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   OVG Niedersachsen, 15.03.2018 - 4 LA 231/16   

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OVG Niedersachsen, 15.03.2018 - 4 LA 231/16 (https://dejure.org/2018,8224)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.03.2018 - 4 LA 231/16 (https://dejure.org/2018,8224)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. März 2018 - 4 LA 231/16 (https://dejure.org/2018,8224)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 36 Abs 1 Halbs 2 BAföG; § 36 Abs 1 Halbs 1 BAföG; § 124 Abs 2 Nr 2 VwGO; § 6 Abs 1 S 1 VwGO
    Anrechnung; Antrag; Ausbildungsförderung; selbständig tragende Begründung; Berufungszulassung; Einzelrichter; Naturalunterhalt; besondere Schwierigkeiten; Übertragung; Unterhaltsbetrag; Vorausleistung; Zulassungsgrund

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2018, 1287
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Niedersachsen, 18.11.2009 - 4 LA 371/08

    Nachbarklage gegen eine Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.03.2018 - 4 LA 231/16
    Denn aus der Nichtübertragung einer Angelegenheit durch die Kammer auf den Einzelrichter ergibt sich nicht einmal ein Indiz, das für das Vorliegen der Voraussetzungen des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO spricht (vgl. Senatsbeschl. v. 18.11.2009 - 4 LA 371/08; Nds.OVG, Beschl. v. 27.3.1997 - 12 M 1731/97 -, DÖV 1997, 697; Bay.VGH, Beschl. v. 16.10.2014 - 10 ZB 13.2620 - Kopp/Schenke, VwGO, § 124 Rn. 8 m.w.N. in Fußnote 34).

    Zum einen ist nämlich die Übertragung auf den Einzelrichter in § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VwGO nicht zwingend vorgeschrieben, und zum anderen hat die Entscheidung der Kammer zur Frage des Vorliegens besonderer Schwierigkeiten i.S. von § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VwGO keine bindende Wirkung für das Oberverwaltungsgericht (Senatsbeschl. v. 18.11.2009 - 4 LA 371/08; Bay.VGH, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 15.05.2015 - 4 ME 61/15

    Ausbildungsförderung; unwirksame Bestimmung; Eltern; Kind; Rücksicht; Unterhalt;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.03.2018 - 4 LA 231/16
    Eltern leisten den angerechneten Unterhaltsbetrag i.S. von § 36 Abs. 1 Halbs. 1 BAföG nicht nur dann, wenn sie dem Auszubildenden Barunterhalt zahlen, sondern auch, soweit sie ihm in Ausübung ihres Unterhaltsbestimmungsrechts Naturalunterhalt durch Sachleistungen wie Verpflegung und Unterkunft gewähren und dabei das in § 1612 Abs. 2 BGB geregelte Gebot zur Rücksichtnahme auf die Belange des Kindes beachten (vgl. Lackner, in: Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 6. Aufl. 2016, § 36 Rn. 7; siehe dazu auch den Senatsbeschl. v. 15.5.2015 - 4 ME 61/15 -).
  • BVerwG, 09.12.2014 - 5 C 3.14

    Vorausleistung von Ausbildungsförderung; Vorausleistung; Ausbildungsförderung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.03.2018 - 4 LA 231/16
    Ohne dass es hierauf für die Entscheidung über den Zulassungsantrag noch entscheidend ankommt, weist der Senat ergänzend auf Folgendes hin: Die Vorausleistung gemäß § 36 Abs. 1 BAföG ist keine Ausbildungsförderungsleistung, auf die der Auszubildende nach den allgemeinen Regelungen über die Anrechnung von Einkommen und Vermögen einen Anspruch hat, sondern eine außerordentliche Zusatzleistung des Staates zur Abwendung einer in engem zeitlichem Zusammenhang drohenden Gefährdung der Ausbildung infolge von Mittellosigkeit im Umfang des den Eltern angerechneten, aber nicht geleisteten Betrages (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.12.2014 - 5 C 3.14 -, Buchholz 436.36 § 36 BAföG Nr. 18 Rn. 16 u. v. 23.2.2010 - 5 C 2.09 -, BVerwGE 136, 109 Rn. 25).
  • VGH Bayern, 16.10.2014 - 10 ZB 13.2620

    Schutz von Anwohnern, Passanten, Beschäftigten und Gewerbetreibenden vor Lärm

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.03.2018 - 4 LA 231/16
    Denn aus der Nichtübertragung einer Angelegenheit durch die Kammer auf den Einzelrichter ergibt sich nicht einmal ein Indiz, das für das Vorliegen der Voraussetzungen des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO spricht (vgl. Senatsbeschl. v. 18.11.2009 - 4 LA 371/08; Nds.OVG, Beschl. v. 27.3.1997 - 12 M 1731/97 -, DÖV 1997, 697; Bay.VGH, Beschl. v. 16.10.2014 - 10 ZB 13.2620 - Kopp/Schenke, VwGO, § 124 Rn. 8 m.w.N. in Fußnote 34).
  • BVerwG, 28.05.2009 - 5 B 90.08
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.03.2018 - 4 LA 231/16
    Dass die erstinstanzliche Entscheidung somit auf mehrere jeweils selbstständig tragende Begründungen gestützt worden ist, hat zur Folge, dass dem Zulassungsantrag nur dann entsprochen werden kann, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Zulassungsgrund dargelegt worden ist und tatsächlich vorliegt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.5.2009 - 5 B 90.08 -, Urt. v. 2.10.2000 - 6 B 75.99 - u. Beschl. v. 8.7.1999 - 11 D 9.99 - Senatsbeschl. v. 15.1.2018 - 4 LA 382/17 -, 29.7.2013 - 4 LA 96/12 -, 6.12.2011 - 4 LA 374/10 -, 10.5.2010 - 4 LA 296/08 - u. v. 25.5.2009 - 4 LA 320/08 -).
  • OVG Niedersachsen, 10.05.2010 - 4 LA 296/08

    Geltendmachung eines Verfahrensmangels in einem Berufungszulassungsverfahren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.03.2018 - 4 LA 231/16
    Dass die erstinstanzliche Entscheidung somit auf mehrere jeweils selbstständig tragende Begründungen gestützt worden ist, hat zur Folge, dass dem Zulassungsantrag nur dann entsprochen werden kann, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Zulassungsgrund dargelegt worden ist und tatsächlich vorliegt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.5.2009 - 5 B 90.08 -, Urt. v. 2.10.2000 - 6 B 75.99 - u. Beschl. v. 8.7.1999 - 11 D 9.99 - Senatsbeschl. v. 15.1.2018 - 4 LA 382/17 -, 29.7.2013 - 4 LA 96/12 -, 6.12.2011 - 4 LA 374/10 -, 10.5.2010 - 4 LA 296/08 - u. v. 25.5.2009 - 4 LA 320/08 -).
  • BVerwG, 23.02.2010 - 5 C 2.09

    Aktualisierungsantrag; Ausbildungsförderung; Bewilligungszeitraum, Ablauf des ~;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.03.2018 - 4 LA 231/16
    Ohne dass es hierauf für die Entscheidung über den Zulassungsantrag noch entscheidend ankommt, weist der Senat ergänzend auf Folgendes hin: Die Vorausleistung gemäß § 36 Abs. 1 BAföG ist keine Ausbildungsförderungsleistung, auf die der Auszubildende nach den allgemeinen Regelungen über die Anrechnung von Einkommen und Vermögen einen Anspruch hat, sondern eine außerordentliche Zusatzleistung des Staates zur Abwendung einer in engem zeitlichem Zusammenhang drohenden Gefährdung der Ausbildung infolge von Mittellosigkeit im Umfang des den Eltern angerechneten, aber nicht geleisteten Betrages (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.12.2014 - 5 C 3.14 -, Buchholz 436.36 § 36 BAföG Nr. 18 Rn. 16 u. v. 23.2.2010 - 5 C 2.09 -, BVerwGE 136, 109 Rn. 25).
  • BVerwG, 02.10.2000 - 6 B 75.99

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.03.2018 - 4 LA 231/16
    Dass die erstinstanzliche Entscheidung somit auf mehrere jeweils selbstständig tragende Begründungen gestützt worden ist, hat zur Folge, dass dem Zulassungsantrag nur dann entsprochen werden kann, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Zulassungsgrund dargelegt worden ist und tatsächlich vorliegt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.5.2009 - 5 B 90.08 -, Urt. v. 2.10.2000 - 6 B 75.99 - u. Beschl. v. 8.7.1999 - 11 D 9.99 - Senatsbeschl. v. 15.1.2018 - 4 LA 382/17 -, 29.7.2013 - 4 LA 96/12 -, 6.12.2011 - 4 LA 374/10 -, 10.5.2010 - 4 LA 296/08 - u. v. 25.5.2009 - 4 LA 320/08 -).
  • OVG Niedersachsen, 27.03.1997 - 12 M 1731/97

    Berufung; Zulassung; Schwierigkeit der Sache; Indizierung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.03.2018 - 4 LA 231/16
    Denn aus der Nichtübertragung einer Angelegenheit durch die Kammer auf den Einzelrichter ergibt sich nicht einmal ein Indiz, das für das Vorliegen der Voraussetzungen des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO spricht (vgl. Senatsbeschl. v. 18.11.2009 - 4 LA 371/08; Nds.OVG, Beschl. v. 27.3.1997 - 12 M 1731/97 -, DÖV 1997, 697; Bay.VGH, Beschl. v. 16.10.2014 - 10 ZB 13.2620 - Kopp/Schenke, VwGO, § 124 Rn. 8 m.w.N. in Fußnote 34).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2019 - 6 S 2384/19

    Härtefall begründenden Umstände nach Maßgabe des GlSpielG BW § 51 Abs 2 S 1, Abs

    Zum einen ist die Übertragung auf den Einzelrichter in § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VwGO nicht zwingend vorgeschrieben, und zum anderen hat die Entscheidung der Kammer zur Frage des Vorliegens besonderer Schwierigkeiten im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VwGO keine bindende Wirkung für das zweitinstanzliche Gericht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.12.2018 - 6 S 2132/18 -, n.v. S. 4 f.; NdsOVG, Beschluss vom 15.03.2018 - 4 LA 231/16 -, juris Rn. 7 m.w.N.; Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 124 Rn. 123 f.).
  • OVG Niedersachsen, 17.12.2018 - 11 LA 65/18

    Amtsermittlungspflicht; Ermittlungsverfahren; feststellungsfähiges

    Ist die erstinstanzliche Entscheidung selbstständig tragend mehrfach begründet, ist eine Zulassung der Berufung nur gerechtfertigt, wenn im Hinblick auf jeden der Begründungsstränge ein Zulassungsgrund dargelegt wird und gegeben ist (Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 15.3.2018 - 4 LA 231/16 -, juris, Rn. 3; Bayerischer VGH, Beschl. v. 26.1.2018 - 6 ZB 17.956 -, juris, Rn. 3, jeweils m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 26.09.2018 - 4 LA 367/17

    Verpflichtung eines Empfängers von Bafög-Leistungen zur Rückzahlung der

    Ist die erstinstanzliche Entscheidung auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt worden, hat dies zur Folge, dass dem Zulassungsantrag nur dann entsprochen werden kann, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Zulassungsgrund dargelegt worden ist und tatsächlich vorliegt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.5.2009 - 5 B 90.08 -, Urt. v. 2.10.2000 - 6 B 75.99 - u. Beschl. v. 8.7.1999 - 11 D 9.99 - Senatsbeschl. v. 15.3.2018 - 4 LA 231/16 - u. v. 23.9.2014 - 4 LA 33/14 - Rudisile, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 34. EL, § 124 Rn. 25 u. § 124a Rn. 96).
  • OVG Niedersachsen, 17.02.2023 - 4 LA 212/21

    Unzumutbare Belastuung; Buchgrundstück; wirtschaftlich und räumlich Einheit;

    Ist die erstinstanzliche Entscheidung auf mehrere selbstständig tragende Begründungen gestützt worden, hat dies zur Folge, dass dem Zulassungsantrag nur dann entsprochen werden kann, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Zulassungsgrund dargelegt worden ist und tatsächlich vorliegt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.8.2018 - 9 B 18.17 -, juris Rn. 28; v. 14.4.2016 - 5 B 7.16 -, juris Rn. 9 und v. 28.5.2009 - 5 B 90.08 -, juris Rn. 8; Senatsbeschl. v. 26.9.2018 - 4 LA 367/17 -, juris Rn. 23; v. 15.3.2018 - 4 LA 231/16 -, juris Rn. 3 und v. 4.3.2015 - 4 LA 177/14 -, juris Rn. 2).
  • OVG Niedersachsen, 05.01.2022 - 7 LA 51/21

    Äquivalenzgrundsatz; Äquivalenzprinzip; Satzung; Sondernutzung;

    Hiernach weist eine Streitsache besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art auf, wenn ihre Entscheidung voraussichtlich in tatsächlicher bzw. rechtlicher Hinsicht größere, d. h. überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursachen wird (Nds. OVG, Beschluss vom 15.03.2018 - 4 LA 231/16 -, juris; Kopp/Schenke, VwGO, 27. Aufl. 2021, § 124, Rn. 9).
  • OVG Niedersachsen, 17.02.2021 - 4 LA 144/20

    Ausbildungsförderung; Förderungshöchstdauer; Gremientätigkeit

    Dieser Berufungszulassungsgrund verlangt, dass die Rechtssache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht besondere, d.h. überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich übersteigende Schwierigkeiten aufweist (vgl. Senatsbeschl. v. 15.3.2018 - 4 LA 231/16 -).
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