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   OVG Niedersachsen, 15.02.2013 - 4 PA 25/13   

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OVG Niedersachsen, 15.02.2013 - 4 PA 25/13 (https://dejure.org/2013,5998)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.02.2013 - 4 PA 25/13 (https://dejure.org/2013,5998)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. Februar 2013 - 4 PA 25/13 (https://dejure.org/2013,5998)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 60 Abs. 1 VwGO; § 166 VwGO; § 188 VwGO; § 114 S. 1 ZPO
    Darstellen eines der Klageerhebung entgegenstehendes Hindernisses i.R.e. innerhalb der Klagefrist eingereichten erst nach Ablauf der Frist beschiedenen Prozesskostenhilfeantrags in gerichtskostenfreien Verfahren ohne Anwaltszwang bzgl. Wiedereinsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darstellen eines der Klageerhebung entgegenstehendes Hindernisses i.R.e. innerhalb der Klagefrist eingereichten erst nach Ablauf der Frist beschiedenen Prozesskostenhilfeantrags in gerichtskostenfreien Verfahren ohne Anwaltszwang bzgl. Wiedereinsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Darstellen eines der Klageerhebung entgegenstehendes Hindernisses i.R.e. innerhalb der Klagefrist eingereichten erst nach Ablauf der Frist beschiedenen Prozesskostenhilfeantrags in gerichtskostenfreien Verfahren ohne Anwaltszwang bzgl. Wiedereinsetzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 5
  • NVwZ-RR 2013, 622
  • DÖV 2013, 572
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 13.12.1978 - 6 C 77.78

    Fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung - Widerspruch - Schriftformerfordernis -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.02.2013 - 4 PA 25/13
    Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist dann unrichtig, wenn sie die in § 58 Abs. 1 VwGO zwingend geforderten Mindestangaben nicht enthält oder wenn diesen Angaben ein unzutreffender oder irreführender Zusatz beigefügt ist, der geeignet ist, bei dem Betroffenen einen Irrtum über die formellen oder materiellen Voraussetzungen des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs hervorzurufen und ihn dadurch abzuhalten, den Rechtsbehelf überhaupt, rechtzeitig oder in der richtigen Form einzulegen (BVerwG, Urt. v. 21.3.2002 - 4 C 2.01 - Beschl. v. 14.2.2000 - 7 B 200.99 -, Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 77; Beschl. v. 11.5.1994 - 11 B 66.94 -, Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 63; Urt. v. 27.4.1990 - 8 C70.88 -, NJW 1991, 508 m.w.N.; Urt. v. 13.12.1978 - BVerwG 6 C 77.78 -, BVerwGE 57, 188; Senatsbeschl. v. 3.11.2009 - 4 LB 181/09 -).
  • BVerwG, 11.05.1994 - 11 B 66.94

    Rechtsbehelfsbelehrung - Zustellung - Mehrere Bescheide - Widerspruchsbescheid -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.02.2013 - 4 PA 25/13
    Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist dann unrichtig, wenn sie die in § 58 Abs. 1 VwGO zwingend geforderten Mindestangaben nicht enthält oder wenn diesen Angaben ein unzutreffender oder irreführender Zusatz beigefügt ist, der geeignet ist, bei dem Betroffenen einen Irrtum über die formellen oder materiellen Voraussetzungen des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs hervorzurufen und ihn dadurch abzuhalten, den Rechtsbehelf überhaupt, rechtzeitig oder in der richtigen Form einzulegen (BVerwG, Urt. v. 21.3.2002 - 4 C 2.01 - Beschl. v. 14.2.2000 - 7 B 200.99 -, Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 77; Beschl. v. 11.5.1994 - 11 B 66.94 -, Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 63; Urt. v. 27.4.1990 - 8 C70.88 -, NJW 1991, 508 m.w.N.; Urt. v. 13.12.1978 - BVerwG 6 C 77.78 -, BVerwGE 57, 188; Senatsbeschl. v. 3.11.2009 - 4 LB 181/09 -).
  • BVerwG, 14.02.2000 - 7 B 200.99

    Widerspruchsfrist; Rechtsbehelfsbelehrung, unrichtige; Zusatz, irreführender;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.02.2013 - 4 PA 25/13
    Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist dann unrichtig, wenn sie die in § 58 Abs. 1 VwGO zwingend geforderten Mindestangaben nicht enthält oder wenn diesen Angaben ein unzutreffender oder irreführender Zusatz beigefügt ist, der geeignet ist, bei dem Betroffenen einen Irrtum über die formellen oder materiellen Voraussetzungen des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs hervorzurufen und ihn dadurch abzuhalten, den Rechtsbehelf überhaupt, rechtzeitig oder in der richtigen Form einzulegen (BVerwG, Urt. v. 21.3.2002 - 4 C 2.01 - Beschl. v. 14.2.2000 - 7 B 200.99 -, Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 77; Beschl. v. 11.5.1994 - 11 B 66.94 -, Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 63; Urt. v. 27.4.1990 - 8 C70.88 -, NJW 1991, 508 m.w.N.; Urt. v. 13.12.1978 - BVerwG 6 C 77.78 -, BVerwGE 57, 188; Senatsbeschl. v. 3.11.2009 - 4 LB 181/09 -).
  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 C 2.01

    Rechtsbehelfsbelehrung; Irreführung; Vertretungszwang; Heilung durch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.02.2013 - 4 PA 25/13
    Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist dann unrichtig, wenn sie die in § 58 Abs. 1 VwGO zwingend geforderten Mindestangaben nicht enthält oder wenn diesen Angaben ein unzutreffender oder irreführender Zusatz beigefügt ist, der geeignet ist, bei dem Betroffenen einen Irrtum über die formellen oder materiellen Voraussetzungen des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs hervorzurufen und ihn dadurch abzuhalten, den Rechtsbehelf überhaupt, rechtzeitig oder in der richtigen Form einzulegen (BVerwG, Urt. v. 21.3.2002 - 4 C 2.01 - Beschl. v. 14.2.2000 - 7 B 200.99 -, Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 77; Beschl. v. 11.5.1994 - 11 B 66.94 -, Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 63; Urt. v. 27.4.1990 - 8 C70.88 -, NJW 1991, 508 m.w.N.; Urt. v. 13.12.1978 - BVerwG 6 C 77.78 -, BVerwGE 57, 188; Senatsbeschl. v. 3.11.2009 - 4 LB 181/09 -).
  • OVG Niedersachsen, 25.02.2008 - 4 PA 390/07

    Abzugsfähigkeit von Darlehensverbindlichkeiten zwischen nahen Angehörigen vom

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.02.2013 - 4 PA 25/13
    Der Senat hat bereits entschieden, dass ein innerhalb der Klagefrist eingereichter, aber erst nach Ablauf dieser Frist beschiedener Prozesskostenhilfeantrag in gemäß § 188 VwGO gerichtskostenfreien Verfahren ohne Anwaltszwang kein der Klageerhebung entgegenstehendes Hindernis im Sinne des § 60 Abs. 1 VwGO darstellt und daher eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen eines einem derartigen Klageverfahren vorgeschalteten Prozesskostenhilfeverfahrens nach § 60 VwGO nicht in Betracht kommt (Senatsbeschl. v. 25.2.2008 - 4 PA 390/07 -, NordÖR 2008, 290).
  • OVG Niedersachsen, 03.11.2009 - 4 LB 181/09

    Beginn einer Rechtsmittelfrist nach Änderung der Rechtsbehelfsbelehrung für

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.02.2013 - 4 PA 25/13
    Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist dann unrichtig, wenn sie die in § 58 Abs. 1 VwGO zwingend geforderten Mindestangaben nicht enthält oder wenn diesen Angaben ein unzutreffender oder irreführender Zusatz beigefügt ist, der geeignet ist, bei dem Betroffenen einen Irrtum über die formellen oder materiellen Voraussetzungen des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs hervorzurufen und ihn dadurch abzuhalten, den Rechtsbehelf überhaupt, rechtzeitig oder in der richtigen Form einzulegen (BVerwG, Urt. v. 21.3.2002 - 4 C 2.01 - Beschl. v. 14.2.2000 - 7 B 200.99 -, Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 77; Beschl. v. 11.5.1994 - 11 B 66.94 -, Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 63; Urt. v. 27.4.1990 - 8 C70.88 -, NJW 1991, 508 m.w.N.; Urt. v. 13.12.1978 - BVerwG 6 C 77.78 -, BVerwGE 57, 188; Senatsbeschl. v. 3.11.2009 - 4 LB 181/09 -).
  • OVG Niedersachsen, 16.07.2019 - 4 LB 122/19

    Anwaltszwang; gerchtskostenfrei; isolierter Prozesskostenhilfeantrag;

    "Der Senat hat bereits wiederholt entschieden, dass eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen eines einem Klageverfahren vorgeschalteten Prozesskostenhilfeverfahrens in gemäß § 188 VwGO gerichtskostenfreien Verfahren ohne Anwaltszwang nach § 60 VwGO nicht in Betracht kommt, weil kein der Klageerhebung entgegenstehendes Hindernis im Sinne des § 60 Abs. 1 VwGO vorliegt (Senatsbeschl. v. 14.2.2013 - 4 PA 25/13 - Senatsbeschl. v. 25.2.2008 - 4 PA 390/07 -, NordÖR 2008, 290).
  • OVG Niedersachsen, 31.07.2014 - 4 PA 181/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen eines einem Klageverfahren

    3 Der Senat hat bereits wiederholt entschieden, dass eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen eines einem Klageverfahren vorgeschalteten Prozesskostenhilfeverfahrens in gemäß § 188 VwGO gerichtskostenfreien Verfahren ohne Anwaltszwang nach § 60 VwGO nicht in Betracht kommt, weil kein der Klageerhebung entgegenstehendes Hindernis im Sinne des § 60 Abs. 1 VwGO vorliegt (Senatsbeschl. v. 14.2.2013 - 4 PA 25/13 - Senatsbeschl. v. 25.2.2008 - 4 PA 390/07 -, NordÖR 2008, 290).
  • OVG Niedersachsen, 01.02.2019 - 10 PA 270/18

    Anwaltszwang; gerichtskostenfreies Verfahren; Hinderungsgrund; isolierter

    Ein innerhalb der Klagefrist eingereichter, aber erst nach Ablauf dieser Frist beschiedener isolierter Prozesskostenhilfeantrag stellt nämlich in gerichtkostenfreien Verfahren ohne Anwaltszwang - wie hier - auch dann keinen Hinderungsgrund im Sinne dieser Vorschrift dar, wenn dieser Antrag von einem Rechtsanwalt gestellt worden ist (Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 15.02.2013 - 4 PA 25/13 -, juris Leitsatz und Rn. 4, und vom 25.02.2008 - 4 PA 390/07 -, juris 1. Leitsatz und Rn. 4 f.; ausführlich hierzu: Hessischer VGH, Beschluss vom 20.05.2005 - 10 TP 980/05 -, juris Leitsatz und Rn. 2 ff.; ferner: Bayerischer VGH, Beschluss vom 11.07.2007 - 12 C 07.1209 -, juris Rn. 1; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.05.2001.
  • VGH Hessen, 16.05.2017 - 10 D 2877/16

    Ablehnung des isolierten Antrages auf Prozesskostenhilfe aufgrund mangelnder

    Dies gilt nach der Rechtsprechung des Senats auch dann, wenn der Prozesskostenhilfe beantragende Bürger bereits anwaltlich vertreten ist und/oder die Beiordnung eines Rechtsanwalts beantragt, da zur Erhebung der Klage die Zuziehung eines Rechtsanwaltes grundsätzlich nicht erforderlich ist ( vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 20. Mai 2005 - 10 TP 980/05 -, juris Rn. 2, 3 unter Hinweis auf die Grundsätze in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, BVerwG , Beschluss vom 17. Februar 1989 - 5 ER 612/89 -, NVwZ-RR 1989, 655, und unter Bezugnahme auf Rechtsprechung verschiedener Senate des Verwaltungsgerichtshofs, wie Hess. VGH, Beschluss vom 19. November 1993 - 9 TP 2075/93 -, Hess. VGRspr 1994, 33, Beschluss vom 13. August 2004 - 10 TP 1928/04 -, Beschluss vom 25. Oktober 2004 - 5 TP 2880/04 - vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - 12 E 1027/09 -, juris Rn. 7 ff. ; Niedersächsisches OVG , Beschluss vom 15. Februar 2013 - 4 PA 25/13 -, juris Rn. 4).
  • VG Göttingen, 11.10.2016 - 2 A 177/16

    Isolierter Prozesskostenhilfeantrag; Prozesskostenhilfeantrag; fiktives Vermögen;

    Es meint, ein innerhalb der Klagefrist eingereichter, aber erst nach Ablauf der Frist beschiedener Prozesskostenhilfeantrag in gemäß § 188 Satz 2 VwGO gerichtskostenfreien Verfahren ohne Anwaltszwang stelle kein der Klageerhebung entgegenstehendes Hindernis im Sinne des § 60 Abs. 1 VwGO dar, so dass eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen eines einem derartigen Klageverfahren vorgeschalteten Prozesskostenhilfeverfahrens nach § 60 VwGO nicht in Betracht komme (Beschlüsse vom 25.02.2008 -4 PA 390/07-; vom 15.02.2013 -4 PA 25/13-, zitiert nach juris).
  • VG Köln, 24.09.2021 - 26 K 4438/19
    OVG NRW, Beschluss vom 20. März 2019 - 12 E 888/18 -, juris Rn. 11; dass., Beschluss vom 9. Januar 2019 - 12 E 860/18 -, n.v.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 2. Mai 1996 - 7 S 297/95 -, juris Rn. 6; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 15. Februar 2013 - 4 PA 25/13 -, juris Rn. 4; Thüringer OVG, Beschluss vom 15. Mai 2013 - 3 ZO 738/12 -, juris Rn. 5; VG Köln, Beschluss vom 6. Juli 2009 - 26 K 2122/09 -, n.v.
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