Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 13.02.2013 - 13 LB 214/11 |
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§ 33 Abs. 2 WVG; § 68 Abs. 1 WVG
Ausreichende Ermächtigungsgrundlage für den Erlass von Beseitigungsanordnungen zur Durchsetzung eines Gebotes und Verbotes zur Freihaltung von Räumstreifen an Gewässern - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WVG § 33 Abs. 2; WVG § 68 Abs. 1
Ausreichende Ermächtigungsgrundlage für den Erlass von Beseitigungsanordnungen zur Durchsetzung eines Gebotes und Verbotes zur Freihaltung von Räumstreifen an Gewässern - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ausreichende Ermächtigungsgrundlage für den Erlass von Beseitigungsanordnungen zur Durchsetzung eines Gebotes und Verbotes zur Freihaltung von Räumstreifen an Gewässern
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 28.04.2010 - 5 A 2228/09
- OVG Niedersachsen, 13.02.2013 - 13 LB 214/11
- BVerwG, 22.04.2015 - 7 C 8.13
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2013, 464
- NVwZ-RR 2013, 5
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- OVG Niedersachsen, 10.12.2008 - 13 LC 112/07
Bewirtschaftungsgebote eines Unterhaltungsverbandes für den Uferrandbereich; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.02.2013 - 13 LB 214/11
Widerspruch und Klage gegen die Versagung der Ausnahmegenehmigung blieben erfolglos; demgegenüber wurde die Verfügung der Beklagten zur Beseitigung des vom Kläger errichteten Pflanzbeetes mangels (ausdrücklicher) satzungsrechtlicher Anordnungsbefugnis in Bezug auf bauliche Anlagen aufgehoben (vgl. VG Oldenburg, Urt. v. 17.04.2007 - 1 A 691/05 - nachgehend Urt. d. erkennenden Senats v. 10.12.2008 - 13 LC 112/07).Der Senat hatte diese Frage bereits in den Entscheidungsgründen des Urteils vom 10. Dezember 2008 - 13 LC 112/07 - (juris) angesprochen, sie seinerzeit aber mangels Entscheidungserheblichkeit offen gelassen.
Diesbezüglich hat der Senat in seinem Urteil vom 10. Dezember 2008 - 13 LC 112/07 - (juris Rdnrn. 67-69) ausgeführt:.
d) Eines Rückgriffs auf die durch Satzungsänderung eingefügte Bestimmung des § 6 Nr. 7 Satz 3 VS als Ermächtigungsgrundlage für die angegriffene Beseitigungsverfügung bedarf es mithin nicht; aus den geänderten Regelungen und deren Normzusammenhang ergibt sich auch keine "satzungsrechtliche Selbstbeschränkung" mehr, die der Senat in Bezug auf die Anordnung zur Beseitigung baulicher Anlagen nach dem alten Satzungsrecht in seinem Urteil vom 10. Dezember 2008 - 13 LC 112/07- (juris) entscheidungstragend angenommen hatte.
Die Ablehnung der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung durch die Beklagte ist nämlich mit dem Urteil des Senats vom 10. Dezember 2008 - 13 LC 112/07- rechtskräftig geworden.
- BVerwG, 08.05.1958 - IV C 108.57
Rechtsmittel
Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.02.2013 - 13 LB 214/11
Inhaltlich wenig problematisiert, wohl aber im Ergebnis bejaht wurde die "VA-Befugnis" eines Verbandes nach §§ 96 ff. WVVO in der älteren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 08.05.1958 - IV C 108/57 -, BVerwGE 7, 17). - BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvR 41/71
Strafgefangene
Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.02.2013 - 13 LB 214/11
Dem hat das Bundesverfassungsgericht indessen eine klare Absage erteilt (vgl. etwa BVerfG, Entsch. v. 14.03.1972 - 2 BvR 41/71 -, juris). - BVerfG, 05.12.2002 - 2 BvL 5/98
Lippeverband
Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.02.2013 - 13 LB 214/11
c) Nicht unerhebliche Bedenken gegen die Durchsetzung der auf §§ 33 Abs. 2, 6 Abs. 1, 2 Nr. 5 WVG beruhenden satzungsrechtlichen Ge- und Verbote auf der Grundlage des § 68 Abs. 1 WVG als Ermächtigungsgrundlage ergeben sich allerdings aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den sich aus dem Rechtsstaats- und Demokratieprinzip ergebenden Anforderungen an die "funktionale Selbstverwaltung" (BVerfG, Beschl. v. 05.12.2002 - 2 BvL 5/98 und 2 BvL 6/98 -, juris).
- VG Stade, 28.07.2021 - 1 A 3736/17
Androhung der Ersatzvornahme; Anordnung; Ermessen; Gewässerrandstreifen; …