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   OVG Niedersachsen, 13.09.2012 - 8 LB 8/12   

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https://dejure.org/2012,28639
OVG Niedersachsen, 13.09.2012 - 8 LB 8/12 (https://dejure.org/2012,28639)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.09.2012 - 8 LB 8/12 (https://dejure.org/2012,28639)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. September 2012 - 8 LB 8/12 (https://dejure.org/2012,28639)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    §§ 88 bis 88c II. WoBauG; § 88d Abs. 1 S. 1, 2 II. WoBauG
    Fortzahlung eines Zinszuschusses auf vertraglicher Grundlage i.R.d. kommunalen Wohnungsbauförderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fortzahlung eines Zinszuschusses auf vertraglicher Grundlage i.R.d. kommunalen Wohnungsbauförderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fortzahlung eines Zinszuschusses auf vertraglicher Grundlage i.R.d. kommunalen Wohnungsbauförderung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fortzahlung eines Zinszuschusses auf vertraglicher Grundlage i. R. d. kommunalen Wohnungsbauförderung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 26.01.1972 - 2 BvR 255/67

    Verwirkung der Befugnis zur Anrufung der Gerichte

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.09.2012 - 8 LB 8/12
    Die Verwirkung eines Rechts, also das Verbot, ein Recht auszuüben, setzt voraus, dass seit der Möglichkeit der Geltendmachung längere Zeit verstrichen ist (zeitliches Moment), und besondere Umstände hinzutreten, die die verspätete Geltendmachung als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen (Umstandsmoment; vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.1.1972 - 2 BvR 255/67 -, BVerfGE 32, 305, 308 f.; BVerwG, Beschl. v. 12.1.2004 - 3 B 101.03 -, NVwZ-RR 2004, 314 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 12.01.2004 - 3 B 101.03

    Voraussetzungen der Verwirkung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.09.2012 - 8 LB 8/12
    Die Verwirkung eines Rechts, also das Verbot, ein Recht auszuüben, setzt voraus, dass seit der Möglichkeit der Geltendmachung längere Zeit verstrichen ist (zeitliches Moment), und besondere Umstände hinzutreten, die die verspätete Geltendmachung als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen (Umstandsmoment; vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.1.1972 - 2 BvR 255/67 -, BVerfGE 32, 305, 308 f.; BVerwG, Beschl. v. 12.1.2004 - 3 B 101.03 -, NVwZ-RR 2004, 314 f. m.w.N.).
  • OLG Dresden, 21.02.2000 - 7 U 2052/99

    Bindungswirkung eines Entsorgungsvertrages nach einer Kreisgebietsreform;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.09.2012 - 8 LB 8/12
    Denn der mit dem beschriebenen Verständnis des § 5 Abs. 1 Buchst. c des Vertrages verbundene Ausschluss des sonst bei Dauerschuldverhältnissen bestehenden (außerordentlichen oder ordentlichen) Kündigungserfordernisses für die Geltendmachung eines Leistungsverweigerungsrechtes im Falle nur geringfügiger Obliegenheitsverletzungen (vgl. BGH, Urt. v. 27.3.1991 - IV ZR 130/90 -, NJW 1991, 1828, 1829; Urt. v. 3.10.1984 - IVa ZR 76/83 -, juris Rn. 12; OLG Dresden, Urt. v. 21.2.2000 - 7 U 2052/99 -, juris Rn. 70) widerspräche wesentlichen Grundgedanken gesetzlicher Regelungen, wie sie etwa in § 314 Abs. 1 bis 3 BGB und § 60 Abs. 1 VwVfG zum Ausdruck kommen.
  • BVerwG, 22.08.2007 - 2 PKH 2.07

    Antrag auf Prozesskostenhilfe für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.09.2012 - 8 LB 8/12
    Zwar finden die Regelungen der §§ 387 f. BGB über die Aufrechnung regelmäßig im öffentlichen Recht entsprechende Anwendung (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.11.2008 - 3 C 13.08 -, BVerwGE 132, 250, 251 f.; Beschl. v. 22.8.2007 - 2 PKH 2.07 -, Buchholz 303 § 81 ZPO Nr. 1).
  • BVerwG, 20.11.2008 - 3 C 13.08

    Subvention; Rückforderung von Subventionen; Rückforderung gewährter Beihilfen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.09.2012 - 8 LB 8/12
    Zwar finden die Regelungen der §§ 387 f. BGB über die Aufrechnung regelmäßig im öffentlichen Recht entsprechende Anwendung (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.11.2008 - 3 C 13.08 -, BVerwGE 132, 250, 251 f.; Beschl. v. 22.8.2007 - 2 PKH 2.07 -, Buchholz 303 § 81 ZPO Nr. 1).
  • BGH, 26.01.2005 - IV ZR 239/03

    Anforderungen an die Verweigerung der Leistung durch den Versicherer wegen einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.09.2012 - 8 LB 8/12
    Denn sie hätte die - zur Inanspruchnahme des Leistungsverweigerungsrechts erforderliche und gegenüber dem Leistungsempfänger zu erklärende (vgl. BGH, Urt. v. 26.1.2005 - IV ZR 239/03 -, NJW 2005, 1185, 1186 (zu § 7 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 AKB i.V.m. § 6 Abs. 3 VVG) m.w.N.) - Entschließung erst nach einem hierzu im Widerspruch stehenden Verhalten gegenüber der Klägerin und so spät gefasst, dass dieser der Einwand der Verwirkung entgegen stehen würde.
  • BGH, 03.10.1984 - IVa ZR 76/83

    Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung in der Krankenversicherung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.09.2012 - 8 LB 8/12
    Denn der mit dem beschriebenen Verständnis des § 5 Abs. 1 Buchst. c des Vertrages verbundene Ausschluss des sonst bei Dauerschuldverhältnissen bestehenden (außerordentlichen oder ordentlichen) Kündigungserfordernisses für die Geltendmachung eines Leistungsverweigerungsrechtes im Falle nur geringfügiger Obliegenheitsverletzungen (vgl. BGH, Urt. v. 27.3.1991 - IV ZR 130/90 -, NJW 1991, 1828, 1829; Urt. v. 3.10.1984 - IVa ZR 76/83 -, juris Rn. 12; OLG Dresden, Urt. v. 21.2.2000 - 7 U 2052/99 -, juris Rn. 70) widerspräche wesentlichen Grundgedanken gesetzlicher Regelungen, wie sie etwa in § 314 Abs. 1 bis 3 BGB und § 60 Abs. 1 VwVfG zum Ausdruck kommen.
  • BGH, 27.03.1991 - IV ZR 130/90

    Unzulässige ARB-Kündigungsregelung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.09.2012 - 8 LB 8/12
    Denn der mit dem beschriebenen Verständnis des § 5 Abs. 1 Buchst. c des Vertrages verbundene Ausschluss des sonst bei Dauerschuldverhältnissen bestehenden (außerordentlichen oder ordentlichen) Kündigungserfordernisses für die Geltendmachung eines Leistungsverweigerungsrechtes im Falle nur geringfügiger Obliegenheitsverletzungen (vgl. BGH, Urt. v. 27.3.1991 - IV ZR 130/90 -, NJW 1991, 1828, 1829; Urt. v. 3.10.1984 - IVa ZR 76/83 -, juris Rn. 12; OLG Dresden, Urt. v. 21.2.2000 - 7 U 2052/99 -, juris Rn. 70) widerspräche wesentlichen Grundgedanken gesetzlicher Regelungen, wie sie etwa in § 314 Abs. 1 bis 3 BGB und § 60 Abs. 1 VwVfG zum Ausdruck kommen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.09.2015 - 2 A 10736/14

    Zweckvereinbarung zur Schulfinanzierung; Einführung der Realschule Plus

    Nach dieser Vorschrift, die auf öffentlich-rechtliche Verträge anwendbar ist (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 13. September 2012 - 8 LB 8/12 -, juris, Rn. 61; Gaier, in: Münchner Kommentar zum BGB, 6. Aufl. 2012, § 314 Rn. 6) kann bei Dauerschuldverhältnissen jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
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