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   OVG Niedersachsen, 15.03.2001 - 2 MA 522/01, 2 MB 1050/01   

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https://dejure.org/2001,13561
OVG Niedersachsen, 15.03.2001 - 2 MA 522/01, 2 MB 1050/01 (https://dejure.org/2001,13561)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.03.2001 - 2 MA 522/01, 2 MB 1050/01 (https://dejure.org/2001,13561)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. März 2001 - 2 MA 522/01, 2 MB 1050/01 (https://dejure.org/2001,13561)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Prüfung der Aufenthaltsbefugnis nach AuslG 1990 § 30 Abs 3; zur Erteilung einer Duldung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 30 Abs 3 AuslG; § 55 Abs 2 AuslG
    Aufenthalt; Aufenthaltsbefugnis; Aufenthaltsgenehmigung; Ausland; Ausländer; Ausreise; Duldung; Zumutbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.1995 - 13 S 3358/94

    Zur Reichweite des Beschwerdeausschlusses nach AsylVfG 1992 § 80; Erteilung einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.03.2001 - 2 MA 522/01
    Voraussetzung ist insoweit (vgl. GK-AuslR, § 31 AuslG, Rdn. 29 f., sowie Beschluss des VGH Mannheim vom 27.7.1995 - 13 S 3358/94 - NVwZ-RR 1996, 533, 535 m.w.N.), dass die Antragstellerin überhaupt mit Herrn A. Y. wirksam verheiratet ist (siehe dazu a)), dass die eheliche Lebensgemeinschaft nur in Deutschland, nicht aber in Syrien oder im Irak (ein sonstiger aufnahmebereiter oder -verpflichteter Staat ist nicht erkennbar) möglich ist (b)), dass keine gewichtigen öffentlichen Interessen, die eine sofortige Beendigung des Aufenthalts der Antragstellerin gebieten und Vorrang gegenüber dem privaten Interesse der Antragstellerin haben, vorliegen (c)) und dass schließlich der Antragstellerin auch eine vorübergehende Ausreise (vgl. dazu Urteil des BVerwG v. 4.6.1997 - 1 C 9/95 -, BVerwGE 105, 35, 43 f.) nicht zumutbar ist (d)).
  • BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 20.97

    Ausländerrecht - Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei Einreise ohne Visum

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.03.2001 - 2 MA 522/01
    d) Derjenige, der - wie die Antragstellerin, die bei der Einreise lediglich ein Besuchervisum hatte - unerlaubt in das Bundesgebiet eingereist ist, ist allerdings grundsätzlich darauf zu verweisen, den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - hier in Form einer Aufenthaltsbefugnis nach § 30 AuslG - vom Ausland aus zu stellen; etwas Anderes gilt lediglich dann, wenn dies für die Antragstellerin und ihre Angehörigen nicht zumutbar ist (vgl. etwa Urt. d. BVerwG v. 9.12.1997 - 1 C 20.97 -, NVwZ 1998, 748, 750).
  • BVerwG, 30.04.1985 - 1 C 33.81

    Anforderungen an die Versagung der Aufenthaltserlaubnis eines Ausländers -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.03.2001 - 2 MA 522/01
    bb) Sollte danach die Ehe aus Sicht des syrisch-islamischen Rechts (für die Antragstellerin) wirksam geschlossen worden sein, so dürfte ihr aus den nachfolgend angeführten Gründen voraussichtlich auch für Herrn A. Y. nach bundesdeutschem internationalem Privatrecht und damit - jedenfalls zum maßgeblichen heutigen Zeitpunkt, in dem Herr A. Y. von seiner (ersten) polnischen Ehefrau geschieden ist und damit nicht mehr in Mehrehe, sondern in "Zweitehe" lebt - auch im Sinne des Art. 6 Abs. 1 GG nicht die Anerkennung zu versagen sein (vgl. zur "Mehrehe" das Urteil des BVerwG v. 30.4.1985 - 1 C 33.81 - BVerwGE 71, 228, 230 f.; zur "Zweitehe" BVerfGE 55, 114, 128 f.).
  • BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 9.95

    Aufenthaltsbewilligung - Übergang zur Aufenthaltserlaubnis - Deutschverheirateter

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.03.2001 - 2 MA 522/01
    Voraussetzung ist insoweit (vgl. GK-AuslR, § 31 AuslG, Rdn. 29 f., sowie Beschluss des VGH Mannheim vom 27.7.1995 - 13 S 3358/94 - NVwZ-RR 1996, 533, 535 m.w.N.), dass die Antragstellerin überhaupt mit Herrn A. Y. wirksam verheiratet ist (siehe dazu a)), dass die eheliche Lebensgemeinschaft nur in Deutschland, nicht aber in Syrien oder im Irak (ein sonstiger aufnahmebereiter oder -verpflichteter Staat ist nicht erkennbar) möglich ist (b)), dass keine gewichtigen öffentlichen Interessen, die eine sofortige Beendigung des Aufenthalts der Antragstellerin gebieten und Vorrang gegenüber dem privaten Interesse der Antragstellerin haben, vorliegen (c)) und dass schließlich der Antragstellerin auch eine vorübergehende Ausreise (vgl. dazu Urteil des BVerwG v. 4.6.1997 - 1 C 9/95 -, BVerwGE 105, 35, 43 f.) nicht zumutbar ist (d)).
  • BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 6.97

    Klagen erfolgloser Asylbewerber auf Duldung oder Aufenthaltsbefugnis begründen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.03.2001 - 2 MA 522/01
    a) Der statthafte, insbesondere nicht durch § 80 AsylVfG ausgeschlossene (vgl. Urteil des BVerwG v. 25. September 1997 - 1 C 6/97 - NVwZ 1998, 299 ff.) Zulassungsantrag der Antragstellerin bleibt erfolglos, soweit sie weiterhin die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis erstrebt.
  • OVG Niedersachsen, 18.09.2000 - 11 M 2929/00

    Aufenthaltsbeendigung; Aufenthaltsbefugnis; Ausländer; ausländischer Elternteil;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.03.2001 - 2 MA 522/01
    Um aber einen derartigen, von der Antragsgegnerin noch näher zu prüfenden Anspruch zu sichern, ist die vorläufige Erteilung einer Duldung ausreichend, aber auch geboten, da das Ausländergesetz die tatsächliche Hinnahme des Aufenthalts außerhalb förmlicher Duldungen nicht vorsieht (vgl. Beschl. d. Nds. OVG v. 18.9.2000 - 11 M 2929/00 -, Nds.Rpfl. 2001, 30 m.w.N.).
  • LG Göttingen, 12.09.2000 - 5 T 245/99
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.03.2001 - 2 MA 522/01
    Um aber einen derartigen, von der Antragsgegnerin noch näher zu prüfenden Anspruch zu sichern, ist die vorläufige Erteilung einer Duldung ausreichend, aber auch geboten, da das Ausländergesetz die tatsächliche Hinnahme des Aufenthalts außerhalb förmlicher Duldungen nicht vorsieht (vgl. Beschl. d. Nds. OVG v. 18.9.2000 - 11 M 2929/00 -, Nds.Rpfl. 2001, 30 m.w.N.).
  • BVerfG, 21.10.1980 - 1 BvR 179/78

    Auslegung - Heiratsabfindung - Dritte Eheschließung - Verfassungsmäßigkeit von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.03.2001 - 2 MA 522/01
    bb) Sollte danach die Ehe aus Sicht des syrisch-islamischen Rechts (für die Antragstellerin) wirksam geschlossen worden sein, so dürfte ihr aus den nachfolgend angeführten Gründen voraussichtlich auch für Herrn A. Y. nach bundesdeutschem internationalem Privatrecht und damit - jedenfalls zum maßgeblichen heutigen Zeitpunkt, in dem Herr A. Y. von seiner (ersten) polnischen Ehefrau geschieden ist und damit nicht mehr in Mehrehe, sondern in "Zweitehe" lebt - auch im Sinne des Art. 6 Abs. 1 GG nicht die Anerkennung zu versagen sein (vgl. zur "Mehrehe" das Urteil des BVerwG v. 30.4.1985 - 1 C 33.81 - BVerwGE 71, 228, 230 f.; zur "Zweitehe" BVerfGE 55, 114, 128 f.).
  • OVG Niedersachsen, 09.02.2023 - 9 LA 259/21

    Im Willen; anerkannt; Ehe; Familienasyl; Handschuhehe; Imam; ordre public;

    Die Möglichkeit, im Ausland durch einen Vertreter eine sog. Handschuhehe schließen zu können, wird im Sinne des Art. 11 EGBGB als Formvorschrift angesehen, für die die Einhaltung der Ortsvorschrift ausreicht (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 15.3.2001 - 2 MA 522/01, 2 MB 1050/01 - juris Rn. 15).
  • VG Göttingen, 24.08.2004 - 2 A 2145/02

    Arabische Sprache; Auslandskostenverordnung; Berufsdolmetscher;

    Auf die Beschwerde der Klägerin hin änderte das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht diese Entscheidung mit Beschluss vom 15.03.2001 (2 MA 522/01 und 2 MB 2050/01) und verpflichtete die Beklagte im Wege der einstweiligen Anordnung, der Klägerin bis zu einer Entscheidung über ihren Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis vorläufig eine Duldung zu erteilen.
  • VG Oldenburg, 30.05.2005 - 11 A 2664/03

    Sicherung des Lebensunterhalts bei Ehegattennachzug

    Denn hierfür wäre Voraussetzung, dass die Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft im Heimatland zumutbar nicht möglich ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Dezember 2003 - 2 BvR 2108/00 - NVwZ 2004, 606; Beschluss vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 231/00 - NVwZ 2002, 849 ; OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. März 2001 - 2 MA 522/01 und 2 MB 1050/01 - InfAuslR 2001, 333 ).
  • VG Lüneburg, 22.04.2002 - 1 A 1/98

    Aufenthaltsgenehmigung in Form der Aufenthaltsbefugnis; Gewährung von Asyl unter

    Art. 8 EMRK - dem Ausländer die Ausreise rechtlich nicht möglich (vgl. Nds. OVG in InfAuslR 2001, S. 333) bzw. sie für ihn aus entsprechenden Gründen nicht zumutbar ist (Renner, aaO. § 30 Rdn. 9; BVerwG, EZAR 021 Nr. 6; Erlass des Nds. MI v. 21.1.2002 / Pkt. 3 letzter Absatz).
  • OVG Niedersachsen, 12.09.2005 - 9 ME 311/05

    Abschiebung; Erlass; Familie; Trennung; Vietnam; zumutbar

    Denn hierfür wäre Voraussetzung, dass die Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft im Heimatland zumutbar nicht möglich ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22.12.2003 - 2 BvR 2108/00 - NVwZ 2004, 606; Beschluss vom 30.1. 2002 - 2 BvR 231/00 - NVwZ 2002, 849 (850); OVG Lüneburg, Beschluss vom 15.3.2001 - 2 MA 522/01 und 2 MB 1050/01 - InfAuslR 2001, 333 ).
  • VG Lüneburg, 29.05.2002 - 1 A 189/00

    Aufenthaltsbefugnis; Duldung

    Art. 8 EMRK - dem Ausländer die Ausreise rechtlich nicht möglich (vgl. Nds. OVG in InfAuslR 2001, S. 333) bzw. sie für ihn aus entsprechenden Gründen nicht zumutbar ist (Renner, aaO. § 30 Rdn. 9; BVerwG, EZAR 021 Nr. 6; Erlass des Nds. MI v. 21.1.2002 / Pkt. 3 letzter Absatz).
  • VG Lüneburg, 29.05.2002 - 1 A 61/97

    Abschiebungshindernis; Asyl; Asylrecht; Aufenthaltsbefugnis; Auffangtatbestand;

    § 30 Abs. 3 AuslG fungiert auch in den Fällen als Auffangvorschrift, in denen eine Ausreise zwar grundsätzlich möglich, im Hinblick auf Art. 6 GG und die EMRK jedoch lediglich unzumutbar ist (BVerwG, EZAR 21 Nr. 6 und EZAR 20 Nr. 8 und Nr. 10; vgl. Nds. OVG in InfAuslR 2001, S. 333; Renner, a.a.O., § 30 Rdn. 9; BVerwG, EZAR 021 Nr. 6; Erlass des Nds. MI v. 21.1.2002 / Pkt. 3 letzter Absatz).
  • VG Lüneburg, 08.04.2002 - 1 A 135/98

    Aufenthaltsbefugnis; Ausreisepflicht; Dauerduldung; Ermessensreduzierung;

    Art. 8 EMRK - dem Ausländer die Ausreise rechtlich nicht möglich (vgl. Nds. OVG in InfAuslR 2001, S. 333) bzw. sie für ihn aus entsprechenden Gründen nicht zumutbar ist (Renner, aaO. § 30 Rdn. 9; BVerwG, EZAR 021 Nr. 6; Erlass des Nds. MI v. 21.1.2002 / Pkt. 3 letzter Absatz).
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