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   OVG Niedersachsen, 14.08.2018 - 1 KN 154/12   

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https://dejure.org/2018,23801
OVG Niedersachsen, 14.08.2018 - 1 KN 154/12 (https://dejure.org/2018,23801)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.08.2018 - 1 KN 154/12 (https://dejure.org/2018,23801)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. August 2018 - 1 KN 154/12 (https://dejure.org/2018,23801)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Bebauungsplan für bestehendes Industriegebiet in Stade für unwirksam erklärt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bebauungsplan für bestehendes Industriegebiet in Stade für unwirksam erklärt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Niedersachsen, 24.10.2019 - 12 KS 118/17

    Ersatzbrennstoffanlage; Identität des Vorhabens; Standortvorbescheid;

    Der Standort der genehmigten EBS-Anlage liegt in dem als Industriegebiet Gl 1* festgesetzten Teilbereich des Bebauungsplans H. vom 29. August 2011 bzw. 21. Dezember 2015 der Klägerin, dessen Unwirksamkeit der 1. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts durch Urteil vom 14. August 2018 - 1 KN 154/12 - (nachfolgend: BVerwG, Beschl. v. 7.3.2019 - BVerwG 4 BN 45/18 -, NVwZ 2019, 655, hier zitiert nach juris) rechtskräftig festgestellt hat.

    Diese Veränderungssperre kann nämlich schon deshalb nicht als wirksam betrachtet werden, weil sie beschlossen wurde, um lediglich eine Änderung des Bebauungsplanes H. vom 29. August 2011 bzw. 21. Dezember 2015 der Hansestadt Stade zu sichern, dessen Unwirksamkeit der 1. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts durch Urteil vom 14. August 2018 - 1 KN 154/12 - rechtskräftig festgestellt hat.

    a) Soweit die Veränderungssperre unter Berufung auf § 17 Abs. 3 BauGB erneut beschlossen wurde, um lediglich eine Änderung des Bebauungsplans H. vom 29. August 2011 bzw. 21. Dezember 2015 der Hansestadt Stade zu sichern, dessen Unwirksamkeit der 1. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts durch Urteil vom 14. August 2018 - 1 KN 154/12 - rechtskräftig festgestellt hat, ist sie schon deshalb unwirksam, weil eine auf diese unwirksame Bebauungsplanung aufbauende, lediglich zur Ergänzung oder Modifikation bestehender Festsetzungen bestimmte Änderungsplanung ihrerseits nicht erforderlich und rechtens ist.

  • OVG Niedersachsen, 24.10.2019 - 12 KS 127/17

    Ersatzbrennstoffanlage; Identität des Vorhabens; Standortvorbescheid;

    Der Standort der genehmigten EBS-Anlage liegt in dem als Industriegebiet Gl 1* festgesetzten Teilbereich des Bebauungsplans H. vom 29. August 2011 bzw. 21. Dezember 2015 der Hansestadt Stade, dessen Unwirksamkeit der 1. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts durch Urteil vom 14. August 2018 - 1 KN 154/12 - (nachfolgend: BVerwG, Beschl. v. 7.3.2019 - BVerwG 4 BN 45/18 -, NVwZ 2019, 655, hier zitiert nach juris) rechtskräftig festgestellt hat.

    Soweit die Veränderungssperre unter Berufung auf § 17 Abs. 3 BauGB erneut beschlossen wurde, um lediglich eine Änderung des Bebauungsplans W. vom 29. August 2011 bzw. 21. Dezember 2015 der Hansestadt Stade zu sichern, dessen Unwirksamkeit der 1. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts durch Urteil vom 14. August 2018 - 1 KN 154/12 - rechtskräftig festgestellt hat, ist sie schon deshalb unwirksam, weil eine auf diese unwirksame Bebauungsplanung aufbauende, lediglich zur Ergänzung oder Modifikation bestehender, aber unwirksamer Festsetzungen bestimmte Änderungsplanung ihrerseits nicht erforderlich und rechtens sein kann.

  • OVG Niedersachsen, 15.11.2018 - 1 KN 29/17

    Artenschutz; Ausgleichsmaßnahme; CEF-Maßnahme; FFH-Verträglichkeitsprüfung;

    In seinem Urteil vom 14.8.2018 - 1 KN 154/12 -, n.v., hat der Senat zu einer identischen Kontingentierung ausgeführt:.
  • OVG Niedersachsen, 18.07.2019 - 1 KN 78/17

    Abwägungserheblichkeit; Auslegungsbekanntmachung; Bebauungsplan;

    Der Senat hatte sich dem in verschiedenen Entscheidungen angeschlossen (Urt. v. 14.8.2018 - 1 KN 154/12 -, V.n.b., die Nichtzulassungsbeschwerde blieb ohne Erfolg: BVerwG, B. v. 7.3.2019 - 4 BN 45.18 -, NVwZ 2019, 655; Urt. v. 24.10.2018 - 1 KN 157/16 -, V.n.b., die darin zugelassene Revision wurde eingelegt und wird beim BVerwG unter dem Aktenzeichen 4 CN 9.18 geführt; Urt. v. 15.11.2018 - 1 KN 29/17 -, NordÖR 2019, 136; Urteile vom 13.11.2018 - 1 KN 176/16 und 1 KN 155/16 -, V.n.b., dazu BVerwG, B. v. 26.3.2019 - 4 BN 21.19 -, JURIS).
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