Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 13.11.2002 - 1 K 2883/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Bauleitplanung; Straßenplanung; Änderung; Verkehrslärm; Setzungsschäden
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Bauleitplanung; Straßenplanung; Änderung; Verkehrslärm; Setzungsschäden
- Judicialis
Abwägung; Auslegung; Fahrstreifen; Flächennutzungsplan; Grundwasser; Grünordnungsplan; Prognose, Zeitpunkt einer; Setzungsschäden; Straße, Bau einer; Straße, wesentliche Änderung einer; Torf; Variantenprüfung; Verkehrslärm
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Aufstellung eines Grünordnungsplans zur Vorbereitung oder Ergänzung der Bauleitplanung; Integrativer Teil der Entwurfsbegründung zu einem Bebauungsplan; Pflicht zur Neuaufstellung eines Flächennutzungsplan; Prüfung der alternativen Führung einer Hauptverkehrsstraße; ...
Papierfundstellen
- ZfBR 2003, 280 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Baden-Württemberg, 24.05.2006 - 8 S 1367/05
Neuüberplanung eines bisherigen Frei- und Seebades mit einem Bebauungsplan …
Sie sind deshalb nur dann Bestandteile der Bauleitpläne und im Aufstellungsverfahren mit deren Entwürfen öffentlich auszulegen (Nds. OVG, Urteil vom 13.11.2002 - 1 K 2883/99 - BRS 65 Nr. 22), wenn sie durch entsprechende Erklärungen des Satzungsgebers in diese oder in deren Begründung integriert worden sind. - OVG Niedersachsen, 28.04.2003 - 1 MN 3/03
Planbedingte Wasserschäden an Grundeigentum
Zu den Auswirkungen auf das Grundwasser ist Folgendes auszuführen: Der Senat hatte in mehreren Verfahren, die er (unter anderem zu dem Aktenzeichen 1 K 2883/99) am 13. November 2002 verhandelt und entschieden hat, der Frage nachzugehen, wie sich der Bau einer Straße auf moorigem Grund auf das Grundwasser auswirkt.Die damit einschlägigen Erkenntnisse, welche der Senat am 13. November 2002 unter anderem in dem Verfahren 1 K 2883/99 hat sammeln können, gehen nun dahin, dass die Auskofferung des Moorbodens unter der Straße und der Einbau von Austauschstoffen (insbesondere von Sand) zwar eine Drainagewirkung, das heißt in gewissem Umfang eine Absenkung des Grundwassers und Beschleunigung seines Flusses zu bewirken vermag (in Torf bewegt sich nach den seinerzeit eingeholten Gutachten das Grundwasser mit 0, 2 cm am Tag vorwärts, während im Sand eine Fließgeschwindigkeit von 2 cm am Tag erreicht wird).
- OVG Niedersachsen, 10.03.2004 - 1 KN 276/03
Veränderungssperre zur Sicherung von Planungsfreiräumen unzulässig
Eine Straßenplanung kann zwar zulässiger Gegenstand eines Bebauungsplanes sein (…BVerwG, Urt. v. 26.8.1993 - 4 C 24.91 -, BVerwGE 94, 100 = BRS 55 Nr. 17; Urt. d. Sen. v. 13.11.2002 - 1 K 2883/99 -, BRS 65 Nr. 22).