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   OVG Niedersachsen, 13.01.2011 - 4 KN 310/10   

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https://dejure.org/2011,16018
OVG Niedersachsen, 13.01.2011 - 4 KN 310/10 (https://dejure.org/2011,16018)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.01.2011 - 4 KN 310/10 (https://dejure.org/2011,16018)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. Januar 2011 - 4 KN 310/10 (https://dejure.org/2011,16018)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Unzuständigkeit der Verwaltungsgerichte bei Streitigkeiten im Rahmen des sog. "quotalen Systems" nach den Vorschriften des SGB12AG ND

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 12 Nds. AG SGB XII; § 14 Nds. AG SGB XII; § 17a Abs. 2 S. 1 GVG; Art. 57 Abs. 4 Nds. Verf.; § 112 SGB XII; § 51 Abs. 1 Nr. 6a SGG; § 40 Abs. 1 S. 1 VwGO; § 47 Abs. 1 VwGO
    Zuständigkeit der Sozialgerichte für den Streit eines Trägers der Sozialhilfe um die Zuordnung zu einer Quotenklasse i.R.d. sog. "quotalen Systems" nach den §§ 12 ff. Niedersächsisches Gesetz zur Ausführung des Zwölften Buchs des Sozialgesetzbuchs (Nds. AG SGB XII)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuständigkeit der Sozialgerichte für den Streit eines Trägers der Sozialhilfe um die Zuordnung zu einer Quotenklasse i.R.d. sog. "quotalen Systems" nach den §§ 12 ff. Niedersächsisches Gesetz zur Ausführung des Zwölften Buchs des Sozialgesetzbuchs (Nds. AG SGB XII)

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zuständigkeit der Sozialgerichte für den Streit eines Trägers der Sozialhilfe um die Zuordnung zu einer Quotenklasse i.R.d. sog. "quotalen Systems" nach den §§ 12 ff. Niedersächsisches Gesetz zur Ausführung des Zwölften Buchs des Sozialgesetzbuchs (Nds. AG SGB XII)

Papierfundstellen

  • DVBl 2011, 316
  • DÖV 2011, 331
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.01.2006 - L 23 B 1080/05

    Rechtsweg bei Streitigkeit über Grundsicherungsleistungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.01.2011 - 4 KN 310/10
    Die Zuständigkeit der Sozialgerichte erstreckt sich daher auch auf Erstattungsansprüche zwischen Sozialhilfeträgern, die ihre Rechtsgrundlage nicht im SGB XII selbst, sondern in landesrechtlichen Ausführungsgesetzen zum SGB XII haben, zumal diese Regelungen einen engen inhaltlichen Zusammenhang mit den Regelungen des SGB XII über die Leistungsgewährung und die unterschiedlichen Zuständigkeiten hierfür aufweisen (Senatsbeschl. v. 21.6.2005 - 4 OB 193/05, a.a.O.; ferner OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 30.9.2005 - OVG 6 L 96.05 - LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 23.1.2006 - L 23 B 1080/05 SO -).

    Schließlich handelt es sich bei dem Streit um die durch Art. 1 der Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Zuordnung der örtlichen Träger der Sozialhilfe zu Quotenklassen vom 7. Januar 2010 erfolgte Zuordnung des Antragstellers zur Quotenklasse 10 auch nicht um eine Streitigkeit des (allgemeinen) kommunalen Finanzausgleichs wegen besonderer Belastungen durch die Gewährung von Leistungen nach dem SGB XII, für die mangels anderweitiger Zuweisung durch ein Bundesgesetz gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO der Verwaltungsrechtsweg eröffnet wäre (vgl. dazu LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 23.1.2006, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 21.06.2005 - 4 OB 193/05

    Beschwerde gegen die Verweisung eines Rechtsstreits an die Sozialgerichtsbarkeit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.01.2011 - 4 KN 310/10
    Der Begriff "Streitigkeiten in Angelegenheiten der Sozialhilfe" ist schon von seinem Wortlaut her nicht auf Streitigkeiten um die Gewährung von Sozialhilfe beschränkt, sondern erfasst alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit der Sozialhilfegewährung ergeben (Senatsbeschl. v. 21.6.2005 - 4 OB 193/05 -, NVwZ 2005, 1097).

    Die Zuständigkeit der Sozialgerichte erstreckt sich daher auch auf Erstattungsansprüche zwischen Sozialhilfeträgern, die ihre Rechtsgrundlage nicht im SGB XII selbst, sondern in landesrechtlichen Ausführungsgesetzen zum SGB XII haben, zumal diese Regelungen einen engen inhaltlichen Zusammenhang mit den Regelungen des SGB XII über die Leistungsgewährung und die unterschiedlichen Zuständigkeiten hierfür aufweisen (Senatsbeschl. v. 21.6.2005 - 4 OB 193/05, a.a.O.; ferner OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 30.9.2005 - OVG 6 L 96.05 - LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 23.1.2006 - L 23 B 1080/05 SO -).

  • BVerwG, 27.07.1995 - 7 NB 1.95

    Rechtmäßigkeit einer Pflicht zur Verbringung bestimmter zu verwertender Abfälle

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.01.2011 - 4 KN 310/10
    Maßgeblich ist insoweit, ob sich aus der Anwendung der zur Überprüfung gestellten Norm Rechtsstreitigkeiten ergeben können, die in die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte nach § 40 VwGO fallen würden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.7.1995 - 7 NB 1/95 -, BVerwGE 99, 88, 96 f.; ferner Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl., § 47 Rn 17 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.09.2005 - 6 L 96.05

    Anspruch des örtlichen Trägers der Sozialhilfe gegen den überörtlichen Träger auf

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.01.2011 - 4 KN 310/10
    Die Zuständigkeit der Sozialgerichte erstreckt sich daher auch auf Erstattungsansprüche zwischen Sozialhilfeträgern, die ihre Rechtsgrundlage nicht im SGB XII selbst, sondern in landesrechtlichen Ausführungsgesetzen zum SGB XII haben, zumal diese Regelungen einen engen inhaltlichen Zusammenhang mit den Regelungen des SGB XII über die Leistungsgewährung und die unterschiedlichen Zuständigkeiten hierfür aufweisen (Senatsbeschl. v. 21.6.2005 - 4 OB 193/05, a.a.O.; ferner OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 30.9.2005 - OVG 6 L 96.05 - LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 23.1.2006 - L 23 B 1080/05 SO -).
  • VG Schleswig, 03.11.2009 - 7 A 123/08

    Kein Anspruch der Kreise und kreisfreien Städte gegen das Land auf Erstattung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.01.2011 - 4 KN 310/10
    Der hier vorliegende Sachverhalt unterscheidet sich insoweit von dem vom Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht entschiedenen Fall, in dem der Sozialhilfeträger einen Anspruch auf Erstattung sozialhilferechtlicher Kosten gegen das Land Schleswig-Holstein auf der Grundlage des in der Landesverfassung normierten Konnexitätsprinzips im Zusammenhang mit Regelungen des Finanzausgleichs geltend gemacht hatte (VG Schleswig, Urt. v. 3.11.2009 - 7 A 123/08 - mit Entscheidungsbesprechung von Badenhop, NordÖR 2010, 282).
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