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   OVG Niedersachsen, 14.09.2000 - 1 K 5414/98   

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OVG Niedersachsen, 14.09.2000 - 1 K 5414/98 (https://dejure.org/2000,2024)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.09.2000 - 1 K 5414/98 (https://dejure.org/2000,2024)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. September 2000 - 1 K 5414/98 (https://dejure.org/2000,2024)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Beteiligung einer Nachbargemeinde bei der Aufstellung eines Bebauungsplans für einen Windpark

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 47 VwGO; § 1 Abs 5 Nr 7 BauGB; § 1a Abs 3 BauGB; § 2 Abs 2 BauGB; § 214 Abs 1 Nr 1 BauGB; § 214 Abs 3 S 2 BauGB
    Abstand; Abstimmung; Bebauungsplan; Beteiligung; Nachbargemeinde; Normenkontrollantrag; Normenkontrolle; Normenkontrollverfahren; Windpark

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB §§ 1 ,1a, 2, 214
    Beteiligung der Nachbargemeinde bei Planung eines Windparks; Abständen zwischen mehreren Windparks)

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 452
  • DVBl 2001, 406 (Ls.)
  • ZfBR 2001, 134
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.09.2000 - 1 K 5414/98
    Wie das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 24. September 1998 (- 4 CN 2.98 -, DVBl. 1999, 100) dargelegt hat, kommt dem in § 1 Abs. 6 BauGB enthaltenen Abwägungsgebot drittschützender Charakter hinsichtlich solcher Belange zu, die für die Abwägung erheblich sind.
  • OVG Niedersachsen, 20.07.1999 - 1 L 5203/96

    Erhöhung einer Windkraftanlage im Außenbereich; Ausschlußwirkung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.09.2000 - 1 K 5414/98
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 21. Juli 1999 (- 1 L 5203/96 -, NVwZ 1999, 1358) den Grundgedanken dieser Regelung darin gesehen, dass angemessene Abstände zwischen Windparks notwendig sind, damit das Landschaftsbild nicht zu sehr beeinträchtigt wird.
  • BVerwG, 09.01.1995 - 4 NB 42.94

    Einkaufszentrum: Interkommunale Abstimmung von Bebauungsplänen?

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.09.2000 - 1 K 5414/98
    Das Abstimmungsgebot des § 2 Abs. 2 BauGB verstärkt die Pflicht der planenden Gemeinde, die Belange der Nachbargemeinden bei der Planung in die Abwägung einzubeziehen: Unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art auf die städtebauliche Ordnung und Entwicklung der Nachbargemeinde nötigen zu einer Einbeziehung der Belange der Nachbargemeinde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9.1.1995 - 4 NB 42.94 -, ZfBR 1995, 148).
  • OVG Niedersachsen, 08.02.2000 - 1 K 5513/98

    Bebauungsplan; Bebauungsplanfestsetzung; Festsetzung; Normenkontrollantrag;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.09.2000 - 1 K 5414/98
    Auch wenn die Begründung des Bebauungsplanes von einer Betriebszeit des Windparks von 29 Jahren ausgeht, enthält der Bebauungsplan keine zeitliche Befristung - und dürfte sie mangels gesetzlicher Ermächtigung auch nicht enthalten (vgl. auch Urt. d. Sen. v. 8.2.2000 - 1 K 5513/98 -, NST-N 2000, 162).
  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.09.2000 - 1 K 5414/98
    Die Begründung des Bebauungsplanes und die Vorgänge über die Aufstellung des Bebauungsplanes lassen nicht erkennen, dass ohne den Abwägungsfehler das Ergebnis der Abwägung anders ausgefallen wäre (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.8.1981 - IV C 57.80 -, BVerwGE 64, 33), zumal für die von der Antragsgegnerin gewählte Ersatzmaßnahme, die Bepflanzung der Wegeseitenräume, ein Zusammenwirken der Beteiligten erforderlich wäre und die Antragstellerin auch nach dem Satzungsbeschluss nicht hat erkennen lassen, dass sie auf eine derartige Maßnahme Wert legt.
  • VG Mainz, 20.03.2019 - 3 K 532/18

    Eigenschutz bei Starkregen

    Soweit dort davon die Rede ist, dass angesichts der prinzipiell unbefristeten Geltung des eingriffsgestattenden Bebauungsplans befristete schuldrechtliche Verträge mit dem jeweiligen Grundstückseigentümer nicht ausreichen (a.a.O., NVwZ-RR 2003, 629 = juris Rn. 42; vgl. auch OVG Nds., Urteil vom 14. September 2000 - 1 K 5414/98 -, NVwZ 2001, 452 = juris Rn. 30), bezieht sich diese Aussage gerade nicht auf eine Sicherung der Funktion als Ausgleichsfläche durch Festsetzungen des Bebauungsplans.
  • BVerwG, 19.09.2002 - 4 CN 1.02

    Teilnichtigkeit; Abschnittsbildung; reformatio in peius; "bedingter"

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung und im Schrifttum wird etwa erwogen, dass es ausreichend sei, wenn bereitzustellende Flächen im Eigentum der Gemeinde stünden oder jedenfalls eine dauerhafte Verfügungsbefugnis gegeben sei (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 22. März 2001 - 1 K 2294/99 - BauR 2001, 1542 unter Verweis auf OVG Lüneburg, Urteil vom 14. September 2000 - 1 K 5414/98 - ZfBR 2001, 134; OVG Lüneburg, Urteil vom 5. April 2001 - 1 K 2758/00 - BauR 2001, 1546).
  • VGH Hessen, 25.06.2009 - 4 C 1347/08

    Reichweite eines Befreiungsbescheides bei Verstoß gegen artenschutzrechtliche

    Kehrseite der zeitlich unbegrenzten Geltungsdauer des Bebauungsplanes ist nämlich, dass auch der Ausgleich für die Eingriffe in Natur und Landschaft nicht zeitlich befristet sein darf, weil die zu erwartenden Eingriffe von zeitlich unbegrenzter Dauer sind (OVG Niedersachsen, Urteil vom 14.09.2000 - 1 K 5414/98 - ZfBR 2001, 134).

    Selbst wenn man also - anders als von den zuvor dargestellten obergerichtlichen Entscheidungen einschließlich der des Senats vom 25.05.2005 (a.a.O.) und auch von Schrödter (Kommentar zum Baugesetzbuch, 7. Aufl., § 1a, Rn 60) gefordert wird - ein unbefristetes, dinglich (etwa durch eine Baulast oder ein Erbpachtrecht) gesichertes Nutzungsrecht der Gemeinde für entbehrlich hielte, müsste zumindest ein auf einen sehr langen Zeitraum vereinbartes zivilrechtliches Nutzungsrecht der Gemeinde vorliegen, um die vom genannten Gemeinschaftsrecht und auch vom deutschen Naturschutzrecht vorgegebenen Zielsetzungen, die sich an ein Ausgleichshabitat knüpfen, zu erfüllen, wobei das OVG Niedersachsen in der oben zitierten Entscheidung vom 14.09.2000 (a.a.O.) einen Zeitraum von 30 Jahren nicht als ausreichende zeitliche Sicherung betrachtet hat.

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