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   OVG Niedersachsen, 12.12.2018 - 4 LA 389/17   

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OVG Niedersachsen, 12.12.2018 - 4 LA 389/17 (https://dejure.org/2018,43040)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.12.2018 - 4 LA 389/17 (https://dejure.org/2018,43040)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. Dezember 2018 - 4 LA 389/17 (https://dejure.org/2018,43040)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 15 Abs 6 BNatSchG; § 44 BNatSchG; § 6 BNatSchGAG ND
    Abschaltzeiten; brutto; Ersatzzahlung; Gesamtinvestitionskosten; Mäusebussard; Mehrwertsteuer; Tötungsverbot; artenschutzrechtliches Tötungsverbot; Umsatzsteuer; Windenergie

  • rewis.io
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wenn der Mäusebussard brütet, sind Windenergieanlagen abzuschalten!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Abschaltzeiten für Windkraftanlagen - Während landwirtschaftlicher Feldarbeiten steigt für Greifvögel die Gefahr, mit den Rotoren zu kollidieren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 266
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Niedersachsen, 10.01.2017 - 4 LC 198/15

    Nebenbestimmungen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.12.2018 - 4 LA 389/17
    Soll das Tötungs- und Verletzungsverbot nicht zu einem unverhältnismäßigen Planungshindernis werden, ist daher zu fordern, dass sich das Risiko des Erfolgseintritts in signifikanter Weise erhöht (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.3.2008 - 9 A 3.06 -, BVerwGE 130, 299 Rn. 219; Urt. v. 9.7.2008 - 9 A 14.07 -, BVerwGE 131, 274 Rn. 91; Urt. v. 8.1.2014 - 9 A 4.13 -, BVerwGE 149, 31 Rn. 98 f.; Senatsurt. v. 10.1.2017 - 4 LC 198/15 - OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 20.1.2016 - 2 L 153/13 - Gellermann, in: Landmann/Rohmer, UmwR, 87. EL Stand Juli 2018, § 44 BNatSchG Rn. 9).

    Wenn und solange die ökologische Wissenschaft sich insoweit nicht als eindeutiger Erkenntnisgeber erweist, fehlt es den Gerichten an der auf besserer Erkenntnis beruhenden Befugnis, eine naturschutzfachliche Einschätzung der sachverständig beratenen Zulassungsbehörde als "falsch" und "nicht rechtens" zu beanstanden (BVerwG, Urt. v. 9.7.2008 - 9 A 14.07 -, BVerwGE 131, 274 Rn. 65; Urt. v. 27.6.2013 - 4 C 1.12 -, BVerwGE 147, 118 Rn. 14; Urt. v. 21.11.2013 - 7 C 40.11 -, NVwZ 2014, 524 Rn. 14; Senatsurt. v. 10.1.2017 - 4 LC 198/15 -).

    Mit Blick auf die Nebenbestimmung Nr. 3.7.4.1 des Bescheides vom 29. Dezember 2016 und die Festsetzung der Ersatzzahlung auf 1.305.602,55 Euro mit Bescheid vom 4. April 2017 hat die Klägerin eingewandt, dass ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung bestünden, weil das Verwaltungsgericht das Urteil des Senats vom 10. Januar 2017 (- 4 LC 198/15 -) in Bezug auf die Berechnungsgrundlage für Ersatzgeld missverstanden und irrig die vom Beklagten festgesetzte Höhe für zutreffend gehalten habe.

    Dementsprechend ist der Senat in seinem Urteil vom 10. Januar 2017 (- 4 LC 198/15 -), auf das das Verwaltungsgericht Bezug genommen hat, davon ausgegangen, dass die Bemessung der Ersatzzahlung auf Grundlage der prognostizierten Gesamtinvestitionskosten zu erfolgen hat.

    Dies geht aus den Senatsurteilen vom 10. Januar 2017 (- 4 LC 197/15 - u. - 4 LC 198/15 -) zu § 6 Abs. 1 Satz 1 NAGBNatSchG eindeutig hervor.

    In Bezug auf die Nebenbestimmung Nr. 3.7.4.1 des Bescheides vom 29. Dezember 2016 und die Festsetzung der Ersatzzahlung auf 1.305.602,55 Euro mit Bescheid vom 4. April 2017 hat die Klägerin zunächst die Frage aufgeworfen, "ob die Bemessung der Ersatzzahlung anhand der prognostizierten Gesamtinvestitionskosten mit § 6 Abs. 1 Satz 1 Hs 1 NAGBNatSchG vereinbar ist", und die grundsätzliche Bedeutung dieser Frage vor allem damit begründet, dass der Senat sich in seinen Urteilen vom 10. Januar 2017 (- 4 LC 197/15 - u. - 4 LC 198/15 -) nicht hinreichend mit dieser Frage auseinandergesetzt habe.

    Die von der Klägerin behauptete Divergenz von dem im Senatsurteil vom 10. Januar 2017 (- 4 LC 198/15 -) aufgestellten Rechtssatz, dass "die Berechnung der Ersatzzahlung nicht anhand durchschnittlicher, sondern der im jeweiligen Einzelfall aufzuwendenden Investitionskosten" erfolgt dadurch, dass das Verwaltungsgericht die steuerliche Abzugsfähigkeit von Kosten durch den Anlagenbetreiber bei der Berechnung des zu zahlenden Ersatzgeldes für unerheblich gehalten hat, ist ebenfalls nicht gegeben.

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.12.2018 - 4 LA 389/17
    Der Zulassungsgrund der Divergenz im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO liegt nur dann vor, wenn das Verwaltungsgericht seinem Urteil einen abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit einem in einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts, des gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts aufgestellten, dieselbe Rechtsfrage betreffenden und die Entscheidung tragenden Rechtssatz nicht übereinstimmt (Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 124 Rn. 36 ff.; Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl. 2018, § 124 Rn. 11, § 132 Rn. 14 ff.; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 6.12.1995 - 4 B 187.95 - Beschl. v. 19.8.1997 - 7 B 261/97 -, NJW 1997 S. 3328 m.w.N; Senatsbeschl. v. 23.7.2015 - 4 LA 55/15 -).

    Dabei muss ein prinzipieller Auffassungsunterschied deutlich werden, weil die bloße unrichtige oder unterbliebene Anwendung eines obergerichtlich oder höchstrichterlich aufgestellten Rechtssatzes den Zulassungsgrund der Divergenz nicht erfüllt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.8.1997 - 9 B 89.97 - Beschl. v. 19.8.1997 - 7 B 261.97 -).

    Die Darlegung der Divergenz, die § 124 a Abs. 4 Satz 4 VwGO verlangt, erfordert daher die genaue Angabe des Rechtssatzes, mit dem das Verwaltungsgericht von dem obergerichtlich oder höchstrichterlich gebildeten Rechtssatz abgewichen sein soll, die konkrete Bezeichnung der Entscheidung, die den obergerichtlich oder höchstrichterlich entwickelten Rechtssatz enthalten soll, die Wiedergabe dieses Rechtssatzes und ausreichende Erläuterungen dazu, worin die Abweichung konkret bestehen soll (vgl. Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 34. EL Stand Mai 2018, § 124 a Rn. 106 ff.; BVerwG, Beschl. v. 19.8.1997, a.a.O.; Senatsbeschl. v. 23.7.2015 - 4 LA 55/15 -).

  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.12.2018 - 4 LA 389/17
    Soll das Tötungs- und Verletzungsverbot nicht zu einem unverhältnismäßigen Planungshindernis werden, ist daher zu fordern, dass sich das Risiko des Erfolgseintritts in signifikanter Weise erhöht (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.3.2008 - 9 A 3.06 -, BVerwGE 130, 299 Rn. 219; Urt. v. 9.7.2008 - 9 A 14.07 -, BVerwGE 131, 274 Rn. 91; Urt. v. 8.1.2014 - 9 A 4.13 -, BVerwGE 149, 31 Rn. 98 f.; Senatsurt. v. 10.1.2017 - 4 LC 198/15 - OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 20.1.2016 - 2 L 153/13 - Gellermann, in: Landmann/Rohmer, UmwR, 87. EL Stand Juli 2018, § 44 BNatSchG Rn. 9).

    Wenn und solange die ökologische Wissenschaft sich insoweit nicht als eindeutiger Erkenntnisgeber erweist, fehlt es den Gerichten an der auf besserer Erkenntnis beruhenden Befugnis, eine naturschutzfachliche Einschätzung der sachverständig beratenen Zulassungsbehörde als "falsch" und "nicht rechtens" zu beanstanden (BVerwG, Urt. v. 9.7.2008 - 9 A 14.07 -, BVerwGE 131, 274 Rn. 65; Urt. v. 27.6.2013 - 4 C 1.12 -, BVerwGE 147, 118 Rn. 14; Urt. v. 21.11.2013 - 7 C 40.11 -, NVwZ 2014, 524 Rn. 14; Senatsurt. v. 10.1.2017 - 4 LC 198/15 -).

  • OVG Niedersachsen, 10.01.2017 - 4 LC 197/15

    Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme; Ersatzzahlung; Feldlerche; Kompensation;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.12.2018 - 4 LA 389/17
    Dies geht aus den Senatsurteilen vom 10. Januar 2017 (- 4 LC 197/15 - u. - 4 LC 198/15 -) zu § 6 Abs. 1 Satz 1 NAGBNatSchG eindeutig hervor.

    In Bezug auf die Nebenbestimmung Nr. 3.7.4.1 des Bescheides vom 29. Dezember 2016 und die Festsetzung der Ersatzzahlung auf 1.305.602,55 Euro mit Bescheid vom 4. April 2017 hat die Klägerin zunächst die Frage aufgeworfen, "ob die Bemessung der Ersatzzahlung anhand der prognostizierten Gesamtinvestitionskosten mit § 6 Abs. 1 Satz 1 Hs 1 NAGBNatSchG vereinbar ist", und die grundsätzliche Bedeutung dieser Frage vor allem damit begründet, dass der Senat sich in seinen Urteilen vom 10. Januar 2017 (- 4 LC 197/15 - u. - 4 LC 198/15 -) nicht hinreichend mit dieser Frage auseinandergesetzt habe.

  • BVerwG, 22.05.2006 - 10 B 9.06

    Besetzungsrüge; schlafender Richter; Darlegungserfordernis; Verfahrensmangel;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.12.2018 - 4 LA 389/17
    Um einen Verfahrensmangel anzunehmen, müssen im Einzelfall vielmehr besondere Umstände deutlich machen, dass der Sachvortrag eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen worden ist (Senatsbeschl. v. 2.11.2017 - 4 LA 321/16 - v. 23.8.2016 - 4 LA 359/15 - v. 26.1.2015 - 4 LA 232/14 - BVerwG, Beschl. v. 22.5.2006 - 10 B 9.06 -, NJW 2006, 2648 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 26.01.2015 - 4 LA 232/14

    Öffentlichkeit; Urteil; Verfahren; mündliche Verhandlung; öffentliche Verkündung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.12.2018 - 4 LA 389/17
    Um einen Verfahrensmangel anzunehmen, müssen im Einzelfall vielmehr besondere Umstände deutlich machen, dass der Sachvortrag eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen worden ist (Senatsbeschl. v. 2.11.2017 - 4 LA 321/16 - v. 23.8.2016 - 4 LA 359/15 - v. 26.1.2015 - 4 LA 232/14 - BVerwG, Beschl. v. 22.5.2006 - 10 B 9.06 -, NJW 2006, 2648 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.04.2016 - 3 B 22.15

    Waldumwandlung; Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen; Ersatzzahlung; Kosten der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.12.2018 - 4 LA 389/17
    Zu fragen ist danach, welchen Geldbetrag ein Eingriffsverursacher typischerweise aufbringen müsste, der die im Einzelfall gebotene Realkompensation leistet (BVerwG, Beschl. v. 11.4.2016 - 3 B 22.15 -, NVwZ 2016, 1338).
  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.12.2018 - 4 LA 389/17
    Soll das Tötungs- und Verletzungsverbot nicht zu einem unverhältnismäßigen Planungshindernis werden, ist daher zu fordern, dass sich das Risiko des Erfolgseintritts in signifikanter Weise erhöht (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.3.2008 - 9 A 3.06 -, BVerwGE 130, 299 Rn. 219; Urt. v. 9.7.2008 - 9 A 14.07 -, BVerwGE 131, 274 Rn. 91; Urt. v. 8.1.2014 - 9 A 4.13 -, BVerwGE 149, 31 Rn. 98 f.; Senatsurt. v. 10.1.2017 - 4 LC 198/15 - OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 20.1.2016 - 2 L 153/13 - Gellermann, in: Landmann/Rohmer, UmwR, 87. EL Stand Juli 2018, § 44 BNatSchG Rn. 9).
  • BVerwG, 20.08.1997 - 9 B 89.97

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.12.2018 - 4 LA 389/17
    Dabei muss ein prinzipieller Auffassungsunterschied deutlich werden, weil die bloße unrichtige oder unterbliebene Anwendung eines obergerichtlich oder höchstrichterlich aufgestellten Rechtssatzes den Zulassungsgrund der Divergenz nicht erfüllt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.8.1997 - 9 B 89.97 - Beschl. v. 19.8.1997 - 7 B 261.97 -).
  • BVerwG, 06.12.1995 - 4 B 187.95

    Verwerfen der Nichtzulassungsbeschwerde wegen nicht genügender Darlegung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.12.2018 - 4 LA 389/17
    Der Zulassungsgrund der Divergenz im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO liegt nur dann vor, wenn das Verwaltungsgericht seinem Urteil einen abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit einem in einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts, des gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts aufgestellten, dieselbe Rechtsfrage betreffenden und die Entscheidung tragenden Rechtssatz nicht übereinstimmt (Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 124 Rn. 36 ff.; Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl. 2018, § 124 Rn. 11, § 132 Rn. 14 ff.; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 6.12.1995 - 4 B 187.95 - Beschl. v. 19.8.1997 - 7 B 261/97 -, NJW 1997 S. 3328 m.w.N; Senatsbeschl. v. 23.7.2015 - 4 LA 55/15 -).
  • BVerwG, 27.06.2013 - 4 C 1.12

    Windenergieanlage; Außenbereich; immissionsschutzrechtliche Genehmigung;

  • BVerwG, 08.01.2014 - 9 A 4.13

    Naturschutzvereinigung; eigene Rechte; gerichtlicher Vergleich; Planänderung;

  • BVerwG, 21.11.2013 - 7 C 40.11

    Windenergieanlage; Außenbereich; Genehmigung, immissionsschutzrechtliche;

  • VGH Bayern, 06.10.2015 - 22 C 15.1332

    Verpflichtungsklage auf Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2016 - 2 L 153/13

    Windenergie und Vogelschutz

  • VGH Bayern, 18.09.2015 - 22 B 14.1263

    Konflikt von Windkraft und Wetterradar: Über Genehmigungsantrag ist neu zu

  • OVG Niedersachsen, 11.05.2020 - 12 LA 150/19

    Ausnahmegenehmigung, artenschutzrechtliche; Ersatzzahlung; richterliche

    In der Rechtsprechung des beschließenden Gerichts (Beschl. v. 12.12.2018 - 4 LA 389/17 -, Leitsatz 2, juris, Rn. 18 f.) ist entschieden, dass angesichts des klaren Wortlauts von § 6 Abs. 1 Satz 1 NAG-BNatSchG in Niedersachsen bei der Berechnung der Ersatzzahlungen von den "Gesamtinvestitionskosten" für das Vorhaben auszugehen ist, davon keine einzelnen Positionen auszunehmen sind und "durch die Dauer und Schwere des Eingriffs" lediglich der prozentuale Richtwert bestimmt wird, der mit den Gesamtinvestitionskosten zu multiplizieren ist.
  • VG Hannover, 21.03.2022 - 12 A 3098/17

    Denkmalschutz; ergänzendes Verfahren; Ersetzungsbescheid; FFH-Vorprüfung;

    Abschließend ist anzumerken, dass auch das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht eine Nebenbestimmung zur Genehmigung mehrerer Windenergieanlagen, in der Abschaltungen bei Bewirtschaftungen im Umkreis von 100 m um den Mastfuß angeordnet wurden, insoweit nicht beanstandet hat (vgl. Beschl. v. 12.12.2018 - 4 LA 389/17 -, juris Rn. Ls. 1 u. Rn. 15).
  • OVG Niedersachsen, 12.11.2020 - 12 LA 188/19

    Antragsablehnung; intendiertes Ermessen; Mitwirkungsobliegenheit;

    Im Hinblick auf die nach den Angaben des Beklagten in der Anlage zu seinem Schriftsatz vom 2. November 2020 seit dem Jahr 2010, in dem der Kläger beim Beklagten seinen o. a. Genehmigungsantrag eingereicht hat, ganz erheblich gestiegenen Baukosten allein für (hier zwei) Hähnchenmastställe, die Baukosten für die weiteren hier zu genehmigenden Nebenanlagen und die zusätzlich angefallenen, einzubeziehenden (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 30.1.2019 - 12 LA 196/18 - unter Bezug auf Nds. OVG, Beschl. v. 12.12.2018 - 4 LA 389/17 -, juris, Rn. 22) erheblichen Gutachterkosten wird deshalb von Gesamtinvestitionskosten von voraussichtlich gerundet 2.000.000 EUR ausgegangen.
  • OVG Niedersachsen, 14.08.2020 - 4 LA 74/19

    Angehörige; Haushaltsmitglied; Pflegegeld; steuerfrei; Wohngeld

    Nach § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO sind lediglich Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts, d.h. des dem Verwaltungsgericht, dessen Entscheidung angegriffen wird, im Instanzenzug übergeordneten Oberverwaltungsgerichts oder Verwaltungsgerichtshofs, divergenzfähig (Senatsbeschl. v. 12.12.2018 - 4 LA 389/17 -, v. 3.2.2017 - 4 LA 76/16 - u.v. 2.5.2016 - 4 LA 32/16 - Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl. 2018, § 124 Rn. 12 m.w.N).
  • OVG Niedersachsen, 17.02.2023 - 4 LA 212/21

    Unzumutbare Belastuung; Buchgrundstück; wirtschaftlich und räumlich Einheit;

    Dabei muss ein prinzipieller Auffassungsunterschied deutlich werden, weil die bloße unrichtige oder unterbliebene Anwendung eines obergerichtlich oder höchstrichterlich aufgestellten Rechtssatzes den Zulassungsgrund der Divergenz nicht erfüllt (Senatsbeschl. v. 12.12.2018 - 4 LA 389/17 -, juris Rn. 38; BVerwG, Beschl. v. 18.3.2022 - 8 B 49.21 -, juris Rn. 3; ferner Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Werkstand: 43. EL August 2022, VwGO § 124 a Rn. 106 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.01.2020 - 21 A 1113/17

    Festsetzung eines Ersatzgeldes wegen der Rodung des Baum- und Gehölzbewuchses auf

    Dazu, ob in diesem Fall Umsatzsteuer entstanden wäre, vgl. eine Einstellung von Umsatzsteuer unabhängig von einer etwaigen Vorsteuerabzugsfähigkeit annehmend Nds. OVG, Beschluss vom 12. Dezember 2018 - 4 LA 389/17 -, juris, Rn. 26, verhält sich das Zulassungsvorbringen nicht.
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