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   OVG Niedersachsen, 12.03.2019 - 5 LC 68/17   

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OVG Niedersachsen, 12.03.2019 - 5 LC 68/17 (https://dejure.org/2019,6297)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.03.2019 - 5 LC 68/17 (https://dejure.org/2019,6297)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. März 2019 - 5 LC 68/17 (https://dejure.org/2019,6297)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Keine Altersdiskriminierung - Kein Anspruch auf abschlagsfreies Ruhegehalt für Beamte nach 45 Dienstjahren, wenn das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet wurde - Rechtfertigung nach § 10 AGG

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 26.09.2013 - C-476/11

    HK Danmark - Verbot der Diskriminierung wegen des Alters - Charta der Grundrechte

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.03.2019 - 5 LC 68/17
    Im Übrigen müsse die Anwendung des Art. 6 Abs. 2 der Richtlinie 2000/78/EG im vorliegenden Fall nicht aufgrund der Vorgaben der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Sache HK Danmark (EuGH, Urteil vom 26.9.2013 - C-476/11 -, juris) ausscheiden.

    Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 17. Dezember 2015 (- 4 S 1211/14 -, juris), die sich auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 26. September 2013 (- C-476/11 - HK Danmark, juris) beziehe, sei auf den vorliegenden Fall übertragbar.

    Demzufolge gelte Art. 6 Abs. 2 der Richtlinie 2000/78/EG nur für betriebliche Systeme der sozialen Sicherheit, die die Risiken von Alter und Invalidität abdeckten (EuGH, Urteil vom 16.6.2016, a. a. O., Rn. 24; Urteil vom 26.9.2013 - C-476/11, HK Danmark -, juris Rn. 39 ff. m. w. N.).

  • EuGH, 16.06.2016 - C-159/15

    Lesar - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.03.2019 - 5 LC 68/17
    Das vorstehende Auslegungsergebnis zu Art. 6 Abs. 2 der Richtlinie 2000/78/EG finde eine zusätzliche Bestätigung in der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Sache Lesar (EuGH, Urteil vom 16.6.2016 - C-159/15 -, juris).

    Auf diese Definition hat der Europäische Gerichtshof zurückgegriffen (vgl. EuGH, Urteil vom 16.6.2016 - C-159/15, Lesar -, juris Rn. 27).

    Demzufolge gelte Art. 6 Abs. 2 der Richtlinie 2000/78/EG nur für betriebliche Systeme der sozialen Sicherheit, die die Risiken von Alter und Invalidität abdeckten (EuGH, Urteil vom 16.6.2016, a. a. O., Rn. 24; Urteil vom 26.9.2013 - C-476/11, HK Danmark -, juris Rn. 39 ff. m. w. N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2015 - 4 S 1211/14

    Beamtenversorgung; Berücksichtigung von Dienstzeiten vor dem 17. Lebensjahr

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.03.2019 - 5 LC 68/17
    Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 17. Dezember 2015 (- 4 S 1211/14 -, juris), die sich auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 26. September 2013 (- C-476/11 - HK Danmark, juris) beziehe, sei auf den vorliegenden Fall übertragbar.

    Auch der sachliche Anwendungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ist entsprechend § 2 Abs. 1 Nr. 2 AGG eröffnet, denn bei den im streitgegenständlichen Bescheid vom 16. Februar 2015 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 26. März 2015 festgesetzten Versorgungsbezügen handelt es sich um "Arbeitsentgelte" einer zuvor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis beschäftigten Person (vgl. zu dem identischen Begriff des "Arbeitsentgelts" in Art. 3 Abs. 1 c) der Richtlinie 2000/78/EG: VGH Ba.-Wü., Urteil vom 17.12.2015 - 4 S 1211/14 -, juris Rn. 30 ff. m. w. N.).

  • BVerwG, 19.02.2004 - 2 C 12.03

    Dienstunfähigkeit; Versorgungsabschlag.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.03.2019 - 5 LC 68/17
    Dass die Festsetzung eines Versorgungsabschlags der Vermeidung von Frühpensionierungen dienen kann und deshalb grundsätzlich zulässig ist, hat das Bundesverwaltungsgericht schon in seinem Urteil vom 19. Februar 2004 (- BVerwG 2 C 12.03 -, juris Rn. 18) und hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Nichtannahmebeschluss vom 20. Juni 2006 (- 2 BvR 361/03 -, juris) ausgeführt.
  • BVerfG, 20.06.2006 - 2 BvR 361/03

    Versorgungsabschlag bei vorzeitiger Versetzung eines Beamten in den Ruhestand

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.03.2019 - 5 LC 68/17
    Dass die Festsetzung eines Versorgungsabschlags der Vermeidung von Frühpensionierungen dienen kann und deshalb grundsätzlich zulässig ist, hat das Bundesverwaltungsgericht schon in seinem Urteil vom 19. Februar 2004 (- BVerwG 2 C 12.03 -, juris Rn. 18) und hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Nichtannahmebeschluss vom 20. Juni 2006 (- 2 BvR 361/03 -, juris) ausgeführt.
  • EuGH, 26.09.2013 - C-546/11

    Dansk Jurist- og Økonomforbund - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.03.2019 - 5 LC 68/17
    Die Regelung ist erforderlich im Sinne von § 10 Satz 2 AGG, wenn sie nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung des angestrebten Ziels notwendig ist (vgl. EuGH, Urteil vom 26.9.2013 - C-546/11 -, juris Rn. 59).
  • EuGH, 19.06.2014 - C-501/12

    Specht - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.03.2019 - 5 LC 68/17
    Dieser Ermessensspielraum darf nur nicht dazu führen, dass der Grundsatz des Verbots der Diskriminierung wegen des Alters ausgehöhlt wird (vgl. EuGH, Urteil vom 26.2.2015 - C-515/13, Ingeniørforeningen i Danmark -, juris Rn. 25 f.; Urteil vom 21.1.2015 - C-529/13, Felber -, juris Rn. 30, 39; Urteil vom 19.6.2014 - C-501/12 u. a., Specht -, juris Rn. 46 m. w. N.).
  • EuGH, 21.01.2015 - C-529/13

    Felber - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.03.2019 - 5 LC 68/17
    Dieser Ermessensspielraum darf nur nicht dazu führen, dass der Grundsatz des Verbots der Diskriminierung wegen des Alters ausgehöhlt wird (vgl. EuGH, Urteil vom 26.2.2015 - C-515/13, Ingeniørforeningen i Danmark -, juris Rn. 25 f.; Urteil vom 21.1.2015 - C-529/13, Felber -, juris Rn. 30, 39; Urteil vom 19.6.2014 - C-501/12 u. a., Specht -, juris Rn. 46 m. w. N.).
  • EuGH, 26.02.2015 - C-515/13

    Ingeniørforeningen i Danmark - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.03.2019 - 5 LC 68/17
    Dieser Ermessensspielraum darf nur nicht dazu führen, dass der Grundsatz des Verbots der Diskriminierung wegen des Alters ausgehöhlt wird (vgl. EuGH, Urteil vom 26.2.2015 - C-515/13, Ingeniørforeningen i Danmark -, juris Rn. 25 f.; Urteil vom 21.1.2015 - C-529/13, Felber -, juris Rn. 30, 39; Urteil vom 19.6.2014 - C-501/12 u. a., Specht -, juris Rn. 46 m. w. N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.02.2015 - 2 LB 1/14

    Ruhestandsbeamter; Versetzung in den Ruhestand vor Erreichen der gesetzlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.03.2019 - 5 LC 68/17
    Unter Berücksichtigung des weiten Ermessensspielraums des niedersächsischen Gesetzgebers ist die in § 16 Abs. 2 Satz 5 Nr. 1 NBeamtVG festgesetzte Altersgrenze "Vollendung des 65. Lebensjahres zum Zeitpunkt der Versetzung in den Ruhestand" angemessen und erforderlich zur Erreichung des Ziels eines höheren Versorgungseintrittsalters der niedersächsischen Beamten (siehe zur vergleichbaren Regelung in § 16 SH BeamtVG: Schl.-H. OVG, Urteil vom 19.2.2015 - 2 LB 1/14 -, juris Rn. 28 f.).
  • VGH Bayern, 30.11.2017 - 3 ZB 14.2559

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag - Verhältnis von Pflichtbeitragszeiten in

  • EuGH, 13.09.2011 - C-447/09

    Ein Verbot für Verkehrspiloten, über das vollendete 60. Lebensjahr hinaus ihrer

  • BVerfG, 24.10.2011 - 1 BvR 1103/11

    Höchstaltersgrenze von 71 Jahren in IHK-Satzung für öffentlich bestellte und

  • EuGH, 19.04.2016 - C-441/14

    DI - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Charta der Grundrechte der

  • VerfGH Baden-Württemberg, 31.01.2019 - 1 VB 51/17

    Zur Ruhestandsaltersgrenze von Gerichtsvollziehern - Nichteinbeziehung von

  • OVG Niedersachsen, 14.07.2020 - 5 LC 133/18

    Anerkennung von Vordienstzeiten- Berufung

    Die in § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BeamtVG in der bis zum 10. Januar 2017 gültigen Fassung vom 15. März 2012 normierte Grenze "nach Vollendung des 17. Lebensjahres" verstößt gegen die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf und ist daher nicht anwendbar (Anschluss OVG Saarl., Urteil vom 17.4.2020 - 1 A 135/18 -, juris; vgl. auch Nds. OVG, Urteil vom 12.3.2019 - 5 LC 68/17 -, juris).

    Das allgemeine Verbot der Diskriminierung wegen des Alters ist in Art. 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert und als ein allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts anzusehen (Nds. OVG, Urteil vom 12.3.2019 - 5 LC 68/17 -, juris Rn. 42).

    Das Beamtenversorgungsgesetz erfüllt diese Voraussetzungen, denn es tritt aufgrund der Befreiung der Beamten von der gesetzlichen Versicherungspflicht gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI an die Stelle der gesetzlichen Rentenversicherung und deckt darüber hinaus die Risiken von Alter etwa durch die Regelung zur Gewährung eines Ruhegehaltes ab (OVG Saarl., Urteil vom 17.4.2020, a. a. O., Rn. 39; ebenso bereits Nds. OVG, Urteil vom 12.3.2019, a. a. O., Rn. 51).

    Denn es können Altersgrenzen in Rede stehen, die den unmittelbaren Zugang zu dem betreffenden betrieblichen System der sozialen Sicherheit regeln ("Mitgliedschaft"), oder solche, die innerhalb dieses Systems Voraussetzung für den Bezug von Altersrente aufstellen (Nds. OVG, Urteil vom 12.3.2019, a. a. O., Rn. 53).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2024 - 1 A 642/22
    vgl. ausführlich zu vergleichbaren Regelungen in den jeweiligen Landesgesetzen: Nds. OVG, Urteil vom 12. März 2019 - 5 LC 68/17 -, juris, insbesondere Rn. 79 ff.; Schl.-H. Verwaltungsgericht, Urteil vom 6. März 2018 - 12 A 57/18 -, juris, insbesondere Rn. 26 f.
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