Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 14.04.2021 - 13 FEK 306/20 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Informationsverbund Asyl und Migration
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ 2021, 1076
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Sachsen, 05.12.2022 - 11 F 5/20
Überlange Verfahrensdauer; Asylverfahren
Es entspricht dem prozessualen Gestaltungsspielraum des Gerichts, das auch das rechtsstaatliche Gebot, eine inhaltlich richtige, an Recht und Gesetz orientierte Entscheidung zu treffen, zu berücksichtigen hat (…BVerwG, Urt. v. 11. Juli 2013 - 5 C 27/12 D -, juris Rn. 34), ihm unter solchen Umständen eine gewisse "Reaktionszeit" für die Auswertung und Entscheidung über das weitere Vorgehen zuzubilligen (vgl. Senatsurt. v. 12. Juli 2022 - 11 F 19/21 EK -, verfügbar in der Rechtsprechungsdatenbank des SächsOVG; ähnlich auch NdsOVG, Beschl. v. 14. April 2021 - 13 FEK 306/20 -, juris Rn. 51).Aus § 198 Abs. 3 GVG ergibt sich, dass der vor einer wirksam bei dem mit dem Verfahren befassten Gericht erhobenen Verzögerungsrüge verstrichene Zeitraum des Verfahrens vor diesem Gericht in die Prüfung der Angemessenheit der Verfahrensdauer grundsätzlich zeitlich unbefristet einzustellen ist (…BVerwG, Urt. v. 29. Februar 2016 - BVerwG 5 C 31.15 D -, juris Rn. 33; NdsOVG, Beschl. v. 14. April 2021 - 13 FEK 306/20 -, juris Rn. 50 m. w. N.).
Ausnahmsweise kann eine verspätet erhobene Verzögerungsrüge aber bei der Angemessenheit der Verfahrensdauer oder bei der Frage, ob Wiedergutmachung auf andere Weise durch Feststellung der Überlänge gemäß § 198 Abs. 4 GVG ausreicht, berücksichtigt werden, wenn sich das Verhalten des Betroffenen bei Würdigung der Gesamtumstände als ein rechtsmissbräuchliches "Dulde und Liquidiere" darstellt (NdsOVG, Beschl. v. 14. April - 13 FEK 306/20 -, juris Rn. 50;… vgl. BGH, Urt. v. 26. November 2020 - III ZR 61/20 -, juris Rn. 23 ff. m. w. N.).
- OVG Sachsen, 12.07.2022 - 11 F 19/21
Überlange Verfahrensdauer; Verfahren nach dem Asylgesetz; Eilbedürftigkeit; …
Es entspricht dem prozessualen Gestaltungsspielraum des Gerichts, das auch das rechtsstaatliche Gebot, eine inhaltlich richtige, an Recht und Gesetz orientierte Entscheidung zu treffen, zu berücksichtigen hat (…BVerwG, Urt. v. 11. Juli - 5 C 27/12 D -, juris Rn. 34), ihm unter solchen Umständen eine gewisse "Reaktionszeit" für die Auswertung und Entscheidung über das weitere Vorgehen zuzubilligen (ähnlich auch NdsOVG, Beschl. v. 14. April 2021 - 13 FEK 306/20 -, juris Rn. 51).Aus § 198 Abs. 3 GVG ergibt sich, dass der vor einer wirksam bei dem mit dem Verfahren befassten Gericht erhobenen Verzögerungsrüge verstrichene Zeitraum des Verfahrens vor diesem Gericht in die Prüfung der Angemessenheit der Verfahrensdauer grundsätzlich zeitlich unbefristet einzustellen ist (…BVerwG, Urt. v. 29. Februar 2016 - BVerwG 5 C 31.15 D -, juris Rn. 33; NdsOVG, Beschl. v. 14. April 2021 - 13 FEK 306/20 -, juris Rn. 50 m. w. N.).
Ausnahmsweise kann eine verspätet erhobene Verzögerungsrüge aber bei der Angemessenheit der Verfahrensdauer oder bei der Frage, ob Wiedergutmachung auf andere Weise durch Feststellung der Überlänge gemäß § 198 Abs. 4 GVG ausreicht, berücksichtigt werden, wenn sich das Verhalten des Betroffenen bei Würdigung der Gesamtumstände als ein rechtsmissbräuchliches "Dulde und Liquidiere" darstellt (NdsOVG, Beschl. v. 14. April - 13 FEK 306/20 -, juris Rn. 50;… vgl. BGH, Urt. v. 26. November 2020 - III ZR 61/20 -, juris Rn. 23 ff. m. w. N.).
- OVG Schleswig-Holstein, 22.09.2022 - 4 P 1/21
Entschädigungsklage wegen überlanger Verfahrendauer
Vielmehr kommt ihm auch insoweit bei der Verfahrensgestaltung ein gewisser Spielraum zu, sei es, um sich vor weiteren verfahrensfördernden Handlungen oder vor einer Entscheidung zur Sache Zeit zur rechtlichen Durchdringung zu nehmen (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 14.04.2021 - 13 FEK 306/20 -, juris, Rn. 51), sei es, um auf andere anhängige und eventuell vorrangig zu bearbeitende Verfahren Bedacht zu nehmen und die in das Sitzungsfach verfügten Verfahren in den Sitzungs- und Entscheidungsbetrieb der Kammer sinnvoll einzureihen.