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   OVG Niedersachsen, 14.05.2009 - 8 LB 18/07   

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OVG Niedersachsen, 14.05.2009 - 8 LB 18/07 (https://dejure.org/2009,4870)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.05.2009 - 8 LB 18/07 (https://dejure.org/2009,4870)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. Mai 2009 - 8 LB 18/07 (https://dejure.org/2009,4870)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Widerruf der Niederlassungserlaubnis nach § 52 Abs 1 S 1 Nr 4 AufenthG 2004

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 25 Abs. 3 AufenthG; § 52 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 AufenthG; § 82 Abs. 1 AufenthG; § 53 Abs. 6 AuslG; § 114 S. 2 VwGO; Art. 8 EMRK
    Maßgeblichkeit der Sachlage und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Niederlassungserlaubnis nach § 52 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 Aufenthaltsgesetz (AufenthG); Möglichkeit der Ergänzung von nachträglich ...

  • Judicialis

    AsylVfG § 26; ; AufenthG § 27; ; AufenthG § 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4; ; AufenthG § 82; ; EMRK Art. 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf der Niederlassungserlaubnis nach § 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AufenthG : Asylanerkennung; Asylberechtigter; Ermessen, Ermessenserwägungen, nachträglich; Familienasyl; Integration; Mitwirkungsobliegenheit; Nachschieben von Gründen; Niederlassungserlaubnis; Sach- und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Maßgeblichkeit der Sachlage und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Niederlassungserlaubnis nach § 52 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 Aufenthaltsgesetz (AufenthG); Möglichkeit der Ergänzung von nachträglich ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 859
  • DVBl 2009, 1192
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • OVG Niedersachsen, 12.09.2007 - 8 LB 34/06

    Widerruf einer erteilten Niederlassungserlaubnis wegen der geänderten Lage von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.05.2009 - 8 LB 18/07
    Die Berufungsbegründung nach § 124a Abs. 6, Abs. 3 Satz 4 VwGO kann auch durch Bezugnahme auf das Zulassungsvorbringen erfolgen, wenn sich daraus substantiiert und fallbezogen ergibt, warum das angefochtene Urteil nach Auffassung des Berufungsführers unrichtig ist und geändert werden muss (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.4.2001 - 1 C 33/00 -, BVerwGE 114, 155 ff.; Senatsurt. v. 12.9.2007 - 8 LB 34/06 -, EZAR-NF 48 Nr. 10, jeweils m. w. N.).

    Die der Beklagten deshalb eröffnete Ermessensentscheidung ist nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung zu überprüfen (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.2.2003, a. a. O., sowie Senatsurt. v. 12.9.2007, a. a. O.).

    Denn mit dem Widerruf wird lediglich über die Aufhebung der Niederlassungserlaubnis, nicht aber zugleich auch verbindlich über das Vorliegen oder Nicht-Vorliegen eines anderen, geringwertigeren Aufenthaltstitels und damit nicht zugleich auch zwingend über eine Aufenthaltsbeendigung entschieden (vgl. Senatsurt. v. 12.9.2007, a.a.O.).

    Diese noch zu § 43 Abs. 1 Nr. 4 AuslG als Vorgängervorschrift des § 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AufenthG ergangene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist auch auf den Widerruf gemäß § 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AufenthG zu übertragen (vgl. Senatsurt. v. 12.9.2007, a. a. O.).

    Die Ausländerbehörde hat ihrer Ermessensentscheidung die offenkundigen und die ihr bekannten Umstände zu Grunde zu legen (vgl. hierzu und zum Folgenden: Nds. OVG, Beschl. v. 6.11.2007 - 8 LA 67/07 -, juris, und Urt. v. 12.9.2007, a. a. O., sowie Beschl. v. 5.3.2007 - 10 ME 64/07 -, EZAR-NF 48 Nr. 6).

  • BVerwG, 05.05.1998 - 1 C 17.97

    Abschiebung, Abschiebung in den Heimatstaat, Ausweisungszwecke, Ausweisung,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.05.2009 - 8 LB 18/07
    Auf solche nachträglich entstandenen oder bekanntgewordenen Erkenntnisse kann sich die Behörde grundsätzlich auch noch im laufenden gerichtlichen Verfahren berufen und diese Erkenntnisse als weitere Begründung ihres Bescheides in den Grenzen des § 114 Satz 2 VwGO und des materiellen Rechts nachschieben (vgl. BVerwG, Urt. v. 5.5.1998 - 1 C 17/97 -, BVerwGE 106, 351 ff.), wie dies hier die Beklagte mit den von ihr vorgelegten Mitteilungen der von der Klägerin besuchten Schule und der sie behandelnden Ärzte getan hat.
  • OVG Niedersachsen, 05.03.2007 - 10 ME 64/07

    Einbeziehung der von im Rahmen einer Anhörung betreffend den Widerruf eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.05.2009 - 8 LB 18/07
    Die Ausländerbehörde hat ihrer Ermessensentscheidung die offenkundigen und die ihr bekannten Umstände zu Grunde zu legen (vgl. hierzu und zum Folgenden: Nds. OVG, Beschl. v. 6.11.2007 - 8 LA 67/07 -, juris, und Urt. v. 12.9.2007, a. a. O., sowie Beschl. v. 5.3.2007 - 10 ME 64/07 -, EZAR-NF 48 Nr. 6).
  • OVG Niedersachsen, 08.12.2008 - 8 LA 72/08

    Voraussetzungen für ein Aufenthaltsrecht langjährig geduldet lebender Eltern und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.05.2009 - 8 LB 18/07
    Abgesehen davon ist es zwar nicht ausgeschlossen (vgl. etwa die dem Senatsbeschl. v. 8.12.2008 - 8 LA 72/08 -, InfAuslR 2009, 104 ff., zu Grunde liegende Fallgestaltung), dass Eltern und minderjährige Geschwister abgeleitet von einem Kind ein Aufenthaltsrecht im Bundesgebiet erhalten.
  • EGMR, 28.02.2008 - 37201/06

    Saadi ./. Italien

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.05.2009 - 8 LB 18/07
    Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (vgl. etwa Urt. v. 28.2.2008 - 37201/06 -, NVwZ 2008, 1330 ff., m. w. N.) und die neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. für eine Ausweisung Urt. v. 13.1.2009 - 1 C 2/08 -, juris, und v. 15.11.2007 - 1 C 45/06 -, BVerwGE 130, 20 ff.) zur Maßgeblichkeit der Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten gerichtlichen Entscheidung (in der Tatsacheninstanz) bezieht sich auf aufenthaltsbeendende Maßnahmen und ist deshalb auf den hier zu beurteilenden Widerruf nicht anzuwenden (ebenso Nds. OVG, Urt. des 13. Senats v. 10.9.2008 - 13 LB 82/07 -, juris, Rn. 24 f.).
  • BVerwG, 23.04.2001 - 1 C 33.00

    Berufungsbegründung; Berufungsbegründungspflicht;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.05.2009 - 8 LB 18/07
    Die Berufungsbegründung nach § 124a Abs. 6, Abs. 3 Satz 4 VwGO kann auch durch Bezugnahme auf das Zulassungsvorbringen erfolgen, wenn sich daraus substantiiert und fallbezogen ergibt, warum das angefochtene Urteil nach Auffassung des Berufungsführers unrichtig ist und geändert werden muss (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.4.2001 - 1 C 33/00 -, BVerwGE 114, 155 ff.; Senatsurt. v. 12.9.2007 - 8 LB 34/06 -, EZAR-NF 48 Nr. 10, jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 23.05.2001 - 1 B 125.00

    Arbeitnehmerfreizügigkeit; Aufenthaltserlaubnis-EG; Ausweisung; deklaratorische

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.05.2009 - 8 LB 18/07
    Insoweit sind bei der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle auch Erkenntnisse zu berücksichtigen, die erst nach der letzten Verwaltungsentscheidung zugänglich geworden sind und Anhaltspunkte für die Richtigkeit der getroffenen Einschätzung enthalten (BVerwG, Beschl. v. 23.5.2001 - 1 B 125/00 -, NVwZ 2001, 1288 f.).
  • VG Göttingen, 17.07.2008 - 4 A 6/08
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.05.2009 - 8 LB 18/07
    Mit Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 23. Februar 2006 erfolgte auch insoweit ein Widerruf, der nach dem Eintritt der Rechtskraft des Urteils des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 17. Juli 2008 (4 A 6/08) inzwischen bestandskräftig ist.
  • OVG Niedersachsen, 06.11.2007 - 8 LA 67/07

    Verhältnismäßigkeit des Widerrufs einer Niederlassungserlaubnis; Erfordernis

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.05.2009 - 8 LB 18/07
    Die Ausländerbehörde hat ihrer Ermessensentscheidung die offenkundigen und die ihr bekannten Umstände zu Grunde zu legen (vgl. hierzu und zum Folgenden: Nds. OVG, Beschl. v. 6.11.2007 - 8 LA 67/07 -, juris, und Urt. v. 12.9.2007, a. a. O., sowie Beschl. v. 5.3.2007 - 10 ME 64/07 -, EZAR-NF 48 Nr. 6).
  • OVG Niedersachsen, 10.09.2008 - 13 LB 82/07

    Widerruf einer Aufenthaltserlaubnis nach Aufhebung der Asylanerkennung; Zeitpunkt

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.05.2009 - 8 LB 18/07
    Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (vgl. etwa Urt. v. 28.2.2008 - 37201/06 -, NVwZ 2008, 1330 ff., m. w. N.) und die neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. für eine Ausweisung Urt. v. 13.1.2009 - 1 C 2/08 -, juris, und v. 15.11.2007 - 1 C 45/06 -, BVerwGE 130, 20 ff.) zur Maßgeblichkeit der Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten gerichtlichen Entscheidung (in der Tatsacheninstanz) bezieht sich auf aufenthaltsbeendende Maßnahmen und ist deshalb auf den hier zu beurteilenden Widerruf nicht anzuwenden (ebenso Nds. OVG, Urt. des 13. Senats v. 10.9.2008 - 13 LB 82/07 -, juris, Rn. 24 f.).
  • BVerwG, 20.02.2003 - 1 C 13.02

    Aufenthaltserlaubnis für Asylberechtigten; Widerruf der Aufenthaltserlaubnis;

  • EGMR, 15.01.2007 - 60654/00

    SYSSOYEVA ET AUTRES c. LETTONIE

  • BVerwG, 15.11.2007 - 1 C 45.06

    Ausweisung; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage; Verhältnismäßigkeit;

  • BVerwG, 13.01.2009 - 1 C 2.08

    Ausweisung; Aufenthaltserlaubnis; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage;

  • BVerwG, 22.08.1997 - 9 B 428.97

    Rechtsmittel

  • OVG Niedersachsen, 30.01.2007 - 10 ME 264/06

    Abschiebung; Abschiebungsandrohung; Anwendungsbereich; Arbeitsmarktsituation;

  • BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 29.85

    Ausweisung - Strafrechtliche Verurteilung - Rechtskraft - Orientierung an der

  • VG Bayreuth, 21.09.2020 - B 6 S 20.709

    Widerruf der Niederlassungserlaubnis nach Widerruf der Flüchtlingseigenschaft

    Nach der Rechtsprechung des BVerwG (vgl. U.v. 20.2.2003 - 1 C 13/02 - juris Rn. 16 ff.) und verbreiteter obergerichtlicher Rechtsauffassung (VGH BW, U.v. 15.7.2009 - 13 S 2372/08 - juris Rn. 43; U.v. 26.7.2006 - 11 S 951/06 - juris Rn. 22 f.; U.v. 22.2.2006 - 11 S 1066/05 - juris Rn. 23; B.v. 10.11.2005 - 11 S 650/05 - juris Rn. 14 ff.; NdsOVG, U.v. 14.5.2009 - 8 LB 18/07 - NVwZ-RR 2009, 859/860) ist das nach § 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AufenthG der Ausländerbehörde eingeräumte Ermessen nicht an bestimmte, das Ermessen von vornherein begrenzende und dieses steuernde Vorgaben gebunden, sondern grundsätzlich weit.

    Anhaltspunkte für einen Anspruch auf einen vom asylbedingten Aufenthalt unabhängigen (vgl. dazu BVerwG, U.v. 13.4.2010 - 1 C 10/09 - NVwZ 2010, 1369 Rn. 18; NdsOVG, U.v. 14.5.2009 - 8 LB 18/07 - NVwZ-RR 2009, 859/860) Aufenthaltstitel liegen nicht vor.

  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.2009 - 13 S 2372/08

    Zum Widerruf einer ausländerrechtlichen Niederlassungserlaubnis gemäß § 52 Abs 1

    Demgegenüber kann nicht eingewandt werden, dass aufgrund einer nachträglichen Befristung etc. eine Aufenthaltsbeendigung nicht zwingend erfolgen müsse, weil den Betroffenen auch aus anderen Gründen ein Aufenthaltsrecht zustehen könnte mit der Folge, dass insoweit der Aufenthalt zu legalisieren wäre (so aber etwa NiedersOVG, U.v. 14. Mai 2009 - 8 LB 18/07 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2009 - 18 A 1787/06

    Rechtmäßigkeit der Erteilung oder Verlängerung einer zum Ehegattennachzug

    vgl. Nds. OVG, Urteile vom 10. September 2008 - 13 LB 82/07 -, und vom 14. Mai 2009 - 8 LB 18/07-, jeweils juris.
  • OVG Niedersachsen, 19.05.2010 - 11 ME 133/10

    Rechtsschutzbedürfnis eines sich illegal im Bundesgebiet aufhaltenden Ausländers

    Die vorhergehenden Ausführungen sind auch für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Ausweisung im Hauptsacheverfahren zu berücksichtigen (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 14.5.2009 - 8 LB 18/07 -, NVwZ-RR 2009, 859 ff., m. w. N.).
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