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   OVG Niedersachsen, 12.04.2021 - 12 KN 159/18   

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OVG Niedersachsen, 12.04.2021 - 12 KN 159/18 (https://dejure.org/2021,7912)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.04.2021 - 12 KN 159/18 (https://dejure.org/2021,7912)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. April 2021 - 12 KN 159/18 (https://dejure.org/2021,7912)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Abwägungsmaterial; Ausschlusszone; Ermessensunterschreitung; Konzentrationsflächenplanung; Negativziel; Planungsermessen; Tabuzone; Windenergieanlage, raumbedeutsame; Ziel der Raumordnung, negatives

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Windkraftplanungen des Landkreises Diepholz und der Samtgemeinde Barnstorf unwirksam

Besprechungen u.ä.

  • heuking.de (Entscheidungsbesprechung)

    Konzentrationsflächenplanung für Windenergieanlagen

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2021, 932
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (24)

  • VG Hannover, 23.01.2018 - 4 A 4353/16

    Geplante Windenergieanlagen im Bereich der Samtgemeinde Barnstorf - Ziele des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.04.2021 - 12 KN 159/18
    Für fünf dieser Anlagen versagte ihr nicht nur der Antragsgegner, sondern nachfolgend auch das Verwaltungsgericht Hannover mit Urteilen vom 23. Januar 2018 (4 A 4353/16 und 4 A 4355/16) Vorbescheide über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit ihrer Vorhaben (hilfsweise unter Ausklammerung artenschutzrechtlicher Belange).

    Diese Vorgabe hielt das Verwaltungsgericht Hannover in dem bereits erwähnten Urteil des Verfahrens 4 A 4353/16 (12 LB 110/19) der geplanten WEA auf der Vorhabenfläche Gemarkung I., Flur 4, Flurstk.

    Diese Vorgabe führte zur Abweisung der Klage des Verfahrens 4 A 4353/16 (12 LB 110/19) hinsichtlich der geplanten WEA auf der Vorhabenfläche Gemarkung I., Flur 4, Flurstk.

    In seinen Urteilen vom 23. Januar 2018 (4 A 4353/16 und 4 A 4355/16) vertrat das Verwaltungsgericht Hannover die Rechtsauffassung, dass das RROP 2016 des Antragsgegners in der Fassung seiner Genehmigung vom 15. Dezember 2016 unter der weiterhin beachtlichen Verletzung einer Rechtsvorschrift leide.

  • OVG Niedersachsen, 23.06.2016 - 12 KN 64/14

    Flächennutzungsplan; Freileitung; Konzentrationsflächenplanung; Problemfeld;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.04.2021 - 12 KN 159/18
    (b) Die Flächennutzungspläne der Samtgemeinde A-Stadt und der Stadt J. seien außerdem durch das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht [teilweise] für unwirksam erklärt worden (vgl. Urt. v. 23.6.2016 - 12 KN 64/14 -, RdL 2018, 59 ff. bzw. Urt. v. 26.10.2017 - 12 KN 119/16 -, NuR 2018, 348 ff., hier jeweils zitiert nach juris), weil das jeweilige ihnen zugrundeliegende gesamträumliche Planungskonzept nicht den rechtlichen Vorgaben genügt habe.

    Indiziell bestätigt wird dies unter anderem dadurch, dass der Antragsgegner in der Begründung des RROP 2016 (in BA 2) nicht erwähnt bzw. erkennen lässt, dass die einschlägigen Flächennutzungsplanungen der Samtgemeinde A-Stadt und der Stadt J. während des Verfahrens zur Aufstellung des RROP 2016 durch Normenkontrollurteile des erkennenden Senats (Urt. v. 23.6.2016 - 12 KN 64/14 -, RdL 2018, 59 ff., bzw. Urt. v. 26.10.2017 - 12 KN 119/16 -, NuR 2018, 348 ff., hier jeweils zitiert nach juris) hinsichtlich ihrer Ausschlusswirkung für unwirksam erklärt worden waren und inwiefern er daraufhin geprüft hätte, ob und mit welchem Ergebnis den dafür verantwortlichen Planungsmängeln abgeholfen worden sei.

    Seine Überlegung, diese Flächennutzungspläne seien nicht hinsichtlich der Sondergebiete für unwirksam erklärt worden, erübrigte entsprechende Prüfungen schon deshalb nicht, weil dies keineswegs darauf beruhte, dass diese Darstellungen ihrerseits frei von Bedenken gewesen wären, sondern nur auf der rechtlichen Unzulässigkeit einer sie einschließenden Normenkontrolle (vgl. das Senatsurteil v. 23.6.2016 - 12 KN 64/14 -, a. a. O., juris, Rn. 59).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2019 - 2 D 63/17

    Änderung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung von Vorrangflächen für die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.04.2021 - 12 KN 159/18
    Dementsprechend gehe die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (Urt. v. 17.1.2019 - 2 D 63/17.NE, juris, Rnrn. 100 ff.) davon aus, dass eine negative Zielsetzung der Regionalplanung mit § 35 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 3 Satz 3 BauGB nicht vereinbar sei, da die Standortsteuerung privilegierter Außenbereichsvorhaben nicht isoliert durch negative Inhalte von Raumordnungsplänen zu erfolgen habe, sondern der jeweilige Ausschluss dieser Außenbereichsvorhaben in bestimmten Bereichen stets mit einer entsprechenden positiven Standortzuweisung in einem hierfür im Rahmen der Bauleitplanung oder der Raumplanung bestimmten Planungsraum verbunden sein müsse.

    Namentlich negative Ziele der Raumordnung, die mit positiven Standortzuweisungen an anderer Stelle nicht durch das gesamträumliche Planungskonzept einer Konzentrationsflächenplanung verbunden sind, lassen sich jedoch als eine räumlich begrenzte Verhinderungsplanung werten, die im Hinblick auf die Spezialität des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB im Verhältnis zu § 35 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 1 BauGB unzulässig ist (vgl. OVG NRW, Urt. v. 17.1.2019 - 2 D 63/17.NE -, juris, Rnrn. 100 ff.; Gatz, Windenergieanlagen in der Verwaltungs- und Gerichtspraxis, 3. Aufl. 2019, Rnrn. 399 f.; Wegner, ZNER 2/21 = Bl. 338 ff. [342 f.] GA).

    Sondern die negative und die positive Festlegung haben einander zu bedingen (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.12.2002 - BVerwG 4 C 15.01 -, a. a. O., juris, Rn. 28; OVG NRW, Urt. v. 17.1.2019 - 2 D 63/17.NE -, juris, Rnrn.

  • OVG Niedersachsen, 18.10.2021 - 12 LB 110/19
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.04.2021 - 12 KN 159/18
    Dagegen wendet sich die Antragstellerin zu 1) in zwei Berufungsverfahren, die bei dem erkennenden Senat anhängig sind (12 LB 110/19 und 12 LB 111/19).

    Diese Vorgabe hielt das Verwaltungsgericht Hannover in dem bereits erwähnten Urteil des Verfahrens 4 A 4353/16 (12 LB 110/19) der geplanten WEA auf der Vorhabenfläche Gemarkung I., Flur 4, Flurstk.

    Diese Vorgabe führte zur Abweisung der Klage des Verfahrens 4 A 4353/16 (12 LB 110/19) hinsichtlich der geplanten WEA auf der Vorhabenfläche Gemarkung I., Flur 4, Flurstk.

  • VG Hannover - 4 A 4355/16 (anhängig)

    Geplante Windenergieanlagen im Bereich der Samtgemeinde Barnstorf - Ziele des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.04.2021 - 12 KN 159/18
    Für fünf dieser Anlagen versagte ihr nicht nur der Antragsgegner, sondern nachfolgend auch das Verwaltungsgericht Hannover mit Urteilen vom 23. Januar 2018 (4 A 4353/16 und 4 A 4355/16) Vorbescheide über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit ihrer Vorhaben (hilfsweise unter Ausklammerung artenschutzrechtlicher Belange).

    28/5, entgegen sowie in seinem Urteil des Verfahrens 4 A 4355/16 (12 LB 111/19) den drei geplanten WEA auf den Flächen Gemarkung I., Flur 7, Flurstk.

    In seinen Urteilen vom 23. Januar 2018 (4 A 4353/16 und 4 A 4355/16) vertrat das Verwaltungsgericht Hannover die Rechtsauffassung, dass das RROP 2016 des Antragsgegners in der Fassung seiner Genehmigung vom 15. Dezember 2016 unter der weiterhin beachtlichen Verletzung einer Rechtsvorschrift leide.

  • OVG Niedersachsen, 13.07.2017 - 12 KN 206/15

    Windenergie; Windenergieanlage

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.04.2021 - 12 KN 159/18
    Zum Kreis der insoweit nachteilig Betroffenen können neben den Eigentümern von Grundstücken unter anderem die obligatorisch Nutzungsberechtigten gehören (vgl. BVerwG, Beschl. v. 7.4.1995 - 4 NB 10.95 -, NVwZ-RR 1996, 8; Nds. OVG, Urt. v. 13.7.2017 - 12 KN 206/15 -, BauR 2017, 1953 ff. hier zitiert nach juris, Rn. 22, m. w. N.).

    Das findet weder in dem Berücksichtigungsgebot des § 13 Abs. 2 Satz 2 ROG (§ 8 Abs. 2 Satz 2 ROG a. F.) noch dem Gegenstromprinzip (§ 1 Abs. 3 ROG) eine Rechtfertigung (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 13.7.2017 - 12 KN 206/15 -, RdL 2017, 304 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 31).

  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.04.2021 - 12 KN 159/18
    Der Senat vermag dabei der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 17.12.2002 - BVerwG 4 C 15.01 -, BVerwGE 117, 287 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 28) auch insoweit nichts Gegenteiliges zu entnehmen, als es in ihr für möglich gehalten wird, das gesamte Gebiet einer Gemeinde durch die Regionalplanung für die Windenergienutzung zu sperren.

    Sondern die negative und die positive Festlegung haben einander zu bedingen (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.12.2002 - BVerwG 4 C 15.01 -, a. a. O., juris, Rn. 28; OVG NRW, Urt. v. 17.1.2019 - 2 D 63/17.NE -, juris, Rnrn.

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.01.2015 - 1 KN 6/13

    Teilfortschreibung des Regionalplans 2012 für die Planungsräume I und III zur

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.04.2021 - 12 KN 159/18
    Es findet deshalb eine Umgehung der Anforderung an eine Konzentrationsflächenplanung statt, wenn ein Plangeber - wie hier der Antragsgegner - auf quasi getrennten Wegen zu Vorrang- und Ausschlussflächen für die Windenergienutzung gelangt, indem er einerseits die Potenzialflächen nicht durch eigene schrittweise Analyse des Planungsraumes ermittelt, sondern sie in unzulässiger (vgl. OVG Schl.-Hol., Urt. v. 20.1.2015 - 1 KN 6/13 -, NordÖR 2015, 261 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 70) grundsätzlicher Übernahme (nur) der Planungsergebnisse (Sondergebiete Windenergie) der kreisangehörigen Gemeinden aus deren Flächennutzungsplänen entlehnt (vgl. das "Potenzial-Raum Konzept", S. 107 f. Begr. RROP 2016), und indem er andererseits Ausschlussflächen festlegt, ohne sich hierbei stets vollständig klare Rechenschaft darüber abzulegen, ob und inwieweit diese Ausschlussflächen mit harten Tabuzonen identisch sind - was hier etwa ein Defizit der Überlegungen ausmacht, mit denen die Festlegung von Vorranggebieten Natur und Landschaft als Teil der Ausschlusszone (Kap. 4.2.1 Satz 5 Tiret 1 BeschrD, in BA 2) begründet wurde (vgl. S. 120 i. V. m. S. 43 f. Begr. RROP 2016 in BA 2).

    Dadurch hat er die unmittelbar für und gegen die Windenergienutzung sprechenden Belange in unzulässiger Weise ignoriert (vgl. OVG Schl.-Hol., Urt. v. 20.1.2015 - 1 KN 6/13 -, NordÖR 2015, 261 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 70, m. w. N.).

  • BVerwG, 09.04.2008 - 4 CN 1.07

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Teilbarkeit; Teilunwirksamkeit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.04.2021 - 12 KN 159/18
    Bei Teilbarkeit eines Planes vermag das Rechtschutzbedürfnis allerdings partiell zu fehlen, und zwar insoweit, als der Normenkontrollantrag solche Teile des Plans erfasst, von denen der Antragsteller nicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.4.2008 - BVerwG 4 CN 1.07 -, NVwZ 2008, 899, [900 Rn. 13]) oder nicht nachteilig (vgl. BVerwG, Beschl. 18.7.1989 - BVerwG 4 N 3.87-, BVerwGE 82, 225 [234]) betroffen wird und die für ihn schon aufgrund vorläufiger Prüfung als ein offensichtlich abtrennbarer und selbständig lebensfähiger Teil der unter dem Dach eines regionalen Raumordnungsprogramms zusammengefassten Gesamtregelung erkennbar sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.6.1991 - BVerwG 4 NB 35.89 -, BVerwGE 88, 268 [273]).

    Das ist indessen nicht die Aufgabe der Antragsteller (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.4.2008 - BVerwG 4 CN 1.07 -, NVwZ 2008, 899, [900 Rn. 13]).

  • OVG Niedersachsen, 26.10.2017 - 12 KN 119/16

    Beurteilung der Wirksamkeit der Flächennutzungsplanung für die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.04.2021 - 12 KN 159/18
    (b) Die Flächennutzungspläne der Samtgemeinde A-Stadt und der Stadt J. seien außerdem durch das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht [teilweise] für unwirksam erklärt worden (vgl. Urt. v. 23.6.2016 - 12 KN 64/14 -, RdL 2018, 59 ff. bzw. Urt. v. 26.10.2017 - 12 KN 119/16 -, NuR 2018, 348 ff., hier jeweils zitiert nach juris), weil das jeweilige ihnen zugrundeliegende gesamträumliche Planungskonzept nicht den rechtlichen Vorgaben genügt habe.

    Indiziell bestätigt wird dies unter anderem dadurch, dass der Antragsgegner in der Begründung des RROP 2016 (in BA 2) nicht erwähnt bzw. erkennen lässt, dass die einschlägigen Flächennutzungsplanungen der Samtgemeinde A-Stadt und der Stadt J. während des Verfahrens zur Aufstellung des RROP 2016 durch Normenkontrollurteile des erkennenden Senats (Urt. v. 23.6.2016 - 12 KN 64/14 -, RdL 2018, 59 ff., bzw. Urt. v. 26.10.2017 - 12 KN 119/16 -, NuR 2018, 348 ff., hier jeweils zitiert nach juris) hinsichtlich ihrer Ausschlusswirkung für unwirksam erklärt worden waren und inwiefern er daraufhin geprüft hätte, ob und mit welchem Ergebnis den dafür verantwortlichen Planungsmängeln abgeholfen worden sei.

  • OVG Niedersachsen, 05.03.2019 - 12 KN 202/17

    Normenkontrolle gegen den Windkraft betreffenden Teil eines RROP

  • BVerwG, 30.01.2003 - 4 CN 14.01

    Straßenplanung durch Bebauungsplan; Ziele der Regionalplanung; Anpassungsgebot;

  • OVG Thüringen, 19.03.2008 - 1 KO 304/06

    Unwirksamkeit der Ausweisung von Vorranggebieten zur Nutzung der Windenergie im

  • BVerwG, 19.11.2020 - 4 BN 14.20

    Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 VwGO bei obligatorisch Nutzungsberechtigtem

  • BVerwG, 01.11.2018 - 4 C 5.17

    Außenbereich; Gewerbliche Tierhaltung; Innenbereich; Konzentrationszonenplanung;

  • BVerwG, 18.08.2015 - 4 CN 7.14

    Konzentrationszonenplanung; Ziel der Raumordnung; Verbindlicherklärung;

  • OVG Niedersachsen, 15.03.2018 - 12 KN 38/17

    Konzentrationsfläche; Konzentrationsflächenplanung; Liegenschaftskataster;

  • BVerwG, 25.05.1993 - 4 NB 50.92

    Rechtsschutzinteresse im Normenkontrollverfahren bei Festsetzung nicht bebaubarer

  • OVG Niedersachsen, 05.03.2018 - 12 KN 144/17

    Antragsbefugnis; Ausschlusswirkung; räumlicher Geltungsbereich;

  • BVerwG, 07.04.1995 - 4 NB 10.95

    Beschwerde - Normenkontrolle - Bebauungsplan - Nichtvorlage - Antragsbefugnis -

  • OVG Niedersachsen, 18.05.2020 - 12 KN 243/17

    Ausfertigung; Konzentrationsflächenplanung; Regionales Raumordnungsprogramm;

  • BVerwG, 04.06.1991 - 4 NB 35.89

    vertikale Gliederung - Erfordernis einer besonderen städtebaulichen Begründung

  • BVerwG, 18.07.1989 - 4 N 3.87

    Rechtsfolgen von Verfahrensfehlern bei Änderung des Bebauungsplans; Feststellung

  • BVerwG, 14.05.2007 - 4 BN 8.07

    Bebauungsplan; Bekanntmachung; Anpassung; Anpassungspflicht.

  • OVG Niedersachsen, 12.04.2021 - 12 KN 11/19

    Ausschlusswirkung; Flächennutzungsplan; Konfliktbewältigung;

    Der Antragsteller wendet sich als Eigentümer verschiedener Grundstücke und als Projektierer/potenzieller Betreiber von Windenergieanlagen (= WEA) bzw. Gesellschafter von entsprechenden Gesellschaften (vgl. die vor dem Senat anhängigen Parallelverfahren 12 KN 159/18 sowie 12 LB 110 und 111/19) gegen die in der 60. Änderung des Flächennutzungsplans der Antragsgegnerin u. a. für seine Grundstücke vorgesehene Ausschlusswirkung für WEA nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB.

    Wegen Unsicherheiten über die Gültigkeit des RROP 2016 des Landkreises Diepholz und seiner damals noch laufenden Neuaufstellung (nunmehr Gegenstand des Senatsurteils vom heutigen Tag im Verfahren 12 KN 159/18) wurden seine jeweils in Aufstellung befindlichen Ziele als weiche Tabukriterien eingestuft (S. 33 der Begründung), von dortigen Grundsätzen wurde teilweise, etwa bezogen auf den Abstand zu Hochspannungsleitungen, abgewichen.

  • OVG Niedersachsen, 14.02.2022 - 12 MS 172/21

    Bestimmtheit, hinreichende; Vorbescheid, immissionsschutzrechtlicher;

    Allerdings ergibt sich der Umriss der Ausschlusszone - also das negative dieser beiden Planungsziele - erst als logisches Endergebnis aus dem Abzug der Positivflächen (= Konzentrationszonen) vom Planungsraum im Außenbereich (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 12.4.2021 - 12 KN 159/18 -, BauR 2021, 1061 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 110).

    Aus der - allein dem Prozessrecht geschuldeten (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.10.2020 - BVerwG 4 CN 2.19 -, BVerwGE 170, 26 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 24) - Beschränkung des Tenors eines stattgebenden Normenkontrollurteils auf die Ausschlusswirkung (§ 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB) eines Flächennutzungsplans lässt sich daher nichts zugunsten der Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit von "Sondergebieten für Windenergieanlagen" folgern, die in demselben Plan mit der Ausschlusswirkung korrespondierend dargestellt wurden (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 12.4.2021 - 12 KN 159/18 -, BauR 2021, 1061 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 113).

    Im Übrigen wäre es selbst dann nicht unproblematisch anzunehmen, dass die Darstellungen der Sondergebiete nach den anzuwendenden Grundsätzen über die Teilunwirksamkeit von Normen (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.8.2015 - BVerwG 4 CN 7.14 -, BVerwGE 152, 372 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 14, und Nds. OVG, Urt. v. 12.4.2021 - 12 KN 159/18 -, a. a. O., juris, Rnrn. 122 ff.) materiell-rechtlich Bestand haben könnten, wenn gegen sie nichts einzuwenden wäre, mäße man sie an den Maßstäben, die für reine Positivplanungen gelten.

  • OVG Niedersachsen, 30.01.2023 - 12 MS 134/22

    Investitionskosten; immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid; Windenergieanlage;

    bb) Auch der Hinweis in der "Unterlage zur frühzeitigen Unterrichtung gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB " mit Stand vom Juni 2021 (S. 17 ff. [23] Hftstr. 2 in BA 1), dass das Regionale Raumordnungsprogramm 2016 - RROP 2016 - des Antragsgegners mit einem Normenkontrollantrag angegriffen und die Festlegungen des Kapitels "Windenergie" dieses RROP 2016 (erst) durch das Urteil des beschließenden Senats vom 12. April 2021 - 12 KN 159/18 - ( BauR 2021, 1061 ff. , hier zitiert nach juris) für unwirksam erklärt wurden, rechtfertigt für sich allein nicht den bis zur Vorstellung der Potenzialflächenanalyse am 6. Juli 2021 in Anspruch genommenen fünfzehnmonatigen Zeitbedarf für (nur) die (vorläufige) Identifikation der Potenzialflächen als Grundlage der Beauftragung avifaunistischer Gutachten.

    Zum anderen nahm die auf die Windenergienutzung bezogene Regionale Raumordnungsplanung des Antragsgegners die Planungsvorstellungen der Gemeinden und Samtgemeinden in besonders hohem Maße auf und ließ für deren Bauleitplanung durch sogenannte "weiße Flächen" in den einschlägigen Festlegungen des RROP 2016 mehr Spielräume als eine "klassische" Konzentrationsflächenplanung (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 12.4.2021 - 12 KN 159/18 -, a. a. O., juris, Rnrn. 4, 5 und 113).

    Sollte anzunehmen sein, dass sich auch bei unterstellter Wirksamkeit der Festlegungen des Kapitels Windenergie des RROP 2016 im Wesentlichen dieselben Potentialflächen ergeben hätten, zu denen die Beigeladene (erst) später unter Beachtung des Urteils des beschließenden Senats vom 12.4.2021 - 12 KN 159/18 - gelangte, könnte jedenfalls das zuvor noch laufende Normenkontrollverfahren keinen Zeitverbrauch von fünfzehn Monaten bis zur Vorstellung der ersten Potentialflächenanalyse rechtfertigen.

  • OVG Niedersachsen, 18.10.2021 - 12 LB 110/19

    Ausklammerung artenschutzrechtlicher Belange; bauplanungsrechtliche Zulässigkeit;

    Sie ist in der Zeit von Mitte August bis Mitte Dezember 2017 noch drei weitere Male wiederholt worden (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 12.4.2021 - 12 KN 159/18 -, BauR 2021, 1061 ff., hier zitiert nach juris, Rnrn. 7 und 10).

    Der Senat hat mit Normenkontrollurteilen vom 12. April 2021 - 12 KN 159/18 - und -12 KN 11/19 - (BauR 2021, 1061 ff., bzw. BauR 2021, 1403 ff., hier jeweils zitiert nach juris) das Kapitel Windenergie des RROP 2016 bzw. die beabsichtigte Ausschlusswirkung (§ 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB) der 60. Änderung des FNP für unwirksam erklärt.

  • OVG Niedersachsen, 15.12.2021 - 12 MS 97/21

    Genehmigung, immissionsschutzrechtliche; Windenergieanlage; Zielabweichung;

    Bei allen Maßnahmen, die im Ergebnis als Ausdehnung der Konzentrationszonen zu Lasten der Ausschlusszone wirken, stellt sich nämlich zum einen das Problem, ob eine Verschiebung der in der vorausgegangenen Planung austarierten Gewichte zwischen diesen beiden Zonenarten vorliegt, die einer neuen Legitimierung durch eine mehrstufige Konzentrationsflächenplanung (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 26.2.2020 - 12 KN 182/17 -, a. a. O., Rn. 103, und Urt. v. 12.4.2021 - 12 KN 159/18 -, BauR 2021, 1061 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 110, - jeweils zur Flächennutzungsplanung) bedürfte (vgl. Starnofsky, in: Pielok/Starnofsky, NROG, 1. Aufl. 2018, § 8 Anm. 3.2 und 4.1.2).
  • VG Lüneburg, 06.05.2021 - 2 A 6/20

    Raumordnung; Raumordnungsklausel; Zielabweichung; Zulassungebene;

    Allenfalls dort, wo es ihm unabhängig vom naturschutzrechtlichen Regelungszusammenhang um die Erreichung spezifisch raumordnungsrechtlicher Schutzzwecke geht, ist er befugt, die naturschutzrechtlichen Anordnungen und Verbote durch eigene Zielfestlegungen zu ergänzen (Nds. OVG, Urt. v. 12.4.2021 - 12 KN 159/18 -, juris Rn. 116).

    Denn weil diese raumordnerische Festlegung nur raumordnerisch und nicht naturschutzrechtlich begründet werden darf (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 12.4.2021 - 12 KN 159/18 -, juris Rn. 116), kann sie, anders als vom Prozessbevollmächtigten des Klägers in der mündlichen Verhandlung angedacht, auch nicht als eine dem Vorsorgegedanken verpflichtete umweltrechtliche Schutznorm aufgefasst werden.

  • OVG Niedersachsen, 27.06.2023 - 12 KS 104/21

    Bebauungsgenehmigung; Bestimmtheit; Flächennutzungsplan; Funktionslosigkeit;

    Unter dem Gesichtspunkt übermäßiger Sperrwirkung kann die Funktionslosigkeit der Darstellung der Ausschlusswirkung einer Konzentrationsflächenplanung daher nicht isoliert gerechtfertigt werden, sondern nur dann eintreten, wenn zugleich die positive Darstellung von Flächen für die Windenergienutzung ganz oder überwiegend funktionslos geworden ist, sodass - entsprechend der gesetzgeberischen Konzeption (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 12.4.2021 - 12 KN 159/18 -, BauR 2021, 1061 ff. , hier zitiert nach juris, Rn. 110) - mit deren Rechtfertigung auch diejenige der korrespondierenden Ausschlusswirkung entfällt.
  • OVG Niedersachsen, 04.11.2021 - 10 KN 44/18

    Bestandsgefährdung; Beurteilungsspielraum; Blessgänse; Blässgänse; Eigentum;

    Die Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit folgt aus § 167 VwGO i.V.m. §§ 708 Nr. 10 (in entsprechender Anwendung, vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 13.2.2020 - 2 KN 2/17 -, juris Rn. 65; Niedersächsisches OVG, u.a. Urteile vom 12.5.2021 - 1 KN 167/20 -, juris Rn. 25 und vom 12.4.2021 - 12 KN 159/18 -, juris Rn. 126 sowie Beschluss vom 30.11.2020 - 13 KN 271/20 -, juris Rn. 9) 709 S. 2, 711 ZPO.
  • OVG Niedersachsen, 13.10.2021 - 10 KN 43/18

    Bestandsgefährdung; Beurteilungsspielraum; Blessgänse; Blässgänse; Eigentum;

    Die Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit folgt aus § 167 VwGO i.V.m. §§ 708 Nr. 10 (in entsprechender Anwendung, vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 13.2.2020 - 2 KN 2/17 -, juris Rn. 65; Niedersächsisches OVG, u.a. Urteile vom 12.5.2021 - 1 KN 167/20 -, juris Rn. 25 und vom 12.4.2021 - 12 KN 159/18 -, juris Rn. 126 sowie Beschluss vom 30.11.2020 - 13 KN 271/20 -, juris Rn. 9), 709 S. 2, 711 ZPO.
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