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   OVG Niedersachsen, 14.06.2011 - 8 ME 325/10   

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OVG Niedersachsen, 14.06.2011 - 8 ME 325/10 (https://dejure.org/2011,5746)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.06.2011 - 8 ME 325/10 (https://dejure.org/2011,5746)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. Juni 2011 - 8 ME 325/10 (https://dejure.org/2011,5746)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zur (hier bejahten) Rechtmäßigkeit einer sofort vollziehbaren Ausweisung eines weitgehend im Bundesgebiet aufgewachsenen Ausländers mit Niederlassungserlaubnis wegen Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit und die sexuelle Selbstbestimmung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 80 Abs. 5 VwGO; § 53 Nr. 1 AufenthG; § 56 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, S. 2, 3 AufenthG; § 56 Abs. 2 S. 1 AufenthG; Art. 6 Abs. 1 GG
    Ausweisungsverfügung bei Vergewaltigung, gemeinschaftlichen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes und gemeinschaftlichen Raubes ist sofort vollziehbar; Sofortige Vollziehbarkeit einer Ausweisungsverfügung bei Vergewaltigung, schweren sexuellen Missbrauchs eines ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 53 Abs. 1, AufenthG § 56 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, AufenthG § 56 Abs. 1 S. 2, AufenthG § 56 Abs. 1 S. 3, AufenthG § 56 Abs. 2 S. 1, GG Art. 6, EMRK Art. 8, StPO § 456a Abs. 1
    Ausweisung, Niederlassungserlaubnis, zwingende Ausweisung, spezialpräventiv, Spzialprävention, familiäre Lebensgemeinschaft, Verwurzelung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausweisungsverfügung bei Vergewaltigung, gemeinschaftlichen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes und gemeinschaftlichen Raubes ist sofort vollziehbar; Sofortige Vollziehbarkeit einer Ausweisungsverfügung bei Vergewaltigung, schweren sexuellen Missbrauchs eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausweisungsverfügung bei Vergewaltigung, gemeinschaftlichen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes und gemeinschaftlichen Raubes ist sofort vollziehbar; Sofortige Vollziehbarkeit einer Ausweisungsverfügung bei Vergewaltigung, schweren sexuellen Missbrauchs eines ...

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (31)

  • KAG Freiburg, 02.08.2010 - 13/09

    Wahlanfechtung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.06.2011 - 8 ME 325/10
    Gleiches gilt unter Berücksichtigung des weiteren Urteils des Amtsgerichts Emden - 6b Ls 132 Js 5530/09 (13/09) - vom 30. September 2009, durch das der Antragsteller wegen gemeinschaftlichen Raubes unter Einbeziehung der vorausgehenden Verurteilung zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden ist.

    Unter Einbeziehung dieser Verurteilung wurde der Antragsteller schließlich vom Amtsgericht Emden - 6b Ls 132 Js 5530/09 (13/09) - am 30. September 2009 wegen gemeinschaftlichen Raubes zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

    Leider hat der Antragsteller diese und auch die im weiteren Urteil des Amtsgerichts Emden - 6b Ls 132 Js 5530/09 (13/09) - vom 30. September 2009 geäußerte Hoffnung einer straffreien Zukunft bei Annahme der Hilfestellungen der Jugendanstalt schon heute enttäuscht.

    So sind die die Ausweisung veranlassenden Straftaten nicht vereinzelt, sondern wiederholt und über einen relativ langen Zeitraum (vgl. zur Erheblichkeit dieses Aspekts: EGMR, Urt. v. 23.6.2008 - 1638/03 -, InfAuslR 2008, 333, 334 (Maslov ./. Österreich)) von mehr als vier Jahren begangen worden, und zwar vom 24. November 2004 (vgl. AG Emden, Urt. v. 28.2.2005 - 6b Ds 132 Js 385/05 (8/05) -) bis zum 10. März 2009 (vgl. AG Emden, Urt. v. 30.9.2009 - 6b Ls 132 Js 5530/09 (13/09) -).

    Insbesondere den Verurteilungen des Amtsgerichts Emden - 6b 132 Ls 3504/08 (14/08) - vom 22. Oktober 2008, durch das der Antragsteller wegen einer Vergewaltigung, eines gemeinschaftlichen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes und eines gemeinschaftlichen Raubes zu einer Jugendstrafe von drei Jahren verurteilt worden ist, und des Amtsgerichts Emden - 6b Ls 132 Js 5530/09 (13/09) - vom 30. September 2009, durch das der Antragsteller wegen gemeinschaftlichen Raubes unter Einbeziehung der vorausgehenden Verurteilung zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden ist, liegen schwere Straftaten zugrunde, die auch zu einer erheblichen Freiheitsstrafe geführt haben.

    Die den Verurteilungen vom 22. Oktober 2008 (vgl. AG Emden, Urt. v. 22.10.2008 - 6b Ls 132 Js 3504/08 (14/08) -: Tatzeit: 7.7.2007, 23.9.2007 und 4.3.2008) und vom 30. September 2009 (vgl. AG Emden, Urt. v. 30.9.2009 - 6b Ls 132 Js 5530/09 (13/09) -: Tatzeit: 10.3.2009) zugrunde liegenden Straftaten sind kurz vor oder nach Vollendung des 18. Lebensjahres vom Antragsteller begangen worden.

  • EGMR, 25.03.2010 - 40601/05

    Rechtssache M. gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.06.2011 - 8 ME 325/10
    Die Ausweisung ist auch unter Berücksichtigung der vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte entwickelten Kriterien für die Ausweisung junger Erwachsener, die noch keine eigene Familie gegründet haben (vgl. hierzu zusammenfassend: EGMR, Urt. v. 25.3.2010 - 40601/05 -, InfAuslR 2010, 325 (Mutlag ./. Deutschland)) , verhältnismäßig.

    Der Senat sieht daher keine Anhaltspunkte dafür, dass die den Verurteilungen vom 22. Oktober 2008 und vom 30. September 2009 zugrunde liegenden Straftaten als bloße Jugenddelinquenz betrachtet werden können (vgl. zur Erheblichkeit dieses Aspekts: EGMR, Urt. v. 25.3.2010, a.a.O.; EGMR, Urt. v. 23.6.2008, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 11.10.2007 - 7 TG 1849/07

    Absehen von der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe im Hinblick auf eine

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.06.2011 - 8 ME 325/10
    2010, S. 77, dort Nr. 1 Satz 3; vgl. auch Hessischer VGH, Beschl. v. 11.10.2007 - 7 TG 1849/07 -, juris Rn. 3; Löwe/Rosenberg, StPO, 24. Aufl., § 456a Rn. 6a; a.A. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 3.7.2007 - 2 VAs 18/07 -, juris Rn. 5; Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., § 456a Rn. 3).

    Da das Absehen von der Vollstreckung der Strafe - wie § 456a Abs. 2 StPO belegt - eine vorläufige Maßnahme ist und keinen endgültigen Verzicht auf den staatlichen Vollstreckungsanspruch beinhaltet, kann auch aus der Tragweite dieser strafvollstreckungsbehördlichen Entscheidung nicht auf das Erfordernis einer bestandskräftigen ausländerbehördlichen Verfügung geschlossen werden (vgl. Hessischer VGH, Beschl. v. 11.10.2007, a.a.O.).

  • EGMR, 23.06.2008 - 1638/03

    Maslov ./. Österreich

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.06.2011 - 8 ME 325/10
    So sind die die Ausweisung veranlassenden Straftaten nicht vereinzelt, sondern wiederholt und über einen relativ langen Zeitraum (vgl. zur Erheblichkeit dieses Aspekts: EGMR, Urt. v. 23.6.2008 - 1638/03 -, InfAuslR 2008, 333, 334 (Maslov ./. Österreich)) von mehr als vier Jahren begangen worden, und zwar vom 24. November 2004 (vgl. AG Emden, Urt. v. 28.2.2005 - 6b Ds 132 Js 385/05 (8/05) -) bis zum 10. März 2009 (vgl. AG Emden, Urt. v. 30.9.2009 - 6b Ls 132 Js 5530/09 (13/09) -).

    Der Senat sieht daher keine Anhaltspunkte dafür, dass die den Verurteilungen vom 22. Oktober 2008 und vom 30. September 2009 zugrunde liegenden Straftaten als bloße Jugenddelinquenz betrachtet werden können (vgl. zur Erheblichkeit dieses Aspekts: EGMR, Urt. v. 25.3.2010, a.a.O.; EGMR, Urt. v. 23.6.2008, a.a.O.).

  • BVerwG, 15.11.2007 - 1 C 45.06

    Ausweisung; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage; Verhältnismäßigkeit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.06.2011 - 8 ME 325/10
    Für die verwaltungsgerichtliche Beurteilung einer Ausweisungsverfügung ist dabei nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Tatsachengerichts maßgebend (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.11.2007 - 1 C 45.06 -, BVerwGE 130, 20, 22).

    Dieser ursprünglich für die Überprüfung von Ausweisungen von Unionsbürgern und assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen entwickelte Grundsatz (vgl. BVerwG, Urt. v. 3.8.2004 - 1 C 30.02 -, BVerwGE 121, 297, 308 f.; BVerwG, Urt. v. 3.8.2004 - 1 C 29.02 -, BVerwGE 121, 315, 321) gilt nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union vom 19. August 2007 (BGBl. I S. 1970) auch für alle Drittstaatsangehörigen, weil bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit ihrer Ausweisung und der Gegenwärtigkeit der von ihnen ausgehenden Gefahr auf eine möglichst aktuelle Tatsachengrundlage abzustellen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.11.2007, a.a.O., S. 23 ff.).

  • BVerfG, 27.08.2010 - 2 BvR 130/10

    Anforderungen an die Berücksichtigung neuer Tatsachen bei der Gewährung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.06.2011 - 8 ME 325/10
    Dabei ist grundsätzlich eine Betrachtung des Einzelfalles geboten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 27.8.2010 - 2 BvR 130/10 -, NVwZ 2011, 35, 37 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.01.1999 - 11 S 46/99

    Besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung einer Ausweisung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.06.2011 - 8 ME 325/10
    Ist damit eine Entscheidung nach § 456a StPO auch schon vor Bestandskraft möglich und offenbar auch nach wie vor beabsichtigt (vgl. Generalstaatsanwaltschaft Celle, Schreiben v. 14.3.2011, Bl. 193 Beiakte B), rechtfertigt schon dies die Anordnung des Sofortvollzuges (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 25.3.1999 - 1 B 65/99 -, InfAuslR 1999, 409, 412; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 11.1.1999 - 11 S 46/99 -, InfAuslR 1999, 127, 128 f.; GK-AufenthG, a.a.O., Vor §§ 53 ff. Rn. 1554 f.).
  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.06.2011 - 8 ME 325/10
    Der Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG umfasst die Freiheit der Eheschließung und Familiengründung sowie das Recht auf ein eheliches und familiäres Zusammenleben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.5.1987 - 2 BvR 1226/83 u.a. - BVerfGE 76, 1, 42).
  • OLG Karlsruhe, 03.07.2007 - 2 VAs 18/07
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.06.2011 - 8 ME 325/10
    2010, S. 77, dort Nr. 1 Satz 3; vgl. auch Hessischer VGH, Beschl. v. 11.10.2007 - 7 TG 1849/07 -, juris Rn. 3; Löwe/Rosenberg, StPO, 24. Aufl., § 456a Rn. 6a; a.A. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 3.7.2007 - 2 VAs 18/07 -, juris Rn. 5; Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., § 456a Rn. 3).
  • BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 20.97

    Ausländerrecht - Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei Einreise ohne Visum

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.06.2011 - 8 ME 325/10
    Das ist unter anderem für das Verhältnis der Eltern zu ihren Kindern der Fall; diese Beziehungen werden vom Schutzbereich beider Vorschriften umfasst (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.12.1997 - 1 C 20.97 -, NVwZ 1998, 748, 750).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.1998 - 11 S 682/98

    Sofortvollzug einer Ist-Ausweisung - Ausnahmefall eines verneinten öffentlichen

  • OVG Niedersachsen, 27.01.2010 - 8 ME 2/10

    Tatsächliche Unmöglichkeit der Abschiebung i.S.d. § 60a Abs. 2 S. 1

  • OVG Niedersachsen, 15.06.2010 - 8 LB 117/08

    Rückwirkende Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis "auf Probe"; Zurechnung von in

  • VGH Hessen, 15.02.2006 - 7 TG 106/06

    Ausländer; Abschiebung; rechtliche Unmöglichkeit; Aufenthaltserlaubnis

  • OVG Niedersachsen, 07.04.2010 - 8 PA 45/10

    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 1 Aufenthaltsgesetz

  • OVG Niedersachsen, 30.01.2007 - 10 ME 264/06

    Abschiebung; Abschiebungsandrohung; Anwendungsbereich; Arbeitsmarktsituation;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.1998 - 18 B 1466/96

    Ausländer; Ausweisung; Rauschgiftdelikt; Besonderer Ausweisungsschutz;

  • BVerfG, 21.02.2011 - 2 BvR 1392/10

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) durch Versagung von

  • EGMR, 05.07.2005 - 46410/99

    Urteil in der Rechtssache Ü. gegen die NIEDERLANDE

  • OVG Bremen, 25.03.1999 - 1 B 65/99

    Besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung der

  • OVG Niedersachsen, 16.03.2004 - 8 ME 164/03

    Anordnung der sofortigen Vollziehung des Ruhens der ärztlichen Approbation;

  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 30.02

    Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger;

  • BVerwG, 13.01.2009 - 1 C 2.08

    Ausweisung; Aufenthaltserlaubnis; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage;

  • BVerwG, 03.06.1997 - 1 C 23.96

    Ausländerrecht - Ausweisung eines minderjährigen Ausländers bei Aussetzung der

  • BVerfG, 13.06.2005 - 2 BvR 485/05

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz im verwaltungsgerichtlichen

  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen

  • VGH Bayern, 19.02.2009 - 19 CS 08.1175

    Sofortvollzug der Ausweisung; Unterstützung terroristischer Bestrebungen durch

  • BVerwG, 05.05.1998 - 1 C 17.97

    Abschiebung, Abschiebung in den Heimatstaat, Ausweisungszwecke, Ausweisung,

  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 29.02

    Ausweisung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; türkische Arbeitnehmer;

  • BVerfG, 04.10.2006 - 1 BvR 2403/06

    Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Anordnung des Ruhens der

  • BVerwG, 05.09.2006 - 1 C 20.05

    Rücknahme einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis; Rücknahme mit Wirkung für die

  • OVG Niedersachsen, 08.02.2018 - 13 LB 43/17

    Anderweitige Rechtshängigkeit; Aufenthaltserlaubnis an gut integrierte geduldete

    Das private Bleibeinteresse der Klägerin zu 1. überwiegt das widerstreitende öffentliche Interesse an der Aufenthaltsbeendigung auch nicht deshalb, weil es ihr unmöglich oder auch nur unzumutbar ist, im Land ihrer Staatsangehörigkeit, Serbien, ein Privatleben zu führen (vgl. zur Maßgeblichkeit dieser beiden Aspekte: EGMR, Urt. v. 5.7.2005 - 46410/99 -, InfAuslR 2005, 450 f. (Üner ./. Niederlande); Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 14.6.2011 - 8 ME 325/10 -, juris Rn. 35).
  • OVG Niedersachsen, 08.02.2018 - 13 LB 45/17

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; eheliche Lebensgemeinschaft;

    Das private Bleibeinteresse der Klägerin überwiegt das widerstreitende öffentliche Interesse an der Aufenthaltsbeendigung auch nicht deshalb, weil es ihr unmöglich oder auch nur unzumutbar ist, im Land ihrer Staatsangehörigkeit, Serbien, ein Privatleben zu führen (vgl. zur Maßgeblichkeit dieser beiden Aspekte: EGMR, Urt. v. 5.7.2005 - 46410/99 -, InfAuslR 2005, 450 f. (Üner ./. Niederlande); Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 14.6.2011 - 8 ME 325/10 -, juris Rn. 35).
  • OVG Niedersachsen, 24.03.2017 - 8 LA 197/16

    Anordnung; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Fiktionsbescheinigung;

    Hiernach bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass es dem Kläger unmöglich oder auch nur unzumutbar ist, in Kosovo ein Privatleben zu führen (vgl. zur Maßgeblichkeit dieser beiden Aspekte: EGMR, Urt. v. 5.7.2005 - 46410/99 -, InfAuslR 2005, 450 f. (Üner ./. Niederlande); Senatsbeschl. v. 14.6.2011 - 8 ME 325/10 -, juris Rn. 35).
  • OVG Niedersachsen, 17.08.2020 - 8 ME 60/20

    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis bei nachhaltiger Integration;

    Eine nach Art. 8 EMRK schutzwürdige Verwurzelung im Bundesgebiet kann dabei aber grundsätzlich nur während Zeiten entstehen, in denen der Ausländer sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat (vgl. Senatsbeschl. v. 6.6.2011 - 8 ME 73/11 - v. 14.6.2011 - 8 ME 325/10 -, juris Rn. 31; v. 24.3.2017 - 8 LA 197/16 -, juris Rn. 27; v. 28.2.2018 - 8 ME 1/18 -, InfAuslR 2018, 215, juris Rn. 17; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 8.6.2017 - 13 ME 97/17-; v. 10.11.2017 - 13 ME 190/17 -, juris Rn. 27).
  • OVG Niedersachsen, 28.02.2018 - 8 ME 1/18

    Anspruch; Antrag; Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltszweck; faktischer Inländer;

    Eine nach Art. 8 EMRK schutzwürdige Verwurzelung im Bundesgebiet kann dabei aber grundsätzlich nur während Zeiten entstehen, in denen der Ausländer sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat (vgl. Senatsbeschl. v. 6.6.2011 - 8 ME 73/11 - v. 14.6.2011 - 8 ME 325/10 -, juris Rn. 31; v. 24.3.2017 - 8 LA 197/16 -, juris Rn. 27; v. 29.8.2017 - 8 ME 96/17 - Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 8.6.2017 - 13 ME 97/17-; v. 10.11.2017 - 13 ME 190/17 -, juris Rn. 27).
  • OVG Niedersachsen, 12.12.2013 - 8 ME 162/13

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine sofort vollziehbare Ausweisung eines im

    Denn es ist nicht ausgeschlossen, dass der Antragsteller vor einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren (vgl. zum maßgeblichen zeitlichen Horizont: Senatsbeschl. v. 14.06.2011 - 8 ME 325/10 -, juris Rn. 46 m.w.N.) aus der Strafhaft entlassen wird und dann die beschriebene konkrete Gefahr der erneuten Begehung von Straftaten, die die körperliche Unversehrtheit Dritter im Bundesgebiet in ganz erheblicher Weise beeinträchtigen, droht.
  • OVG Niedersachsen, 16.12.2011 - 8 ME 76/11

    Betäubungsmittelkriminalität als Regelbeispiel für das Vorliegen schwerwiegender

    Hierzu gehört die Prüfung, inwieweit der Ausländer unter Berücksichtigung seines Lebensalters, seiner persönlichen Befähigung und seiner familiären Anbindung im Heimatland von dem Land seiner Staatsangehörigkeit bzw. Herkunft entwurzelt ist (vgl. Senatsbeschl. v. 14.6.2011 - 8 ME 325/10 -, juris Rn. 30 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 8.12.2006 - 18 A 2644/06 -, AuAS 2007, 8; Hessischer VGH, Beschl. v. 15.2.2006 - 7 TG 106/06 -, juris Rn. 25; Meyer-Ladewig, EMRK, 2. Aufl., Art. 8 Rn. 25a m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 14.07.2014 - 8 ME 72/14

    Ausweisung eines wegen vorsätzlicher Straftaten verurteilten Ausländers

    Diese Erforderlichkeit ist regelmäßig dann zu bejahen, wenn, wie hier, die Ausweisung zutreffend von schwerwiegenden Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung getragen wird (vgl. Senatsbeschl. v. 14.6.2011 - 8 ME 325/10 -, juris Rn. 43 (die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde wurde vom Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 16.11.2011 - 2 BvR 1533/11 - nicht zur Entscheidung angenommen.); VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 25.6.1998 - 11 S 682/98 -, juris Rn. 4 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 24.2.1998 - 18 B 1466/96 -, juris Rn. 30 f.; GK-AufenthG, Stand: Juni 2009, vor §§ 53 ff. Rn. 1558.1 und 6 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 28.03.2014 - 8 LA 192/13

    Anspruch eines albanischen Staatsangehörigen auf Erteilung einer

    Ihnen ist daher auch eine Reintegration in die Lebensverhältnisse in Albanien und damit das Führen eines Privatlebens dort ohne Weiteres möglich und auch zumutbar (vgl. zur Maßgeblichkeit dieser beiden Aspekte: EGMR, Urt. v. 5.7.2005 - 46410/99 -, InfAuslR 2005, 450 f. (Üner ./. Niederlande); Senatsbeschl. v. 12.3.2013 - 8 LA 13/13 -, juris Rn. 18; v. 14.6.2011 - 8 ME 325/10 -, juris Rn. 35).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.10.2018 - 7 B 10778/18

    Abschiebung, Abschluss, aufschiebende Wirkung, Ausländerrecht, Ausweisung,

    Vor allem bleibt es bestehen, wenn nicht auszuschließen ist, dass der Ausländer vor dem Zeitpunkt entlassen wird, zu dem die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Klage gegen seine Ausweisung endet (vgl. VGH BW, Beschluss vom 11. Januar 1999 - 11 S 46/99 -, juris, LS 1; OVG Nds., Beschluss vom 14. Juni 2011 - 8 ME 325/10 -, juris, Rn. 46).
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