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   OVG Niedersachsen, 14.01.2013 - 4 LA 173/12   

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OVG Niedersachsen, 14.01.2013 - 4 LA 173/12 (https://dejure.org/2013,6001)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.01.2013 - 4 LA 173/12 (https://dejure.org/2013,6001)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. Januar 2013 - 4 LA 173/12 (https://dejure.org/2013,6001)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 66 Abs. 2 BNatSchG; § 66 Abs. 3 S. 4 BNatSchG; § 469 Abs. 2 S. 1 BGB
    Abgrenzung von Kaufvertrag und gemischter Schenkung; Erfolgen der Ausübung des Vorkaufsrechts gem. § 66 Abs. 2 BNatSchG i.R.d. Verwirklichung von naturschutzfachlichen Zielen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgrenzung von Kaufvertrag und gemischter Schenkung; Erfolgen der Ausübung des Vorkaufsrechts gem. § 66 Abs. 2 BNatSchG i.R.d. Verwirklichung von naturschutzfachlichen Zielen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abgrenzung von Kaufvertrag und gemischter Schenkung; Erfolgen der Ausübung des Vorkaufsrechts gem. § 66 Abs. 2 BNatSchG i.R.d. Verwirklichung von naturschutzfachlichen Zielen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2013, 570
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.09.1986 - II ZR 272/85

    Auslegung eines in einem Aktien-Pool-Vertrag enthaltenen Vorkaufsrechts;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.01.2013 - 4 LA 173/12
    Eine gemischte Schenkung, die anders als ein Kaufvertrag keinen Vorkaufsfall auslöst, liegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur dann vor, wenn die Vertragsparteien das objektive Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung kennen und sich zudem darüber einig sind, dass ein Teil der Leistung nicht durch die Gegenleistung abgegolten, sondern unentgeltlich zugewendet werden soll (vgl. BGH, Urt. v. 25.9.1986 - II ZR 272/85 -, NJW 1987, 980; BHG, Urt. v. 21.6.1972 - IV ZR 221/69 -, BGHZ 59, 132).

    Dabei rechtfertigt aber nicht schon die Feststellung eines Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung die Annahme, die Parteien hätten sich über die teilweise Unentgeltlichkeit des Geschäfts schlüssig geeinigt (BGH, Urt. v. 25.9.1986, a.a.O.).

    Zum anderen können subjektive Wertvorstellungen weit auseinandergehen und entfernen sich nicht selten von den objektiven Werten (BGH, Urt. v. 25.9.1986, a.a.O.).

    Gleichwohl ist demjenigen, der sich auf das Vorliegen einer gemischten Schenkung beruft, eine Beweiserleichterung in Form einer tatsächlichen Vermutung zuzubilligen, wenn zwischen Leistung und Gegenleistung ein objektives, über ein geringes Maß deutlich hinausgehendes Missverhältnis besteht (BGH, Urt. v. 25.9.1986, a.a.O.).

  • BGH, 21.06.1972 - IV ZR 221/69

    Vermutete Schenkung des Erblassers

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.01.2013 - 4 LA 173/12
    Eine gemischte Schenkung, die anders als ein Kaufvertrag keinen Vorkaufsfall auslöst, liegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur dann vor, wenn die Vertragsparteien das objektive Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung kennen und sich zudem darüber einig sind, dass ein Teil der Leistung nicht durch die Gegenleistung abgegolten, sondern unentgeltlich zugewendet werden soll (vgl. BGH, Urt. v. 25.9.1986 - II ZR 272/85 -, NJW 1987, 980; BHG, Urt. v. 21.6.1972 - IV ZR 221/69 -, BGHZ 59, 132).

    Denn zum einen können die Vertragsparteien den Wert der auszutauschenden Leistungen im Rahmen der Vertragsfreiheit selbst bestimmen (BGH, Urt. v. 21.6.1972, a.a.O.).

  • BGH, 29.10.1993 - V ZR 136/92

    Erfüllung der Mitteilungspflicht des Vorkaufsverpflichteten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.01.2013 - 4 LA 173/12
    Bedarf der schuldrechtliche Vertrag - wie der vorliegende Kaufvertrag nach §§ 1 und 2 Abs. 1 Satz 1 GrdstVG - einer Genehmigung, ist ein Vorkaufsfall aber bis zu der Erteilung der Genehmigung noch nicht eingetreten, weil bis dahin ein für die Ausübung des Vorkaufsrechts notwendiger wirksamer Kaufvertrag mit einem Dritten noch nicht vorliegt (vgl. BGH, Urt. v. 29.10.1993 - V ZR 136/92 -, NJW 1994, 315).

    Solange der Vertrag nicht genehmigt und diese Tatsache dem Vorkaufsberechtigten mitgeteilt worden ist, wird auch die Frist für die Ausübung des Vorkaufsrechts nicht in Lauf gesetzt (BGH, Urt. v. 29.10.1993, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 31.10.2002 - 8 LA 136/02

    Ausübung; Bundesland; Frist; Grundstück; Grundstückskaufvertrag;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.01.2013 - 4 LA 173/12
    Darüber hinaus liegt insoweit auch der Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO nicht vor, weil das klageabweisende Urteil nicht auf einer Abweichung von dem von der Klägerin angeführten Beschluss des 8. Senats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 31. Oktober 2002 (8 LA 136/02) beruht.
  • VG Hamburg, 26.10.2018 - 7 K 8334/16

    Ausübung eines naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts; Erforderlichkeitsmaßstab

    Weiterhin kommt es nicht darauf an, dass die von dem das Vorkaufsrecht ausübenden Bundesland darzulegenden naturschutzfachlichen Ziele (nur) bei einer Ausübung des Vorkaufsrechts optimal und umfassend verwirklicht werden könnten (OVG Lüneburg, Beschl. v. 14.1.2013, 4 LA 173/12, juris, Rn. 10; Kraft, in: Lütkes/Ewer, BNatSchG, 2. Aufl. 2018, § 66, Rn. 17; vgl. auch Gellermann, in: Landmann/Rohmer, UmweltR, 86. EL., Stand: 4/2018, § 66 BNatSchG, Rn. 20).

    Ausreichend zur Begründung der Erforderlichkeit der Ausübung des Vorkaufsrechts sind vielmehr bereits zu erwartende positive Effekte der Ausübung des Vorkaufsrechts auf die in § 66 BNatSchG genannten Belange (VG Lüneburg, Urt. v. 10.5.2012, 2 A 340/11, juris, Rn. 28; Teßmer, in: Giesberts/Reinhardt, UmweltR, 47. Ed., Stand: 7/2018, § 66 BNatSchG, Rn. 10), wobei wiederum ausreichend ist, dass diese von der zuständigen Behörde plausibel dargelegt werden (OVG Lüneburg, Beschl. v. 14.1.2013, 4 LA 173/12, juris, Rn. 10).

  • VG Stade, 21.09.2022 - 1 A 1240/19
    Weiterhin ist mit Abschluss des notariellen Grundstückskaufvertrages vom 12. Juli 2018 zwischen dem Kläger und dem Beigeladenen zu 1. über das Flurstück nach erfolgter Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz - GrdstVG - am 24. Juli 2018 gemäß § 66 Abs. 3 Satz 4 BNatSchG i.V.m. § 463 BGB der Vorkaufsfall eingetreten (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 14.01.2013 - 4 LA 173/12 ).

    Bedarf der schuldrechtliche Vertrag - wie der vorliegende Kaufvertrag nach §§ 1 und 2 Abs. 1 Satz 1 GrdstVG - einer Genehmigung, ist ein Vorkaufsfall aber bis zu der Erteilung der Genehmigung noch nicht eingetreten, weil bis dahin ein für die Ausübung des Vorkaufsrechts notwendiger wirksamer Kaufvertrag mit einem Dritten noch nicht vorliegt (vgl. BGH, Urt. v. 29.10.1993 - V ZR 136/92 , NJW 1994, 315; OVG Nds, Beschl. v. 14.1.2013 - 4 LA 173/12).

    Die Ausübung des Vorkaufsrechts ist schon dann aus Gründen des Naturschutzes und der Landschaftspflege erforderlich, wenn die Ziele des Naturschutzes durch die öffentliche Hand besser oder zuverlässiger als durch Privatpersonen verwirklicht werden können ( Nds. OVG, Beschl. v. 14.01.2013 - 4 LA 173/12 ).

  • VG Stade, 25.08.2021 - 1 A 1344/18

    Ermessen; Ermessensausfall; Ermessensnichtgebrauch; intendiertes Ermessen;

    Als maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts ist auf die Rechtslage zum Zeitpunkt der Wirksamkeit des Kaufvertrags abzustellen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 14. Januar 2013 - 4 LA 173/12 -, Rn. 9, juris; Bay. VGH, Urteil vom 11. Mai 1994 - 9 B 93.1514 -, Rn. 34, juris; Urteil vom 3. Mai 2016 - 14 B 15.205 -, Rn. 41, juris; Urteil vom 1. Oktober 2019 - 14 BV 17.419 -, Rn. 35, juris).

    In einem solchen Fall liegt ein wirksamer Kaufvertrag erst vor, wenn die Genehmigung erteilt wurde (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 14. Januar 2013 - 4 LA 173/12 -, Rn. 9, juris unter Verweis auf BGH, Urteil vom 29. Oktober 1993 - V ZR 136/92 -, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2014 - 8 B 340/14

    Ausübung eines landschaftschutzrechtlichen Vorkaufsrechts für ein Grundstück

    zu § 24 BauGB: Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/ Krautzberger, BauGB, Band II, Stand Januar 2014, § 24 Rn 61; Roos, in: Brügelmann, BauGB, Band 2, Stand April 2008, § 24 Rn. 12; Reidt, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB 12. Auflage 2014, § 24 Rn. 17; vgl. auch Bay. VGH, Urteil vom 28. Juli 1999 - 9 B 97, 474 u.a. -, juris Rn. 16 und Beschluss vom 28. November 2001 - 9 ZB 01.625 -, juris Rn. 11; OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Januar 2013 - 4 LA 173/12 -, NuR 2013, 209 = juris Rn. 9; VG Ansbach, Urteil vom 25. September 2000 - AN 18 K 98.01234 -, MittBayNot 2001, 588 = juris Rn. 54 ff.; VG Freiburg, Urteil vom 28. Januar 2004 - 7 K 2391/02 -, juris Rn. 22; VG Augsburg, Gerichtsbescheid vom 20. Mai 2010 - Au 2 K 08.1518 -, juris Rn.21.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2013 - 11 B 18.12

    Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht; Ausübung zugunsten eines Dritten; rechtlich

    Denn wenn ein Grundstückskaufvertrag zu seiner Wirksamkeit einer Genehmigung bedarf, so beginnt die Monatsfrist zur Ausübung des Vorkaufsrechts erst mit der Bekanntgabe auch der die schuldrechtliche Wirksamkeit des Vertrages begründenden Genehmigung, vorher ist ein Vorkaufsfall mangels Rechtswirksamkeit des Vertrages noch nicht eingetreten (vgl. BGH, Urteil vom 29. Oktober 1993 - V ZR 136/92 -, zit. nach juris Rn 13; OVG Nds., Beschluss v. 14. Januar 2013 - 4 LA 173/12 -, zit. nach juris Rn 9).
  • OVG Niedersachsen, 25.10.2023 - 4 LA 142/22

    Auswirkungen; vorteilhaft Auswirkungen; positiv Effekt; Vorkaufsrecht;

    Die Ausübung des Vorkaufsrechts ist vielmehr schon dann aus Gründen des Naturschutzes und der Landschaftspflege erforderlich, wenn die Ziele des Naturschutzes durch die öffentliche Hand besser oder zuverlässiger als durch Privatpersonen verwirklicht werden können (vgl. Senatsbeschl. v. 14.1.2013 - 4 LA 173/12 -, juris Rn. 10; ferner Blum in Blum/Agena/Brüggeskemke, Niedersächsisches Naturschutzrecht, Stand: April 2023, § 40 Rn. 71; Fischer-Hüftle in Schumacher/Fischer-Hüftle, BNatSchG, 3. Aufl., § 66 Rn. 36 ; Reiff in Frenz/Müggenborg, BNatSchG, 3. Aufl, § 66 Rn. 41).
  • VG Karlsruhe, 11.07.2023 - 6 K 1258/21

    Ausübung eines naturschutzrechtlichen Vorkaufsrecht; untere Naturschutzbehörde;

    Die Ausübung des Vorkaufsrechts ist vielmehr schon dann aus Gründen des Naturschutzes und der Landschaftspflege erforderlich, wenn die Ziele des Naturschutzes durch die öffentliche Hand besser oder zuverlässiger als durch Privatpersonen verwirklicht werden können (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 14.01.2013 - 4 LA 173/12 -, juris Rn. 10).
  • VG Weimar, 20.10.2023 - 7 K 491/20

    Feststellung der tatbestandlichen Erforderlichkeit der Ausübung eines

    Vielmehr reicht es aus, dass nach allgemeiner Erfahrung die Verwirklichung naturschutzfachlicher Ziele durch den Eigentumserwerb seitens der öffentlichen Hand besser gefördert wird als durch entsprechende Maßnahmen von Privatpersonen, insbesondere im Rahmen zivilrechtlicher Vereinbarungen, wie etwa Bewirtschaftungsvereinbarungen (VGH München, Urteil vom 26.09.1995, 9 B 93.2828, NJW 1996, 2321, 2322; vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom. 14.01.2013, 4 LA 173/12, juris Rn. 10).
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