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   OVG Niedersachsen, 12.09.2001 - 1 K 3075/00   

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https://dejure.org/2001,18760
OVG Niedersachsen, 12.09.2001 - 1 K 3075/00 (https://dejure.org/2001,18760)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.09.2001 - 1 K 3075/00 (https://dejure.org/2001,18760)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. September 2001 - 1 K 3075/00 (https://dejure.org/2001,18760)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Planrechtfertigung bei Weigerung, Grundbesitz als Bauland zu veräußern

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs 3 BBauG; § 1 Abs 6 BBauG; § 1a Abs 3 BBauG; § 2 Nr 13 S 2 NatSchG ND
    Abwägung; öffentliches Interesse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 29.09.1978 - 4 C 30.76

    Entwicklung des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan; Zulässigkeit der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.09.2001 - 1 K 3075/00
    Nach dieser Vorschrift sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln, d. h., dass durch ihre Festsetzungen die zugrunde liegenden Darstellungen des Flächennutzungsplanes konkreter ausgestaltet und damit zugleich verdeutlicht werden (BVerwG, Urt. vom 28.2.1975 - 4 C 74.72 -, BVerwGE 48, 70; Urt. vom 29.9.19978 - 4 C 30.76 -, BVerwGE 56, 283).

    Dem Entwicklungsgebot ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts genügt, wenn der Bebauungsplan sich zur Zeit seiner Inkraftsetzung als inhaltliche Konkretisierung des zu dieser Zeit wirksamen Flächennutzungsplans darstellt (BVerwG, Urt. vom 29.9.1978 - 4 C 30.76 -, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 22.03.2001 - 1 K 2294/99

    Bebauungsplan; Landwirtschaft; Mastbetrieb; Normenkontrollantrag;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.09.2001 - 1 K 3075/00
    Dem von der Antragstellerin selbst in der Begründung zu dem Bebauungsplan, Seite 8, angesprochenen Sicherungszweck ist unter der Geltung des § 1 a Abs. 3 Satz 3 BauGB 1998 Genüge getan, wenn die Gemeinde vor der Durchführung der Maßnahmen verbindlich erklärt, bestimmte Flächen, die im Eigentum der Gemeinde stehen oder für die jedenfalls eine dauerhafte Verfügungsbefugnis besteht, für die Durchführung der externen Kompensationsmaßnahmen verwenden zu wollen (vgl. zu den weiteren Einzelheiten: Urt. d. Sen. v. 22.3.2001 - 1 K 2294/99 -).
  • BVerwG, 20.08.1991 - 4 NB 3.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Prüfungsumfang des Normenkontrollgerichts bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.09.2001 - 1 K 3075/00
    Es ist auch anzunehmen, das die Antragsgegnerin einen Bebauungsplan dieses eingeschränkten Inhalts erlassen hätte (BVerwG, Beschl. vom 20.8.1991 - 4 NB 3.91 - BRS 52, 36).
  • BVerwG, 25.08.2000 - 4 BN 41.00

    Verfolgung wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischer Ziele durch die planende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.09.2001 - 1 K 3075/00
    Die Gemeinde muss dazu die Belange, die sie für vorzugswürdig hält, präzise benennen (vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Beschl. vom 25.8.2000 - 4 BN 41.00 -, veröffentlicht in Juris).
  • BVerwG, 05.09.2000 - 4 B 56.00

    Landwirtschaftlicher Betrieb; Außenbereich; Erweiterungsinteresse; Nachbarschutz;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.09.2001 - 1 K 3075/00
    Die vage Absicht der Antragstellerin, zu irgendeinem nicht genannten Zeitpunkt wieder Tiere in den vorhandenen landwirtschaftlichen Gebäuden unterbringen zu wollen, ist nur von sehr begrenzter Schutzwürdigkeit (BVerwG, Beschl. v. 5.9.2000 - 4 B 56.00 -, NVwZ-RR 2001, 82).
  • OVG Niedersachsen, 21.07.1999 - 1 K 3526/97

    Sicherung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen; Ausgleichsmaßnahme; Bebauungsplan;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.09.2001 - 1 K 3075/00
    Der Senat hat in seiner Rechtsprechung zu § 8 a BNatSchG 1993 die Anlegung einer Poolfläche nur dann beanstandet, wenn diese weder zeichnerisch festgesetzt noch sonst durch städtebauliche Verträge gesichert war (Urt. vom 21.7.1999 - 1 K 3526/97 -, NuR 2000, 343).
  • BVerwG, 31.01.1997 - 4 NB 27.96

    Bauplanungsrecht - Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.09.2001 - 1 K 3075/00
    Diese auf die 1. Änderung des Bebauungsplanes anzuwendende jüngste Gesetzesfassung unterscheidet sich in Bezug auf die Einbeziehung der Belange von Natur und Landschaft in die Abwägung der Sache nach jedenfalls nicht wesentlich von der vorherigen, substantiell durch § 8 a BNatSchG 1993 bestimmten Rechtslage, die noch auf den Bebauungsplan in seiner Ursprungsfassung anwendbar ist (vgl. S. 40 der Begründung zu dem Bebauungsplan, § 243 Abs. 2 BauGB), und zu der die grundlegende Entscheidung des BVerwG vom 31.1.1997 - 4 NB 27.96 - (BVerwGE 104, 68 = NuR 1997, 543) ergangen ist.
  • BVerwG, 17.12.1992 - 4 NB 25.90

    Bauplanungsrecht: Änderung eines Umlegungsplans wegen Nichtigerklärung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.09.2001 - 1 K 3075/00
    Selbst ein unanfechtbarer Umlegungsplan muss von der Gemeinde geändert werden, wenn sich der Bebauungsplan, auf dessen Festsetzungen der Umlegungsplan beruht, als nichtig erweist (BVerwG, Beschl. vom 17.12.1992 - 4 NB 25.90 -, NVwZ 1993, 1183).
  • OVG Niedersachsen, 16.11.2000 - 1 M 3076/00

    Anwohner; Außervollzugsetzung; Bebauungsplan; Konfliktbewältigung; Lärm;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.09.2001 - 1 K 3075/00
    Auf den Antrag der Antragstellerin auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes hat der Senat mit Beschluss vom 16. November 2000 (- 1 M 3076/00 -, BauR 2001, 367) den Bebauungsplan Nr. 51 bis zur Entscheidung über den Normenkontrollantrag der Antragstellerin teilweise außer Vollzug gesetzt.
  • BVerwG, 28.02.1975 - IV C 74.72

    Entwicklungsgebot aus vorgegebenen Flächennutzungsplänen bei Bebauungsplänen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.09.2001 - 1 K 3075/00
    Nach dieser Vorschrift sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln, d. h., dass durch ihre Festsetzungen die zugrunde liegenden Darstellungen des Flächennutzungsplanes konkreter ausgestaltet und damit zugleich verdeutlicht werden (BVerwG, Urt. vom 28.2.1975 - 4 C 74.72 -, BVerwGE 48, 70; Urt. vom 29.9.19978 - 4 C 30.76 -, BVerwGE 56, 283).
  • BVerwG, 04.02.1988 - 5 C 26.87

    Sozialhilfe - Heizkosten - Nachzahlungsforderung - Örtliche Zuständigkeit

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung;

  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 N 6.88

    Berücksichtigung der Lärmvorbelastung bei Bestimmung der zumutbaren Lärmbelastung

  • BVerwG, 07.09.1988 - 4 N 1.87

    Schallschutzfenster - Art. 12 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung, § 1

  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 NB 1.88

    Umweltschutz - Verwendungsverbote - Verwendungsbeschränkungen - Brennstoffe

  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.2019 - 8 S 2792/17

    Inanspruchnahme von privatem Grundeigentum durch Festsetzung einer öffentlichen

    Die Mitwirkungsbereitschaft der aktuellen Grundeigentümer an der Umsetzung der planerischen Vorgaben kann zudem deshalb nicht zum Maßstab der Erforderlichkeit einer Planung gemacht werden, weil dadurch die kommunale Planungshoheit in weiten Bereichen ins Leere laufen würde (vgl. Senatsurteil vom 03.09.2019, a.a.O, juris Rn. 95 m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 06.02.2014 - 3 S 207/13 -, VBlBW 2015, 37 = juris Rn. 39 ff.; NdsOVG, Urteil vom 12.09.2001 - 1 K 3075/00 -, juris Rn. 28).
  • OVG Niedersachsen, 14.04.2004 - 1 KN 111/03

    Abwägung; Ausgleich; Bebauungsplan; Eingriff; Eingriffsregelung;

    Auch die der Gemeinde bekannte Weigerung des Grundstückseigentümers, für die Planverwirklichung benötigtes Gelände zu verkaufen, begründet keine fehlende Erforderlichkeit des Planes, weil der Plan auf die Zukunft angelegt ist und eine Enteignung grundsätzlich gemäß § 85 ff. BauGB möglich ist (OVG Lüneburg, Urt. v. 12.9.2001 - 1 K 3075/00 -, Vnb).
  • OVG Niedersachsen, 16.11.2000 - 1 M 3076/00
    Die Antragstellerin hat am 24. August 2000 die Normenkontrolle eingeleitet (1 K 3075/00).
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