Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 12.09.2018 - 5 ME 104/18 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Konkurrenz zweier Lehrer um ein Beförderungsamt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hannover, 14.06.2018 - 2 B 2387/18
- OVG Niedersachsen, 12.09.2018 - 5 ME 104/18
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Niedersachsen, 16.09.2019 - 5 ME 126/19
Bewerbungsverfahrensanspruch; - Einstweilige Anordnung
Die Pflicht des Dienstherrn, textliche Unterschiede der Beurteilungen von Bewerbern in einer ausschärfenden Betrachtung in den Blick zu nehmen, besteht entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts (BA, S. 5 f.) nicht nur in den Fällen, in denen Beurteilungen rein textlich gefasst sind (vgl. zur Anlassbeurteilung von Lehrkräften: Nds. OVG, Beschluss vom 12.9.2018 - 5 ME 104/18 -, juris Rn. 30 ff.), sondern auch in Fällen, in denen - wie hier - eine Benotung der Einzelleistungsmerkmale zwar anhand einer Notenskala erfolgt ist, in der Begründung des Gesamturteils aber Schwächen und Stärken bei bestimmten Einzelleistungsmerkmalen aufgeführt werden.Im Auswahlvermerk vom 10. Mai 2019 und damit in der allein maßgeblichen Dokumentation der Auswahlentscheidung (siehe zur Dokumentationspflicht: Nds. OVG, Beschluss vom 12.9.2018 - 5 ME 104/18 -, juris Rn. 34 m. w. N.) finden sich keine Ausführungen zu den Begründungen der Gesamturteile des Antragstellers und der Beigeladenen zu 1. bis 3. Hat die Antragsgegnerin ausweislich ihres Auswahlvermerks die Hoch- bzw. Abwertung der Einzelleistungsmerkmale in der Begründung des Gesamturteils der Bewerber bereits nicht zur Kenntnis genommen, kann sie diese auch nicht als zu vernachlässigende "Nuancen" relativiert und folglich auch nicht erst nach einer solchen Relativierung einen Leistungsgleichstand des Antragstellers und der Beigeladene zu 1. und 3. angenommen haben.
Fehlt - wie hier - eine ausreichende ausschärfende Betrachtung bzw. ist eine solche nicht dokumentiert, durfte das Verwaltungsgericht vor dem Hintergrund des bestehenden Beurteilungs- und Ermessensspielraums des Dienstherrn keine eigene ausschärfende Betrachtung der Bewertungen der aktuellen dienstlichen Beurteilungen der Bewerber vornehmen (Nds. OVG, Beschluss vom 12.9.2018, a. a. O., Rn. 36).
- VG Lüneburg, 13.01.2020 - 8 B 152/19
Bewerbungsverfahrensanspruch - Verwirkung, keine erhebliche Verschlechterung, …
Denn die Ernennung der Konkurrenten wäre (grundsätzlich) unumkehrbar (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 12.9.2018 - 5 ME 104/18 -, juris Rn. 44).Dementsprechend können materielle Auswahlerwägungen nicht erstmals im verwaltungsgerichtlichen (Eil-)Verfahren angestellt oder eine fehlende Dokumentation der Auswahl dort "nachgeschoben" werden (…zu alledem Nds. OVG, Beschl. v. 3.12.2018 - 5 ME 141/18 -, juris Rn. 21 m.w.N., und Beschl. v. 12.9.2018 - 5 ME 104/18 -, juris Rn. 34).
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.04.2020 - 4 S 63.19
Konkurrentenstreit; freigestelltes Personalratsmitglied; Teamleitung in einem …
Vielmehr hat er dies wie die anderen Bewerber hinzunehmen(…vgl. auch OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 18. Dezember 2008 - 5 ME 353/08 - juris Rn. 18 und vom 12. September 2018 - 5 ME 104/18 - juris Rn. 47). - VG Neustadt, 20.11.2018 - 5 K 1199/17
Feuerwehrrecht, Verwaltungsverfahrensrecht
Unzulässig, weil keine bloße Ergänzung, ist jedoch die vollständige Nachholung oder die Auswechslung der die Ermessensentscheidung tragenden Gründe (s. z.B. BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 2017 - 1 WB 41/16 -, NVwZ-RR 2018, 236; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 12. September 2018 - 5 ME 104/18 -, juris).