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   OVG Niedersachsen, 15.05.2015 - 4 ME 61/15   

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https://dejure.org/2015,10685
OVG Niedersachsen, 15.05.2015 - 4 ME 61/15 (https://dejure.org/2015,10685)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.05.2015 - 4 ME 61/15 (https://dejure.org/2015,10685)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. Mai 2015 - 4 ME 61/15 (https://dejure.org/2015,10685)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 3596
  • FamRZ 2015, 1760
  • DÖV 2015, 715
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG München, 20.09.2012 - M 15 K 12.18

    Keine elternunabhängige Ausbildungsförderung für den Besuch der Fachoberschule

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.05.2015 - 4 ME 61/15
    Sie führt in diesem Fall - wie das Verwaltungsgericht zutreffend entschieden hat - nicht zu einer Anrechnung der angebotenen Unterhaltsleistungen auf den ausbildungsförderungsrechtlichen Bedarf gemäß § 36 Abs. 3 BAföG (ebenso VG München, Urt. v. 20.9.2012 - M 15 K 12.18 -).

    Entsprechend ist dem Verwaltungsgericht darin beizustimmen, dass die Wirksamkeit der Unterhaltsbestimmung der Eltern somit nunmehr eine familienrechtliche Vorfrage ist, die das Ausbildungsförderungsamt im Rahmen der Anwendung von § 36 Abs. 3 BAföG in eigener Kompetenz inzident umfassend zu prüfen hat (ebenso VG München, Urt. v. 20.9.2012 - M 15 K 12.18 -).

  • BGH, 03.12.1980 - IVb ZR 537/80

    Unterhaltsbestimmungsrecht der Eltern gegenüber unverheirateten Kindern

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.05.2015 - 4 ME 61/15
    Dieses Abänderungsverfahren konnte nach dem ausdrücklichen Wortlaut der Regelung nur auf Antrag des Kindes, nicht aber auf Antrag eines Dritten und somit auch nicht durch ein Ausbildungsförderungsamt, das einen Unterhaltsanspruch des Kindes gemäß § 37 BAföG auf sich übergeleitet hatte, in Gang gesetzt werden (vgl. zu alledem BGH, Urt. v. 3.12.1980 - IVb ZR 537/80 -, FamRZ 1981, 143).
  • OLG Brandenburg, 21.05.2008 - 9 WF 116/08

    Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes: Ausübung des Bestimmungsrechts der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.05.2015 - 4 ME 61/15
    Da das in § 1612 Abs. 2 Satz 1 BGB geregelte Unterhaltsbestimmungsrecht gerade der wirtschaftlichen Entlastung des Unterhaltspflichtigen dienen soll, haben bei dieser Zumutbarkeitsprüfung die Belange des Kindes nur in Ausnahmefällen Vorrang gegenüber den wirtschaftlichen Interessen der Eltern, wenn schwerwiegende Gründe ein Zusammenleben mit den Eltern bzw. die sonstige Entgegennahme der durch das Bestimmungsrecht vorgegebenen Unterhaltsleistungen entgegenstehen (vgl. OLG Brandenburg, Beschl. v. 21.5.2008 - 9 BF 116/08 -, NJW 2008, 2722; Viefhues, in: jurisPK-BGB, 7. Aufl. 2014, § 1612 Rdnr. 96).
  • OVG Niedersachsen, 15.03.2018 - 4 LA 231/16

    Anrechnung; Antrag; Ausbildungsförderung; selbständig tragende Begründung;

    Eltern leisten den angerechneten Unterhaltsbetrag i.S. von § 36 Abs. 1 Halbs. 1 BAföG nicht nur dann, wenn sie dem Auszubildenden Barunterhalt zahlen, sondern auch, soweit sie ihm in Ausübung ihres Unterhaltsbestimmungsrechts Naturalunterhalt durch Sachleistungen wie Verpflegung und Unterkunft gewähren und dabei das in § 1612 Abs. 2 BGB geregelte Gebot zur Rücksichtnahme auf die Belange des Kindes beachten (vgl. Lackner, in: Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 6. Aufl. 2016, § 36 Rn. 7; siehe dazu auch den Senatsbeschl. v. 15.5.2015 - 4 ME 61/15 -).
  • VG Gelsenkirchen, 11.12.2015 - 15 L 2414/15

    Ausbildungsförderungsleistungen; Vorausleistungen; Unterhaltsbestimmung

    vgl. Hammermann in: Erman, Bürgerliches Gesetzbuch, 13. Auflage, § 1612 Rn. 25; Verwaltungsgericht (VG) Göttingen, Beschluss vom 12. Februar 2015- 2 B 387/14 -, juris; VG München, Urteil vom 20. September 2012 - M 15 K 12/18 -, juris; Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg, Beschluss vom 15. Mai 2015 - 4 ME 61/15 -, juris.
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