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   OVG Niedersachsen, 15.03.2011 - 11 LB 199/10   

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https://dejure.org/2011,16008
OVG Niedersachsen, 15.03.2011 - 11 LB 199/10 (https://dejure.org/2011,16008)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.03.2011 - 11 LB 199/10 (https://dejure.org/2011,16008)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. März 2011 - 11 LB 199/10 (https://dejure.org/2011,16008)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    (Aufenthaltserlaubnis für Ehefrau eines Flüchtlings (§ 51 Abs. 1 AuslG 1990))

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 6 GG; § ... 2 Abs. 3 AufenthG; § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG; § 25 Abs. 5 AufenthG; § 27 Abs. 3 S. 1 AufenthG; § 29 Abs. 2 S. 1, 2 AufenthG; § 30 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AufenthG; § 60 Abs. 1 AufenthG; § 104a Abs. 1 AufenthG; § 51 Abs. 1 AuslG; § 72 Abs. 1 AsylVfG; § 24 Abs. 1 VwVfG
    Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen im Falle des Bestehens einer Niederlassungserlaubnis im Sinne des § 26 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) beim ausländischen Ehepartner; Ermessenausübung hinsichtlich einer Feststellung der aktuellen Erwerbsfähigkeit bzgl. des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen im Falle des Bestehens einer Niederlassungserlaubnis im Sinne des § 26 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz ( AufenthG ) beim ausländischen Ehepartner; Ermessenausübung hinsichtlich einer Feststellung der aktuellen Erwerbsfähigkeit bzgl. des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen im Falle des Bestehens einer Niederlassungserlaubnis im Sinne des § 26 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) beim ausländischen Ehepartner; Ermessenausübung hinsichtlich einer Feststellung der aktuellen Erwerbsfähigkeit bzgl. des ...

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 16.11.2010 - 1 C 20.09

    Visum; Aufenthaltserlaubnis; Familienzusammenführung; Ehegattennachzug; Sicherung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.03.2011 - 11 LB 199/10
    Selbst wenn man auch hinsichtlich der Unterhaltsbedürftigkeit von volljährigen Kindern innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft nicht auf § 27 Abs. 3 Satz 1 AufenthG, sondern auf § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG abstellt (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.11.2010 - 1 C 20/09 -, juris, Rn. 27), gilt insoweit schon deshalb nichts anderes, weil sich aus den bisherigen Feststellungen ein Unterhaltsanspruch von E. nicht sicher ergibt und zudem beim Antrag der Ehefrau nach § 29 Abs. 2 Satz 1 AufenthG von der Voraussetzung des § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG abgesehen werden kann.

    Die etwa in § 27 Abs. 3 Satz 1 AufenthG erfolgte Gleichstellung von Leistungen nach dem II. mit solchen nach XII. Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe) ist vielmehr in § 55 Abs. 2 Nr. 6 AufenthG bewusst unterblieben (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.11.2010 - 1 C 20/09 - Leitsatz 2).

  • BVerwG, 30.03.2010 - 1 C 8.09

    Visum; Drittstaatsangehörige; Familienzusammenführung; Ehegattennachzug;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.03.2011 - 11 LB 199/10
    Die mit einer Erstalphabetisierung im Erwachsenenalter allgemein verbundenen Schwierigkeiten reichen für eine Ausnahme auch nach § 104a Abs. 1 Satz 5 AufenthG nicht aus (vgl. zu der entspr. Regelung in § 30 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 AufenthG: BVerwG, Urt. v. 30.3.2010 - 1 C 8/09 -, NVwZ 2010, 964 ff., juris, Rn. 16).
  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.03.2011 - 11 LB 199/10
    Ihnen obliegt hingegen nicht noch weitergehend die Verpflichtung, durch - bislang nicht vorliegende - Gutachten unabhängiger sachverständiger, d.h. insbesondere sozialmedizinischer Stellen ihre aktuelle Arbeits- oder gar Erwerbsunfähigkeit bzw. ihre fehlende Vermittelbarkeit auf dem Arbeitsmarkt zu belegen (vgl. zur Abgrenzung BVerwG, Urt. v. 11.9.2007 - 10 C 8/07 -, BVerwGE 129, 251 ff., juris, Rn. 15 f.).
  • BVerwG, 30.01.2009 - 5 B 44.08

    Auslegung und Anwendung des § 124a Abs. 6 S. 3 und § 124a Abs. 3 S. 4

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.03.2011 - 11 LB 199/10
    Dabei ist im Zweifel davon auszugehen, dass das erstinstanzliche Urteil vom Berufungsführer in vollem Umfang angefochten wird und die in erster Instanz gestellten Anträge weiter verfolgt werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.1.2009 - 5 B 44/08 -, Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 39; Kopp/Schenke, VwGO, Kommentar, 16. Aufl., § 124a, Rn. 30, jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 3.08

    Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Sicherung des Lebensunterhalts;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.03.2011 - 11 LB 199/10
    Aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. April 2009 (- 1 C 3/08 -, NVwZ 2009, 1239 ff., juris, Rn. 18) ergibt sich nichts anderes.
  • OVG Niedersachsen, 02.02.2011 - 11 ME 441/10

    Prüfung der Regelerteilungsvoraussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 1, 2

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.03.2011 - 11 LB 199/10
    Dies ist bei einer von drei Personen bewohnten Wohnung mit einer Fläche von 75 qm der Fall (vgl. Senatsbeschl. v. 2.2.2011 - 11 ME 441/10 -, juris, Rn. 22, m. w. N.).
  • VG Saarlouis, 22.04.2015 - 6 L 277/15

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug; Sicherung des

    OVG Niedersachsen, Urteil vom 15.03.2011 - 11 LB 199/10 -, wo es in juris-Rz. 42 vielmehr heißt: "Diese Versagung allein als Druckmittel für ... Bemühungen um die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ... einzusetzen ... reicht jedenfalls als sachgerechter Ermessensgesichtspunkt ... nicht aus ...".

    insoweit OVG Niedersachsen, Urteil vom 15.03.2011 - 11 LB 199/10 -, juris-Rz. 40 ff.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2022 - 3 B 41.19

    Visum; Familiennachzug zu Flüchtling; syrische Staatsangehörige; Kuwait; Sichrung

    Unterlässt der Schutzberechtigte ihm mögliche Anstrengungen, ein angemessenes Einkommen zu erzielen, kann die Ausländerbehörde die Ablehnung des Antrags darauf stützen (vgl. Zeitler in: HTK-AuslR, § 29 AufenthG, Rn. 10 zu Abs. 2; OVG Lüneburg, Urteil vom 15. März 2011 - 11 LB 199/10 - juris Rn. 40).
  • VG Neustadt, 11.11.2021 - 2 K 11/21

    Verhältnis einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG 2004 zu

    Wie sich aus § 25 Abs. 5 Satz 3 AufenthG ergibt, geht der Gesetzgeber vielmehr ausdrücklich davon aus, dass ein Ausländer unabhängig von der Dauer seines Aufenthaltes im Bundesgebiet keinen Aufenthaltstitel erhält, sondern nur geduldet werden kann, wenn zwar seine Abschiebung unmöglich ist, ihm aber eine freiwillige Ausreise möglich wäre (OVG Lüneburg, Urteil vom 15. März 2011 - 11 LB 199/10 -, juris, Rn. 55).
  • VG Berlin, 21.08.2018 - 4 K 88.17
    Dafür genügt nicht bereits der Umstand, dass der Nachzug zu einem anerkannten Flüchtling stattfinden soll, da dieser Umstand das Ermessen tatbestandlich erst eröffnet (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 15. März 2011 - 11 LB 199/10 -, juris Rn. 40).
  • VG Magdeburg, 15.03.2011 - 4 A 2/11

    Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, Ermessen,

    Die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen sind nach Maßgabe des § 5 Abs. 3 Satz 2 AufenthG nur als fakultative Versagungsgründe zu berücksichtigen (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 15.03.2011 - 11 LB 199/10 -, juris), so dass es im Ermessen der Behörde steht, gleichwohl eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen.
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