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   OVG Niedersachsen, 12.05.2022 - 1 KN 120/19   

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https://dejure.org/2022,13543
OVG Niedersachsen, 12.05.2022 - 1 KN 120/19 (https://dejure.org/2022,13543)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.05.2022 - 1 KN 120/19 (https://dejure.org/2022,13543)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. Mai 2022 - 1 KN 120/19 (https://dejure.org/2022,13543)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs 3 BauGB; § 1 Abs 7 BauGB; § 3 Abs 2 S 2 BauGB; § 4a Abs 3 S 1 BauGB
    Aufteilung des Plangebiets; Eigentümerinteressen; Freihalteinteresse; Rückwärtige Bebauung; Teilplan; Unbebaute Blockinnenbereiche

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 29.01.2009 - 4 C 16.07

    Bebauungsplan; Änderung eines ~; ergänzendes Verfahren; vereinfachtes Verfahren;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.05.2022 - 1 KN 120/19
    Deshalb besteht kein Anlass zu einer erneuten Beteiligung, wenn eine nochmalige Gelegenheit zur Stellungnahme eine bloße Förmlichkeit wäre, die für den mit dem Beteiligungsverfahren verfolgten Zweck nichts erbringen könnte (BVerwG, Urt. v. 29.1.2009 - 4 C 16.07 -, BVerwGE 133, 98 = BRS 74 Nr. 2 = juris Rn. 40 m.w.N.).

    Das setzt voraus, dass sich die Teilbereiche räumlich und funktional voneinander trennen lassen (BVerwG, Urt. v. 29.1.2009 - 4 C 16.07 -, BVerwGE 133, 98 = BRS 74 Nr. 2 = juris Rn. 41 m.w.N.).

  • BVerwG, 17.02.1997 - 4 B 16.97

    Bauplanungsrecht - Funktionslosigkeit einer bauplanerischen Festsetzung,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.05.2022 - 1 KN 120/19
    Für die von den Antragstellern in diesem Zusammenhang geltend gemachte Funktionslosigkeit des Plans reicht es nicht aus, dass der Planinhalt mit den tatsächlichen Verhältnissen im Plangebiet nicht (voll) übereinstimmt, da bei der Aufstellung von Bauleitplänen auch die Fortentwicklung, Anpassung und der Umbau vorhandener Ortsteile zu berücksichtigen sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.2.1997 - 4 B 16.97 -, BRS 59 Nr. 55 = NVwZ-RR 1997, 512 = juris Rn. 5).
  • BVerwG, 31.08.2000 - 4 CN 6.99

    Eingriff, naturschutzrechtlicher; Innenbereich; Landesrecht; Maß der baulichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.05.2022 - 1 KN 120/19
    Auch der Umstand, dass auf Grundstücken, die entgegen der Planung bebaut sind, die Zielerreichung - nicht zuletzt bedingt durch sehr weitreichende Regelungen zum Bestandsschutz (s. Textliche Festsetzung Nr. 13) - Jahrzehnte dauern wird, führt zu keinem anderen Ergebnis, da die Bauleitplanung typischerweise langfristig angelegt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.8.2000 - 4 CN 6.99 -, BVerwGE 112, 41 = BRS 63, Nr. 1 = juris Rn. 25).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.05.2022 - 1 KN 120/19
    Innerhalb des so gezogenen Rahmens ist das Abwägungsgebot nicht verletzt, wenn sich die Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendig für die Zurückstellung eines anderen entscheidet (BVerwG, Urt. v. 12.12.1969 - IV C 105.66 -, BVerwGE 34, 301 = juris Rn. 29).
  • BVerwG, 05.05.2015 - 4 CN 4.14

    Bebauungsplanung; Erforderlichkeit; Abwägung; Konflikttransfer; Umlegung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.05.2022 - 1 KN 120/19
    Deswegen kann die Abgewogenheit einer Bebauungsplanung und ihrer Festsetzungen nicht bereits zum Maßstab für deren städtebauliche Erforderlichkeit gemacht werden (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urt. v. 5.5.2015 - 4 CN 4.14 -, NVwZ 2015, 1537 = juris Rn. 10 m.w.N.).
  • BVerwG, 06.06.2019 - 4 CN 7.18

    Anstoßwirkung; Arten der umweltbezogenen Informationen; Bekanntmachung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.05.2022 - 1 KN 120/19
    Die Angaben i.S.d. § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 BauGB müssen daher eine erste inhaltliche Einschätzung ermöglichen, welche Umweltbelange in den vorliegenden Stellungnahmen und sonstigen Unterlagen behandelt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 6.6.2019 - 4 CN 7.18 -, BVerwGE 165, 387 = ZfBR 2019, 685 = BauR 2019, 1726 = juris Rn. 13 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 18.11.2015 - 1 MN 116/15

    Auslegungsbekanntmachung; Öffentlichkeitsbeteiligung; Präklusion; umweltbezogene

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.05.2022 - 1 KN 120/19
    Für diese gelten gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB grundsätzlich dieselben Anforderungen, die auch für eine erste Auslegungsbekanntmachung gelten (vgl. Senatsbeschl. v. 18.11.2015 - 1 MN 116/15 -, BauR 2016, 215 = BRS 83 Nr. 25 = juris Rn. 51); diesen Anforderungen hat die Antragsgegnerin bei der erneuten Bekanntmachung entsprochen.
  • OVG Niedersachsen, 05.10.2023 - 1 KN 16/21

    Grundschule; Kinderlärm; Pausenhof; Zumutbarkeit von Grundschullärm

    Der subjektiven Auffassung der derzeitigen Nachbarn, die dem ihnen vertrauten Sportlärm dem ihnen unbekannten, aus dem Betrieb der Grundschule resultierenden Lärm den Vorzug geben, muss die Antragsgegnerin schon deshalb nicht als ausschlaggebend ansehen, weil die Bauleitplanung langfristig angelegt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.8.2000 - 4 CN 6.99 -, BVerwGE 112, 41 = BRS 63, Nr. 1 = juris Rn. 25; Senatsurt. v. 12.5.2022 - 1 KN 120/19 -, ZfBR 2022, 587 = juris Rn. 25) und somit auch in einem längeren, mögliche Eigentumswechsel überdauernden Zeitraum für gesunde Wohnverhältnisse sorgen muss ( § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB ).
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