Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 13.09.2012 - 8 LB 58/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,38109
OVG Niedersachsen, 13.09.2012 - 8 LB 58/12 (https://dejure.org/2012,38109)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.09.2012 - 8 LB 58/12 (https://dejure.org/2012,38109)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. September 2012 - 8 LB 58/12 (https://dejure.org/2012,38109)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,38109) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 1 NVwVfG; § 48 Abs. 1 S. 1 VwVfG; § 23 LHO; § 44 LHO; § 15 Abs. 1 HOAI; § 15 Abs. 2 HOAI
    Rücknahme eines Zuwendungsbescheids (hier: Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen) für die Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rücknahme eines Zuwendungsbescheids (hier: Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen) für die Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Subventionen: HOAI-Vertragsschluss als Projektbeginn?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rücknahme eines Zuwendungsbescheids (hier: Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen) für die Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 640
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.02.1977 - IV A 1351/75
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.09.2012 - 8 LB 58/12
    Letzteres zeigt sich gerade darin, dass schon vor der Zusage der Zuwendung in Kenntnis der Bewilligungsbedingungen mit der Maßnahme begonnen wird (vgl. ergänzend zu den o.g. Beschlüssen des Senats : OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 07.02.1977 - IV A 1351/75 -, OVGE 32, 231, 233; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 04.09.1981 - 8 A 31/80 -, DVBl. 1982, 219; Thüringer OVG, Urt. v. 27.04.2004 - 2 KO 433/03 -, ThürVBl.

    Es ist auch nicht ersichtlich, dass sich die Klägerin für den Fall der Versagung der beantragten Zuwendung rechtlich und tatsächlich ungebunden die Entscheidung vorbehalten hat, das Vorhaben nicht auszuführen (vgl. dazu OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 07.02.1977, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 04.09.1981, a.a.O.).

  • BGH, 27.05.2004 - III ZR 433/02

    Zu Schadenersatzansprüchen des Gewinners eines Architektenwettbewerbs für ein

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.09.2012 - 8 LB 58/12
    Soweit in der von der Beklagten angeführten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urt, v. 27.05.2004 - III ZR 433/02 -, juris) ein wichtiger Grund im Sinne von § 626 BGB im Rahmen der Auslobung für ein öffentliches Bauvorhaben angenommen wurde, sich von einer Zusage zu lösen, dem Preisträger weitere Architektenleistungen für das Objekt zu übertragen, weil einkalkulierte Subventionen nachträglich gestrichen werden oder Steuereinnahmen "wegbrechen", liegt dem, wie die Beklagte zutreffend ausgeführt hat, ein anderer Sachverhalt zugrunde.
  • OLG München, 19.07.2012 - Verg 8/12

    Vergabeverfahren: Abgrenzung eines materiellen Vergabeverfahrens zu einer bloßen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.09.2012 - 8 LB 58/12
    Für das Vergabeverfahren öffentlicher Auftraggeber ist davon auszugehen, dass der Beginn eines materiellen Vergabeverfahrens in Abgrenzung zu einer bloßen Markterkundung einen internen Beschaffungsentschluss der öffentlichen Hand sowie eine externe Umsetzung jener Entscheidung voraussetzt, die darin bestehen muss, dass der Auftraggeber in einer Weise, die geeignet ist, nach außen wahrgenommen zu werden, bestimmte Maßnahmen ergreift, um das leistende Unternehmen mit dem Ziel eines Vertragsschlusses zu ermitteln und auszuwählen (vgl. OLG München, Beschl. v. 19.07.2012 - Verg 8/12 -, juris).
  • BVerwG, 08.04.1997 - 3 C 6.95

    Verfassungsrecht - Gleichbehandlung bei Vertrauensschutz in das Fortbestehen von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.09.2012 - 8 LB 58/12
    In Bezug auf die Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 LHO ist geklärt, dass diese über die ihnen zunächst nur innewohnende interne Bindung hinaus sowohl über den grundgesetzlichen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG als auch das im Rechtsstaatsprinzip verankerte Gebot des Vertrauensschutzes (Art. 20 GG) eine anspruchsbegründende Außenwirkung im Verhältnis der Verwaltung zum Bürger vermitteln (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.04.1970 - 7 C 60.68 -, BVerwGE 35, 159, 161; Urt. v. 08.04.1997 - 3 C 6.95 -, BVerwGE 104, 220, 223); Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die ständige Verwaltungspraxis der Zuwendungsbehörde - wie hier - den Verwaltungsvorschriften entspricht (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.04.2003 - 3 C 25.02 -, NVwZ 2003, 1384 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.04.2003 - 3 C 25.02

    Subventionsbewilligung; Rücknahme einer -; Zuwendungsbescheid; Rücknahme eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.09.2012 - 8 LB 58/12
    In Bezug auf die Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 LHO ist geklärt, dass diese über die ihnen zunächst nur innewohnende interne Bindung hinaus sowohl über den grundgesetzlichen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG als auch das im Rechtsstaatsprinzip verankerte Gebot des Vertrauensschutzes (Art. 20 GG) eine anspruchsbegründende Außenwirkung im Verhältnis der Verwaltung zum Bürger vermitteln (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.04.1970 - 7 C 60.68 -, BVerwGE 35, 159, 161; Urt. v. 08.04.1997 - 3 C 6.95 -, BVerwGE 104, 220, 223); Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die ständige Verwaltungspraxis der Zuwendungsbehörde - wie hier - den Verwaltungsvorschriften entspricht (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.04.2003 - 3 C 25.02 -, NVwZ 2003, 1384 m.w.N.).
  • VG Oldenburg, 18.02.2003 - 12 A 1781/01

    Ablehnung einer Zuwendung wegen vorzeitigen Maßnahmebeginns im Rahmen einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.09.2012 - 8 LB 58/12
    2004, 241; VG Oldenburg, Urt. v. 18.02.2003 - 12 A 1781/01 -, juris; VG Berlin, Urt. v. 08.02.2005 - 20 A 324.01 -, juris; VG Hannover, Urt. v. 26.05.2010 - 11 A 4263/08 -, V. n. b.).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.09.2011 - 9 S 1273/10

    Rückforderung einer Subvention wegen auflagewidriger Vergabe

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.09.2012 - 8 LB 58/12
    Bei Maßnahmen der hier in Rede stehenden Projektförderung werden regelmäßig die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) Bestandteil des Zuwendungsbescheides (vgl. zu ihrer rechtlichen Einordnung als Auflage: VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 28.09.2011 - 9 S 1273/10 -, VBlBW 2012, 221).
  • VG Berlin, 08.02.2005 - 20 A 324.01
  • BVerwG, 17.04.1970 - VII C 60.68

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage bei Erledigung eines Anspruchs auf Erlass

  • OLG Rostock, 03.12.2008 - 2 U 58/05

    Architektenhonoraranspruch: Honorierung von Planungsentwürfen zur Erlangung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2023 - 4 A 3042/19

    Subvention; Verwaltungspraxis; vorzeitiger Maßnahmebeginn; Haushaltsrecht;

    Die Auswirkungen des Urteils des OVG Lüneburg (8 LB 58/12) seien erst Ende November 2014 bekannt gewesen.

    Unter dem 23.1.2018 hörte die Beklagte die Klägerin zur Rücknahme des Zuwendungsbescheids vom 20.10.2015 an und führte u. a. aus, sie sei bei Erlass des Zuwendungsbescheids davon ausgegangen, dass ihre Entscheidung im Einklang mit dem Urteil des OVG Lüneburg vom 13.9.2012 - 8 LB 58/12 - stehe.

    Ausweislich der E-Mail der Beklagten vom 25.10.2017 an das Umweltministerium NRW und des Anhörungsschreibens vom 23.1.2018 war zudem die Beklagte bei Erlass des Zuwendungsbescheids erklärtermaßen noch der Ansicht, damit den Vorgaben, insbesondere wie sie sich aus der Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 13.9.2012 - 8 LB 58/12 - ergäben, Rechnung zu tragen. Dass diese dem Verwaltungsvorgang zu entnehmende und seinerzeit für rechtmäßig gehaltene Vorgehensweise in ständiger Verwaltungspraxis oder auch nur in einzelnen anderen Fällen bis zum Ministerialerlass vom 23.11.2016 tatsächlich anders gehandhabt worden sein könnte, hat die Beklagte nicht vorgetragen. Sie hat keine Ablehnung in einem vergleichbaren Fall, der Förderungen bei bekanntermaßen zuvor erfolgtem Abschluss von Ingenieur-Honorarverträgen betraf, anführen können und auch keine vor Erlass des Bewilligungsbescheids ergangene Beanstandung ihrer Praxis der Teilbewilligung bei vorzeitig abgeschlossenen Ingenieur-Honorarverträgen durch das zuständige Fachministerium. Vielmehr sind sich die Beteiligten in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat einig gewesen, dass es in den Bewilligungszeiträumen zwischen Dezember 2014 und November 2016 nur zwei Verwaltungspraktiken gegeben habe. Danach wurde die Förderung in allen Fällen des vorzeitigen Maßnahmebeginns vollständig abgelehnt (erste Praxis), nur in denjenigen nicht, die durch eine HOAI-Beauftragung der Leistungsphase 7 oder folgende ausgelöst worden waren (zweite Praxis).

    Soweit die Beklagte bei den vor Ende November 2014 ergangenen Zuwendungsbescheiden die Förderung trotz vorzeitig abgeschlossener HOAI-Verträge einschließlich wenigstens einer der Leistungsphasen 7 - 9 weder ausgeschlossen noch reduziert hat, was auf der Annahme beruht haben soll, dass die vermeintlichen Auswirkungen des Urteils des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 13.9.2012 - 8 LB 58/12 - erst ab Ende November 2014 bekannt gewesen seien und vor diesem Zeitpunkt Vertrauensschutz bestehen sollte, war es der Beklagten nicht verwehrt, ihre Verwaltungspraxis auf der Grundlage dieser Rechtsprechung ab Ende November 2014 zu ändern und - wie im Fall der Klägerin - die Förderung um die vorzeitig in Auftrag gegebenen Ingenieurleistungen der Leistungsphasen 7 - 9 zu reduzieren.

    vgl. Nds. OVG, Urteil vom 13.9.2012 - 8 LB 58/12 -, juris, Rn. 33 a. E., 37, 49.

    Während es zum Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns sowie zur Frage der Außenwirksamkeit der Regelungen in Teil II und III der Landeshaushaltsordnung obergerichtliche Rechtsprechung gibt, die zumindest unterschiedlich verstanden wird, was im Hinblick auf das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 13.9.2012 - 8 LB 58/12 - und der Bedeutung, die die Beklagte und das zuständige Fachministerium diesem beimessen, in diesem Verfahren besonders deutlich geworden ist, fehlt es an einer höchstrichterlichen Grundsatzentscheidung, derer es im Interesse der Einheit der Rechtsordnung bezogen auf die erhebliche Bedeutung bedarf, die dem Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns im Zuwendungsrecht bundesweit zukommt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2023 - 4 A 2549/20

    Subvention; Verwaltungspraxis; vorzeitiger Maßnahmebeginn; Haushaltsrecht;

    Die Auswirkungen des Urteils des OVG Lüneburg (8 LB 58/12) seien erst Ende November 2014 bekannt gewesen.

    Bei Erlass des Zuwendungsbescheids sei die Beklagte davon ausgegangen, dass ihre Entscheidung im Einklang mit dem Urteil des OVG Lüneburg vom 13.9.2012 (Az. 8 LB 58/12) stehe.

    Ausweislich der E-Mail der Beklagten vom 25.10.2017 an das Umweltministerium NRW und des Anhörungsschreibens vom 23.1.2018 aus dem Parallelverfahren 4 A 3042/19 war zudem die Beklagte bei Erlass des dort streitgegenständlichen Zuwendungsbescheids am 20.10.2015 erklärtermaßen noch der Ansicht, damit den Vorgaben, insbesondere wie sie sich aus der Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 13.9.2012 - 8 LB 58/12 - ergäben, Rechnung zu tragen. Dass diese den Verwaltungsvorgängen zu entnehmende und seinerzeit für rechtmäßig gehaltene Vorgehensweise in ständiger Verwaltungspraxis oder auch nur in einzelnen anderen Fällen bis zum Ministerialerlass vom 23.11.2016 tatsächlich anders gehandhabt worden sein könnte, hat die Beklagte nicht vorgetragen. Sie hat keine Ablehnung in einem vergleichbaren Fall, der Förderungen bei bekanntermaßen zuvor erfolgtem Abschluss von Ingenieur-Honorarverträgen betraf, anführen können und auch keine vor Erlass des Bewilligungsbescheids ergangene Beanstandung ihrer Praxis der Teilbewilligung bei vorzeitig abgeschlossenen Ingenieur-Honorarverträgen durch das zuständige Fachministerium. Vielmehr sind sich die Beteiligten in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat einig gewesen, dass es in den Bewilligungszeiträumen zwischen Dezember 2014 und November 2016 nur zwei Verwaltungspraktiken gegeben habe. Danach wurde die Förderung in allen Fällen des vorzeitigen Maßnahmebeginns vollständig abgelehnt (erste Praxis), nur in denjenigen nicht, die durch eine HOAI-Beauftragung der Leistungsphase 7 oder folgende ausgelöst worden waren (zweite Praxis).

    Soweit die Beklagte bei den vor Ende November 2014 ergangenen Zuwendungsbescheiden die Förderung trotz vorzeitig abgeschlossener HOAI-Verträge einschließlich wenigstens einer der Leistungsphasen 7 - 9 weder ausgeschlossen noch reduziert hat, was auf der Annahme beruht haben soll, dass die vermeintlichen Auswirkungen des Urteils des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 13.9.2012 - 8 LB 58/12 - erst ab Ende November 2014 bekannt gewesen seien und vor diesem Zeitpunkt Vertrauensschutz bestehen sollte, war es der Beklagten nicht verwehrt, ihre Verwaltungspraxis auf der Grundlage dieser Rechtsprechung ab Ende November 2014 zu ändern und - wie im Fall der Klägerin - die Förderung um die vorzeitig in Auftrag gegebenen Ingenieurleistungen der Leistungsphasen 7 - 9 zu reduzieren.

    vgl. Nds. OVG, Urteil vom 13.9.2012 - 8 LB 58/12 -, juris, Rn. 33 a. E., 37, 49.

    Während es zum Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns sowie zur Frage der Außenwirksamkeit der Regelungen in Teil II und III der Landeshaushaltsordnung obergerichtliche Rechtsprechung gibt, die zumindest unterschiedlich verstanden wird, was im Hinblick auf das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 13.9.2012 - 8 LB 58/12 - und der Bedeutung, die die Beklagte und das zuständige Fachministerium diesem beimessen, in diesem Verfahren besonders deutlich geworden ist, fehlt es an einer höchstrichterlichen Grundsatzentscheidung, derer es im Interesse der Einheit der Rechtsordnung bezogen auf die erhebliche Bedeutung bedarf, die dem Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns im Zuwendungsrecht bundesweit zukommt.

  • OVG Niedersachsen, 19.05.2015 - 8 LB 92/14

    Berufung; Genehmigung; gesetzliche Zweckbestimmung; Gleichbehandlung;

    Er überschreitet daher die in der Verwaltungspraxis der Beklagten und den zugrunde liegenden Richtlinienbestimmungen jedenfalls ab der Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe) gezogene Grenze zwischen der bloßen Planung des Vorhabens und dessen Ausführung (vgl. hierzu mit eingehender Begründung: Senatsurt. v. 13.9.2012 - 8 LB 58/12 -, juris Rn. 38 ff.).

    Ein solcher Vorbehalt erfordert - unabhängig von der konkreten zivilrechtlichen Gestaltungsform - aber ein eindeutiges und ohne Folgen bleibendes Recht zur Aufhebung oder Beendigung des geschlossenen Vertrages für den Fall der Versagung der beantragten Zuwendung (vgl. zu Vorstehendem: Senatsurt. v. 13.9.2012, a.a.O., Rn. 35 und 51 m.w.N.).

    Er schuldet dann die Vergütung entsprechend der gesetzlichen Regelung in § 649 Satz 2 und 3 BGB und ist insoweit zumindest tatsächlich bei seiner Entscheidung, das Vorhaben nicht durchzuführen, nicht mehr ungebunden (vgl. Senatsurt. v. 13.9.2012, a.a.O., Rn. 52).

  • OVG Sachsen, 05.08.2020 - 6 A 1165/17

    Rücknahme eines Zuwendungsbescheides; vorzeitiger Baubeginn; Abschluss eines

    Das Verwaltungsgericht bezieht sich hierzu im Anschluss an den Beklagten auf die Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts, in der der Versuch unternommen wird, aus den im Zuwendungsrecht zu beachtenden Grundsätzen des Vergaberechts abzuleiten, dass einzelne der Leistungsphase 7 angehörende Leistungen der tatsächlichen Ausführung zuzurechnen seien (vgl. obiter: NdsOVG, Urt. v. 13. September 2012 - 8 LB 58/12 -, juris Rn. 47 bis 50; und Urt. v. 19. Mai 2015 - 8 LB 92/14 -, juris Rn. 30).

    Auch mag ein Bauherr durch das ebenfalls von der Leistungsphase 7 erfasste Führen von Bietergesprächen dokumentieren, sich zur Ausführung und Finanzierung der Baumaßnahmen unabhängig von einer zwar beantragten, aber noch nicht bewilligten Zuwendung entschlossen zu haben (vgl. NdsOVG, Urt. v. 13. September 2012 a. a. O.).

    Denn in diesen Rücknahmebescheiden wird zur Begründung primär auf die Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (beginnend mit dem Urteil v. 13. September 2012 - 8 LB 58/12 -) Bezug genommen, die der Beklagte - wie schon in dem Versagungsbescheid betreffend die Deponie H............ vom 11. Dezember 2013 - als "herrschende Rechtsmeinung" bezeichnet.

  • VG Düsseldorf, 04.08.2020 - 17 K 4582/18
    Bei Erlass des Zuwendungsbescheides sei die Beklagte davon ausgegangen, ihre Entscheidung stehe mit dem Urteil des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 13. September 2012 - 8 LB 58/12 - im Einklang.

    Bei diesen Leistungsphasen handelt es sich um der Ausführung zuzuordnende Bestandteile eines Leistungsvertrages, vgl. OVG Nds., Beschluss vom 23. Januar 2014 - 8 LA 144/13 -, juris Rn. 14; OVG Nds., Urteil vom 13. September 2012 - 8 LB 58/12 -, juris Rn. 35 ff., die nur dann nicht zur Förderschädlichkeit des Vorhabens führen, sofern in dem Vertrag ein kostenfreier Rücktritt für den Fall der Versagung einer beantragten Bewilligung geregelt ist, vgl. BayVGH, Beschluss vom 11. April 2019 - 22 ZB 18.2291 -, juris Rn. 22, 23; OVG Nds., Urteil vom 13. September 2012 - 8 LB 58/12 -, juris.

    Daher erfordert ein dem Vorhaben zuzurechnender, bereits geschlossener Vertrag einen Vorbehalt im Sinne eines eindeutigen und ohne Folgen bleibenden Rechts zur Aufhebung oder Beendigung des geschlossenen Vertrages für den Fall der Versagung der beantragten Zuwendung, vgl. BayVGH, Beschluss vom 11. April 2019 - 22 ZB 18.2291 -, juris Rn. 23; OVG Nds., Beschluss vom 23. Januar 2014 - 8 LA 144/13 -, juris Rn. 13 m.w.N.; OVG Nds., Urteil vom 13. September 2012 - 8 LB 58/12 -, juris Rn. 51 f.

    Dem gesetzlichen Ausschluss der Zuwendungsgewährung beim sog. vorzeitigen Maßnahmenbeginn liegt die Annahme zugrunde, das Vorhaben könne auch ohne finanzielle Förderung des Landes verwirklicht werden, vgl. exemplarisch OVG Nds., Urteil vom 13. September 2012 - 8 LB 58/12 -, juris Rn. 35; OVG RP, Urteil vom 23. August 2011 - 2 A 10453/11 -, juris Rn. 30; OVG Nds., Beschluss vom 22. Juni 2011 - 8 LA 23/11 -, juris Rn. 15; OVG NRW, Urteil vom 7. Februar 1977 - IV A 1351/75 -, juris; VG Berlin, Urteil vom 8. Februar 2005 - 20 A 324.01 -, juris Rn. 25.

  • OVG Niedersachsen, 23.01.2014 - 8 LA 144/13

    Einordnung einer Beauftragten Leistungsphase als Baubeginn bei Beantragung von

    Es reicht nicht aus, wenn eine Vertragsaufhebung lediglich im Kulanzwege in Aussicht gestellt wird (vgl. zu Vorstehendem: Senatsurt. v. 13.9.2012 - 8 LB 58/12 -, juris Rn. 35 und 51 m.w.N.).

    Denn jedenfalls die vertragsgegenständlichen Leistungsphasen 7 (Mitwirkung bei der Vergabe), 8 (Objektüberwachung - Bauüberwachung) und 9 nach § 33 der Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und der Ingenieure - HOAI - vom 11. August 2009 (BGBl. I S. 2732) (vgl. zur Anwendung dieser Fassung: Vorbemerkung des Generalplanervertrages v. 26.4.2011) sowie die Leistungsphasen 7 (Mitwirkung bei der Vergabe) und 8 (Objektüberwachung - Bauüberwachung) des Leistungsbildes technische Ausrüstung nach §§ 51, 53 HOAI für die Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, die Wärmeversorgungsanlagen, die lufttechnischen Anlagen und die Gebäudeautomation umfassen Leistungen, die über das Stadium der Planung im Sinne der Nr. 1.3 Satz 4 VV-Gk hinausgehen und der Ausführung im Sinne der Nr. 1.3 Satz 3 VV-Gk zuzurechnen sind (vgl. zur Abgrenzung: Senatsurt. v. 13.9.2012, a.a.O., Rn. 37 f.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2023 - 4 A 3042/19

    Projektförderungen können trotz vorherigen Abschlusses von Ingenieurverträgen in

    Ausweislich der E-Mail der Beklagten vom 25.10.2017 an das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen und dem Anhörungsschreiben vom 23.1.2016 war sie bei Erlass des Zuwendungsbescheids der Ansicht, damit den Vorgaben, insbesondere wie sie sich aus der Entscheidung des OVG Lüneburg vom 13.9.2012 - 8 LB 58/12 - ergäben, Rechnung zu tragen.
  • OVG Niedersachsen, 26.09.2013 - 8 LB 205/12

    Rücknahme der Förderung einer Entwicklung einer 3D-Messtechnik zur

    Es reicht nicht aus, wenn eine Vertragsaufhebung lediglich im Kulanzwege in Aussicht gestellt wird (vgl. zu Vorstehendem: Senatsurt. v. 13.9.2012 - 8 LB 58/12 -, juris Rn. 35 und 51 m.w.N.).
  • VG Regensburg, 13.09.2018 - RN 5 K 17.1888

    Rücknahme eines Zuwendungsbescheides wegen vorzeitigen Maßnahmebeginns

    Eine auch die Förderung erfassende Einschränkung der verbindlichen Willenserklärung muss, damit das Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginns nicht praktisch leerläuft, ausdrücklich und eindeutig für den Fall der Nichtgewährung von Fördermittel vereinbart werden und in der Bestellung bereits enthalten sein (NdsOVG, U.v. 13.9.2012 - 8 LB 58/12 - BauR 2013, 640).
  • VG Aachen, 27.11.2015 - 7 K 1142/13

    Rückforderung; Bedingung; auflösend; Rücknahme; Nachschieben

    vgl. grundlegend bereits OVG NRW, Urteil vom 07.02.1977 - IV A 1351/75 -, OVGE 32, 231 (233); OVG RP, Urteil vom 04.09.1981 - 8 A 31/80 -, DVBl. 1982, 219 (220); aus jüngerer Zeit Nds. OVG, Urteil vom 13.09.2012 - 8 LB 58/12 -, BauR 2013, 640; Potsdam, Urteil vom 26.02.2013 - 3 K 1414/10 -, juris; VG München, Urteil vom 14.04.2011 - M 12 K 11.549 -, juris.
  • VG Würzburg, 16.04.2018 - W 8 K 18.34

    Rücknahme eines Zuwendungsbescheids

  • VG Köln, 13.06.2013 - 16 K 2116/11

    Verbot des vorzeitigen Maßnahme- bzw. Vorhabenbeginns bei Gewährung von

  • VG Hannover, 11.02.2021 - 11 A 1908/18

    Allgemeininteresse; Anforderungen; Anteilsfinanzierung; Antragsformular;

  • VG München, 27.01.2020 - M 31 K 19.4697

    Rücknahme eines Zuwendungsbescheids im Rahmen des bayerischen

  • OVG Sachsen, 12.12.2016 - 1 A 311/15

    Zuwendung, Rücknahme, vorzeitiger Maßnahmebeginn; rechtliches Gehör

  • VG Köln, 06.06.2019 - 16 K 3870/18
  • VG Köln, 06.06.2019 - 16. Kammer
  • VG München, 10.04.2019 - M 31 K 17.5785

    Bayerisches 10.000-Häuser-Programm

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht