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   OVG Niedersachsen, 15.04.2014 - 12 LB 64/13   

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https://dejure.org/2014,7127
OVG Niedersachsen, 15.04.2014 - 12 LB 64/13 (https://dejure.org/2014,7127)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.04.2014 - 12 LB 64/13 (https://dejure.org/2014,7127)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. April 2014 - 12 LB 64/13 (https://dejure.org/2014,7127)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anforderungen an eine behördliche Aufforderung zur Vorlage eines ärztlichen Gutachtens zur Überprüfung der Kraftfahreignung bei vorherigem Führen eines Kraftfahrzeugs unter Einfluss von Cannabis

  • verkehrslexikon.de

    Zu den Anforderungen an eine Aufforderung zur Vorlage eines ärztlichen Gutachtens und zu den Folgen der Nichtvorlage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine behördliche Aufforderung zur Vorlage eines ärztlichen Gutachtens zur Überprüfung der Kraftfahreignung bei vorherigem Führen eines Kraftfahrzeugs unter Einfluss von Cannabis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FeV § 11 Abs. 8
    Anforderungen an eine behördliche Aufforderung zur Vorlage eines ärztlichen Gutachtens zur Überprüfung der Kraftfahreignung bei vorherigem Führen eines Kraftfahrzeugs unter Einfluss von Cannabis

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anforderungen an eine behördliche Aufforderung zur Vorlage eines ärztlichen Gutachtens

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ärztliche Untersuchungsanordnung muss aus sich heraus verständlich sein

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ärztliche Untersuchungsanordnung muss aus sich heraus verständlich sein

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15

    Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines

    Das wird in Teilen der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung angenommen und aus dieser Einordnung im Verbindung mit § 46 LVwVfG hergeleitet, dass das Unterbleiben des dort geforderten Hinweises nicht zur Aufhebung einer auf die Nichtvorlage des Gutachtens gestützten, ansonsten rechtmäßigen Fahrerlaubnisentziehung führe (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 26. Mai 2011 - 2 B 550/11 - ESVGH 61, 243 ; VG Düsseldorf, Beschluss vom 26. April 2012 - 6 L 488/12 - juris Rn. 35; VG Ansbach, Beschluss vom 25. Januar 2012 - AN 10 S 12.00029 - juris Rn. 26; offengelassen von OVG Lüneburg, Urteil vom 15. April 2014 - 12 LB 64/13 - DAR 2014, 475 m.w.N.; VGH München, Beschluss vom 27. November 2012 - 11 ZB 12.1596 - ZfS 2013, 177 ; a.A. VG Osnabrück, Beschluss vom 7. März 2011 - 6 B 19/11 - NJW 2011, 2986 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.2016 - 10 S 77/15

    Begründungsmangel bei Gutachtensanordnung im Verfahren auf Neuerteilung der

    Stützt die Fahrerlaubnisbehörde die Entziehung oder Nichterteilung der Fahrerlaubnis entscheidungstragend auf eine Gutachtensverweigerung im Sinne des § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV, ist die Rechtsfehlerhaftigkeit der Gutachtensanforderung grundsätzlich ursächlich für das Ergebnis der Entscheidung (vgl. Senatsbeschluss vom 19.08.2013 - 10 S 1266/13 - NJW 2014, 484; OVG Niedersachsen, Urteil vom 15.04.2014 - 12 LB 64/13 - DAR 2014, 475; allerdings zu § 11 Abs. 6 Satz 2 zweiter Halbsatz FeV differenzierend Senatsurteil vom 03.09.2015 - 10 S 778/14 - a.a.O.).
  • OVG Niedersachsen, 08.07.2014 - 12 LC 224/13

    Erteilung der Fahrerlaubnis; Kraftfahreignung; Vorstrafen des Bewerbers;

    Die Behörde darf aus einer entsprechenden Verweigerung gemäß § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV auf die fehlende Kraftfahreignung schließen, wenn die Anordnung der Untersuchung rechtmäßig ist (s. etwa BVerwG, Beschl. v. 21.5.2012 - 3 B 65.11 -, NJW 2012, 3115; Urt. v. 28.4.2010 - 3 C 2.10 -, BVerwGE 137, 10; Urt. v. 9.6.2005 - 3 C 21.04 -, NJW 2005, 3440; Urt. v. 9.6.2005 - 3 C 25.04 -, NJW 2005, 3081 jew. auch in juris und m. w. N.; Urt. d. Sen. v. 9.4.2014 - 12 LB 64/13 -, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.07.2016 - 10 S 77/15

    Fahrerlaubnis; Neuerteilung; Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr

    Stützt die Fahrerlaubnisbehörde die Entziehung oder Nichterteilung der Fahrerlaubnis entscheidungstragend auf eine Gutachtensverweigerung im Sinne des § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV , ist die Rechtsfehlerhaftigkeit der Gutachtensanforderung grundsätzlich ursächlich für das Ergebnis der Entscheidung (vgl. Senatsbeschluss vom 19.08.2013 - 10 S 1266/13 - NJW 2014, 484; OVG Niedersachsen, Urteil vom 15.04.2014 - 12 LB 64/13 - DAR 2014, 475; allerdings zu § 11 Abs. 6 Satz 2 zweiter Halbsatz FeV differenzierend Senatsurteil vom 03.09.2015 - 10 S 778/14 - a.a.O.).
  • VGH Bayern, 06.12.2018 - 11 CS 18.1777

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Cannabiskonsum

    Die Antragsgegnerin hat auch zutreffend angenommen, dass eine Weigerung im Sinne des § 11 Abs. 8 FeV nicht nur in einer Verweigerung der Begutachtung als solcher liegen kann, sondern auch darin, dass der Betroffene die Untersuchung teilweise verweigert oder unmöglich macht, indem er etwa unzureichend mitwirkt und wie hier keine wahren Angaben macht (vgl. Nds.OVG, U.v. 15.4.2014 - 12 LB 64/13 - DAR 2014, 475 = juris Rn. 46; OVG Hamburg, B.v. 27.8.2003 - 3 Bs 185/03 - NJW 2004, 2399).

    Wenn der Antragsteller die Begutachtung - sei es zur Gänze oder auch nur teilweise - verweigern durfte, scheidet § 11 Abs. 8 FeV als Rechtsgrundlage für eine Entziehung der Fahrerlaubnis aus (vgl. Nds.OVG, U.v. 15.4.2014 - 12 LB 64/13 - DAR 2014, 475 = juris Rn. 46 in einem vergleichbaren Fall).

  • OVG Niedersachsen, 18.04.2016 - 12 LB 178/15

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Die Behörde darf aus einer entsprechenden Verweigerung gemäß § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV auf die fehlende Kraftfahreignung schließen, wenn die Anordnung der Untersuchung rechtmäßig ist (s. etwa BVerwG, Beschl. v. 21.5.2012 - 3 B 65.11 -, NJW 2012, 3115; Urt. v. 28.4.2010 - 3 C 2.10 -, BVerwGE 137, 10; Urt. v. 9.6.2005 - 3 C 21.04 -, NJW 2005, 3440; Urt. v. 9.6.2005 - 3 C 25.04 -, NJW 2005, 3081 jew. auch in juris und m. w. N.; Urt. d. Sen. v. 9.4.2014 - 12 LB 64/13 - u. v. 8.7.2014 - 12 LC 224/13 -, jew. in juris).
  • VGH Bayern, 26.07.2019 - 11 CS 19.1093

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Nur wenn der Gutachter selbst zutreffend von mangelnder Mitwirkung ausgeht (vgl. OVG SH, U.v. 15.4.2014 - 12 LB 64/13 - DAR 2014, 475) und deshalb ein negatives Gutachten erstellt, ist eine Entziehung der Fahrerlaubnis gerechtfertigt.
  • VGH Bayern, 22.01.2019 - 11 CS 18.1429

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Betäubungsmittelkonsums

    Eine Weigerung im Sinne von § 11 Abs. 8 FeV kann nicht nur in einer Verweigerung der Begutachtung als solcher liegen, sondern auch darin, dass der Betroffene die Untersuchung teilweise verweigert oder unmöglich macht, indem er etwa wie hier unzureichend mitwirkt und keine wahren Angaben macht oder eine verwertbare Urinprobe vereitelt (vgl. BayVGH, B.v. 6.12.2018 - 11 CS 18.1777 - juris Rn. 23; NdsOVG, U.v. 15.4.2014 - 12 LB 64/13 - DAR 2014, 475 = juris Rn. 46; OVG Hamburg, B.v. 27.8.2003 - 3 Bs 185/03 - NJW 2004, 2399).
  • VG Bayreuth, 05.11.2020 - B 1 S 20.1001

    Haaranalyse, Ärztliches Gutachten, Bevollmächtigter, Angaben des Antragstellers,

    Als Weigerung im Sinne dieser Norm ist auch der Fall zu behandeln, dass der Betroffene sich teilweise einer Untersuchung verweigert oder diese teilweise unmöglich macht (vgl. OVG Lüneburg, U.v. 15.4.2014 - 12 LB 64/13 - BeckRS 2014, 50052).
  • VG Regensburg, 12.11.2020 - RO 8 S 20.870

    Fahrerlaubnis, Fahreignung, Bescheid, Kokain, Cannabis, Vollziehung, Gutachten,

    Dabei umfasst § 11 Abs. 8 FeV nicht nur die Konstellation, dass der Betroffene überhaupt kein Gutachten beibringt oder die Begutachtung als solche verweigert, sondern findet auch Anwendung, wenn der er die Untersuchung teilweise verweigert oder unmöglich macht, indem er etwa unzureichend mitwirkt und zum Beispiel unwahre Angaben macht (BayVGH, B. v. 06.12.2018 - 11 CS 18.1777 - juris Rn. 23; Nds.OVG, U. v. 15.4.2014 - 12 LB 64/13 - DAR 2014, 475 = juris Rn.46; OVG Hamburg, B. v. 27.8.2003 - 3 Bs 185/03 - NJW 2004, 2399).
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