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   OVG Niedersachsen, 12.07.2000 - 3 M 1605/00   

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OVG Niedersachsen, 12.07.2000 - 3 M 1605/00 (https://dejure.org/2000,12949)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.07.2000 - 3 M 1605/00 (https://dejure.org/2000,12949)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. Juli 2000 - 3 M 1605/00 (https://dejure.org/2000,12949)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Rechtsschutz gegen die die Auswahl und Meldung von FFH-Gebieten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Erforderlichkeit eines qualifizierten Rechtsschutzbedürfnisses für die Gewährung vorbeugenden Rechtsschutzes; Unzumutbarkeit der Verweisung auf nachträglichen Rechtsschutz; Rechtsschutz durch Normenkontrollverfahren; Anspruch der Beteiligung am Auswahlverfahren für ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit eines qualifizierten Rechtsschutzbedürfnisses für die Gewährung vorbeugenden Rechtsschutzes; Unzumutbarkeit der Verweisung auf nachträglichen Rechtsschutz; Rechtsschutz durch Normenkontrollverfahren; Anspruch der Beteiligung am Auswahlverfahren für ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.05.1998 - 4 A 9.97

    Bundesverwaltungsgericht weist Naturschutzklage gegen Ostsee-Autobahn bei Lübeck

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.07.2000 - 3 M 1605/00
    Zum einen hat der Antragsgegner auch bei der Auswahl und Meldung der der Kommission zu benennenden Gebiete kein Ermessen, weil gemäß § 19 b Abs. 1 BNatSchG alle Gebiete zu melden sind, die die Voraussetzungen des Anhangs III Phase 1 der FFH - Richtlinie erfüllen, und nur naturschutzfachliche Gesichtspunkte berücksichtigt werden dürfen (vgl. Louis, Bundesnaturschutzgesetz, Kommentar, § 19 b Rdn. 5 f; vgl. a. BVerwG, Urt. v. 19.5. 1998 - 4 A 9/97 - NuR 1998 S. 544 ).

    Als sogenannte potentielle FFH - Gebiete können nämlich nur die Gebiete angesehen werden können, die die Kriterien des § 4 Abs. 1 der FFH - Richtlinie erfüllen (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.1. 2000 - 4 C 2.99 - ; Urt. v. 19.5. 1998 - 4 A 9/97 - aaO.), so dass Gebiete, auf die dies nicht zutrifft, den rechtlichen Beschränkungen, die das Bundesverwaltungsgericht aus dem Gebot der Vertragstreue und der gemeinschaftsrechtlichen Pflicht zur "Stillhaltung" herleitet, selbst dann nicht unterliegen, wenn sie von einem Bundesland in die Liste der der Kommission nach Art. 4 Abs. 1 der FFH - Richtlinie zu benennenden Gebiete aufgenommen worden sind (Senatsbeschl. v. 24.3. 2000 - 3 M 439/00 -).

  • OVG Niedersachsen, 24.03.2000 - 3 M 439/00

    Beeinträchtigungsverbot; Bodenabbaugenehmigung; Bundesanzeiger; FFH-Gebiet;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.07.2000 - 3 M 1605/00
    Als sogenannte potentielle FFH - Gebiete können nämlich nur die Gebiete angesehen werden können, die die Kriterien des § 4 Abs. 1 der FFH - Richtlinie erfüllen (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.1. 2000 - 4 C 2.99 - ; Urt. v. 19.5. 1998 - 4 A 9/97 - aaO.), so dass Gebiete, auf die dies nicht zutrifft, den rechtlichen Beschränkungen, die das Bundesverwaltungsgericht aus dem Gebot der Vertragstreue und der gemeinschaftsrechtlichen Pflicht zur "Stillhaltung" herleitet, selbst dann nicht unterliegen, wenn sie von einem Bundesland in die Liste der der Kommission nach Art. 4 Abs. 1 der FFH - Richtlinie zu benennenden Gebiete aufgenommen worden sind (Senatsbeschl. v. 24.3. 2000 - 3 M 439/00 -).
  • BVerwG, 27.01.2000 - 4 C 2.99

    Straßenplanung; Bundesfernstraße; Ortsumgehungsstraße; Planfeststellung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.07.2000 - 3 M 1605/00
    Als sogenannte potentielle FFH - Gebiete können nämlich nur die Gebiete angesehen werden können, die die Kriterien des § 4 Abs. 1 der FFH - Richtlinie erfüllen (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.1. 2000 - 4 C 2.99 - ; Urt. v. 19.5. 1998 - 4 A 9/97 - aaO.), so dass Gebiete, auf die dies nicht zutrifft, den rechtlichen Beschränkungen, die das Bundesverwaltungsgericht aus dem Gebot der Vertragstreue und der gemeinschaftsrechtlichen Pflicht zur "Stillhaltung" herleitet, selbst dann nicht unterliegen, wenn sie von einem Bundesland in die Liste der der Kommission nach Art. 4 Abs. 1 der FFH - Richtlinie zu benennenden Gebiete aufgenommen worden sind (Senatsbeschl. v. 24.3. 2000 - 3 M 439/00 -).
  • VG Oldenburg, 02.07.2007 - 1 B 1815/07

    Tätigkeit deutscher Behörden als Gegenstand uneingeschränkter deutscher

    Voraussetzung für die Gewährung vorbeugenden Rechtsschutzes ist daher ein qualifiziertes, gerade auf die Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes gerichtetes Rechtsschutzinteresse, so dass besondere Gründe vorliegen müssten, die es rechtfertigen, nachträglichen Rechtsschutz nicht abzuwarten (vgl. bspw. Nds. OVG, Beschluss vom 12. Juli 2000, 3 M 1605/00, NuR 2000, 711).

    Dies wurde in der Rechtsprechung - gerade auch der erkennenden Kammer - bereits mehrfach für die Meldung der für einen solchen Schutz in Betracht kommenden Gebiete durch die Länder an den Bund gem. § 33 Abs. 1 S. 1, 2 BNatSchG und für die weitere Meldung durch den Bund an die Kommission gem. Art. 4 Abs. 1 FFH-Richtlinie, § 33 Abs. 1 S. 3 BNatSchG entschieden (vgl. nur Nds. OVG, Beschluss vom 29. September 2006, 8 LC 217/04; Nds. OVG, Beschluss vom 21. März 2006, 8 LA 150/02, NuR 2006, 391; Nds. OVG, Beschluss vom 12. Juli 2000, 3 M 1605/00, NuR 2000, 711; Nds. OVG, Beschluss vom 24. März 2000, 3 M 439/00, NuR 2000, 298; VG Oldenburg, Beschluss vom 20. Januar 2000, 1 B 4195/99; VG Oldenburg, Beschluss vom 2. Februar 2000, 1 B 82/00; VG Oldenburg, Beschluss vom 29. Juni 2000, 1 B 2016/00, NuR 2000, 713; VG Oldenburg, Urteil vom 31. August 2004, 1 A 136/02; VG Oldenburg, Urteil vom 29. Juni 2004, 1 A 4193/99; für gleichlautende Rspr. aus anderen Bundesländern und zustimmendes Schrifttum vgl. Messerschmidt/Schumacher, Bundesnaturschutzrecht, § 33 BNatSchG Rn. 69).

    Gebiete, auf die dies nicht zutrifft, unterliegen den rechtlichen Beschränkungen, die das BVerwG aus dem Gebot der Vertragstreue und der gemeinschaftsrechtlichen Stillhaltepflicht herleitet, nicht, unabhängig davon, in welcher formalen Phase sich das Verfahren zur Ausweisung besonderer Schutzgebiete zur Zeit befindet ( VG Oldenburg, Beschluss vom 20. Januar 2000, 1 B 4195/99; zustimmend Nds. OVG, Beschluss vom 24. März 2000, 3 M 439/00, NuR 2000, 298; Nds. OVG, Beschluss vom 12. Juli 2000, 3 M 1605/00, NuR 2000, 711).

    Es kann aber durch Vorlage an den EuGH gem. Art. 234 S. 1 b EGV von diesem prüfen lassen, ob die Liste, die einen Rechtsakt der Gemeinschaftsorgane darstellt, im Hinblick auf die Aufnahme dieser Gebiete dem Gemeinschaftsrecht - einschließlich der Richtlinie selbst und der in Art. 6 Abs. 2 EU-Vertrag erwähnten europäischen Gemeinschaftsgrundrechte - entspricht (so auch Nds. OVG, Beschluss vom 29. September 2006, 8 LC 217/04; Nds. OVG, Beschluss vom 21. März 2006, 8 LA 150/02, NuR 2006, 391; Nds. OVG, Beschluss vom 12. Juli 2000, 3 M 1605/00, NuR 200, 711; Nds. OVG, Beschluss vom 24. März 2000, 3 M 439/00, NuR 200, 298; aus europarechtlicher Sicht ebenso EuG, Beschlüsse vom 22. Juni 2006, T 136, 137 und 150/04, das deshalb eine individuelle Nichtigkeitsklage vor dem EuG nach Art. 230 Abs. 4 EGV für unzulässig hält).

  • VG Oldenburg, 31.03.2008 - 1 B 512/08

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Erklärung des Einvernehmens zu einem

    Sie könnten lediglich durch Vorlage an den EuGH nach Art. 234 EGV von diesem prüfen lassen, ob die Liste dem Gemeinschaftsrecht entspricht (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 29. September 2006, 8 LC 217/04; Beschluss vom 21. März 2006, 8 LA 150/02, NuR 2006, 391; Beschluss vom 12. Juli 2000, 3 M 1605/00, NuR 2000, 711; Beschluss vom 24. März 2000, 3 M 439/00, NuR 2000, 298).

    Insofern wäre auch das qualifizierte, gerade auf die Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes gerichtete Interesse (vgl. dazu bspw. Nds. OVG, Beschluss vom 12. Juli 2000, 3 M 1605/00, NuR 2000, 711) gegeben.

    Diese Argumentation setzt sich nicht nur in Widerspruch zur bisherigen ständigen Rechtsprechung, wonach nachteilige Rechtsfolgen gerade nicht durch die Meldung eines Gebietes, sondern erst durch seine Aufnahme in die Gemeinschaftsliste eintreten (vgl. nur Nds. OVG, Beschluss vom 21. März 2006, 8 LA 150/02), sondern verkennt auch die Folgen, die ein Obsiegen der Antragstellerin in der Hauptsache haben könnte: Der vorläufige Schutz, der gemeldeten Gebieten bis zur Aufnahme in die Liste (vgl. EuGH, Urteil vom 13. Januar 2005, C-117/03, NvwZ 2005, 311 f.) bzw. "potentiellen" FFH-Gebieten in jeder Verfahrensphase (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 24. März 2000, 3 M 439/00, NuR 2000, 298; Beschluss vom 12. Juli 2000, 3 M 1605/00, NuR 2000, 711) zukommt, müsste wieder entfallen, wenn die Antragsgegnerin ihr Einvernehmen als Folge des Urteils im Hauptsacherechtsstreit endgültig verweigern würde.

  • OVG Niedersachsen, 21.03.2006 - 8 LA 150/02

    Rechtschutzmöglichkeiten eines Grundeigentümers gegen Aufnahme des

    In der Rechtsprechung und der Literatur zu der hier streitigen Frage der Meldung bzw. des Vorschlags eines FFH-Gebietes durch ein Land an den Bund gemäß § 19 b Abs. 1 Satz 1 BNatSchG a.F. (= § 33 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG n.F.) ist aber zu Recht anerkannt, dass sich - vorbehaltlich in Niedersachsen nicht bestehender, abweichender landesrechtlicher Bestimmungen über den besonderen Schutz von nur gemeldeten, aber noch nicht in die Gemeinschaftsliste aufgenommenen Gebieten (vggl. dazu Schumacher/Palme, Eu UP 2005, 175, 177) - allein aus dieser Meldung bzw. dem Vorschlag noch keine solchen Rechtsfolgen für die Nutzung des betroffenen Gebiets ergeben können (vgl. bereits Beschl. d. erkennenden Gerichts v. 24.3.2000 - 3 M 439/00 -, NuR 2000, 298 f., und v. 12.7.2000 - 3 M 1605/00 -, NuR 2000, 711 f.) und es deshalb an dem für eine Feststellungsklage notwendigen Rechtsverhältnis mangelt (vgl. jeweils für Klagen von privaten Grundstückseigentümern: OVG Münster, Urt. v. 14.5.2003 - 8 A 4229/01 -, NuR 2003, 706 ff., OVG Bremen, Urt. v. 31.5.2005 - 1 A 346/02 -, NuR 2005, 654 ff., sowie ergänzend VGH Kassel, Beschl. v. 20.3.2001 - 4 TZ 822/01 -, NVwZ 2001, 1178 f.; OVG Schleswig, Beschl. v. 26.4.2002 - 1 L 162/01 -, NordÖR 2002, 317 f., m. w. N, und für die Klage einer Gemeinde: VG Minden, Urt. v. 6.12.2005 - 1 K 229/04 - im Ergebnis ebenso: Fischer-Hüftle/Herter/Kratsch/Schumacher/BNatSchG, Kommentar, § 32 Rn. 53 f.; Spreen, UPR 2005, 8 f.; Schumacher, EurUP 2005, 258, 263, jeweils m. w. N; Antwort der Bundesregierung v. 17.10.2003, BT-Drs.

    Dass die Eigenschaft eines "potentiellen" FFH-Gebietes allenfalls durch die natürliche Eigenart des betroffenen Gebiets, nicht aber durch eine Meldung seitens eines Landes an den Bund bzw. durch diesen an die Europäische Kommission vermittelt werden kann, ist in der deutschen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung seit langem anerkannt (vgl. nur Beschl. d. Nds. OVG v. 12.7.2000, a. a. O., m. w. N.) und steht auch im Einklang mit der vorgenannten Dragaggi-Entscheidung des EuGH (vgl. zu der daran anknüpfenden Diskussion um den Fortbestand sog. potentieller FFH-Gebiete zuletzt den Beschluss des BVerwG vom 7.9.2005 - 4 B 49/05 -, DVBl. 2005, 1594 ff., das Urt. des Nds. OVG v. 1.9.2005 - 7 KS 222/02 -, jeweils m. w. N., sowie den Vorlagebeschluss des VGH München v. 19.4.2005 - 8 A 02.4040, 4045, 4051 und 4056 -, NuR 2005, 592 ff.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.04.2002 - 1 L 162/01

    Unbegründetheit eines Antrags auf Zulassung der Berufung mangels ausreichender

    Im Gegenteil: Er hat nur Entscheidungen angeführt, in denen die maßgeblichen Fragen genauso wie vom Verwaltungsgericht entschieden worden sind, und anderslautende Entscheidungen gibt es - soweit ersichtlich - auch nicht (ebenso wie das Verwaltungsgericht: VG Düsseldorf, Urt. v. 21.12.2000 - 4 K 6745/99 -, NVwZ 2001, 591; VG Oldenburg, Beschl. v. 20.01.2000 - 1 B 4195/99 -, NuR 2000, 295, v. 02.02.2000 - 1 B 82/00 -, NVwZ 2001, 349 und v. 29.06.2000 - 1 B 2016/00 -, NuR 2000, 713, die beiden erstgenannten bestätigt durch die Beschlüsse des OVG Lüneburg v. 24.03.2000 - 3 M 439/00 - NuR 2000, 298 und v. 29.03.2000 - 3 M 666/00 - NuR 2000, 299; VG Lüneburg, Beschl. v. 06.04.2000 - 7 B 7/00 -, NVwZ 2001, 590, bestätigt durch OVG Lüneburg, Beschl. v. 12.07.2000 - 3 M 1605/00 -, NuR 2000, 711; VG Gießen, Beschl. v. 02.05.2000 - 1 G 804/00 -, NuR 2000, 712; VG Frankfurt/Main, Beschl. v. 02.03.2001 - 3 G 501/01 -, NuR 2001, 415; OVG Münster, Beschl. v. 19.03.2001 - 8 B 1893/00 -).

    Davon, dass die Verwaltungsgerichte im Rahmen der Prüfung der Begründetheit einer solchen Klage nicht nur befugt, sondern auch verpflichtet sind, die Richtigkeit der Eintragung des betroffenen Gebiets in die Liste zu überprüfen, geht die angeführte Rechtsprechung wie selbstverständlich aus (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 24.03.2000, a.a.O., S. 299 und v. 12.07.2000, a.a.O., S. 712, VG Frankfurt/Main, a.a.O., S. 416; so auch Ewer, a.a.O., S. 362 und 367).

  • OVG Niedersachsen, 17.04.2013 - 4 LC 46/11

    Beteiligungsrecht einer kommunalen Gebietskörperschaft im Rahmen der Erteilung

    Vorbeugender Rechtsschutz gegen drohende Verfahrensakte ist nur ausnahmsweise und nur dann zulässig, wenn ein besonderes qualifiziertes Rechtsschutzbedürfnis die Gewährung vorbeugenden Rechtsschutzes mit Blick auf das verfassungsrechtliche Gebot effektiven Rechtsschutzes erfordert (BVerwG, B. v. 12.06.2008, 7 B 24/08, NVwZ 2008, 1011, Rdnr. 11; vergl. Nds. OVG, B. v. 12.07.2000, 3 M 1605/00, juris; B. v. 21.03.2006, 8 LA 150/02, Vnb).
  • OVG Niedersachsen, 17.04.2013 - 4 LC 34/11

    Erteilung des Einvernehmens zu dem Entwurf der Liste der Gebiete von

    Vorbeugender Rechtsschutz gegen drohende Verfahrensakte ist nur ausnahmsweise und nur dann zulässig, wenn ein besonderes qualifiziertes Rechtsschutzbedürfnis die Gewährung vorbeugenden Rechtsschutzes mit Blick auf das verfassungsrechtliche Gebot effektiven Rechtsschutzes erfordert (BVerwG, B. v. 12.06.2008, 7 B 24/08, NVwZ 2008, 1011, Rdnr. 11; vergl. Nds. OVG, B. v. 12.07.2000, 3 M 1605/00, juris; B. v. 21.03.2006, 8 LA 150/02, Vnb).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2001 - 8 B 1893/00

    Einräumung weitergehender Beteiligungsrechte

    vgl. dazu OVG Lüneburg, Beschluss vom 24. März 2000 - 3 M 439/00 -, NuR 2000, 298 (299);vom 12. Juli 2000 - 3 N 1605/00 -, NuR 2000, 711 (712).
  • VG Köln, 22.09.2016 - 7 L 2029/16

    Verpflichtung des Inhabers von Arzneimittelzulassungen zur Durchführung von

    Dies kann der Fall sein, wenn durch die zu erwartende behördliche Maßnahme vollendete Tatsachen oder irreparable Schäden zu befürchten wären, vgl. BVerwG, Urteil vom 03.06.1983 - 8 C 43/81 - ; VGH Mannheim, Urteil vom 11.02.2010 - 9 S 1130/08 - ; OVG Lüneburg, Beschluss vom 12.07.2000 - 3 M 1605/00 - ; OVG Münster, Beschluss vom 22.07.2008 - 13 A 1834/06 - zum vorbeugenden Rechtsschutz gegen die Erteilung von arzneimittelrechtlichen Zulassungen an Konkurrenten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2001 - 8 B 1897/00

    Wahrung der Grundrechte betroffener Eigentümer oder Nutzungsberechtigter ; Antrag

    vgl. dazu OVG Lüneburg, Beschluss vom 24. März 2000 - 3 M 439/00 -, NuR 2000, 298 (299);vom 12. Juli 2000 - 3 N 1605/00 -, NuR 2000, 711 (712).
  • VG Schwerin, 19.05.2008 - 1 B 121/08
    Voraussetzung für die Gewährung vorbeugenden Rechtsschutzes ist daher ein qualifiziertes, gerade auf die Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes gerichtetes Rechtsschutzinteresse, so dass besondere Gründe vorliegen müssten, die es rechtfertigen, nachträglichen Rechtsschutz nicht abwarten zu müssen (vgl. Nds. OVG, NuR 2000, 711).
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