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   OVG Niedersachsen, 13.10.2014 - 7 PA 33/14   

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https://dejure.org/2014,30369
OVG Niedersachsen, 13.10.2014 - 7 PA 33/14 (https://dejure.org/2014,30369)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.10.2014 - 7 PA 33/14 (https://dejure.org/2014,30369)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. Oktober 2014 - 7 PA 33/14 (https://dejure.org/2014,30369)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 33c Abs. 2 Nr. 1 2. HS. GewO; § 33d Abs. 3 S. 2 GewO; § 33i Abs. 2 Nr. 1 GewO; § 34b Abs. 4 Nr. 1 2. HS. GewO; § 34c Abs. 2 Nr. 1 2. HS. GewO
    Verallgemeinerung der spezialgesetzlichen Regelvermutungsfristen für einzelne gewerbliche Betätigungen bei bestimmten Straftaten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verallgemeinerung der spezialgesetzlichen Regelvermutungsfristen für einzelne gewerbliche Betätigungen bei bestimmten Straftaten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verallgemeinerung der spezialgesetzlichen Regelvermutungsfristen für einzelne gewerbliche Betätigungen bei bestimmten Straftaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • weka.de (Kurzinformation)

    Wie sind Jugendstraftaten bei der Prüfung einer Gewerbeuntersagung zu behandeln?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2015, 25
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 23.05.1995 - 1 B 78.95

    Unzuverlässigkeit i.S.d. § 35 GewO - Gewerbebetreibende - Überschreitung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.10.2014 - 7 PA 33/14
    Getilgte oder zu tilgenden Verurteilungen sind - vorbehaltlich des § 52 Abs. 1 Nr. 4 BZRG - nach § 51 Abs. 1 BZRG grundsätzlich nicht mehr zu berücksichtigen (BVerwG, Beschl. v. 21.09.1992 - 1 B 152.92 -, GewArch 1995, 115; Beschl. v. 23.05.1995 - 1 B 78.95 -, GewArch 1995, 377).

    Die Prognose, ob und inwieweit längere Zeit zurückliegendes strafrechtliches Fehlverhalten die Annahme andauernder Unzuverlässigkeit rechtfertigt, erfordert vielmehr eine Gesamtwürdigung, in die namentlich Art und Umstände der Straftat und die Entwicklung der Persönlichkeit des Klägers einzubeziehen sind (BVerwG, Beschl. v. 23.05.1995, aaO; Beschl. v. 09.07.1993 - 1 B 105.93 -, GewArch 1993, 414; Nds. OVG, aaO mwN).

  • BVerwG, 21.09.1992 - 1 B 152.92

    Gewerberecht: Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit augrund von Straftaten in der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.10.2014 - 7 PA 33/14
    Getilgte oder zu tilgenden Verurteilungen sind - vorbehaltlich des § 52 Abs. 1 Nr. 4 BZRG - nach § 51 Abs. 1 BZRG grundsätzlich nicht mehr zu berücksichtigen (BVerwG, Beschl. v. 21.09.1992 - 1 B 152.92 -, GewArch 1995, 115; Beschl. v. 23.05.1995 - 1 B 78.95 -, GewArch 1995, 377).
  • BVerwG, 09.07.1993 - 1 B 105.93

    Auch lange zurückliegende Straftaten können zum Widerruf einer Bauträgererlaubnis

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.10.2014 - 7 PA 33/14
    Die Prognose, ob und inwieweit längere Zeit zurückliegendes strafrechtliches Fehlverhalten die Annahme andauernder Unzuverlässigkeit rechtfertigt, erfordert vielmehr eine Gesamtwürdigung, in die namentlich Art und Umstände der Straftat und die Entwicklung der Persönlichkeit des Klägers einzubeziehen sind (BVerwG, Beschl. v. 23.05.1995, aaO; Beschl. v. 09.07.1993 - 1 B 105.93 -, GewArch 1993, 414; Nds. OVG, aaO mwN).
  • BVerwG, 26.02.1997 - 1 B 34.97

    Gewerberecht - Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit, Prognoseentscheidung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.10.2014 - 7 PA 33/14
    Dass diese Bedingung vorliegt, wird vom Kläger nicht dargelegt und ist im Hinblick auf den hier maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses der Gewerbeuntersagungsverfügung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.02.1997 - 1 B 34.97 -, GewA 1997, 242) am 4.10.2013 auch nicht anzunehmen.
  • OVG Niedersachsen, 29.01.2008 - 7 PA 190/07

    Zulässigkeit der Verwertung von Eintragungen im Bundeszentralregister bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.10.2014 - 7 PA 33/14
    Es besteht indes kein Anlass, diese spezialgesetzlichen Regelvermutungen in Abweichung von den im Bundeszentralregistergesetz geregelten Tilgungs- und Verwertungsfristen (§§ 45 ff., 51 BZRG) zu verallgemeinern und gleichsam in eine Zuverlässigkeitsvermutung umzukehren (Nds. OVG, Beschl. v. 29.01.2008 - 7 PA 190/07 -, juris Rn. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.06.2021 - 6 S 506/21

    Widerruf der Aufstellerlaubnis für Geldspielgeräte; Verwertbarkeit von

    Denn andernfalls würde die Regelvermutung des § 33c Abs. 2 Nr. 1 Hs. 2 GewO faktisch nicht nur in eine Zuverlässigkeitsvermutung umgekehrt (ähnlich NdsOVG, Beschluss vom 13.10.2014 - 7 PA 33/14 -, NVwZ-RR 2015, 25 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2018 - 8 B 717/18

    Erteilung einer befristeten Fahrlehrerlaubnis bzgl. Zweifel an der

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 28. April 2008 - 8 B 457/08 -, juris Rn. 6; vgl. auch Nds. OVG, Beschluss vom 13. Oktober 2014 - 7 PA 33/14 -, juris Rn. 5 (zum Gewerberecht).
  • VG Würzburg, 19.08.2015 - W 6 K 15.466

    Gewerberechtlicher Erlaubnis

    In den Blick zu nehmen sind der Zeitablauf, die Schwere der Tat und die jeweilige Intensität des Gewerbebezugs sowie späteres Verhalten und auch ein etwaiger Reifeprozess bzw. eine Entwicklung, welche die Annahme rechtfertigen, der Betreffende werde sich nun im Gegensatz zu seiner früheren Verhaltensweise künftig an den Geboten der Rechtsordnung orientieren (vgl. NdsOVG, B.v. 9.6.2015 - 7 LA 98/13 - juris; B.v. 13.10.2014 - 7 PA 33/14 - NVwZ-RR 2015, 25; BayVGH, B.v. 8.9.2014 - 22 ZB 13.1049 - GewArch 214, 489 sowie jeweils m. w. N. Brüning in Beck"scher Online-Kommentar, GewO, Herausgeber Pielow, Stand: 1.10.2014, § 35 GewO Rn. 23e; Ennuschat in Tettinger/Wank/Ennuschat, GewO, 8. Aufl. 2011, § 35 Rn. 44 f.; Marcks in Landmann/Rohmer, GewO, 69. Ergänzungslieferung März 2015, § 35 Rn. 41; Mischner, Wirtschaft und Verwaltung 2014, 222).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.03.2019 - 1 M 23/19

    Gewerberecht: Widerruf einer gewerberechtlichen Erlaubnis wegen

    Bei Eintragung mehrerer Straftaten ist die Tilgung nach § 47 Abs. 3 S. 1 BZRG jedoch erst zulässig, wenn für alle Verurteilungen die Voraussetzungen der Tilgung gegeben sind (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 13. Oktober 2014 - 7 PA 33/14 -, juris Rn. 3).
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