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   OVG Niedersachsen, 13.11.2019 - 12 LB 123/19   

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OVG Niedersachsen, 13.11.2019 - 12 LB 123/19 (https://dejure.org/2019,38542)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.11.2019 - 12 LB 123/19 (https://dejure.org/2019,38542)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. November 2019 - 12 LB 123/19 (https://dejure.org/2019,38542)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 87a GG; § 14 LuftVG; § 113 Abs 1 VwGO
    Bundeswehr; Hubschrauber; immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Luftverkehrsrecht; Tiefflug; Tiefflugstrecke; Windenergieanlage; Zustimmung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Windenergieanlage im Tiefflugkorridor

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2020, 255
  • BauR 2020, 248
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (23)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2005 - 8 A 12244/04

    Versagung luftfahrtbehördlicher Zustimmung für Windenergieanlage

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.11.2019 - 12 LB 123/19
    Der luftrechtliche Zustimmungsvorbehalt dient der Wahrung der Sicherheit der Luftfahrt und des Schutzes der Allgemeinheit zur Abwehr von betriebsbedingten Gefahren für die Sicherheit des Luftverkehrs sowie für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung durch die Luftfahrt (vgl. OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 7.3.2005 - 8 A 12244/04 -, juris, Rn. 3; Grabherr, in: Grabherr/Reidt/Wysk, Luftverkehrsgesetz, Allg. Stand: 21. EL v. Januar 2019, Bearbeitungstand Mai 2006, § 14, Rn. 1).

    Zusätzlicher Genehmigungen und Erlaubnisse der zivilen Luftfahrtbehörden bedarf es nicht." Der hier maßgebende Fall des § 14 LuftVG ist danach zwar bewusst von der unmittelbaren "militärischen" Eigenverwaltung ausgenommen worden (vgl. OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 7.3.2005 - 8 A 12244/04 -, juris, Rn. 6, Weiss, NVwZ 2013, 14 f.).

    Ob das gemäß § 14 Abs. 1 LuftVG zustimmungspflichtige Bauvorhaben in einer Konzentrationszone nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB gelegen ist, ist unerheblich (vgl. OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 7.3.2005 - 8 A 12244/04 -, juris, Rn. 3).

  • BVerwG, 11.08.2008 - 4 B 25.08

    Baugenehmigung; Einvernehmen der Gemeinde; Planungshoheit der Gemeinde.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.11.2019 - 12 LB 123/19
    Kurz gesagt wäre dann der Klage schlicht schon wegen der fehlenden Zustimmung stattzugeben, ohne dass in diesem Verfahren noch die Rechtmäßigkeit der Verweigerung zu klären sei; dies bliebe einem etwaigen Verpflichtungsbegehren der Beigeladenen zu 1) vorbehalten (vgl. zu § 36 BauGB: BVerwG, Beschl. v. 11.8.2008 - 4 B 25/08 -, juris, Rn. 5, u. a. mit Bezug auf § 12 II LuftVG).

    Vielmehr kann (und muss) er eine Verpflichtungsklage auf Erhalt einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung mit (ersetzter) luftverkehrsrechtlicher Zustimmung erheben (vgl. Wysk, in: Grabherr/Reidt/Wysk, a. a. O., § 12 LuftVG, Rn. 78), wie dies auch für die insoweit vergleichbare (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.8.2008 - 4 B 25/08 -, juris, Rn. 5) Fallgestaltung der Genehmigungserteilung ohne das nach § 36 BauGB erforderliche gemeindliche Einvernehmen anerkannt ist.

  • OVG Niedersachsen, 21.07.2011 - 12 ME 201/10

    Anordnung der sofortigen Vollziehung einer erteilten immissionsschutzrechtlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.11.2019 - 12 LB 123/19
    Auch das Bundesverwaltungsgericht geht in seinem Urteil vom 18. November 2014 (- 4 C 1/04 -) von einem grundsätzlichen (verdrängenden) Vorrang der baubeschränkenden Regelungen des Luftverkehrsgesetzes gegenüber der Anwendung des Gebots der Rücksichtnahme im Rahmen des § 35 BauGB aus und ist im konkreten Fall nur deshalb zu einer Anwendung des Gebots der Rücksichtnahme gelangt, weil das damals zu beurteilende Vorhaben - anders als vorliegend - gerade keinem luftverkehrsrechtlichen Zustimmungs- oder Genehmigungsvorbehalt unterlag (vgl. auch Senatsbeschl. v. 21.7.2011 - 12 ME 201/10 - juris, Rn. 8 a. E.).

    Wenn aber nach der - von der Beigeladenen zu 2) übernommenen - Einschätzung der Bundeswehr die Errichtung und der Betrieb der streitgegenständlichen WEA den Betrieb einer Tiefflugstrecke in einem solchen Ausmaß gefährden, dass ihre Nutzung danach nicht mehr verantwortet werden kann, so ist die Klägerin als Trägerin der Bundeswehr durch eine gleichwohl erteilte Genehmigung dieser WEA auch in ihren Rechten aus Art. 87a GG verletzt (vgl. zu § 18a LuftVG: Senatsbeschl. v. 21.7.2011 - 12 ME 201/10 -, juris, Rn. 8, und Meyer/Wysk, in: Grabherr/Reidt/Wysk, a. a. O., § 18a LuftVG, Rn. 86, sowie allgemein Kämper, ebenda, § 30 LuftVG, Rn. 83, m. w. N.).

  • BVerwG, 05.09.2006 - 4 B 58.06

    Verteidigungsauftrag der Bundeswehr als einem privilegierten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.11.2019 - 12 LB 123/19
    Denn es ist anerkannt, dass der Bundeswehr bei der Entscheidung, was zur Erfüllung ihrer hoheitlichen Verteidigungsaufgaben zwingend notwendig ist, ein verteidigungspolitischer Beurteilungsspielraum zusteht und es deshalb den militärischen Überlegungen zu überlassen ist, wann und in welchem Umfang ein Tiefflugbetrieb im Einzelfall nach Maßgabe der konkreten Verhältnisse durchgeführt wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.12.1994 - 11 C 18/93 - BVerwGE 97, 203, 209 f.; Beschl. v. 5.9.2006 - 4 B 58/06 -, juris, Rn. 3).

    Denn es ist in der bundesverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass es "der Bundeswehr im Rahmen ihres" - letztlich aus Art. 87a GG folgenden (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.12.1994 - 11 C 18/93 -, juris, Rn. 24) - "verteidigungspolitischen Beurteilungsspielraums obliegt, das Gefährdungspotential einer Windenergieanlage im Korridor einer Tiefflugübungsstrecke zu beurteilen" (nochmals BVerwG, Beschl. v. 5.9.2006 - 4 B 58/06 -, juris, Rn. 8).

  • BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 18.93

    Militärische Tiefflüge der Bundeswehr und der NATO-Truppen - Festlegung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.11.2019 - 12 LB 123/19
    Denn es ist anerkannt, dass der Bundeswehr bei der Entscheidung, was zur Erfüllung ihrer hoheitlichen Verteidigungsaufgaben zwingend notwendig ist, ein verteidigungspolitischer Beurteilungsspielraum zusteht und es deshalb den militärischen Überlegungen zu überlassen ist, wann und in welchem Umfang ein Tiefflugbetrieb im Einzelfall nach Maßgabe der konkreten Verhältnisse durchgeführt wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.12.1994 - 11 C 18/93 - BVerwGE 97, 203, 209 f.; Beschl. v. 5.9.2006 - 4 B 58/06 -, juris, Rn. 3).

    Denn es ist in der bundesverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass es "der Bundeswehr im Rahmen ihres" - letztlich aus Art. 87a GG folgenden (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.12.1994 - 11 C 18/93 -, juris, Rn. 24) - "verteidigungspolitischen Beurteilungsspielraums obliegt, das Gefährdungspotential einer Windenergieanlage im Korridor einer Tiefflugübungsstrecke zu beurteilen" (nochmals BVerwG, Beschl. v. 5.9.2006 - 4 B 58/06 -, juris, Rn. 8).

  • OVG Niedersachsen, 23.06.2016 - 12 KN 64/14

    Flächennutzungsplan; Freileitung; Konzentrationsflächenplanung; Problemfeld;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.11.2019 - 12 LB 123/19
    Insoweit kommt den bezeichneten Vorschriften der Charakter einer ordnungsrechtlichen Generalklausel zu (vgl. zu § 12 LuftVG: BVerwG, Beschl. v. 9.2.2015 - 4 B 39/14 -, juris, Rn. 6, sowie zu § 14 LuftfG: Senatsurt. v. 23.6.2016 - 12 KN 64/14 -, juris, Rn. 88).

    Vielmehr fließen sie in die Entscheidung der Landesluftfahrtbehörde ein, und zwar auf dem von der Klägerin geschilderten mehrstufigen Beteiligungsgang (vgl. nochmals Senatsurt. v. 23.6.2016 - 12 KN 64/14 -, juris, Rn. 88).

  • OVG Niedersachsen, 03.12.2014 - 12 LC 30/12

    Flugsicherungseinrichtung; Standortvorbescheid; Störung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.11.2019 - 12 LB 123/19
    Zu den öffentlich-rechtlichen Vorschriften i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG gehören auch die Baubeschränkungen nach dem Luftverkehrsgesetz (= LuftVG, so zu § 12 LuftVG: OVG NRW, Urt. v. 9.4.2014 - 8 A 430/12 -, juris, Rn. 50, sowie zu § 18a LuftVG: Senatsurt. v. 3.12.2014 - 12 LC 30/12 -, juris, Rn. 45, m. w. N.).

    "Zuständige Behörde" im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren ist die Immissionsschutzbehörde; auch sie bedarf daher der Zustimmung der Luftfahrtbehörde, weil diese Zustimmung als interne Mitwirkung nicht von der Konzentrationswirkung nach § 13 BImSchG umfasst ist (vgl. nochmals Senatsurt. v. 3.12.2014, a. a. O., Rn. 87).

  • BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 8.01

    Telekommunikation; Klagebefugnis; Sprungrevision und Verfahrensfehler;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.11.2019 - 12 LB 123/19
    Aus dem Schutzzweck der Norm muss sich zum anderen ergeben, dass sie unmittelbar (auch) dem rechtlichen Interesse dieses Personenkreises zu dienen bestimmt ist und nicht nur tatsächlich, also reflexartig, seine Rechte berührt (BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2002 - 6 C 8.01 - BVerwGE 117, 93 ).
  • BVerwG, 27.09.2018 - 7 C 23.16

    Kein Klagerecht für den als Anstalt des öffentlichen Rechts organisierten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.11.2019 - 12 LB 123/19
    Das Bundesverwaltungsgericht hat zu den Voraussetzungen für eine solche Verletzung der Rechte von Hoheitsträgern mit Urteil vom 27. September 2018 (- 7 C 23/16 -, juris, Rn. 14) ausgeführt:.
  • OVG Niedersachsen, 18.07.2007 - 12 LC 56/07

    Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung für Windenergieanlagen; Bedeutung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.11.2019 - 12 LB 123/19
    Aus den o. a. konkretisierten Tatbestandsmerkmalen der Norm, die aus den bezeichneten Gründen gerade auch die Sicherheit des militärischen Luftverkehrs der Bundeswehr schützen soll, lässt sich aber jedenfalls für den militärischen Flugbetrieb mit der Bundeswehr ein einzelner und damit hinreichend individualisierbarer Schutzadressat ermitteln; ob dies auch für den zivilen Luftverkehr gilt oder insoweit an der abweichenden Ansicht des Senats ("nicht nachbarschützend", Urt. v. 18.7.2007 - 12 LC 56/07 -, juris, Rn. 43, a. a. wohl Giemulla, in Giemulla/Schmid, LuftVG, allg. Stand Feb. 2019, § 12 LuftVG, Rn. 21) festzuhalten ist, kann deshalb offenbleiben.
  • BVerwG, 19.03.1997 - 6 C 8.95

    Aufhebung der Sendeerlaubnis für DSF bestätigt

  • BVerwG, 29.01.1991 - 4 C 51.89

    Grundrechtskonkretisierende Normen

  • VGH Hessen, 17.05.2018 - 4 A 1598/17

    VERTEIDIGUNGSPOLITISCHER BEURTEILUNGSSPIELRAUM; HUBSCHRAUBERTIEFFLÜGE;

  • BVerwG, 18.11.2004 - 4 C 1.04

    Gebot der Rücksichtnahme; Windenergieanlage; Segelfluggelände;

  • BVerwG, 25.11.2014 - 4 B 37.14

    Luftverkehrsrechtliche Zustimmung innerhalb und außerhalb des Bauschutzbereichs

  • OVG Niedersachsen, 25.10.2018 - 12 LB 118/16

    Alternativenprüfung; artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung;

  • VG Kassel, 22.03.2018 - 7 K 1274/16

    Vorbescheid; Windenergieanlagen im Luftübungsraum der Bundeswehr;

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.01.2017 - 1 LB 18/15

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2014 - 8 A 430/12

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und

  • BVerwG, 09.02.2015 - 4 B 39.14

    Abgrenzung von Wohngeldleistungen von den Leistungen der allgemeinen öffentlichen

  • BVerwG, 07.04.2016 - 4 C 1.15

    Bauverbot; Bauwerk; Störung; Flugsicherungseinrichtung; Entscheidung;

  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.2006 - 3 S 914/05

    Unzulässigkeit der Errichtung einer Windkraftanlage innerhalb des

  • OVG Niedersachsen, 22.01.2015 - 12 ME 39/14

    Antragsbefugnis; materielle Beschwer; Flugsicherungseinrichtung; Präklusion;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2024 - 22 D 150/22

    Kreis Lippe muss über Genehmigungsantrag für 13 Windenergieanlagen auf der

    vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 4. April 2023 - 10 S 1560/22 -, NVwZ-RR 2023, 888 = juris Rn. 37 ff.; Nds. OVG, Urteil vom 13. November 2019 - 12 LB 123/19 -, BauR 2020, 248 = juris Rn. 58; Hess. VGH, Beschluss vom 17. Mai 2018 - 4 A 1598/17.Z -, NVwZ-RR 2018, 767 = juris Leitsatz und Rn. 14; a. A. Weiss, NVwZ 2013, S. 14, 16.

    vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteile vom 24. Mai 2023 - 14 S 1705/22 -, ZNER 2023, 343 = juris Rn. 56 f., und vom 4. April 2023 - 10 S 1560/22 -, NVwZ-RR 2023, 888 = juris Rn. 51; Weiss, NVwZ 2013, S. 14, 18; allgemein auch BVerwG, Beschluss vom 25. November 2014 - 4 B 37.14 -, ZfBR 2015, 168 = juris Rn. 5, das das Erfordernis einer strengen Verhältnismäßigkeitsprüfung hervorhebt; a. A. wohl Nds. OVG, Urteil vom 13. November 2019 - 12 LB 123/19 -, BauR 2020, 248 = juris Rn. 59.

  • VGH Baden-Württemberg, 04.04.2023 - 10 S 1560/22

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer

    Denn dem Vorhaben stehen mit den Baubeschränkungen nach dem Luftverkehrsgesetz öffentlich-rechtliche Vorschriften im Sinne § 6 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG entgegen (vgl. NdsOVG, Urteil vom 13.11.2019 - 12 LB 123/19 - BauR 2020, 248 = juris Rn. 56; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19.01.2017 - 1 LB 18/15 - juris Rn. 50; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.04.2014 - 8 A 430/12 - ZNER 2014, 404 = juris Rn. 50 f.).

    Die allgemeine Zuständigkeit der Luftfahrtbehörde wird bei der Anwendung von § 14 LuftVG - anders als bei den Zustimmungserfordernissen und Aufgabenzuweisen nach §§ 12, 13 und 15 bis 19 LuftVG - nicht durch die Betroffenheit des Aufgabenbereichs der Bundeswehr verdrängt (vgl. die Aufzählung in § 30 Abs. 2 Satz 4 LuftVG sowie NdsOVG, Urteile vom 14.02.2023 - 12 KS 133/21 - juris Rn. 56 f., vom 13.11.2019 a. a. O. Rn. 56 und vom 23.06.2016 - 12 KN 64/14 - BauR 2016, 1866 = juris Rn. 88; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 07.03.2005 - 8 A 12244/04 - NVwZ-RR 2005, 536 = juris Rn. 6).

    a) Der luftrechtliche Zustimmungsvorbehalt nach § 14 Abs. 1 LuftVG dient der Wahrung der Sicherheit der Luftfahrt und des Schutzes der Allgemeinheit zur Abwehr von betriebsbedingten Gefahren für die Sicherheit des (Strecken-) Luftverkehrs (außerhalb des Bauschutzbereichs von Landeeinrichtungen) durch bauliche Hindernisse (vgl. NdsOVG, Urteil vom 13.11.2019 a. a. O. Rn. 56; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 07.03.2005 a. a. O. Rn. 3; Grabherr in Grabherr/Reidt/Wysk, LuftVG, § 14 Rn. 1).

    Dies gilt auch und insbesondere, soweit der Luftraum, etwa durch Tiefflüge, durch den militärischen Flugbetrieb besonders in Anspruch genommen wird (vgl. hierzu näher NdsOVG, Urteil vom 13.11.2019 a. a. O. Rn. 58).

    Ebenso wenig ist die Zustimmungsverweigerung am Maßstab des baurechtlichen Rücksichtnahmegebots zu messen (vgl. NdsOVG, Urteile vom 14.02.2023 a. a. O. Rn. 68 und vom 13.11.2019 a. a. O. Rn. 59).

    Das mit der Zustimmungsversagung faktisch ausgesprochenes "Bauverbot" hat die Luftfahrtbehörde einschließlich der dem zugrundeliegenden Gefahrenprognose materiell-rechtlich eigenständig zu verantworten (vgl. BVerwG, Urteil vom 07.04.2016 - 4 C 1.15 - BVerwGE 154, 377 Rn. 28 ), wobei sie in Bezug auf die Nutzung von Tiefflugübungsstrecken ihrerseits dem verteidigungspolitischen Beurteilungsspielraum der Bundeswehr Rechnung zu tragen hat (vgl. NdsOVG, Urteil vom 13.11.2019 a. a. O. Rn. 58; HessVGH, Beschluss vom 17.05.2018 a. a. O. Rn. 14).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass militärische Tiefflüge keine Abweichungen von den Vorschriften über das Verhalten im Luftraum (mehr) darstellen, die nur unter den Voraussetzungen des § 30 Abs. 1 Satz 1 und 3 LuftVG zulässig wären (vgl. ebenso NdsOVG, Beschluss vom 17.07.2019 - 12 LA 22/19 - unv.; siehe hierzu auch Urteil vom 13.11.2019 - 12 LB 123/19 a. a. O. Rn. 58).

    d) Für die Rechtmäßigkeit der auf die Zustimmungsversagung gestützten Ablehnung des Genehmigungsantrags ist es ebenfalls unerheblich, ob dem Vorhaben mit Blick auf die Hubschraubertiefflugstrecke daneben auch öffentliche Belange im Sinne von § 35 Abs. 1 BauGB entgegenstehen (hierauf abstellend VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.05.2006 a. a. O.; vgl. hierzu auch NdsOVG, Urteil vom 13.11.2019 a. a. O. Rn. 59).

  • OVG Niedersachsen, 14.02.2023 - 12 KS 133/21

    Anlagenschutzbereich; Bundeswehr; immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid;

    aa) Sie kann schon dadurch, dass es bei der umstrittenen Wirksamkeit des "Widerrufs" bzw. der Aufhebung der Zustimmung der Beigeladenen zu 2) nach § 14 LuftVG aus Gründen der Beeinträchtigung der militärischen Flugsicherheit für den Vorbescheid an dieser notwendigen Zustimmung mangelt, in ihren "Rechten" verletzt sein (vgl. Senatsurt. v. 13.11.2019 - 12 LB 123/19 -, juris, Leitsatz).

    Anders als hinsichtlich der notwendigen Zustimmung nach § 14 LuftVG, die auch für den militärischen Flugbetrieb in Niedersachsen in die Zuständigkeit der Beigeladenen zu 2) fällt (vgl. Senatsurt. v. 13.11.2019 - 12 LB 123/19 - juris, Rn. 56 a. E.), liegt jedenfalls insoweit, d. h. hinsichtlich der Beurteilung der Beeinträchtigung von militärischen Flugsicherungsanlagen, nach §§ 18a , 30 Abs. 2 Satz 4 LuftVG die Zuständigkeit bei "Dienststellen der Bundeswehr" (vgl. etwa VG Aachen, Urt. v. 24.7.2013 - 6 K 248/09 -, juris, Rn. 65 ff.; Weiss, NVwZ 2013, 14 f. [zu II. 1.c) bb)]).

    Auf die Fragen, ob diese Entscheidung der "Bundeswehr" materiell richtig war und hinreichend begründet wurde, kommt es in dem Anfechtungsverfahren der Trägerin dieser Anlage hingegen nicht an; es besteht insoweit keine gerichtliche Befugnis, ihre ablehnende Entscheidung gerichtlich zu ersetzen bzw. sie dazu zu verpflichten (vgl. bereits Senatsurt. v. 13.11.2019 - 12 LB 123/19 - juris, Rn. 64 unter Bezug u. a. auf den gerade zu § 18a LuftVG ergangenen Senatsbeschl. v. 22.1.2015 - 12 ME 39/14 -, juris, Rn. 27 sowie nochmals Senatsbeschl. v. 14.5.2021, a. a. O., juris Leitsatz sowie Rn. 29).

    Mangels näherer Kenntnisse der Notwendigkeiten gerade des militärischen Flugbetriebs und eines insoweit in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannten verteidigungspolitischen Beurteilungsspielraums der Klägerin spricht jedoch mehr dafür, dass die inhaltliche Entscheidungskompetenz insoweit bei der Klägerin liegt; wie bereits im Senatsurteil vom 13. November 2019 (- 12 LB 123/19 - juris, Rn. 58) ausgeführt, wird in der Praxis (in Niedersachsen) entsprechend verfahren.

    Es nunmehr Dritten im Wege der Anfechtungsklage zu überlassen, eine solche inhaltlich rechtswidrige Genehmigung gerichtlich aufheben zu lassen (vgl. Weiss, a. a. O.), kann schon deshalb nicht überzeugen, weil unklar ist, ob und in welchen Fällen Dritten überhaupt eine solche Anfechtungsmöglichkeit zusteht (vgl. Senatsurt. v. 13.11.2019 - 12 LB 123/19 - juris, Rn. 71 unter Bezug auf das vorhergehende Urt. v. 18.7.2007 - 12 LC 56/07 -, juris, Rn. 43), soweit vorrangig Interessen der Allgemeinheit betroffen sind.

  • OVG Niedersachsen, 12.04.2021 - 12 KN 11/19

    Ausschlusswirkung; Flächennutzungsplan; Konfliktbewältigung;

    b) Wie der Senat bereits entschieden hat (vgl. Urt. v. 13.11.2019 - 12 LB 123/19 -, juris, m. w. N.) und auch von der Antragsgegnerin grundsätzlich anerkannt wird, dürfen WEA nicht den notwendigen militärischen Flugbetrieb u. a. in einem Hubschraubernachttieffluggebiet stören.

    Wie in der mündlichen Verhandlung erörtert worden ist, besteht eine solche Ausnahme wegen der seit dem Januar 2018 geänderten Erlasslage jedoch nicht mehr (vgl. Senatsurt. v. 13.11.2019 - 12 LB 123/19 -, juris, Rn. 73; Agatz, a. a. O., S. 225) und durfte damit auch der Beschlussfassung im hier maßgeblichen späteren Zeitpunkt nicht zugrunde gelegt werden.

  • VGH Baden-Württemberg, 13.10.2020 - 3 S 526/20

    Änderung eines Flächennutzungsplanes zur Darstellung von Konzentrationszonen für

    Etwas anderes könnte jedoch gelten, wenn die zuständige Behörde im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Aufstellungsverfahren bereits zum Ausdruck gebracht hat, dass sie von dem Eintritt einer Störung von Flugsicherungseinrichtungen ausgehe und deshalb eine Genehmigungserteilung nicht in Betracht komme (in diese Richtung OVG Niedersachsen, Urt. v. 13.11.2011 - 12 LB 123/19 - juris Rn. 61).
  • OVG Niedersachsen, 14.02.2023 - 12 LB 128/19

    Luftverkehrsrechtliche Gefahr; steckengebliebenes Genehmigungsverfahren;

    Denn der Beklagte konnte sich über die (formell wirksame, s. dazu nachfolgend unter 2.) ablehnende Entscheidung der Beigeladenen zu 1) vom 15. Juni 2016 nach § 14 Abs. 1 LuftVG (Bl. 758 BA 3) nicht hinwegsetzen (vgl. Senatsurt. v. 13.11.2019 - 12 LB 123/19 -, juris, Leitsatz und Rn. 56, 59).

    "Zuständige Behörde" im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren ist die Immissionsschutzbehörde, hier also der Beklagte; auch sie/er bedarf daher der Zustimmung der Luftfahrtbehörde, weil diese Zustimmung als interne Mitwirkung nicht von der Konzentrationswirkung nach § 13 BImSchG umfasst ist (vgl. zum Folgenden Senatsurt. v. 13.11.2019, a.a.O., Rn. 56 ff.).

    Ist eine erforderliche Zustimmung nach § 14 LuftVG zu Recht versagt worden, so besteht daher weder Raum noch Bedarf für eine weitergehende Prüfung insoweit im Genehmigungsverfahren durch die Immissionsschutzbehörde (Senatsurt. v. 13.11.2019, a. a. O., Rn. 59).

  • OVG Niedersachsen, 28.12.2022 - 12 KN 101/20

    Normenkontrollklage gegen ein als Satzung beschlossenes regionales

    Vielmehr ergab sich aus der Stellungnahme des Bundesamtes vom 23. August 2018 und deren Erläuterung vom 22. Februar 2019 eine inzwischen auch gerichtsbekannte (vgl. Senatsurt. v. 12.4.2021 - 12 KN 11/19 -, juris, Rn. 99, und v. 13.11.2019 - 12 LB 123/19 -, juris, Rn. 73) neuere Verwaltungspraxis der Bundeswehr, die auf der Grundlage einer zwar unveränderten Außenrechtslage, sehr wohl aber modifizierten Innenrechtslage - hier der o. a. Zentralvorschrift Tiefflug - verständlich wird.

    Danach sei in einem Genehmigungsverfahren einem dortigen Vorhaben von zehn WEA gemäß § 14 LuftVG zugestimmt worden - eine solche Zustimmung spräche für die Vereinbarkeit dieses Vorhabens auch mit der Nutzung der Hubschraubertiefflugstrecke, weil die Landesbehörde nach den Erkenntnissen des erkennenden Senats (vgl. etwa Urt. v. 13.11.2019 - 12 LB 123/19 -, juris, Rn. 49) ihre Zustimmung nur im Einvernehmen mit dem Bundesamt erteilt.

  • VGH Baden-Württemberg, 24.05.2023 - 14 S 1705/22

    Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs wegen Unvereinbarkeit einer

    Vielmehr fließen sie in dem dargestellten mehrstufigen Verwaltungsvorgang in die Entscheidung der Luftfahrtbehörde ein (vgl. NdsOVG, Urteil vom 13.11.2019 - 12 LB 123/19 - BauR 2020, 248, juris Rn. 58 m. w. N.).

    In der Folge ist für die Frage des Vorliegens einer Gefahr auch unerheblich, ob der Beigeladenen im Einzelfall zugemutet werden könnte, ihrerseits ihr Verhalten zu ändern oder an dem zur Genehmigung gestellten Vorhaben auszurichten (vgl. NdsOVG, Urteil vom 14.02.2023 - 12 LB 128/19 - juris Rn. 68, Urteil vom 13.11.2019 - 12 LB 123/19 - BauR 2020, 248, juris Rn. 59 unter Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 25.11.2014 - 4 B 37.14 - juris Rn. 5).

  • OVG Niedersachsen, 08.02.2022 - 12 KN 51/20

    Bestimmmtheit; Darstellung; Festlegung; Konzentrationsflächenplanung; RROP;

    Dies trifft zu, da der Korridor einer solchen Tiefflugstrecke grundsätzlich von WEA freizuhalten und deshalb als harte Tabufläche zu werten ist (vgl. Senatsurt. v. 13.11.2019 - 12 LB 123/19 auch zum Folgenden - sowie Nr. 4 der Anlage 2 zum nds. Windenergieerlasses i. V. m. Nr. 4.7 und die Angaben in BWE, Umfrage: Luftverkehr und Windenergie, Januar 2022, S. 14, wonach "allein die Hubschraubertiefflugkorridore 443 WEA mit einer Gesamtleistung von 2.271 MW" blockierten).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.06.2020 - 8 A 11327/19

    Störung der Funktionsfähigkeit" einer radargestützten elektronischen

    Für die Bundesrepublik Deutschland als Trägerin der Bundeswehr ist die Klagebefugnis zur Abwehr von Störungen der Funktionsfähigkeit militärischer Radaranlagen bereits zuvor anerkannt worden, und zwar als aus der ausschließlichen Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenz des Bundes für die Landesverteidigung gemäß Art. 87a Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes - GG - i.V.m. Art. 73 Abs. 1 Nr. 1 GG folgendes Recht, Übergriffe anderer bundesstaatlicher Ebenen in die Wahrnehmung dieser Kompetenzen abzuwehren; deshalb ist das einfache Recht - hier: § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 8 BauGB - dahin auszulegen, dass die Bundesrepublik Deutschland Störungen der Funktionsfähigkeit ihrer militärischen Radaranlagen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren abwehren kann (so namentlich VG Hannover, Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 12 B 3465/10 -, juris, Rn. 41 ff., unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 29. Januar 1991 - 4 C 51.89 -, juris; ebenso OVG Nds., Urteil vom 13. November 2019 - 12 LB 123/19 -, BauR 2020, 248 und juris, Rn. 53).
  • OVG Niedersachsen, 02.09.2022 - 12 LA 56/22

    Klage einer Kommune gegen die Ersetzung ihres Einvernehmens sowie die

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2023 - 22 A 902/23

    Nichtzulassungsbeschwerde; Auslegung; Umdeutung; Windenergieanlage;

  • OVG Niedersachsen, 14.05.2021 - 12 LA 175/18

    Anfechtungsklage; Flugsicherungseinrichtung; Genehmigung,

  • OVG Niedersachsen, 21.09.2020 - 12 LA 171/18

    Aussetzung des Verfahrens; Berufungszulassungsverfahren; Flugsicherheit;

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