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   OVG Niedersachsen, 15.05.2020 - 2 LA 686/19   

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https://dejure.org/2020,11689
OVG Niedersachsen, 15.05.2020 - 2 LA 686/19 (https://dejure.org/2020,11689)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.05.2020 - 2 LA 686/19 (https://dejure.org/2020,11689)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. Mai 2020 - 2 LA 686/19 (https://dejure.org/2020,11689)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    BeBPO; Divergenzrüge; Fristversäumnis; offenkundiger Formmangel; ordnungsgemäßer Geschäftsgang; prozessuale Fürsorgepflicht; sicherer Übermittlungsweg; Verschulden; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Wiedereinsetzung von Amts wegen; Zulassungsantragsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Niedersachsen, 06.05.2020 - 2 LA 722/19

    Ausgangskontrolle; beBPo; EGVP; einfache Signatur; Elektronisches

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.05.2020 - 2 LA 686/19
    Sie hat ihren Zulassungsantrag weder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des § 55a Abs. 3 Alt. 1 in Verbindung mit § 4 ERVV versehen, noch hat sie ihn auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 55a Abs. 3 Alt. 2, Abs. 4 VwGO, der über das besondere elektronische Behördenpostfach die Übermittlung ohne qualifizierte Signatur erlaubt, eingereicht (vgl. hierzu ausführlich Senatsbeschl. v. 6.5.2020 - 2 LA 722/19 -, juris Rn. 3 ff. m.w.N.).

    Zur näheren Begründung verweist der Senat auf seinen Beschluss vom 6. Mai 2020 (- 2 LA 722/19 -, juris Rn. 16 ff. m.w.N.).

  • OVG Sachsen, 16.12.2019 - 4 A 1158/19

    Signatur; Behördenpostfach, ; Identifizierungsverfahren; Wiedereinsetzung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.05.2020 - 2 LA 686/19
    Das gilt nicht nur für offenkundige Mängel der Schriftform, sondern auch für Mängel bei der elektronischen Übermittlung, sofern der Mangel dem Transfervermerk, Prüfprotokoll oder nunmehr dem Prüfvermerk ohne weiteres entnommen werden kann (vgl. hierzu SächsOVG, Beschl. v. 16.12.2019 - 4 A 1158/19.A -, juris Rn. 16 m.w.N.; Ulrich, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Juli 2019, § 55a Rn. 103 m.w.N.).
  • BVerwG, 03.01.1961 - III ER 414.60

    Hinweis auf die Vertretungsbefugnis vor dem Bundesverwaltungsgericht in einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.05.2020 - 2 LA 686/19
    - wie hier in § 78 Abs. 4 Satz 2 AsylG - vorgeschrieben ist, dass diese in der ersten Instanz zu stellen ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3.1.1961 - III ER 414.60 -, NJW 1961, 573, juris; Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 124a Rn. 238).
  • OVG Niedersachsen, 16.01.2020 - 2 LB 731/19

    Asyl; Asylantragstellung; Auslandsaufenthalt; Flüchtling; Flüchtlingseigenschaft;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.05.2020 - 2 LA 686/19
    Die Berufung ist wegen Divergenz (§ 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylG) zuzulassen, weil das Verwaltungsgericht die aufgeworfene Tatsachenfrage, ob Wehrdienstentziehung ohne ein Hinzutreten individueller Umstände mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit zu einer Verfolgung wegen der politischen Überzeugung führt, abweichend von dem Urteil des Senats vom 27. Juni 2017 (- 2 LB 91/17 -, juris; zuletzt bestätigt durch Senatsbeschl. v. 16.1.2020 - 2 LB 731/19 -, juris) beantwortet hat und die Entscheidung auf der Abweichung beruht.
  • BVerwG, 06.12.2000 - 2 B 57.00

    Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mit der Konsequenz der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.05.2020 - 2 LA 686/19
    Nachgeholt werden kann im Verfahren nach § 60 Abs. 2 Satz 2 VwGO nur die Glaubhaftmachung der fristgerecht dargelegten Tatsachen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6.12.2000 - 2 B 57.00 -, juris Rn. 3 m. w. N.).
  • BVerwG, 26.06.2017 - 1 B 113.17

    Geltung des Wiedereinsetzungsrechts im Asylverfahren; Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.05.2020 - 2 LA 686/19
    Erforderlich ist eine rechtzeitige substantiierte und schlüssige Darstellung der für die unverschuldete Fristsäumnis wesentlichen Tatsachen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.6.2017 - 1 B 113.17 u. a. -, juris Rn. 5).
  • OVG Niedersachsen, 27.06.2017 - 2 LB 91/17

    Beantragung der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft durch einen syrischen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.05.2020 - 2 LA 686/19
    Die Berufung ist wegen Divergenz (§ 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylG) zuzulassen, weil das Verwaltungsgericht die aufgeworfene Tatsachenfrage, ob Wehrdienstentziehung ohne ein Hinzutreten individueller Umstände mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit zu einer Verfolgung wegen der politischen Überzeugung führt, abweichend von dem Urteil des Senats vom 27. Juni 2017 (- 2 LB 91/17 -, juris; zuletzt bestätigt durch Senatsbeschl. v. 16.1.2020 - 2 LB 731/19 -, juris) beantwortet hat und die Entscheidung auf der Abweichung beruht.
  • OVG Niedersachsen, 22.06.2021 - 2 LA 461/20

    ADHS; ADS; Chancengleichheit; Nachteilsausgleich

    Ein solcher Hinweis wäre in einem ordnungsgemäßen Geschäftsgang noch vor Fristablauf möglich gewesen, da der Zulassungsantrag dem Senat am 26. November 2020 vorlag, die Frist zu seiner Stellung aber erst am 2. Dezember 2020 ablief (vgl. zur Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in einem vergleichbaren Fall Senatsbeschl. v. 15.5.2020 - 2 LA 686/19 -, juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 27.04.2023 - 19 ZB 23.479

    Erfolgloser Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der

    Darüber hinaus ist anerkannt, dass die prozessuale Fürsorgepflicht die Gerichte verpflichtet, auf offenkundige Formmängel eines bestimmenden Schriftsatzes hinzuweisen (vgl. BVerfG, B.v.7.1.2006 - 1 BvR 2558/05 - juris Rn. 8 m.w.N.; OVG Lüneburg, B.v. 15.5.2020 - 2 LA 686/19 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 18.9.2019 - 1 S 2532/18 - juris Rn. 20).
  • OVG Sachsen, 26.11.2020 - 3 B 323/20

    Blinder Prozessbevollmächtigter; Beschwerdefrist; einlegen beim falschen Gericht;

    Eine zusätzliche Information des Prozessbevollmächtigten oder eine bevorzugte Übersendung des Schriftsatzes kann dabei nicht erwartet werden (SächsOVG, Beschl. v. 22. Mai 2017 - 3 B 60/17 -, juris; NdsOVG, Beschl. v. 15. Mai 2020 - 2 LA 686/19 -, juris Rn. 9 m. w. N.).
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