -, juris Rn. 29; Beschl. v. 12.3.2012 - 8 ME 159/11 - juris Rn. 13; OVG RP, Beschl. v. 21.10.1987 - 12 B 109/87 -, NVwZ-RR 1988, 19).
  • OVG Hamburg, 11.05.2022 - 3 Bs 293/21

    Eilrechtsschutz gegen eine lebensmittelrechtliche Allgemeinverfügung;

    (1) Ein die Vorwegnahme der Hauptsache ausnahmsweise rechtfertigender schwerer und unzumutbarer, anders nicht abwendbarer Nachteil kann dann gegeben sein, wenn ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes die soziale, berufliche oder wirtschaftliche Existenzgrundlage des jeweiligen Antragstellers gefährdet ist und dies seine Grundrechte aus Art. 12, 14 GG berührt (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 27.4.2022, 14 ME 116/22, juris Rn. 15; Beschl. v. 12.3.2012, 8 ME 159/11, juris Rn. 15; VGH München, Beschl. v. 16.6.2020, 14 CE 20.1131, juris Rn. 23; OVG Münster, Beschl. v. 11.4.2005, 13 B 1959/04, juris Rn. 41; VGH Kassel, Beschl. v. 8.11.1995, 14 TG 3375/95, MDR 1996, 361, juris Rn. 9 ff.; Happ, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 123 Rn. 66c).
  • VG Mainz, 11.09.2020 - 1 L 530/20

    Corona-Bekämpfungsverordnung: Prostitutionsvermittlung keine Prostitutionsstätte

    Die Gefährdung der Existenzgrundlage stellt zwar in der Regel ein Indiz dafür da, dass ein schwerer und unzumutbarer, anders nicht abwendbarer Nachteil vorliegt, der eine Vorwegnahme der Hauptsache ausnahmsweise rechtfertigt (vgl. Nds.OVG, Beschluss vom 12. März 2012 - 8 ME 159/11 -, juris, Rn. 15; OVG RP, Urteil vom 7. Dezember 1995 - 1 B 13193/95 -, juris, Rn. 9).
  • OVG Niedersachsen, 21.12.2023 - 14 OA 123/23

    Gegenstandswert; Persönliches Budget; Schulbegleitung; Zum Gegenstandswert in

    Auch die bloße vorläufige Vorwegnahme der Hauptsache vermittelt dem jeweiligen Antragsteller die mit dem Klageverfahren verfolgte Rechtsposition und stellt ihn - ohne dass diese Rechtsstellung rückwirkend wieder beseitigt werden könnte - vorweg so, als wenn er im Klageverfahren bereits obsiegt hätte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.12.1989 - 2 ER 301/89 -, juris Rn. 3; Senatsbeschl. v. 21.9.2023 - 14 ME 91/23 -, juris Rn. 4 und v. 23.6.2022 - 14 ME 243/22 -, juris Rn. 13; Nds. OVG, Beschl. v. 8.10.2003 - 13 ME 342/03 -, juris Rn. 29 und Beschl. v. 12.3.2012 - 8 ME 159/11 -, juris Rn. 13; SächsOVG, Beschl. v. 21.3.2023 - 3 B 319/22 -, juris Rn. 13 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 21.09.2023 - 14 ME 91/23

    Anordnungsgrund; Schmerzensgeld; Unterhaltspflicht; Kostenübernahme für den

    Auch die bloße vorläufige Vorwegnahme der Hauptsache vermittelt dem jeweiligen Antragsteller die mit dem Klageverfahren verfolgte Rechtsposition und stellt ihn - ohne dass diese Rechtsstellung rückwirkend wieder beseitigt werden könnte - vorweg so, als wenn er im Klageverfahren bereits obsiegt hätte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.12.1989 - 2 ER 301/89 -, juris Rn. 3; Senatsbeschl. v. 23.6.2022 - 14 ME 243/22 - juris Rn. 13; Nds. OVG, Beschl. v. 8.10.2003 - 13 ME 342/03 -, juris Rn. 29; Beschl. v. 12.3.2012 - 8 ME 159/11 - juris Rn. 13; SächsOVG, Beschl. v. 21.3.2023 - 3 B 319/22 -, juris Rn. 13 m.w.N.).
  • VG Braunschweig, 16.03.2023 - 1 B 263/22

    ChemBiozidDV; Chemikalienrecht; Pflichten bei der Abgabe von Biozidprodukten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2014 - 12 B 15/14

    Übernahme der Kosten für eine stationäre Unterbringung i.R.d. Eingliederungshilfe

  • VG Frankfurt/Main, 05.05.2023 - 5 L 899/23

    "Geräte für die Erdbewegung" im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates

  • VG Frankfurt/Main, 05.05.2023 - 5 L 901/23

    "Geräte für die Erdbewegung" im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates

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