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   OVG Niedersachsen, 13.09.1999 - 12 L 327/99   

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OVG Niedersachsen, 13.09.1999 - 12 L 327/99 (https://dejure.org/1999,12849)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.09.1999 - 12 L 327/99 (https://dejure.org/1999,12849)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. September 1999 - 12 L 327/99 (https://dejure.org/1999,12849)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • Drs-Bund, 24.06.1993 - BT-Drs 12/5262
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.09.1999 - 12 L 327/99
    (Die Ausgaben für die Hilfe zur Pflege nach dem Bundessozialhilfegesetz waren - in den alten Bundesländern - von 125 Millionen im Jahre 1970 auf 10 Mrd. im Jahre 1990, die Zahl der Hilfeempfänger - nur der Pflegehilfe - von rd. 250.000 auf 550.000 gestiegen, BT-Drucks. 12/5262, S. 184 u. S. 182 .) Durch die Schaffung der Pflegeversicherung soll nach den Vorstellungen des Gesetzgebers zum einen das Pflegerisiko ähnlich wie das Krankheitsrisiko für den Einzelnen bezahlbar werden, zum anderen sollen aber auch die Bürger aus der Abhängigkeit von der Sozialhilfe herausgelöst (vgl. BT-Drucks. 12/5262, S. 2) und die Sozialhilfeträger von den (erheblichen) Kosten der Hilfen nach den §§ 68 ff. BSHG a. F. nachhaltig entlastet werden (BT-Drucks. 12/5262, S. 87), wobei insbesondere die als systemwidrig angesehene (vorwiegende) Finanzierung der Pflegebedürftigkeit aus Sozialhilfemitteln beendet werden soll (vgl. BT-Drucks. 12/5262, S. 61 f.).

    Auch hätte der Gesetzgeber bei Schaffung des Pflegeversicherungsgesetzes (und der gleichzeitigen Umgestaltung der §§ 68 ff. BSHG A. F.) die Vorstellung, dass gerade bei der häuslichen Pflege die vorgesehenen - ursprünglich niedrigeren - Pflegehöchstsätzen (nach dem Pflegeversicherungsgesetz) dazu führen würden, dass "die Inanspruchnahme der Sozialhilfe weitestgehend überflüssig" (BT-Drucks. 12/5262, S. 87) werden würde.

    Soweit höherer Pflegebedarf besteht, der von dem Einzelnen nicht finanziert werden kann, sind die Aufwendungen hierfür von dem Sozialhilfeträger unter den Voraussetzungen der Regelungen des Bundessozialhilfegesetzes ergänzend zu übernehmen" (BT-Drucks. 12/5262, S. 111 f.).

  • OVG Niedersachsen, 13.09.1999 - 12 L 2523/99

    Halten eines Personenkraftwagens; Autohaltung (Kosten); Einkommen,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.09.1999 - 12 L 327/99
    Im Übrigen kann der Pflegebedürftige in gewissem Umfang - wie ein Sozialhilfeempfänger bei den Regelsätzen (s. dazu das Urteil des Senats vom heutigen Tage im Verfahren 12 L 2523/99) - frei darüber zu verfügen, wie er den ihm nach der Pflegeversicherung gewährten Höchstsatz zur Deckung seines persönlichen Bedarfs einsetzt; denn der Pflegeversicherte kann ohne etwaige, Festlegungen im Pflegeversicherungsgesetz, weiches nur einen Höchstsatz festschreibt, frei darüber entscheiden, wie häufig er im Monat Pflegeeinsätze als solche abruft und welche Leistungskomplexe er pro Pflegeeinsatz in Anspruch nimmt.
  • OVG Niedersachsen, 30.11.1998 - 4 M 4495/98

    Festzuschuss; Krankenhilfe; Nachrang; Notwendigkeit; Sozialhilfe; Zahnersatz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.09.1999 - 12 L 327/99
    Liegt ein atypischer Sachverhalt beim Hilfesuchenden nicht vor, so kann dieser auch unter Berufung auf das Bedarfsdeckungsprinzip nicht beanspruchen, ihm sei ergänzend zu den Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung Krankenhilfe nach § 17 BSHG zu gewähren (vgl. Nds.OVG, Beschl. v. 24.3.1999 - 4 L 4623197 -); auch insoweit scheidet angesichts des vom Gesetzgeber durch Verweisung auf die Leistungen eines anderen sozialen Sicherungssystems (pauschal) festgelegten Bedarfs im konkreten Fall eine 'Leistungsaufstockung' aus Sozialhilfemitteln aus (,sofern es nicht um die Übernahme des dem Versicherten verbleibenden Leistungsanteils in der gesetzlichen Krankenversicherung ('Eigenanteils') geht; s. dazu Nds.OVG, Beschl. v. 30.11.1998 - 4 M 4495/98 -, FEVS 49, 405 (407) u. Birk, in: LPK-BSHG, aaO, RdNr. 6 zu § 37).
  • OVG Niedersachsen, 08.07.1997 - 4 M 2314/97

    Heranziehung besonderer Pflegekräfte; Übernahme der Kosten;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.09.1999 - 12 L 327/99
    Weiter können einem Hilfebedürftigen, der Leistungen der Pflegeversicherung erhält, Leistungen der Sozialhilfe etwa für die in § 68 Abs. 1 Satz 2, 1. HS BSHG genannten anderweitigen Verrichtungen gewährt werden (Nds.OVG, Beschl. v. 8.7.1997 - 4 M 2314/97 -, FEVS 48, 158; Beschl. v. 1.12.1998 - 4 M 5262198 - ; Beschl. v. 3.12.1998 - 4 M 5370198 - ; Urt. v. 19.1.1999 - 4 L 1663/98 - ; Schellhorn, NDV 1995, 54 (57); Mrozynski, ZFSH/SGB 1999, 333 (340); Wilde, in: Hauck/Wilde, Sozialgesetzbuch XI Soziale Pflegeversicherung.
  • OVG Niedersachsen, 18.01.1999 - 12 L 5431/98

    Ernstliche Zweifel; Berufung; Erfolgswahrscheinlichkeit; Richtigkeit eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.09.1999 - 12 L 327/99
    Mit Beschluß vom 18. Januar 1999 (- 12 L 5431/98 -, NdsVBl. 1999, 93) hat der Senat die Berufung nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO insoweit zugelassen, als der Kläger mit der Klage einen Anspruch aus § 69 b Abs. 1 Satz 2 BSHG auf Übernahme eines den Betrag von 1.630,- DM im Monat übersteigenden Betrages begehrt.
  • OVG Niedersachsen, 19.01.1999 - 4 L 1663/98

    Hilfe zur Fußpflege (laufende Leistungen); Fußpflege; Hilfe zur Pflege; Hilfe,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.09.1999 - 12 L 327/99
    Weiter können einem Hilfebedürftigen, der Leistungen der Pflegeversicherung erhält, Leistungen der Sozialhilfe etwa für die in § 68 Abs. 1 Satz 2, 1. HS BSHG genannten anderweitigen Verrichtungen gewährt werden (Nds.OVG, Beschl. v. 8.7.1997 - 4 M 2314/97 -, FEVS 48, 158; Beschl. v. 1.12.1998 - 4 M 5262198 - ; Beschl. v. 3.12.1998 - 4 M 5370198 - ; Urt. v. 19.1.1999 - 4 L 1663/98 - ; Schellhorn, NDV 1995, 54 (57); Mrozynski, ZFSH/SGB 1999, 333 (340); Wilde, in: Hauck/Wilde, Sozialgesetzbuch XI Soziale Pflegeversicherung.
  • BVerwG, 22.12.1998 - 5 C 25.97

    Auswärtige Unterbringung, Heranziehung zu den Kosten der in Höhe der ersparten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.09.1999 - 12 L 327/99
    Dass es sich hierbei nicht um die Deckung eines konkreten Bedarfs des Hilfesuchenden, sondern lediglich um die Ausrichtung an einem Durchschnittsbedarf (Schellhorn, in: Schellhorn/Jirasek/Seipp, BSHG, 15. Aufl. 1997, RdNr. 12 zu § 22), also um eine bewusst vom Gesetzgeber - auch im Interesse der Verwaltungsvereinfachung - (zu diesem mit einer Pauschalierung im Sozialhilferecht vom Gesetzgeber auch verfolgten Zweck s. BVerwG, Urt. v. 22.12.1998 - BVerwG 5 C 25.97 -, FEVS 49, 385 (390) ) gewählte Pauschalierung handelt, wird auch daran deutlich, dass die Regelsätze seit geraumer Zeit nicht mehr aufgrund eines sog. Warenkorbmodells, sondern schematisch nach einem in § 22 Abs. 3 BSHG näher beschriebenen Statistikmodell festgesetzt werden.
  • BVerwG, 15.06.2000 - 5 C 34.99

    Heranziehung einer besonderen Pflegekraft, Übernahme der Kosten bei

    BVerwG 5 C 34.99 OVG 12 L 327/99.
  • OVG Niedersachsen, 26.04.2001 - 12 L 3008/00

    Verpflichtung zur Übernahme von Pflegedienstkosten; Gewährung ergänzender

    Mit Urteil vom 13. September 1999 ( - 12 L 327/99 - , NDV-RD 2000, 51 = RdLH 2000, 24) hat der Senat die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts mit der Begründung zurückgewiesen, im Regelfall komme neben der Gewährung von Pflegesachleistungen nach § 36 Abs. 3 SGB XI für die gewöhnlichen und regelmäßige wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens (sog. Katalogleistungen) die Gewährung von ergänzender Hilfe zur Pflege aus Sozialhilfemitteln, d. h. gem. § 69b Abs. 1 Satz 2 BSHG nicht in Betracht; da der (Pflege-)Fall des Klägers atypische Besonderheiten in den streitgegenständlichen Monaten nicht aufgewiesen habe, müsse die auf eine 'Aufstockung' der von dem Beklagten bereits gewährten (bzw. von dem Verwaltungsgericht für die hauswirtschaftliche Versorgung zusätzlich dem Kläger zugesprochenen) Leistungen gerichtete Berufung erfolglos bleiben.
  • VG Gelsenkirchen, 10.03.2000 - 19 K 7503/97

    Voraussetzungen des Vorliegens eines Anspruchs auf die Übernahme der Kosten einer

    Diese sogenannte Deckelung", die ihren Grund nicht in einem angenommenen Bedarf der Pflegebedürftigen sondern in der Begrenztheit des Beitragsaufkommens der Pflegeversicherung hat, dürfte entgegen der in dem vom Beklagten vorgelegten Urteil des 12. Senats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 13. September 1999 - 12 L 327/99 - vertretenen Auffassung weitergehende sozialhilferechtliche Ansprüche nicht grundsätzlich ausschließen, OVG Hamburg, Beschluss vom 10. Juni 1996 - BS IV 94/96 a.a.O. -, wobei die Bindungswirkung nach § 68 a BSHG nur hinsichtlich des Ausmaßes der Pflegebedürftigkeit (für die Einordnung in Pflegestufen), nicht aber in Bezug auf den Umfang der Pflegetätigkeit anerkannt wird.
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