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   OVG Niedersachsen, 13.03.2006 - 4 ME 1/06   

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https://dejure.org/2006,4244
OVG Niedersachsen, 13.03.2006 - 4 ME 1/06 (https://dejure.org/2006,4244)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.03.2006 - 4 ME 1/06 (https://dejure.org/2006,4244)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. März 2006 - 4 ME 1/06 (https://dejure.org/2006,4244)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Jugendhilfe; privat-gewerbliche Träger; Sozialraumbudgetierung; Berufungsausübungsfreiheit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 12 Abs. 1 GG; § 74 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII; § 75 Abs. 1 Nr. 2 SGB VII; § 79 Abs. 1 SGB VIII
    Rechtmäßigkeit einer Leistungsvereinbarung zur Durchführung ambulanter erzieherischer Hilfen; Voraussetzungen für einen Eingriff in die Berufsfreiheit; Notwendigkeit einer hinreichend gesetzlichen Grundlage bei der sozialräumlichen Gestaltung der ambulanten Hilfe zur ...

  • Judicialis

    AGKJHG § 13; ; GG Art. 12 I; ; SGB VIII § 79; ; SGB VIII § 80

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialraumbudgetierung im Bereich der Jugendhilfe als Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit - Berufsausübungsfreiheit, Hilfe zur Erziehung, privat-gewerblich, Sozialraumbudgetierung, Träger der freien Hilfe, Wettbewerb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Sozialraumkonzept darf Freiberufler nicht ausschließen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit einer Leistungsvereinbarung zur Durchführung ambulanter erzieherischer Hilfen; Voraussetzungen für einen Eingriff in die Berufsfreiheit; Notwendigkeit einer hinreichend gesetzlichen Grundlage bei der sozialräumlichen Gestaltung der ambulanten Hilfe zur ...

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Sozialraumkonzept darf Freiberufler nicht ausschließen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 618
  • DVBl 2006, 856 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 17.12.1991 - 1 C 5.88

    Industrie- und Handelskammer - Benennung von Unternehmensberatern - Ausnahme

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.03.2006 - 4 ME 1/06
    So ist insbesondere in dem Ausschluss von staatlichen Wirtschaftsförderungsmaßnahmen, der bei den ausgeschlossenen Wettbewerbern einen erheblichen Konkurrenznachteil bewirkt, ein Eingriff in die Berufsfreiheit zu sehen (BVerwG, Urt. v. 17.12.1991 - BVerwG 1 C 5.88 -, BVerwGE 89, 281).

    Dies bedeutet nicht, dass sich die erforderlichen Vorgaben ohne weiteres aus dem Wortlaut des Gesetzes ergeben müssten; es genügt, dass sie sich mit Hilfe allgemeiner Auslegungsgrundsätze erschließen lassen, insbesondere aus dem Zweck, dem Sinnzusammenhang und der Vorgeschichte der Regelung (BVerfG, Beschl. v. 12.6.1990 - 1 BvR 355/86 -, a.a.O.; BVerwG, Urt. v. 17.12.1991, a.a.O., m.w.N.).

    Geringere Anforderungen an die Bestimmtheit der Eingriffsermächtigung lassen sich hier auch nicht aus den Erwägungen herleiten, mit denen die polizeiliche Generalklausel als hinreichende gesetzliche Grundlage für einen Eingriff angesehen worden ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.12.1991, a.a.O., m.w.N.).

  • OVG Hamburg, 10.11.2004 - 4 Bs 388/04

    Beeinträchtigung der Berufsausübungsfreiheit von Trägern der freien Jugendhilfe

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.03.2006 - 4 ME 1/06
    Dabei kann dahin gestellt bleiben, ob das Grundrecht auf freie Berufsausübung auch die Entscheidung der Antragsteller über die Art und Weise ihrer Berufsausübung schützt, d.h. hier die Entscheidung darüber, sich an dem Konzept des Antragsgegners einer sozialräumlichen Orientierung der ambulanten Erziehungshilfen zu beteiligen oder die Hilfeleistung in der bisherigen Weise anzubieten (so: OVG Hamburg, Beschl. v. 10.11.2004 - 4 Bs 388/04 -, DVBl. 2005, 392).

    Fragen zur Einführung und inhaltlichen Ausgestaltung sozialraumorientierter Finanzierungskonzepte sowie deren Vereinbarkeit mit Grundprinzipien des Jugendhilferechts sind bislang nur vereinzelt Gegenstand gerichtlicher Entscheidung gewesen und werden auch erst seit wenigen Jahren in der jugendhilferechtlichen Fachliteratur diskutiert (OVG Hamburg, Beschl. v. 10.11.2004, a.a.O.).

  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.03.2006 - 4 ME 1/06
    Eine Wettbewerbsveränderung im Einzelakt, die erhebliche Konkurrenznachteile zur Folge hat, kann aber das Grundrecht der Berufsfreiheit beeinträchtigen, wenn sie im Zusammenhang mit staatlicher Planung und der Verteilung staatlicher Mittel steht (BVerfG, Beschl. v. 17.8.2004 - 1 BvR 378/00 -, NJW 2005, 273; BVerfG, Beschl. v. 12.6.1990 - 1 BvR 355/86 -, BVerfGE 82, 209; BVerwG, Urt. v. 13.5.2004 - BVerwG 3 C 45.03 -, BVerwGE 121, 23).

    Dies bedeutet nicht, dass sich die erforderlichen Vorgaben ohne weiteres aus dem Wortlaut des Gesetzes ergeben müssten; es genügt, dass sie sich mit Hilfe allgemeiner Auslegungsgrundsätze erschließen lassen, insbesondere aus dem Zweck, dem Sinnzusammenhang und der Vorgeschichte der Regelung (BVerfG, Beschl. v. 12.6.1990 - 1 BvR 355/86 -, a.a.O.; BVerwG, Urt. v. 17.12.1991, a.a.O., m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 25.02.1998 - 4 L 2781/96

    Teilnahmebeiträge in Kindertagesstätte;; Gesamtverantwortung; Jugendhilfe,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.03.2006 - 4 ME 1/06
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist mit einer nach § 69 Abs. 5 SGB VIII i.V.m. § 13 AGKJHG geschlossenen Vereinbarung eine Verlagerung von Kompetenzen (Delegation) nicht verbunden, sondern es handelt sich lediglich um eine Übertragung der verwaltungsmäßigen Abwicklung der Aufgaben des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (Beschl. v. 27.11.1996 - 4 M 4787/96 -, FEVS 47, 248; Urt. v. 25.2.1998 - 4 L 2781/96 - Urt. v. 13.2.2002 - 4 LB 850/01 -, FEVS 54, 516).
  • OVG Niedersachsen, 27.11.1996 - 4 M 4787/96

    Kindertagesstätte; Vormittagsgruppe; Anspruch auf Platz in Stätte;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.03.2006 - 4 ME 1/06
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist mit einer nach § 69 Abs. 5 SGB VIII i.V.m. § 13 AGKJHG geschlossenen Vereinbarung eine Verlagerung von Kompetenzen (Delegation) nicht verbunden, sondern es handelt sich lediglich um eine Übertragung der verwaltungsmäßigen Abwicklung der Aufgaben des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (Beschl. v. 27.11.1996 - 4 M 4787/96 -, FEVS 47, 248; Urt. v. 25.2.1998 - 4 L 2781/96 - Urt. v. 13.2.2002 - 4 LB 850/01 -, FEVS 54, 516).
  • OVG Niedersachsen, 13.02.2002 - 4 LB 850/01

    Anpassung; Aufwendungsersatz; Beitrag; Delegation; Gemeinde; Jugendhilfe;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.03.2006 - 4 ME 1/06
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist mit einer nach § 69 Abs. 5 SGB VIII i.V.m. § 13 AGKJHG geschlossenen Vereinbarung eine Verlagerung von Kompetenzen (Delegation) nicht verbunden, sondern es handelt sich lediglich um eine Übertragung der verwaltungsmäßigen Abwicklung der Aufgaben des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (Beschl. v. 27.11.1996 - 4 M 4787/96 -, FEVS 47, 248; Urt. v. 25.2.1998 - 4 L 2781/96 - Urt. v. 13.2.2002 - 4 LB 850/01 -, FEVS 54, 516).
  • BVerfG, 12.10.1977 - 1 BvR 216/75
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.03.2006 - 4 ME 1/06
    Diese Wettbewerbsfreiheit kann beeinträchtigt sein, wenn die öffentliche Hand durch berufs- oder wirtschaftslenkende Maßnahmen den freien Wettbewerb behindert (BVerfG, Beschl. v. 12.10.1977 - 1 BvR 216/75, 1 BvR 217/75 -, BVerfGE 46, 120).
  • BVerfG, 12.10.1977 - 1 BvR 217/75

    Direktruf

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.03.2006 - 4 ME 1/06
    Diese Wettbewerbsfreiheit kann beeinträchtigt sein, wenn die öffentliche Hand durch berufs- oder wirtschaftslenkende Maßnahmen den freien Wettbewerb behindert (BVerfG, Beschl. v. 12.10.1977 - 1 BvR 216/75, 1 BvR 217/75 -, BVerfGE 46, 120).
  • BVerfG, 23.05.1980 - 2 BvR 854/79

    Taubenfütterungsverbot

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.03.2006 - 4 ME 1/06
    Eine Ausnahme für die polizeiliche Generalklausel ist deshalb gemacht worden, weil diese "in jahrzehntelanger Entwicklung durch Rechtsprechung und Lehre nach Inhalt, Zweck und Ausmaß hinreichend präzisiert, in ihrer Bedeutung geklärt und im juristischen Sprachgebrauch verfestigt" worden ist (BVerfG, Beschl.v . 23.5.1980 - 2 BvR 854/79 -, BVerfGE 54, 143).
  • BVerwG, 13.05.2004 - 3 C 45.03

    Ambulanter Pflegedienst; Investitionsförderung für ambulanten Pflegedienst;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.03.2006 - 4 ME 1/06
    Eine Wettbewerbsveränderung im Einzelakt, die erhebliche Konkurrenznachteile zur Folge hat, kann aber das Grundrecht der Berufsfreiheit beeinträchtigen, wenn sie im Zusammenhang mit staatlicher Planung und der Verteilung staatlicher Mittel steht (BVerfG, Beschl. v. 17.8.2004 - 1 BvR 378/00 -, NJW 2005, 273; BVerfG, Beschl. v. 12.6.1990 - 1 BvR 355/86 -, BVerfGE 82, 209; BVerwG, Urt. v. 13.5.2004 - BVerwG 3 C 45.03 -, BVerwGE 121, 23).
  • VG Düsseldorf, 22.01.2001 - 19 K 11140/98

    Gewährung von Eingliederungshilfe durchÜbernahme der Kosten einer

  • BVerfG, 17.08.2004 - 1 BvR 378/00

    Rechtsschutz gegen die Ermächtigung von Krankenhausärzten zur Teilnahme an

  • VGH Hessen, 25.04.2023 - 10 C 1271/19

    Satzung über die Bezuschussung von Kindertagesstätten ist unwirksam

    Die sich aus § 79 Abs. 1 SGB VIII ergebende Planungsverantwortung verpflichtet die Träger der öffentlichen Jugendhilfe ferner gemäß § 80 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 SGB VIII, den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen, den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der Personensorgeberechtigten zu ermitteln und die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen (vgl. Niedersächs. OVG, Beschluss vom 13. März 2006 - 4 ME 1/06 -, juris, Rn. 21).

    Mit Ausnahme des Erfordernisses, dass die Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen zur Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB VIII erforderlich und geeignet sein sollen, benennt der Gesetzgeber keine Kriterien für einen Ausschluss bestimmter Leistungsanbieter (vgl. Niedersächs. OVG, Beschluss vom 13. März 2006 - 4 ME 1/06 -, juris, Rn. 21).

    Gleiches gilt für die §§ 79, 80 SGB VIII (vgl. Niedersächs. OVG, Beschluss vom 13. März 2006 - 4 ME 1/06 -, juris, Rn. 21; Fazekas, in: BeckOGK, SGB VIII [Stand: 01.08.2022], § 79, Rn. 6; Kunkel/Kepert, in: Kunkel/Kepert/Pattar, SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe [Stand: 8. Aufl. 2022], § 79, Rn. 8).

  • VG Hamburg, 10.12.2015 - 13 K 1532/12

    Jugendhilferecht: Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit; Unterlassung der

    Diese lässt sich mangels Bestimmtheit nicht auf § 79 Abs. 1 SGB VIII stützen (OVG Hamburg, Beschl. v. 10.11.2004, 4 Bs 388/04; OVG Lüneburg, Beschl. v. 13.3.2006, 4 ME 1/06; jeweils juris).
  • VG Köln, 27.06.2013 - 26 K 34/12

    Anspruch auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe bei dreijähriger

    vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 13. März 2006 - 4 ME 1/06 -, juris, Rdnr. 8 - 11; Neumann in Hauck/Noftz, SGB VIII, Stand Juni 2013, § 3 Rdnr. 6.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2014 - 12 A 2523/13

    Finanzielle Förderung für eine privat-gewerblich in einem Stadtgebiet betriebene

    zur Gesetzessystematik etwa OVG Lüneburg, Beschluss vom 13. März 2006 - 4 ME 1/06 - m.w.N., juris; VG Köln, Urteil vom 27. Juni 2013 - 26 K 34/12 -, juris; Neumann, in: Hauck/Noftz, SGB VIII, Stand Juni 2013, § 3 Rn. 6.
  • OVG Niedersachsen, 09.07.2010 - 4 ME 306/09

    Einordnung von jugendhilferechtlichen Leistungen in den Schutzbereich der

    Bedient sich der öffentliche Träger zur Erfüllung seiner Aufgaben anderer Träger, steht der gemeinnützige freie Träger im Wettbewerb mit privat-gewerblichen Leistungserbringern (vgl. bereits Senatsbeschl. v. 13.3.2006 - 4 ME 1/06 -, NVwZ-RR 2006, 618, 619 m.w.N.).

    Davon ist insbesondere auszugehen, wenn durch staatliches Handeln der Wettbewerb beeinflusst wird und Konkurrenten erheblich benachteiligt werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.8.2004 - 1 BvR 378/00 -, NJW 2005, 273, 274; BVerfG, Beschl. v. 12.10.1977 - 1 BvR 217, 216/75 - BVerfGE 46, 120, 137; BVerfG, Beschl. v. 12.6.1990 - 1 BvR 355/86 -, BVerfGE 82, 209, 223 f.; BVerwG, Urt. v.13.5.2004 - 3 C 45.03 -, BVerwGE 121, 23, 27; BVerwG, Urt. v. 17.1.1991 - 1 C 5.88 -, BVerwGE 89, 281, 283; ferner Senatsbeschl. v. 13.3.2006 - 4 ME 1/06 -, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 02.09.2010 - 4 LA 176/09

    Anspruch gegen den Jugendhilfeträger und Ausgestaltung der Beratungspraxis eines

    Auch soweit das Verwaltungsgericht bei der Prüfung einer möglichen Verletzung von Rechten der Kläger allein auf den Gleichbehandlungsgrundsatz nach Art. 3 Abs. 1 GG abgestellt hat, ohne eine mögliche Verletzung des Grundrechts der Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG zu prüfen, auf den sich die Kläger als privat-gewerbliche Anbieter jugendhilferechtlicher Leistungen ebenfalls berufen können (vgl. Senatsbeschl. v. 13.3.2006 - 4 ME 1/06 -, NVwZ-RR 2006, 618, 619), vermag dieses ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung nicht zu begründen.

    Denn für einen Eingriff nach Art. 12 Abs. 1 GG ist zu fordern, dass das in Frage stehende hoheitliche Handeln in tatsächlicher Hinsicht - zumindest mittelbar - die Berufsfreiheit der Kläger beeinträchtigt (vgl. Senatsbeschl. v. 13.3.2006, a.a.O.; ferner v. 9.7.2010 - 4 ME 306/09 -).

  • OVG Niedersachsen, 11.07.2012 - 4 LA 54/11

    Untersagung des Abschlusses von Vereinbarungen betreffend das Projekt

    Davon ist insbesondere auszugehen, wenn durch staatliches Handeln der Wettbewerb beeinflusst wird und Konkurrenten erheblich benachteiligt werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.8.2004 - 1 BvR 378/00 -, NJW 2005, 273, 274; BVerfG, Beschl. v. 12.10.1977 - 1 BvR 217, 216/75 -, BVerfGE 46, 120, 137; BVerfG, Beschl. v. 12.6.1990 - 1 BvR 355/86 -, BVerfGE 82, 209, 223 f.; BVerwG, Urt. v.13.5.2004 - 3 C 45.03 -, BVerwGE 121, 23, 27; BVerwG, Urt. v. 17.12.1991 - 1 C 5.88 -, BVerwGE 89, 281, 283; ferner Senatsbeschl. v. 9.7.2010 - 4 ME 306/09 / 4 ME 307/09 / 4 ME 308/09 - und 13.3.2006 - 4 ME 1/06 -).
  • VG Hannover, 13.03.2014 - 3 B 7890/13

    Rechtmäßigkeit der Übertragung einer Betriebsträgerschaft für eine

    Dabei lässt das Gericht offen, ob die Beigeladene im Hinblick auf den Beschluss des OVG Lüneburg vom 13.03.2006 ( - 4 ME 1/06 - , [...]) überhaupt unter den Begriff des Trägers der freien Jugendhilfe fallen kann, was angesichts dieser Rechtsprechung durchaus in Frage gestellt werden kann.
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