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   OVG Niedersachsen, 14.12.2022 - 2 ME 2/22   

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https://dejure.org/2022,36546
OVG Niedersachsen, 14.12.2022 - 2 ME 2/22 (https://dejure.org/2022,36546)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.12.2022 - 2 ME 2/22 (https://dejure.org/2022,36546)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. Dezember 2022 - 2 ME 2/22 (https://dejure.org/2022,36546)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2021 - 10 S 1348/20

    Zugang zu Informationen betreffend die von Landwirten geführten Aufzeichnungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.12.2022 - 2 ME 2/22
    Am 12. November 2021 beantragte der Antragsteller, ein staatlich anerkannter Umwelt- und Naturschutzverband, unter Berufung auf § 3 NUIG und Hinweis auf zwei Urteile des VGH Baden-Württemberg vom 4. Mai 2021 (10 S 2422/20 und 10 S 1348/20, juris) bei der Antragsgegnerin, einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, ihm hinsichtlich der landwirtschaftlich genutzten Flächen im Einzugsbereich der Kleingewässermonitoring-Messstellen in Niedersachsen der Jahre 2018, 2019 und 2021 die gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 PflSchG elektronisch oder schriftlich zu führenden Aufzeichnungen nach Art. 67 Abs. 1 UAbs. 1 Satz 2 Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über die berufliche Verwendung von Pflanzenschutzmitteln zu übermitteln.

    Entgegen ihrer Auffassung hat das Verwaltungsgericht zu Recht unter Verweis auf die von dem Antragsteller angeführte Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (Urt. v. 4.5.2021 - 10 S 1348/20, juris) angenommen, dass vorliegend die zweite Alternative der Legaldefinition des § 2 Abs. 5 NUIG i.V.m. § 2 Abs. 4 UIG eingreift.

    Insoweit ist zwar der Beschwerdebegründung zuzugeben, dass das unter Anschluss an die Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (Urt. v. 4.5.2021 - 10 S 1348/20 -, juris Rn. 64) angeführte Argument des Verwaltungsgerichts, das Einsichtsrecht gelte auch für die Aufgaben, die die Antragsgegnerin nach dem NUIG träfen, angesichts des Wortlauts des § 63 Abs. 1 Satz 2 PflSchG nicht überzeugt.

  • BVerwG, 24.11.2020 - 10 C 12.19

    Anspruch auf Informationszugang trotz rechtsmissbräuchlichen Verhaltens des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.12.2022 - 2 ME 2/22
    c) Die Antragsgegnerin hat mit ihrer Beschwerde auch nicht dargetan (zur Darlegungslast der informationspflichtigen Stelle vgl. BVerwG, Urt. v. 23.2.2017 - 7 C 31.15 -, juris Rn. 65, 70; Urt. v. 24.11.2020 - 10 C 12.19 -, juris Rn. 16; Senatsurt. v. 27.2.2018 - 2 LC 58/17 -, juris Rn. 84), dass ein Umweltinformationszugangsanspruch des Antragstellers aus § 3 NUIG an einem der anderen in den §§ 8, 9 UIG zum Schutz öffentlicher und sonstiger Belange genannten Ablehnungsgründe, die nach Art. 4 Abs. 2 UAbs. 2 Satz 1 - der dem UIG zugrundeliegenden (vgl. BT-Drs. 15/3406 S. 11) - Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen und zur Aufhebung der Richtlinie 90/313/EWG des Rates (Umweltinformationsrichtlinie - UIRL) ohnehin eng auszulegen sind, scheitern würde.

    Solange der Antragsteller an der begehrten Information interessiert ist, ist sein Antrag nicht allein deshalb rechtsmissbräuchlich, weil er damit zugleich sachfremde Zwecke verfolgt (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.11.2020 - 10 C 12.19 -, juris Leitsatz 2 und Rn. 13 ff.).

  • BVerwG, 23.02.2017 - 7 C 31.15

    Anspruchsberechtigung; Betriebs- und Geschäftsgeheimnis; Gemeinde; Monopol;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.12.2022 - 2 ME 2/22
    c) Die Antragsgegnerin hat mit ihrer Beschwerde auch nicht dargetan (zur Darlegungslast der informationspflichtigen Stelle vgl. BVerwG, Urt. v. 23.2.2017 - 7 C 31.15 -, juris Rn. 65, 70; Urt. v. 24.11.2020 - 10 C 12.19 -, juris Rn. 16; Senatsurt. v. 27.2.2018 - 2 LC 58/17 -, juris Rn. 84), dass ein Umweltinformationszugangsanspruch des Antragstellers aus § 3 NUIG an einem der anderen in den §§ 8, 9 UIG zum Schutz öffentlicher und sonstiger Belange genannten Ablehnungsgründe, die nach Art. 4 Abs. 2 UAbs. 2 Satz 1 - der dem UIG zugrundeliegenden (vgl. BT-Drs. 15/3406 S. 11) - Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen und zur Aufhebung der Richtlinie 90/313/EWG des Rates (Umweltinformationsrichtlinie - UIRL) ohnehin eng auszulegen sind, scheitern würde.

    Zwar kann ein Umweltinformationsantrag missbräuchlich sein, der die Arbeitsfähigkeit und -effektivität der Behörde beeinträchtigt (sog. behördenbezogener Missbrauch; vgl. BVerwG, Urt. v. 23.2.2017 - 7 C 31.15 -, juris Rn. 70), und die Antragsgegnerin hat sich in der Beschwerdebegründung erneut darauf berufen, dass die Zusammenstellung der geforderten Informationen für sie unzumutbar und nicht zu leisten wäre.

  • OVG Niedersachsen, 27.02.2018 - 2 LC 58/17

    Anspruch eines Tierschutzvereins auf Einsichtnahme in die Behördenakten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.12.2022 - 2 ME 2/22
    c) Die Antragsgegnerin hat mit ihrer Beschwerde auch nicht dargetan (zur Darlegungslast der informationspflichtigen Stelle vgl. BVerwG, Urt. v. 23.2.2017 - 7 C 31.15 -, juris Rn. 65, 70; Urt. v. 24.11.2020 - 10 C 12.19 -, juris Rn. 16; Senatsurt. v. 27.2.2018 - 2 LC 58/17 -, juris Rn. 84), dass ein Umweltinformationszugangsanspruch des Antragstellers aus § 3 NUIG an einem der anderen in den §§ 8, 9 UIG zum Schutz öffentlicher und sonstiger Belange genannten Ablehnungsgründe, die nach Art. 4 Abs. 2 UAbs. 2 Satz 1 - der dem UIG zugrundeliegenden (vgl. BT-Drs. 15/3406 S. 11) - Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen und zur Aufhebung der Richtlinie 90/313/EWG des Rates (Umweltinformationsrichtlinie - UIRL) ohnehin eng auszulegen sind, scheitern würde.

    Die zur rechtsmissbräuchlichen Antragstellung im Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes ergangene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat angesichts der Vergleichbarkeit der Regelungsbereiche und der Allgemeingültigkeit des in Bezug genommenen Schikaneverbots des § 226 BGB auch im Rahmen von § 8 Abs. 2 Nr. 1 UIG zu gelten (vgl. zur Übertragbarkeit bereits Senatsurt. v. 27.2.2018 - 2 LC 58/17 -, juris Rn. 84).

  • BVerwG, 27.11.2014 - 7 C 20.12

    Informationszugang; Deutscher Bundestag; Abgeordneter; Ausschlussgrund;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.12.2022 - 2 ME 2/22
    Zwar ist eine Behörde nicht gehalten, begehrte Informationen durch Untersuchungen erst zu generieren; die Zusammenstellung bereits existenter Informationen ist jedoch eine reine Übertragungsleistung (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.11.2014 - 7 C 20.12.
  • EuGH, 23.11.2016 - C-442/14

    Bayer CropScience und Stichting De Bijenstichting

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.12.2022 - 2 ME 2/22
    Ablehnungsgründe i.S. von § 3 Satz 2 NUIG i.V.m. § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder 3 UIG, mit denen die Interessen von der Offenbarung personenbezogener Daten Betroffener bzw. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse geschützt werden, können dem Antragsteller gemäß § 3 Satz 2 NUIG i.V.m. § 9 Abs. 1 Satz 2 UIG insoweit nicht entgegengehalten werden, als es sich bei den von ihm begehrten Aufzeichnungen nach Art. 67 Abs. 1 UAbs. 1 Satz 2 Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über die berufliche Verwendung von Pflanzenschutzmitteln um Informationen über Emissionen in die Umwelt handelt (vgl. EuGH, Urt. v. 13.11.016 - C-442/14 -, juris Leitsatz 7 und Rn. 81).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2021 - 10 S 2422/20

    Informationsbegehren betreffend von beruflichen Verwendern geführte Informationen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.12.2022 - 2 ME 2/22
    Am 12. November 2021 beantragte der Antragsteller, ein staatlich anerkannter Umwelt- und Naturschutzverband, unter Berufung auf § 3 NUIG und Hinweis auf zwei Urteile des VGH Baden-Württemberg vom 4. Mai 2021 (10 S 2422/20 und 10 S 1348/20, juris) bei der Antragsgegnerin, einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, ihm hinsichtlich der landwirtschaftlich genutzten Flächen im Einzugsbereich der Kleingewässermonitoring-Messstellen in Niedersachsen der Jahre 2018, 2019 und 2021 die gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 PflSchG elektronisch oder schriftlich zu führenden Aufzeichnungen nach Art. 67 Abs. 1 UAbs. 1 Satz 2 Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über die berufliche Verwendung von Pflanzenschutzmitteln zu übermitteln.
  • BVerwG, 09.11.2021 - 4 C 1.20

    Gemeindliches Vorkaufsrecht in Gebieten einer Erhaltungssatzung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.12.2022 - 2 ME 2/22
    Ob insoweit im Rahmen der Legaldefinition - oder alternativ direkt in § 3 NUIG - eine teleologische Reduktion vorzunehmen wäre, mit der eine zu weit gefasste Regelung auf den ihr nach Sinn und Zweck zugedachten Anwendungsbereich zurückgeführt wird (vgl. z.B. BVerwG, Urt. v. 9.11.2021 - 4 C 1.20 -, juris Rn. 24), bedarf hier allerdings keiner Entscheidung.
  • VGH Hessen, 07.12.2023 - 9 A 574/18

    Auskunft über Beratungen zu Umweltinformationen in einem Konsortialausschuss

    Zudem trifft die informationspflichtige Stelle die Darlegungslast für das Vorliegen eines Ablehnungsgrundes (vgl.: Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 14.12.2022 - 2 ME 2/22 -, juris Rdnr. 14 zu § 3 Satz 2 NUIG; Hamburgisches OVG, Urteil vom 28.06.2022 - 3 Bf 295/19 -, juris Rdnr. 89 zu §§ 8, 9 Abs. 1 Satz 1 UIG; Hessischer VGH, Beschluss vom 31.10.2013 - 6 A 1734/13.Z -, juris Rdnr. 16 zu § 9 Abs. 1 Satz 1 UIG).
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