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   OVG Niedersachsen, 12.09.2002 - 12 LA 576/02   

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https://dejure.org/2002,17912
OVG Niedersachsen, 12.09.2002 - 12 LA 576/02 (https://dejure.org/2002,17912)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.09.2002 - 12 LA 576/02 (https://dejure.org/2002,17912)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. September 2002 - 12 LA 576/02 (https://dejure.org/2002,17912)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Straßenverkehrsbehördliche Festsetzung einer Bushaltestelle

  • verkehrslexikon.de

    Zur Anliegeranfechtung der Errichtung einer Bushaltestelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.2009 - 5 S 575/09

    Anspruch auf Wiederaufgreifen eines Verwaltungsverfahrens bei Verkehrsschildern

    § 45 Abs. 3 Satz 1 StVO, wonach "im Übrigen die Straßenverkehrsbehörden bestimmen, wo und welche Verkehrszeichen anzubringen und zu entfernen sind", dient lediglich der Abgrenzung der Zuständigkeiten der Straßenverkehrs- und Straßenbaubehörden beim (tatsächlichen) Aufstellen und Entfernen der Verkehrszeichen als Vollzug der diesen zugrundeliegenden verkehrsbehördlichen Anordnungen (so wohl auch Nieders. OVG, Beschl. v. 12.09.2002 - 12 LA 576/02 - Senat, Urt. v. 20.10.1994 - 5 S 474/94 -, NZV 1995, 333, VGH Bad.-Württ., Urt. v. 05.09.1988 - 3 S 838/88 -, NVwZ-RR 1990, 59) und stellt insofern keine die allgemeinen Aufhebungsvorschriften der §§ 48 ff. LVwVfG verdrängende Sonderregelung dar (offen gelassen von OVG Saarl., Urt. v. 21.06.1995 - 9 R 14/95 -).
  • VG Göttingen, 06.07.2010 - 1 A 71/08

    Anfechtung der Einrichtung einer Bushaltestelle

    Diese Interessen sind im Rahmen der Anfechtung verkehrsbehördlicher Anordnungen in Bezug auf Verkehrszeichen grundsätzlich berücksichtigungsfähig, weil sie als ermessenserhebliche Belange in die behördliche Entscheidung einzufließen haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.06.1986 - 7 C 76/84 -, BVerwGE 74, 234; Nds. OVG, Beschluss vom 12.09.2002 - 12 LA 576/02 -, juris; VG Koblenz, Urteil vom 17.11.2008 - 4 K 1963/07.KO -, juris).

    Daraus folgt, dass der Kläger in Bezug auf die Einrichtung der Bushaltestelle lediglich einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung durch die Beklagte hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.06.1986, a.a.O.; Nds. OVG, Beschluss vom 12.09.2002, a.a.O.; VG Osnabrück, Urteil vom 05.07.2002 - 2 A 112/00 -, juris).

    Andererseits sind die Belange der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs zu beachten und die Interessen der vom widmungsgemäßen Haltestellenbetrieb möglicherweise betroffenen Anlieger zu berücksichtigen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 12.09.2002, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.10.1994 - 5 S 474/94 -, NZV 1995, 333; Hess. VGH, Beschluss vom 08.07.2002 - 2 UZ 702/02 -, juris; VG Koblenz, Urteil vom 17.11.2008, a.a.O.).

  • OVG Sachsen, 21.11.2022 - 6 A 73/21

    Verlegung einer Bushaltestelle; straßenverkehrsrechtliche Anordnung; Anspruch auf

    In diesem Rahmen ist die Rechtsposition eines Anliegers - auch bei Berufung auf grundgesetzlich geschützte Rechtspositionen - in der Weise begrenzt, dass er gegenüber der Straßenverkehrsbehörde lediglich einen Anspruch auf eine abwägungsfehlerfreie Entscheidung im Rahmen des § 45 StVO geltend machen kann (SächsOVG, Beschl. v. 4. Juli 2017 - 3 A 83/17 -, juris Rn. 6; NdsOVG, Beschl. v. 12. September 2002 - 12 LA 576/02 -, juris Rn. 6 m. w. N.).
  • VG Saarlouis, 12.05.2011 - 10 K 647/10

    Straßenverkehrsbehördliche Festsetzung einer Bushaltestelle

    OVG des Saarlandes, Beschluss vom 09.07.2004, 1 W 11/04; ferner Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 12.09.2002, 12 LA 576/02, zitiert nach juris, sowie VGH Mannheim, Urteil vom 20.12.1994, 5 S 474/94, NZV 1995, 333, m. w. N.
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