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   OVG Niedersachsen, 13.05.2022 - 10 LA 37/22   

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OVG Niedersachsen, 13.05.2022 - 10 LA 37/22 (https://dejure.org/2022,11384)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.05.2022 - 10 LA 37/22 (https://dejure.org/2022,11384)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. Mai 2022 - 10 LA 37/22 (https://dejure.org/2022,11384)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § ; § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG; Art. 103 Abs. 1 GG; § 108 Abs. 1 VwGO; § 86 Abs. 2 VwGO
    Anfoderungen an die Darlegung eines Gehörsverstoßes aufgrund der Ablehnung von Beweisanträgen

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    Anfoderungen an die Darlegung eines Gehörsverstoßes aufgrund der Ablehnung von Beweisanträgen

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (35)

  • BVerwG, 14.02.2022 - 1 B 49.21

    Mitberücksichtigung von Reintegrationsleistungen bei der Frage der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.05.2022 - 10 LA 37/22
    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebotes verstößt allerdings nur dann gegen den Anspruch auf rechtliches Gehörs, wenn die Ablehnung eines Beweisantrags im Prozessrecht objektiv keine Stütze mehr findet (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 25.3.2020 - 2 BvR 113/20 -, juris Rn. 45, und stattgebender Kammerbeschluss vom 19.12.2016 - 2 BvR 1997/15 -, juris Rn. 15 m.w.N.; BVerwG, Beschlüsse vom 14.2.2022 - 1 B 49.21 -, juris Rn. 18, vom 16.9.2020 - 5 PB 22.19 -, juris Rn. 19, und vom 21.1.2020 - 1 B 65.19 -, juris Rn. 17 m.w.N.; Senatsbeschluss vom 20.9.2018 - 10 LA 284/18 -, juris Rn. 26).

    Auch kann ein auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens oder einer amtlichen Auskunft gerichteter Beweisantrag insbesondere in asylgerichtlichen Verfahren, in denen regelmäßig eine Vielzahl amtlicher Auskünfte und sachverständiger Stellungnahmen über die politischen Verhältnisse im Heimatstaat zum Gegenstand des Verfahrens gemacht werden, im Allgemeinen nach tatrichterlichem Ermessen mit dem Hinweis auf eigene Sachkunde verfahrensfehlerfrei abgelehnt und die Gefährdungsprognose im Einzelfall auf der Grundlage einer tatrichterlichen Beweiswürdigung eigenständig vorgenommen werden (BVerwG, Beschlüsse vom 14.2.2022 - 1 B 49.21 -, juris Rn. 19 und vom 23.9.2019 - 1 B 40.19 -, juris Rn. 45; vgl. hierzu auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.12.2020 - 1 A 3911/18.A -, juris Rn. 32).

    Ein Beweisantrag ist auch dann unzulässig und kann abgelehnt werden, wenn es sich um einen Ausforschungs- oder Beweisermittlungsantrag handelt, wenn er also lediglich zum Ziel hat, Zugang zu einer bestimmten Informationsquelle zu erlangen, um auf diesem Wege Anhaltspunkte für neuen Sachvortrag zu gewinnen (BVerwG, Beschlüsse vom 14.2.2022 - 1 B 49.21 -, juris Rn. 21 und vom 21.1.2020 - 1 B 65.19 -, juris Rn. 18).

    So liegt es etwa, wenn für den Wahrheitsgehalt der Beweistatsachen nicht wenigstens eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht, das heißt, wenn sie mit anderen Worten ohne greifbare Anhaltspunkte willkürlich "aus der Luft gegriffen", "ins Blaue hinein", also "erkennbar ohne jede tatsächliche Grundlage" behauptet worden sind (BVerwG, Beschlüsse vom 14.2.2022 - 1 B 49.21 -, juris Rn. 21 und vom 21.1.2020 - 1 B 65.19 -, juris Rn. 18).

    Beziehen sich die unter Beweis gestellten Umstände nicht auf Tatsachen, die in der Vergangenheit liegen, sondern auf Prognosen einer künftigen Entwicklung, gelten im Ansatz die Anforderungen, die an die Pflicht des Gerichts zur Einholung eines (weiteren) Gutachtens bzw. einer (weiteren) Auskunft zu stellen sind (BVerwG, Beschluss vom 14.2.2022 - 1 B 49.21 -, juris Rn. 22).

    Das Tatsachengericht darf - wie oben bereits ausgeführt - einen auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens oder einer amtlichen Auskunft gerichteten Beweisantrag insbesondere in asylgerichtlichen Verfahren, in denen regelmäßig eine Vielzahl amtlicher Auskünfte und sachverständiger Stellungnahmen über die Verhältnisse im Zielstaat zum Gegenstand des Verfahrens gemacht werden, im Allgemeinen nach tatrichterlichem Ermessen mit dem Hinweis auf eigene Sachkunde verfahrensfehlerfrei ablehnen und die Gefährdungsprognose im Einzelfall auf der Grundlage einer tatrichterlichen Beweiswürdigung eigenständig vornehmen, wenn die in das Verfahren eingeführten Erkenntnisse zur Beurteilung der geltend gemachten Verfolgungsgefahren ausreichen und dies spätestens im Rahmen der in der Entscheidung vorzunehmenden Beweiswürdigung dargestellt und belegt wird (BVerwG, Beschlüsse vom 14.2.2022 - 1 B 49.21 -, juris Rn. 19 und vom 23.9.2019 - 1 B 40.19 -, juris Rn. 45).

    Die Klägerinnen haben demgegenüber nicht dargelegt, dass in den vom Verwaltungsgericht angeführten Quellen keine, ungenügende oder widersprüchliche Aussagen zur Bewertung der aufgeworfenen Tatsachenfrage enthalten sind (vgl. dazu BVerwG, Beschlüsse vom 14.2.2022 - 1 B 49.21 -, juris Rn. 20 und vom 23.9.2019 - 1 B 40.19 -, juris Rn. 46) oder diese nicht ihren Zweck zu erfüllen vermögen, dem Gericht die zur Feststellung des entscheidungserheblichen Sachverhalts erforderliche Sachkunde zu vermitteln, weil sie in sich fehlerhaft, unstimmig oder unsachlich wären oder sonst nicht als Entscheidungsgrundlage taugten (BVerwG, Beschluss vom 14.2.2022 - 1 B 49.21 -, juris Rn. 27).

  • OVG Niedersachsen, 20.09.2018 - 10 LA 284/18

    Abschiebungsverbot; Attest; posttraumatische Belastungsstörung; Beweisantrag;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.05.2022 - 10 LA 37/22
    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebotes verstößt allerdings nur dann gegen den Anspruch auf rechtliches Gehörs, wenn die Ablehnung eines Beweisantrags im Prozessrecht objektiv keine Stütze mehr findet (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 25.3.2020 - 2 BvR 113/20 -, juris Rn. 45, und stattgebender Kammerbeschluss vom 19.12.2016 - 2 BvR 1997/15 -, juris Rn. 15 m.w.N.; BVerwG, Beschlüsse vom 14.2.2022 - 1 B 49.21 -, juris Rn. 18, vom 16.9.2020 - 5 PB 22.19 -, juris Rn. 19, und vom 21.1.2020 - 1 B 65.19 -, juris Rn. 17 m.w.N.; Senatsbeschluss vom 20.9.2018 - 10 LA 284/18 -, juris Rn. 26).

    So kann das Gericht auch in Verfahren, in denen der Amtsermittlungsgrundsatz gilt, Beweisanträge unberücksichtigt lassen, wenn es die angebotenen Beweise nach dem sonstigen Ermittlungsergebnis für nicht sachdienlich oder aus Rechtsgründen für unerheblich hält (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 22.9.2009 - 1 BvR 3501/08 -, juris Rn. 13; Senatsbeschluss vom 20.9.2018 - 10 LA 284/18 -, juris Rn. 26).

    Das Substantiierungsgebot verlangt vielmehr, dass die Tatsache vom Beteiligten mit einem gewissen Maß an Bestimmtheit als wahr und mit dem angegebenen Beweismittel beweisbar behauptet wird (BVerwG, Beschluss vom 14.9.2017 - 4 B 28.17 -, juris Rn. 19; Senatsbeschluss vom 20.9.2018 - 10 LA 284/18 -, juris Rn. 26 m.w.N).

    Bei einem Sachverständigenbeweisantrag, der das Vorliegen einer behandlungsbedürftigen posttraumatischen Belastungsstörung zum Gegenstand hat, erfordert dies regelmäßig die Vorlage eines gewissen Anforderungen genügenden fachärztlichen Attests, aus dem sich nachvollziehbar ergeben muss, auf welcher Grundlage der Facharzt seine Diagnose gestellt hat und wie sich die Krankheit im konkreten Fall darstellt (BVerwG, Beschluss vom 26.7.2012 - 10 B 21.12 --, juris Rn. 7, und Urteil vom 11.9.2007 - 10 C 8.07 -, juris Rn. 15; OVG Bremen, Beschluss vom 13.6.2018 - 2 LA 50/17 -, juris Rn. 5; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.6.2018 - 13 A 1080/18.A --, juris Rn. 13; vgl. auch Senatsbeschluss vom 20.9.2018 - 10 LA 284/18 -, juris Rn. 26).

  • BVerwG, 21.01.2020 - 1 B 65.19

    Das Zusammenleben eines Ausländers in familiärer Lebensgemeinschaft mit seinem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.05.2022 - 10 LA 37/22
    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebotes verstößt allerdings nur dann gegen den Anspruch auf rechtliches Gehörs, wenn die Ablehnung eines Beweisantrags im Prozessrecht objektiv keine Stütze mehr findet (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 25.3.2020 - 2 BvR 113/20 -, juris Rn. 45, und stattgebender Kammerbeschluss vom 19.12.2016 - 2 BvR 1997/15 -, juris Rn. 15 m.w.N.; BVerwG, Beschlüsse vom 14.2.2022 - 1 B 49.21 -, juris Rn. 18, vom 16.9.2020 - 5 PB 22.19 -, juris Rn. 19, und vom 21.1.2020 - 1 B 65.19 -, juris Rn. 17 m.w.N.; Senatsbeschluss vom 20.9.2018 - 10 LA 284/18 -, juris Rn. 26).

    Ein Beweisantrag ist auch dann unzulässig und kann abgelehnt werden, wenn es sich um einen Ausforschungs- oder Beweisermittlungsantrag handelt, wenn er also lediglich zum Ziel hat, Zugang zu einer bestimmten Informationsquelle zu erlangen, um auf diesem Wege Anhaltspunkte für neuen Sachvortrag zu gewinnen (BVerwG, Beschlüsse vom 14.2.2022 - 1 B 49.21 -, juris Rn. 21 und vom 21.1.2020 - 1 B 65.19 -, juris Rn. 18).

    Solche Beweisanträge müssen regelmäßig dem Gericht eine weitere Sachaufklärung nicht nahelegen (BVerwG, Beschluss vom 21.1.2020 - 1 B 65.19 -, juris Rn. 18).

    So liegt es etwa, wenn für den Wahrheitsgehalt der Beweistatsachen nicht wenigstens eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht, das heißt, wenn sie mit anderen Worten ohne greifbare Anhaltspunkte willkürlich "aus der Luft gegriffen", "ins Blaue hinein", also "erkennbar ohne jede tatsächliche Grundlage" behauptet worden sind (BVerwG, Beschlüsse vom 14.2.2022 - 1 B 49.21 -, juris Rn. 21 und vom 21.1.2020 - 1 B 65.19 -, juris Rn. 18).

  • BVerwG, 29.12.2010 - 7 B 6.10

    Biogasanlage; Schweinemast; Genehmigung; genehmigungsbedürftige Anlage;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.05.2022 - 10 LA 37/22
    Ergeht der einen Beweisantrag ablehnende Beschluss in der mündlichen Verhandlung, genügt insoweit (zunächst) die mündliche Begründung der Entscheidung (BVerwG, Beschluss vom 29.12.2010 - 7 B 6.10 -, juris Rn. 30).

    Da die Begründung zur Kontrolle durch das Berufungs- bzw. Revisionsgericht allerdings aktenkundig gemacht werden muss, ist diese entweder in die Sitzungsniederschrift aufzunehmen oder in den Entscheidungsgründen des Urteils darzulegen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.12.2010 - 7 B 6.10 -, juris Rn. 30).

    Da die Begründung zur Ermöglichung der Verfahrenskontrolle durch das Berufungs- oder Revisionsgericht aktenkundig sein muss, ist die Begründung in die Sitzungsniederschrift aufzunehmen oder in den Entscheidungsgründen darzulegen (BVerwG, Beschluss vom 29.12.2010 - 7 B 6.10 -, juris Rn. 30).

    Unterbleibt dies, liegt darin ein Verstoß gegen die Begründungspflicht nach § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO und gegen den Überzeugungsgrundsatz aus § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO (BVerwG, Beschluss vom 29.12.2010 - 7 B 6.10 -, juris Rn. 30).

  • BVerwG, 23.09.2019 - 1 B 40.19

    Beweiserleichterung für die erstmalige Anerkennung eines Asylsuchenden als

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.05.2022 - 10 LA 37/22
    Auch kann ein auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens oder einer amtlichen Auskunft gerichteter Beweisantrag insbesondere in asylgerichtlichen Verfahren, in denen regelmäßig eine Vielzahl amtlicher Auskünfte und sachverständiger Stellungnahmen über die politischen Verhältnisse im Heimatstaat zum Gegenstand des Verfahrens gemacht werden, im Allgemeinen nach tatrichterlichem Ermessen mit dem Hinweis auf eigene Sachkunde verfahrensfehlerfrei abgelehnt und die Gefährdungsprognose im Einzelfall auf der Grundlage einer tatrichterlichen Beweiswürdigung eigenständig vorgenommen werden (BVerwG, Beschlüsse vom 14.2.2022 - 1 B 49.21 -, juris Rn. 19 und vom 23.9.2019 - 1 B 40.19 -, juris Rn. 45; vgl. hierzu auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.12.2020 - 1 A 3911/18.A -, juris Rn. 32).

    Das Tatsachengericht darf - wie oben bereits ausgeführt - einen auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens oder einer amtlichen Auskunft gerichteten Beweisantrag insbesondere in asylgerichtlichen Verfahren, in denen regelmäßig eine Vielzahl amtlicher Auskünfte und sachverständiger Stellungnahmen über die Verhältnisse im Zielstaat zum Gegenstand des Verfahrens gemacht werden, im Allgemeinen nach tatrichterlichem Ermessen mit dem Hinweis auf eigene Sachkunde verfahrensfehlerfrei ablehnen und die Gefährdungsprognose im Einzelfall auf der Grundlage einer tatrichterlichen Beweiswürdigung eigenständig vornehmen, wenn die in das Verfahren eingeführten Erkenntnisse zur Beurteilung der geltend gemachten Verfolgungsgefahren ausreichen und dies spätestens im Rahmen der in der Entscheidung vorzunehmenden Beweiswürdigung dargestellt und belegt wird (BVerwG, Beschlüsse vom 14.2.2022 - 1 B 49.21 -, juris Rn. 19 und vom 23.9.2019 - 1 B 40.19 -, juris Rn. 45).

    Die Klägerinnen haben demgegenüber nicht dargelegt, dass in den vom Verwaltungsgericht angeführten Quellen keine, ungenügende oder widersprüchliche Aussagen zur Bewertung der aufgeworfenen Tatsachenfrage enthalten sind (vgl. dazu BVerwG, Beschlüsse vom 14.2.2022 - 1 B 49.21 -, juris Rn. 20 und vom 23.9.2019 - 1 B 40.19 -, juris Rn. 46) oder diese nicht ihren Zweck zu erfüllen vermögen, dem Gericht die zur Feststellung des entscheidungserheblichen Sachverhalts erforderliche Sachkunde zu vermitteln, weil sie in sich fehlerhaft, unstimmig oder unsachlich wären oder sonst nicht als Entscheidungsgrundlage taugten (BVerwG, Beschluss vom 14.2.2022 - 1 B 49.21 -, juris Rn. 27).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2021 - 1 A 73/20

    Darlegung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs im asylgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.05.2022 - 10 LA 37/22
    Dazu gehören etwa Angaben darüber, seit wann und wie häufig sich der Patient in ärztlicher Behandlung befunden hat, welche Art der Befunderhebung stattgefunden hat und ob die von ihm geschilderten Beschwerden durch die erhobenen Befunde bestätigt werden (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.8.2021 - 1 A 73/20.A -, juris Rn. 21).

    Diese Anforderungen an die Substantiierung ergeben sich aus der Pflicht des Beteiligten, an der Erforschung des Sachverhalts mitzuwirken (§ 86 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 VwGO), die in besonderem Maße für Umstände gilt, die in die eigene Sphäre des Beteiligten fallen (BVerwG, Urteil vom 11.9.2007 - 10 C 8.07 -, juris Rn. 15; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.8.2021 - 1 A 73/20.A -, juris Rn. 21).

    Gleichermaßen kann von dem Betroffenen keine Glaubhaftmachung etwa im Sinne des § 294 ZPO verlangt werden (BVerwG, Urteil vom 11.9.2007 - 10 C 17.07 -, juris Rn. 13; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.8.2021 - 1 A 73/20.A -, juris Rn. 19).

  • BVerwG, 26.07.2012 - 10 B 21.12

    Anforderungen an die Begründetheit einer Gehörs- und Aufklärungsrüge bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.05.2022 - 10 LA 37/22
    Bei einem Sachverständigenbeweisantrag, der das Vorliegen einer behandlungsbedürftigen posttraumatischen Belastungsstörung zum Gegenstand hat, erfordert dies regelmäßig die Vorlage eines gewissen Anforderungen genügenden fachärztlichen Attests, aus dem sich nachvollziehbar ergeben muss, auf welcher Grundlage der Facharzt seine Diagnose gestellt hat und wie sich die Krankheit im konkreten Fall darstellt (BVerwG, Beschluss vom 26.7.2012 - 10 B 21.12 --, juris Rn. 7, und Urteil vom 11.9.2007 - 10 C 8.07 -, juris Rn. 15; OVG Bremen, Beschluss vom 13.6.2018 - 2 LA 50/17 -, juris Rn. 5; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.6.2018 - 13 A 1080/18.A --, juris Rn. 13; vgl. auch Senatsbeschluss vom 20.9.2018 - 10 LA 284/18 -, juris Rn. 26).

    Des Weiteren sollte das Attest Aufschluss über die Schwere der Krankheit, deren Behandlungsbedürftigkeit sowie den bisherigen Behandlungsverlauf (Medikation und Therapie) geben (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.12.2020 - 19 A 2379/18 -, juris Rn. 87 m.w.N.; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 26.7.2012 - 10 B 21.12 -, juris Rn. 7; Bayerischer VGH, Beschluss vom 14.12.2018 - 1 ZB 18.33263 -, juris Rn. 3; OVG Bremen, Beschluss vom 12.11.2018 - 2 LA 60/18 -, juris Rn. 7).

    Wird das Vorliegen einer posttraumatischen Belastungsstörung auf traumatisierende Erlebnisse im Heimatland gestützt und werden die Symptome erst längere Zeit nach der Ausreise aus dem Heimatland vorgetragen, so ist in der Regel auch eine Begründung dafür erforderlich, warum die Erkrankung nicht früher geltend gemacht worden ist (BVerwG, Beschluss vom 26.7.2012 - 10 B 21.12 -, juris Rn. 7 m.w.N.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 5.4.2019 - 8 ZB 18.33333 -, juris Rn. 7).

  • BVerwG, 28.03.2013 - 4 B 15.12

    Unterlassene Einholung eines Obergutachtens als Revisionsgrund

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.05.2022 - 10 LA 37/22
    Die Frage, ob das vorinstanzliche Verfahren an einem Verfahrensmangel leidet, ist dabei vom materiell-rechtlichen Standpunkt der Tatsacheninstanz aus zu beurteilen, selbst wenn dieser verfehlt sein sollte (BVerwG, Beschluss vom 28.3.2013 - 4 B 15.12 -, juris Rn. 8).

    6 In verfahrensrechtlicher Hinsicht erfordert eine Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör den substantiierten Vortrag, dass die Ablehnung des Beweisantrags fehlerhaft erfolgt ist, die Begründung der Ablehnungsentscheidung im Gesetz keine Stütze findet und deshalb das rechtliche Gehör verletzt worden ist (BVerwG, Beschluss vom 28.3.2013 - 4 B 15.12 -, juris Rn. 16; Bayerischer VGH, Beschluss vom 17.11.2020 - 13a ZB 19.31718 -, juris Rn. 4).

    Der Gehörsverstoß muss mit den ihn begründenden Tatsachen und in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan werden (Senatsbeschluss vom 4.2.2022 - 10 LA 7/22 -, juris Rn. 5, juris m.w.N.; Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 124a Rn. 218 m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 28.3.2013 - 4 B 15.12 -, juris Rn. 8 zu § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO).

  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.05.2022 - 10 LA 37/22
    Bei einem Sachverständigenbeweisantrag, der das Vorliegen einer behandlungsbedürftigen posttraumatischen Belastungsstörung zum Gegenstand hat, erfordert dies regelmäßig die Vorlage eines gewissen Anforderungen genügenden fachärztlichen Attests, aus dem sich nachvollziehbar ergeben muss, auf welcher Grundlage der Facharzt seine Diagnose gestellt hat und wie sich die Krankheit im konkreten Fall darstellt (BVerwG, Beschluss vom 26.7.2012 - 10 B 21.12 --, juris Rn. 7, und Urteil vom 11.9.2007 - 10 C 8.07 -, juris Rn. 15; OVG Bremen, Beschluss vom 13.6.2018 - 2 LA 50/17 -, juris Rn. 5; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.6.2018 - 13 A 1080/18.A --, juris Rn. 13; vgl. auch Senatsbeschluss vom 20.9.2018 - 10 LA 284/18 -, juris Rn. 26).

    Diese Anforderungen an die Substantiierung ergeben sich aus der Pflicht des Beteiligten, an der Erforschung des Sachverhalts mitzuwirken (§ 86 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 VwGO), die in besonderem Maße für Umstände gilt, die in die eigene Sphäre des Beteiligten fallen (BVerwG, Urteil vom 11.9.2007 - 10 C 8.07 -, juris Rn. 15; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.8.2021 - 1 A 73/20.A -, juris Rn. 21).

    Eine darüberhinausgehende Beibringung einer detaillierten, an den Forschungskriterien der ICD-10 (Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme) orientierten gutachtlichen fachärztlichen Stellungnahme ist demgegenüber nicht erforderlich, weil dies auf eine Art Beweisführungspflicht hinauslaufen würde, die in der Regel mit den verwaltungsprozessualen Grundsätzen nicht vereinbar ist (BVerwG, Urteil vom 11.9.2007 - 10 C 8.07 -, juris Rn. 16).

  • BVerfG, 25.03.2020 - 2 BvR 113/20

    Verfassungsbeschwerde betreffend das Akteneinsichtsrecht und die Präklusion von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.05.2022 - 10 LA 37/22
    In diesem Sinne gebietet Art. 103 Abs. 1 GG auch die Berücksichtigung erheblicher Beweisanträge (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 25.3.2020 - 2 BvR 113/20 -, juris Rn. 45).

    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebotes verstößt allerdings nur dann gegen den Anspruch auf rechtliches Gehörs, wenn die Ablehnung eines Beweisantrags im Prozessrecht objektiv keine Stütze mehr findet (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 25.3.2020 - 2 BvR 113/20 -, juris Rn. 45, und stattgebender Kammerbeschluss vom 19.12.2016 - 2 BvR 1997/15 -, juris Rn. 15 m.w.N.; BVerwG, Beschlüsse vom 14.2.2022 - 1 B 49.21 -, juris Rn. 18, vom 16.9.2020 - 5 PB 22.19 -, juris Rn. 19, und vom 21.1.2020 - 1 B 65.19 -, juris Rn. 17 m.w.N.; Senatsbeschluss vom 20.9.2018 - 10 LA 284/18 -, juris Rn. 26).

  • BVerwG, 16.09.2020 - 5 PB 22.19

    Begriff der Maßnahme im Personalvertretungsrecht; Auswirkung auf bestehende

  • BVerwG, 09.01.2020 - 5 B 25.19

    Keine grundsätzliche Bedeutung durch bloße Kritik an der Sachverhaltswürdigung

  • VGH Baden-Württemberg, 08.04.2022 - A 12 S 3565/21

    Pflicht des Prozessbevollmächtigten zur Erhebung einer Gehörsrüge zu Protokoll

  • BVerwG, 14.09.2017 - 4 B 28.17

    Nichtzulassungsbeschwerde; Rüge der Beeinträchtigung des Umgebungsschutzes

  • BVerwG, 23.06.1961 - IV C 308.60
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2018 - 13 A 1080/18

    Beweiserhebung durch Sachverständigengutachten über die Tatsache des Vorliegens

  • BVerfG, 31.03.2006 - 1 BvR 2444/04

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichterhebung eines

  • BVerwG, 10.06.2003 - 8 B 32.03

    Förmlicher Beweisantrag; Ablehnung; Begründung; Sitzungsniederschrift;

  • BVerfG, 14.12.2017 - 2 BvR 1872/17

    Voraussetzungen für die Berücksichtigung von Vorabentscheidungsersuchen an den

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2020 - 1 A 3911/18

    Wahrscheinlichkeit der Verfolgung bei einer Rückkehr nach Algerien; Behauptung

  • VGH Bayern, 05.04.2019 - 8 ZB 18.33333

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in einem Asylverfahren

  • OVG Bremen, 12.11.2018 - 2 LA 60/18

    Prüfung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Ablehnung der

  • BVerfG, 19.12.2016 - 2 BvR 1997/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Verletzung des Anspruchs auf

  • VGH Bayern, 14.12.2018 - 1 ZB 18.33263

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

  • OVG Niedersachsen, 25.02.2020 - 10 LA 355/18

    (Streitwert, Zahlungsanspruch); Basisprämie; Zahlungsanspruch

  • OVG Bremen, 13.06.2018 - 2 LA 50/17

    Anforderungen an eine ärztliche Bescheinigung zur Glaubhaftmachung des Vorliegens

  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84

    Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung

  • BVerfG, 24.07.2019 - 2 BvR 686/19

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde in einem asylrechtlichen Verfahren gerichtet

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2020 - 19 A 2379/18

    Kein Einbürgerungsanspruch wegen unzureichender Deutschkenntnisse

  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 17.07

    Substanziierung des Vorbringens einer Erkrankung an posttraumatischer

  • BVerfG, 22.09.2009 - 1 BvR 3501/08

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Zurückweisung eines Hilfsbeweisantrages

  • BVerwG, 25.01.2016 - 2 B 34.14

    Beamter; Verkauf von Kraftfahrzeugen und Gegenständen des Dienstherrn; Entfernung

  • OVG Niedersachsen, 04.02.2022 - 10 LA 7/22

    Attest; Belastungsstörung, posttraumatische; Erkrankung, psychiatrische;

  • BVerfG, 01.08.2017 - 2 BvR 3068/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend einen Arzthaftungsprozess

  • VGH Bayern, 17.11.2020 - 13a ZB 19.31718

    Zur Glaubhaftmachung eines eine PTBS auslösenden traumatischen Ereignisses

  • VG Trier, 19.05.2022 - 10 K 364/22
    Ein Beweisantrag ist als unzulässig abzulehnen, wenn es sich um einen Ausforschungs- oder Beweisermittlungsantrag handelt, wenn er also lediglich zum Ziel hat, Zugang zu einer bestimmten Informationsquelle zu erlangen, um auf diesem Wege Anhaltspunkte für einen neuen Sachvortrag zu gewinnen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Februar 2022 - 1 B 49.21 -, juris; OVG Nds, Beschluss vom 13. Mai 2022 - 10 LA 37/22 -, juris).

    Einem Beweisantrag ist dementsprechend nur dann nachzugehen, wenn er hinreichend substantiiert ist (vgl. OVG Nds, Beschluss vom 13. Mai 2022, a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 16. September 2020 - 5 PB 22.19 - , juris m.w.N.).

    Dies ist nicht der Fall, wenn er so unbestimmt ist, dass im Grunde erst die Beweiserhebung selbst die entscheidungserheblichen Tatsachen und Behauptungen aufdecken kann (vgl. OVG Nds, Beschluss vom 13. Mai 2022, a.a.O.).

    So liegt es etwa, wenn für den Wahrheitsgehalt der Beweistatsachen nicht wenigstens eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht, das heißt, wenn sie mit anderen Worten ohne greifbare Anhaltspunkte willkürlich "aus der Luft gegriffen", "ins Blaue hinein", also "erkennbar ohne jede tatsächliche Grundlage" behauptet worden sind (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. Februar 2022, a.a.O.; OVG Nds, Beschluss vom 13. Mai 2022, a.a.O.).

  • VG Trier, 19.05.2022 - 10 K 871/22
    Ein Beweisantrag ist als unzulässig abzulehnen, wenn es sich um einen Ausforschungs- oder Beweisermittlungsantrag handelt, wenn er also lediglich zum Ziel hat, Zugang zu einer bestimmten Informationsquelle zu erlangen, um auf diesem Wege Anhaltspunkte für einen neuen Sachvortrag zu gewinnen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Februar 2022 - 1 B 49.21 -, juris; OVG Nds, Beschluss vom 13. Mai 2022 - 10 LA 37/22 -, juris).

    Einem Beweisantrag ist dementsprechend nur dann nachzugehen, wenn er hinreichend substantiiert ist (vgl. OVG Nds, Beschluss vom 13. Mai 2022, a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 16. September 2020 - 5 PB 22.19 - , juris m.w.N.).

    erst die Beweiserhebung selbst die entscheidungserheblichen Tatsachen und Behauptungen aufdecken kann (vgl. OVG Nds, Beschluss vom 13. Mai 2022, a.a.O.).

    So liegt es etwa, wenn für den Wahrheitsgehalt der Beweistatsachen nicht wenigstens eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht, das heißt, wenn sie mit anderen Worten ohne greifbare Anhaltspunkte willkürlich "aus der Luft gegriffen", "ins Blaue hinein", also "erkennbar ohne jede tatsächliche Grundlage" behauptet worden sind (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. Februar 2022, a.a.O.; OVG Nds, Beschluss vom 13. Mai 2022, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 26.04.2023 - 10 LA 48/23

    Anlandungszahlen; Aufnahmekapazität; Dublin III-VO; Umdeutung; Wahlfeststellung;

    Wenn nur bezüglich einer Begründung ein Zulassungsgrund gegeben ist, kann diese Begründung nämlich hinweggedacht werden, ohne dass sich der Ausgang des Verfahrens ändert (Senatsbeschluss vom 13. Mai 2022 - 10 LA 37/22 -, juris Rn. 20).
  • OVG Niedersachsen, 25.01.2023 - 10 LA 90/22

    Weiterer Ermessensspielraum des zuständigen kommunalen Organs bei der

    Dies ist vorliegend nicht der Fall, so dass dieser Teil der Begründung hinweggedacht werden kann, ohne dass sich der Ausgang des Verfahrens ändert (Senatsbeschlüsse vom 13.5.2022 - 10 LA 37/22 -, juris Rn. 20, und vom 25.2.2020 - 10 LA 355/18 -, juris Rn. 13 m.w.N.).
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