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   OVG Niedersachsen, 15.08.2013 - 7 ME 62/13   

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OVG Niedersachsen, 15.08.2013 - 7 ME 62/13 (https://dejure.org/2013,21232)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.08.2013 - 7 ME 62/13 (https://dejure.org/2013,21232)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. August 2013 - 7 ME 62/13 (https://dejure.org/2013,21232)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 18 Abs. 2 KrWG; § 18 Abs. 5 S. 2 KrWG; § 62 KrWG; § 42 Abs. 4 NAbfG
    Sachliche Zuständigkeit der unteren Abfallbehörde für die Untersagung einer Sammlung durch Private; § 18 Abs. 5 S. 2 KrWG als lex specialis gegenüber der allgemeinen abfallrechtlichen Ermächtigungsnorm des § 62 KrWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sachliche Zuständigkeit der unteren Abfallbehörde für die Untersagung einer Sammlung durch Private; § 18 Abs. 5 S. 2 KrWG als lex specialis gegenüber der allgemeinen abfallrechtlichen Ermächtigungsnorm des § 62 KrWG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sachliche Zuständigkeit der unteren Abfallbehörde für die Untersagung einer Sammlung durch Private; § 18 Abs. 5 S. 2 KrWG als lex specialis gegenüber der allgemeinen abfallrechtlichen Ermächtigungsnorm des § 62 KrWG

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Zur gewerblichen Sammlung

Besprechungen u.ä.

  • koehler-klett.de (Entscheidungsbesprechung)

    Eingeschränkte behördliche Informationsrechte/keine Doppelzuständigkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 6
  • NVwZ-RR 2013, 957
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Niedersachsen, 21.03.2013 - 7 LB 56/11

    Zuständigkeit für Untersagung einer gewerblichen Abfallsammlung bei Identität von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.08.2013 - 7 ME 62/13
    § 18 Abs. 5 Satz 2 KrWG ist lex specialis gegenüber der allgemeinen abfallrechtlichen Ermächtigungsnorm des § 62 KrWG (wie bereits Senat, Urt. v. 21.03.2013 - 7 LB 56/11 -, NdsVBl. 2013, 218-221; Rspr-Datenbank und juris, jew. Rn. 24).

    Die untere Abfallbehörde ist nach § 42 Abs. 4 NAbfG für die Untersagung einer Sammlung durch Private (§ 18 Abs. 5 Satz 2 KrWG) sachlich unzuständig, wenn ihre in Form eines Eigenbetriebs tätige Abfallwirtschaft ein eigenes Sammelsystem für die betreffenden Abfälle vorhält (Senat, Urt. v. 21.03.2013 - 7 LB 56/11 -, NdsVBl. 2013, 218, 220; Rspr-Datenbank und juris, jew. Rn. 26ff., 31).

    Ist eine gewerbliche Sammlung nach § 18 Abs. 1 und 2 KrWG angezeigt worden, kann sie nur unter den Voraussetzungen des § 18 Abs. 5 Satz 2 KrWG untersagt werden (vgl. Senat, Urt. v. 21.03.2013 - 7 LB 56/11 -, juris Rn. 24 mwN), d.h. wenn Tatsachen bekannt sind, aus denen sich Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Anzeigenden oder der für die Leitung und Beaufsichtigung der Sammlung verantwortlichen Personen ergeben, oder die Einhaltung der in § 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 genannten Voraussetzungen anders nicht zu gewährleisten ist.

    Die durch § 18 Abs. 5 Satz 2 KrWG eröffnete Möglichkeit, gewerbliche Sammlungen zu untersagen, zielt in ihrer letzten Tatbestandsvariante darauf, den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger vor Gefährdungen seiner Funktionsfähigkeit zu schützen (vgl. §§ 17 Abs. 2 Nr. 4, Abs. 3 KrWG; Senat, Urt. v. 21.03.2013, aaO Rn. 29).

    Das Vorgehen der Antragsgegnerin legt überdies nahe, dass sie im Anschluss an die Veröffentlichung der Entscheidung des Senats vom 21.03.2013 (aaO) lediglich Begründung und Rechtsgrundlage für ihr beabsichtigtes Einschreiten geändert hat, um das Verfahren nicht an die zuständige obere Abfallbehörde abgeben und sich der Möglichkeit begeben zu müssen, in eigener Sache zu entscheiden.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2013 - 20 B 607/13

    Gewerbliche Alttextiliensammlungen vorläufig erlaubt

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.08.2013 - 7 ME 62/13
    Dagegen ist es nicht Zuständigkeit der Abfallbehörde, Aufgaben wahrzunehmen oder zu erleichtern, die in die Kompetenz der Straßen- bzw. der Straßenverkehrsbehörde fallen oder private Rechtsverhältnisse auszuleuchten (im Erg. ebenso OVG NW, Beschl. v. 19.07.2013 - 20 B 607/13 -, juris Rn. 23).
  • BVerfG, 15.09.2011 - 1 BvR 519/10

    Anforderungen des Bestimmtheitsgebots an gerichtliche Auslegung von gesetzlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.08.2013 - 7 ME 62/13
    Gegenüber dem "Hinzuerfinden" weiterer Anzeigebestandteile oder zusätzlicher Vorlagepflichten ist überdies unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten Zurückhaltung geboten, weil § 69 Abs. 2 Nr. 1 KrWG es als Ordnungswidrigkeit sanktioniert, wenn vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 18 Absatz 1 Satz 1 KrWG eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet wird (Art. 103 Abs. 2 GG, vgl. BVerfG, Beschl. v. 15.09.2011 - 1 BvR 519/10 -, juris).
  • VGH Bayern, 14.11.2013 - 20 CS 13.1704

    Untersagung einer gewerblichen Abfallsammlung (Altkleider, Altschuhe);

    Dies ist nicht ausreichend, um eine ordnungsgemäße Verwertung zu belegen (vgl. hierzu OVG Rheinland-Pfalz, B.v. 4.7.2013 - 8 B 10533/13, a.A. wohl NdsOVG B.v. 15.8.2013 - 7 ME 62/13 - juris).

    Diese Verpflichtung wurde in § 18 Abs. 2 Nr. 4 und 5 KrWG zum Ausdruck gebracht und gilt hier umso mehr, als die Verwertung außerhalb des Bundesgebietes erfolgen soll und nicht ersichtlich ist, wie und im welchen Verhältnis dort die Vorbereitung zur Wiederverwendung oder ein Recycling erfolgen soll (a.A. wohl NdsOVG B.v. 15.8.2013 - 7 ME 62/13 - juris).

    Das ist nicht ausreichend, um eine ordnungsgemäße Verwertung zu belegen (vgl. hierzu OVG Rheinland-Pfalz, B. v. 4.7.2013 - 8 B 10533/13, a.A. wohl NdsOVG B. v. 15.08.2013 - 7 ME 62/13 - juris).

    Diese Verpflichtung wurde in § 18 Abs. 2 Nr. 4 und 5 KrWG zum Ausdruck gebracht und gilt hier umso mehr, als die Verwertung außerhalb des Bundesgebietes erfolgen soll und nicht ersichtlich ist, wie und im welchen Verhältnis dort die Vorbereitung zur Wiederverwendung oder ein Recycling erfolgen soll (a.A. wohl NdsOVG B. v. 15.8.2013 - 7 ME 62/13 - juris).

    Dies ist nicht ausreichend, um eine ordnungsgemäße Verwertung zu belegen (vgl. hierzu OVG Rheinland-Pfalz, B. v. 4. Juli 2013 - 8 B 10533/13, a.A. wohl OVG Lüneburg B. v. 15.08.2013 - 7 ME 62/13 - juris).

    15 Nachdem sich der Bescheid des Antragsgegners nach summarischer Prüfung bereits aus diesem Grunde als rechtmäßig erweist, kann dahin stehen, ob die streitgegenständliche Untersagungsverfügung auch - jedenfalls vorläufig - auf die fehlende Angabe der Containerstandorte gestützt werden kann (vgl. hierzu BayVGH B. v. 8.4.2013 - 20 CS 13.377 - juris; verneinend: OVG Nordrhein-Westfalen B. v. 19.7.2013 - 20 B 607/13 - juris, OVG Lüneburg B. v. 15.08.2013 - 7 ME 62/13 - juris).

    Diese Verpflichtung wurde in § 18 Abs. 2 Nr. 4 und 5 KrWG zum Ausdruck gebracht und gilt hier umso mehr, als die Verwertung außerhalb des Bundesgebietes erfolgen soll und nicht ersichtlich ist, wie und im welchen Verhältnis dort die Vorbereitung zur Wiederverwendung oder ein Recycling erfolgen soll (a.A. wohl OVG Niedersachsen B. v. 15.8.2013 - 7 ME 62/13 - juris).

    Dies ist nicht ausreichend, um eine ordnungsgemäße Verwertung zu belegen (vgl. hierzu OVG Rheinland-Pfalz, B.v. 4.7.2013 - 8 B 10533/13, a.A. wohl NdsOVG B.v. 15.8.2013 - 7 ME 62/13 - juris).

    Diese Verpflichtung wurde in § 18 Abs. 2 Nr. 4 und 5 KrWG zum Ausdruck gebracht und gilt hier umso mehr, als die Verwertung außerhalb des Bundesgebietes erfolgen soll und nicht ersichtlich ist, wie und im welchen Verhältnis dort die Vorbereitung zur Wiederverwendung oder ein Recycling erfolgen soll (a.A. wohl NdsOVG B.v. 15.8.2013 - 7 ME 62/13 - juris).

    Für werthaltige Abfälle mit etablierten Verwertungswegen wie Altglas, Altpapier, Altmetall oder eben Alttextilien wurde bis dato eher die Ansicht vertreten, dass die Benennung eines Zwischenhändlers oder Großhändlers, auch mit Sitz im Ausland, als Abnehmer genügen dürfte (vgl. z.B. OVG Niedersachsen, B.v. 15.8.2013 - 7 ME 62/13 - juris Rn. 10).

  • VGH Bayern, 02.07.2020 - 12 B 16.2412

    Untersagung einer gewerblichen Altkleidersammlung

    Dagegen ist es nicht Zuständigkeit der Abfallbehörde, Aufgaben wahrzunehmen oder auch nur zu erleichtern, die in die Kompetenz der Straßen- bzw. der Straßenverkehrsbehörde fallen oder gar private Rechtsverhältnisse auszuleuchten (wie OVG Lüneburg, B.v. 15.8.2013 - 7 ME 62/13 -, NVwZ-RR 2013, 957 [958] - juris, Rn. 9 m.w.N.).

    Der Sammler hat seiner Anzeige deshalb auch weder Angaben zu den Containerstandorten noch zu deren Absicherung, beispielsweise durch eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis oder privatrechtliche Gestattung des Grundstückseigentümers, beizufügen (wie OVG Lüneburg, B.v. 15.8.2013 - 7 ME 62/13 -, NVwZ-RR 2013, 957 [958] - juris, Rn. 9; VGH BW, B.v. 05.05.2014 - 10 S 30/14 -, NVwZ 2014, 1253 [1254] - juris, Rn. 15).

    § 18 Abs. 5 KrWG darf daher auch nicht in einer Weise gehandhabt werden, als handele es sich um ein solches (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 15.8.2013 - 7 ME 62/13 -, NVwZ-RR 2013, 957 [958] - juris, Rn. 6 u. 8).

    Die durch § 18 Abs. 5 Satz 2 KrWG eröffnete Möglichkeit, gewerbliche Sammlungen zu untersagen, zielt in erster Linie darauf ab, den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger vor Gefährdungen seiner Funktionsfähigkeit zu schützen und die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung der gesammelten Abfälle sicherzustellen (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 15.8.2013 - 7 ME 62/13 -, NVwZ-RR 2013, 957 [958] - juris, Rn. 9).

    Dagegen ist es nicht Zuständigkeit der Abfallbehörde, Aufgaben wahrzunehmen oder auch nur zu erleichtern, die in die Kompetenz der Straßen- bzw. der Straßenverkehrsbehörde fallen oder gar private Rechtsverhältnisse auszuleuchten (so zutreffend OVG Lüneburg, B.v. 15.8.2013 - 7 ME 62/13 -, NVwZ-RR 2013, 957 [958] - juris, Rn. 9 m.w.N.).

    Für derartige, im Katalog des § 18 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 KrWG nicht enthaltene Anforderungen, gibt es keine Rechtsgrundlage (so mit Recht OVG Lüneburg, B.v. 15.8.2013 - 7 ME 62/13 -, NVwZ-RR 2013, 957 [958] - juris, Rn. 9; VGH BW, B.v. 05.05.2014 - 10 S 30/14 -, NVwZ 2014, 1253 [1254] - juris, Rn. 15).

    Das Verdikt der Unzuverlässigkeit im Sinne von § 18 Abs. 5 Satz 2 1. Alt. KrWG kann auf das Unterlassen entsprechender Angaben nicht gestützt werden (vgl. VGH BW, B.v. 05.05.2014 - 10 S 30/14 -, NVwZ 2014, 1253 [1254] - juris, Rn. 15; OVG Lüneburg, B.v. 15.8.2013 - 7 ME 62/13 -, NVwZ-RR 2013, 957 [958] - juris, Rn. 9); ihr Vorliegen gehört nicht zum Prüfprogramm des Anzeigeverfahrens.

  • VGH Bayern, 03.06.2020 - 12 BV 15.777

    Zuständigkeit der Abfallrechtsbehörde - öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger

    Dagegen ist es nicht Zuständigkeit der Abfallbehörde, Aufgaben wahrzunehmen oder auch nur zu erleichtern, die in die Kompetenz der Straßen- bzw. der Straßenverkehrsbehörde fallen oder gar private Rechtsverhältnisse auszuleuchten (wie OVG Lüneburg, B.v. 15.8.2013 - 7 ME 62/13 -, NVwZ-RR 2013, 957 [958] - juris, Rn. 9 m.w.N.).

    Der Sammler hat seiner Anzeige deshalb auch weder Angaben zu den Containerstandorten noch zu deren Absicherung, beispielsweise durch eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis oder privatrechtliche Gestattung des Grundstückseigentümers, beizufügen (wie OVG Lüneburg, B.v. 15.8.2013 - 7 ME 62/13 -, NVwZ-RR 2013, 957 [958] - juris, Rn. 9; VGH BW, B.v. 5.5.2014 - 10 S 30/14 -, NVwZ 2014, 1253 [1254] - juris, Rn. 15).

    § 18 Abs. 5 KrWG darf daher auch nicht in einer Weise gehandhabt werden, als handele es sich um ein solches (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 15.8.2013 - 7 ME 62/13 -, NVwZ-RR 2013, 957 [958] - juris, Rn. 6 u. 8).

    Die durch § 18 Abs. 5 Satz 2 KrWG eröffnete Möglichkeit, gewerbliche Sammlungen zu untersagen, zielt in erster Linie darauf ab, den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger vor Gefährdungen seiner Funktionsfähigkeit zu schützen und die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung der gesammelten Abfälle sicherzustellen (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 15.8.2013 - 7 ME 62/13 -, NVwZ-RR 2013, 957 [958] - juris, Rn. 9).

    Dagegen ist es nicht Zuständigkeit der Abfallbehörde, Aufgaben wahrzunehmen oder auch nur zu erleichtern, die in die Kompetenz der Straßen- bzw. der Straßenverkehrsbehörde fallen oder gar private Rechtsverhältnisse auszuleuchten (so zutreffend OVG Lüneburg, B.v. 15.8.2013 - 7 ME 62/13 -, NVwZ-RR 2013, 957 [958] - juris, Rn. 9 m.w.N.).

    Für derartige, im Katalog des § 18 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 KrWG nicht enthaltene Anforderungen, gibt es keine Rechtsgrundlage (so mit Recht OVG Lüneburg, B.v. 15.8.2013 - 7 ME 62/13 -, NVwZ-RR 2013, 957 [958] - juris, Rn. 9; VGH BW, B.v. 5.5.2014 - 10 S 30/14 -, NVwZ 2014, 1253 [1254] - juris, Rn. 15).

    Das Verdikt der Unzuverlässigkeit i.S.v. § 18 Abs. 5 Satz 2 1. Alt. KrWG kann auf das Unterlassen entsprechender Angaben nicht gestützt werden (vgl. VGH BW, B.v. 5.5.2014 - 10 S 30/14 -, NVwZ 2014, 1253 [1254] - juris, Rn. 15; OVG Lüneburg, B.v. 15.8.2013 - 7 ME 62/13 -, NVwZ-RR 2013, 957 [958] - juris, Rn. 9); ihr Vorliegen gehört nicht zum Prüfprogramm des Anzeigeverfahrens.

  • VGH Bayern, 15.06.2020 - 12 B 17.1792

    Untersagung einer gewerblichen Altkleidersammlung

    Dagegen ist es nicht Zuständigkeit der Abfallbehörde, Aufgaben wahrzunehmen oder auch nur zu erleichtern, die in die Kompetenz der Straßen- bzw. der Straßenverkehrsbehörde fallen oder gar private Rechtsverhältnisse auszuleuchten (wie OVG Lüneburg, B.v. 15.8.2013 - 7 ME 62/13 -, NVwZ-RR 2013, 957 [958] - juris, Rn. 9 m.w.N.).

    Der Sammler hat seiner Anzeige deshalb auch weder Angaben zu den Containerstandorten noch zu deren Absicherung, beispielsweise durch eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis oder privatrechtliche Gestattung des Grundstückseigentümers, beizufügen (wie OVG Lüneburg, B.v. 15.8.2013 - 7 ME 62/13 -, NVwZ-RR 2013, 957 [958] - juris, Rn. 9; VGH BW, B.v. 5.5.2014 - 10 S 30/14 -, NVwZ 2014, 1253 [1254] - juris, Rn. 15).

    § 18 Abs. 5 KrWG darf daher auch nicht in einer Weise gehandhabt werden, als handele es sich um ein solches (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 15.8.2013 - 7 ME 62/13 -, NVwZ-RR 2013, 957 [958] - juris, Rn. 6 u. 8).

    Die durch § 18 Abs. 5 Satz 2 KrWG eröffnete Möglichkeit, gewerbliche Sammlungen zu untersagen, zielt in erster Linie darauf ab, den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger vor Gefährdungen seiner Funktionsfähigkeit zu schützen und die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung der gesammelten Abfälle sicherzustellen (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 15.8.2013 - 7 ME 62/13 -, NVwZ-RR 2013, 957 [958] - juris, Rn. 9).

    Dagegen ist es nicht Zuständigkeit der Abfallbehörde, Aufgaben wahrzunehmen oder auch nur zu erleichtern, die in die Kompetenz der Straßen- bzw. der Straßenverkehrsbehörde fallen oder gar private Rechtsverhältnisse auszuleuchten (so zutreffend OVG Lüneburg, B.v. 15.8.2013 - 7 ME 62/13 -, NVwZ-RR 2013, 957 [958] - juris, Rn. 9 m.w.N.).

    Für derartige, im Katalog des § 18 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 KrWG nicht enthaltene Anforderungen, gibt es keine Rechtsgrundlage (so mit Recht OVG Lüneburg, B.v. 15.8.2013 - 7 ME 62/13 -, NVwZ-RR 2013, 957 [958] - juris, Rn. 9; VGH BW, B.v. 5.5.2014 - 10 S 30/14 -, NVwZ 2014, 1253 [1254] - juris, Rn. 15).

    Das Verdikt der Unzuverlässigkeit i.S.v. § 18 Abs. 5 Satz 2 1. Alt. KrWG kann auf das Unterlassen entsprechender Angaben nicht gestützt werden (vgl. VGH BW, B.v. 5.5.2014 - 10 S 30/14 -, NVwZ 2014, 1253 [1254] - juris, Rn. 15; OVG Lüneburg, B.v. 15.8.2013 - 7 ME 62/13 -, NVwZ-RR 2013, 957 [958] - juris, Rn. 9); ihr Vorliegen gehört nicht zum Prüfprogramm des Anzeigeverfahrens.

  • VGH Baden-Württemberg, 09.09.2013 - 10 S 1116/13

    Verbot gewerblicher Altkleidersammlung

    Der Rückgriff auf § 62 KrWG (so VG Hamburg, Urt. v. 9.8.2012 - 4 K 1905/10 - ZUR 2013, 43, 44) ist ausgeschlossen, da es sich bei § 18 Abs. 5 Satz 2 KrWG um eine eigenständige Befugnisnorm handelt, die bei einer angezeigten gewerblichen Sammlung als spezielle Ermächtigungsgrundlage gegenüber der abfallrechtlichen Generalklausel des § 62 KrWG Vorrang genießt (OVG Hamburg, Beschl. v. 20.3.2013 - 5 Bs. 208/12 - juris RdNr. 12; NdsOVG, Beschl. v. 15.8.2013 - 7 ME 62/13 - BA S. 2; Schwind, in: v. Lersner/Wendenburg/Versteyl, Recht der Abfallbeseitigung, Stand: EL 3/13 Mai 2013, § 18 KrWG RdNr. 60).

    Ob in Fallgestaltungen der vorliegenden Art abweichend von § 23 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. Abs. 2 Nr. 3 LAbfG die Aufgabendelegation an eine andere Landesbehörde die zweckmäßigere Lösung zur Vermeidung denkbarer Interessenkonflikte wäre, um bereits jeden Anschein einer Entscheidung "in eigener Sache" zu vermeiden (vgl. insoweit zum niedersächsischen Landesrecht NdsOVG, Urt. v. 21.3.2013 - 7 LB 56/11 - NdsVBl 2013, 218, 220 m. krit. Anm. Schwind und zust. Bespr. Dippel, AbfallR 2013, 186 ff.; seine Rspr. bestätigend NdsOVG, Beschl. v. 15.8.2013 - 7 ME 62/13 - BA S. 6 f.), ist eine hier nicht zu beurteilende rechtspolitische Frage.

  • VG Düsseldorf, 08.11.2016 - 17 K 1788/15
    Dies folgt aus dem Wortlaut des § 18 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 KrWG, der im Hinblick auf die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung ausdrücklich eine Darlegung ausreichen lässt, vgl. Bay. VGH, Urteil vom 29. Januar 2015 - 20 B 14.666 -, juris Rn. 33; OVG NRW, Beschluss vom 17. März 2014 - 20 B 577/13 -, juris Rn. 8, 11; OVG Nds., Beschluss vom 15. August 2013 - 7 ME 62/13 -, juris Rn. 6, 10; VG Düsseldorf, Beschluss vom 27. November 2014 - 17 L 2471/14 -, juris Rn. 48 ff.

    Die Anzeigepflicht des § 18 Abs. 1 und 2 KrWG darf daher nicht so gehandhabt werden, als handele es sich um ein präventives Erlaubnisverfahren, vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 15. August 2013 - 7 ME 62/13 -, juris Rn. 6; VG Düsseldorf, Beschluss vom 27. November 2014 - 17 L 2471/14 -, juris Rn. 50; wohl auch OVG NRW, Beschluss vom 17. März 2014 - 20 B 577/13 -, juris Rn. 8, 11.

    Zum Zeitpunkt der Anzeige - mindestens drei Monate vor Aufnahme der Sammlung - dürften häufig auch noch nicht sämtliche Containerstandorte feststehen, sondern nur deren (ungefähre) Gesamtzahl, vgl. VGH BW, Beschluss vom 26. September 2013 - 10 S 1345/13 -, juris Rn. 28 f.; VGH BW, Beschluss vom 5. Mai 2014 - 10 S 30/14 -, juris Rn. 15; OVG Nds., Beschluss vom 15. August 2013 - 7 ME 62/13 -, juris Rn. 9; im Ergebnis ebenso OVG NRW, Beschluss vom 19. Juli 2013 - 20 B 607/13 -, juris Rn. 18 ff.

    Die Abfallbehörde am Sammelort kann gegebenenfalls bei dieser Behörde - wie im gegebenen Fall geschehen - die erforderlichen Erkundigungen einziehen, vgl. OVG Nds., Beschluss vom 15. August 2013 - 7 ME 62/13 -, juris Rn. 8.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2016 - 2 L 45/14

    Untersagung einer gewerblichen Sammlung von Altpapier

    In dieser Konstellation findet § 18 Abs. 5 Satz 2 KrWG als lex specialis vor der allgemeinen Eingriffsermächtigung des § 62 KrWG Anwendung (NdsOVG, Urt. v. 21.03.2013 - 7 LB 56/11 -, a.a.O. RdNr. 24; Beschl. v. 15.08.2013 - 7 ME 62/13 -, juris RdNr. 3; VGH BW, Beschl. v. 09.09.2013 - 10 S 1116/13 -, juris RdNr. 7; Beschl. v. 16.01.2014 - 10 S 2273/13 -, juris RdNr. 8).

    Die Frage nach genau bezeichneten Standplätzen der Container findet aber keine Rechtsgrundlage in § 18 Abs. 2 Nr. 2 KrWG, da diese Angaben nicht erforderlich sind, um eine Beeinträchtigung der durch § 17 Abs. 3 KrWG konkretisierten öffentlichen Interessen prüfen zu können (OVG NW, Beschl. v. 19.07.2013 - 20 B 476/13 -, a.a.O. RdNr. 11 ff.; NdsOVG, Beschl. v. 15.08.2013 - 7 ME 62/13 -, a.a.O. RdNr. 9; VGH BW, Beschl. v. 26.09.2013 - 10 S 1345/13 -, juris RdNr. 29).

  • VG Würzburg, 26.11.2013 - W 4 K 13.468

    Untersagung einer Sammlung; gewerbliche Sammlung von Alttextilien und Altschuhen;

    Das ist nicht ausreichend, um eine ordnungsgemäße Verwertung zu belegen (vgl. hierzu OVG Rheinland-Pfalz, B. v. 4.7.2013 - 8 B 10533/13, a.A. wohl NdsOVG B. v. 15.08.2013 - 7 ME 62/13 - juris).

    Für die Anzeige einer künftigen Sammlung nach § 18 Abs. 2 KrWG begnügt sich der Gesetzgeber hingegen offenkundig mit einem geringeren Grad der Verifizierung (so explizit NdsOVG, B.v. 15.8.2013 - 7 ME 62/13 - juris).

    Diese Verpflichtung wurde in § 18 Abs. 2 Nr. 4 und 5 KrWG zum Ausdruck gebracht und gilt hier umso mehr, als die Verwertung außerhalb des Bundesgebietes erfolgen soll und nicht ersichtlich ist, wie und im welchen Verhältnis dort die Vorbereitung zur Wiederverwendung oder ein Recycling erfolgen soll (a.A. wohl NdsOVG B. v. 15.8.2013 - 7 ME 62/13 - juris).

  • VGH Bayern, 18.11.2013 - 20 CS 13.1625

    Beschwerde; Untersagung einer gewerblichen Altkleidersammlung; keine

    Dies ist nicht ausreichend, um eine ordnungsgemäße Verwertung zu belegen (vgl. hierzu OVG Rheinland-Pfalz, B. v. 4. Juli 2013 - 8 B 10533/13, a.A. wohl OVG Lüneburg B. v. 15.08.2013 - 7 ME 62/13 - juris).

    Nachdem sich der Bescheid des Antragsgegners nach summarischer Prüfung bereits aus diesem Grunde als rechtmäßig erweist, kann dahin stehen, ob die streitgegenständliche Untersagungsverfügung auch - jedenfalls vorläufig - auf die fehlende Angabe der Containerstandorte gestützt werden kann (vgl. hierzu BayVGH B. v. 8.4.2013 - 20 CS 13.377 - juris; verneinend: OVG Nordrhein-Westfalen B. v. 19.7.2013 - 20 B 607/13 - juris, OVG Lüneburg B. v. 15.08.2013 - 7 ME 62/13 - juris).

    Diese Verpflichtung wurde in § 18 Abs. 2 Nr. 4 und 5 KrWG zum Ausdruck gebracht und gilt hier umso mehr, als die Verwertung außerhalb des Bundesgebietes erfolgen soll und nicht ersichtlich ist, wie und im welchen Verhältnis dort die Vorbereitung zur Wiederverwendung oder ein Recycling erfolgen soll (a.A. wohl OVG Niedersachsen B. v. 15.8.2013 - 7 ME 62/13 - juris).

  • VG Düsseldorf, 24.02.2015 - 17 K 4877/13

    Unrechtmäßigkeit einer Untersagung der gewerblichen Sammlung von Alttextilien und

    Dies folgt aus dem Wortlaut des § 18 Abs. 2 Nr. 5 KrWG, der im Hinblick auf die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung ausdrücklich eine Darlegung ausreichen lässt, vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. März 2014 - 20 B 577/13 -, juris Rn. 8, 11; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 15. August 2013 - 7 ME 62/13 -, juris Rn. 6, 10; VG Düsseldorf, Beschluss vom 27. November 2014 - 17 L 2471/14 -, juris Rn. 48 ff.; weitergehend wohl OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 4. Juli 2013 - 8 B 10533/13 -, juris Rn. 11; VGH Bayern, Beschluss vom 14. November 2013 - 20 CS 13.1704 -, juris Rn. 14 ff.; VGH Bayern, Beschluss vom 16. Juni 2014 - 20 ZB 14.885 -, juris Rn. 4; VGH Bayern, Beschluss vom 28. Juli 2014 - 20 CS 14.1313 -, juris Rn. 4 ff.

    Die Anzeigepflicht des § 18 Abs. 1 und 2 KrWG darf daher nicht so gehandhabt werden, als handele es sich um ein präventives Erlaubnisverfahren, vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 15. August 2013 - 7 ME 62/13 -, juris Rn. 6; VG Düsseldorf, Beschluss vom 27. November 2014 - 17 L 2471/14 -, juris Rn. 50; wohl auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. März 2014 - 20 B 577/13 -, juris Rn. 8, 11.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2015 - 20 A 2670/13

    Rechtmäßigkeit der Untersagung einer gewerblichen Sammlerin von Alttextilien in

  • VG Neustadt, 28.05.2015 - 4 K 1115/14

    Gewerblicher Altkleidersammler darf in Kaiserslautern weiterhin Alttextilien

  • VG Düsseldorf, 27.11.2014 - 17 L 2471/14

    Sammlung von Alttextilien unterliegt nicht der Überlassungspflicht

  • VG Düsseldorf, 04.03.2015 - 17 L 2733/14

    Untersagung einer gewerblichen Sammlung von Alttextilien aus privaten Haushalten

  • VGH Baden-Württemberg, 26.09.2013 - 10 S 1345/13

    Anzeige einer gewerblichen Altkleidersammlung

  • VGH Bayern, 14.11.2013 - 20 CS 13.1945

    Untersagung einer gewerblichen Abfallsammlung (Altkleider, Altschuhe);

  • VGH Bayern, 25.06.2018 - 20 B 17.2431

    Erleichterte Anzeigepflicht für grenzüberschreitend tätige gewerbliche

  • VGH Bayern, 11.03.2014 - 20 ZB 13.2510

    Untersagung einer Altkleider- und Altschuhesammlung; Verwertungswege nicht

  • VG Würzburg, 22.07.2014 - W 4 K 13.622

    Untersagung einer Sammlung; gewerbliche Sammlung von Alttextilien und Altschuhen;

  • VG Düsseldorf, 06.03.2015 - 17 K 8213/13
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2015 - 20 A 316/14

    Rechtmäßigkeit der Untersagung einer gewerblichen Sammlerin von Alttextilien in

  • VGH Bayern, 26.11.2013 - 20 CS 13.2285

    Untersagung einer gewerblichen Abfallsammlung, Verwertungswege nicht hinreichend

  • VGH Bayern, 18.11.2013 - 20 CS 13.1847

    Beschwerde; Untersagung einer gewerblichen Altkleidersammlung; keine

  • VG Halle, 25.03.2014 - 2 A 207/13

    Zuständigkeit der Unteren Abfallbehörde Sachsen-Anhalts im Übergangszeitraum;

  • VG Halle, 25.03.2014 - 2 A 200/13

    Untersagung der Sammlung von Altpapier

  • VGH Bayern, 11.05.2017 - 20 ZB 17.898

    Verpflichtung zur Vorlage einer Liste für Standorte von Altkleidercontainern

  • OVG Niedersachsen, 21.01.2014 - 7 ME 1/14

    Verwendung externer Dienstleister durch den Träger einer Sammlung

  • OVG Niedersachsen, 14.01.2015 - 7 ME 57/14

    Abfall; Bedenken; Untersagung; Versiegelung; Zuverlässigkeit

  • VGH Bayern, 25.06.2018 - 20 B 16.2223

    Erleichterte Anzeigepflicht für grenzüberschreitend tätige gewerbliche

  • VG Gelsenkirchen, 24.02.2015 - 9 K 2303/13

    Sammlung, Altkleider, Alttextilien, Container, Untersagung, Neutralitätsgebot des

  • VG Würzburg, 16.10.2020 - W 10 K 18.1146

    Gewerbliche Sammlung von Alttextilien - Prognose und Bewertung der Auswirkungen

  • VG Minden, 22.04.2014 - 11 K 2480/13

    Annahme von Bedenken gegen die Zuverlässigkeit im Sinne von § 18 Abs. 5 S. 2 Alt.

  • VG München, 24.10.2013 - M 17 K 13.2136

    Untersagung einer gewerblichen Altkleidersammlung

  • VG Gelsenkirchen, 10.02.2015 - 9 K 5640/12

    Untersagung, gewerbliche Sammlung, Anzeige, Neutralitätsgebot, Bedenken an der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2014 - 20 B 669/13

    Rechtmäßigkeit einer Ordnungsverfügung zur Untersagung des gewerblichen Sammelns

  • OVG Niedersachsen, 21.11.2018 - 7 LB 96/16

    Abfall; Altkleider; Anzeigepflicht; Träger der Sammlung; Untersagung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.08.2015 - 20 A 1188/14

    Untersagung der Sammlung von Alttextilien wegen unzureichender Angaben in der

  • VG Ansbach, 26.03.2014 - AN 11 K 13.01608

    Abfallbeseitigungsrecht

  • VG Ansbach, 18.06.2014 - AN 11 K 14.00612

    Unbegründete Anfechtungsklage gegen Untersagung einer gewerblichen

  • VG Minden, 21.05.2014 - 11 K 3593/13

    Gewerblichen Sammlung

  • VG Ansbach, 26.03.2014 - AN 11 K 13.01592

    Teilweise begründete Anfechtungsklage gegen einschränkende Maßnahmen einer

  • VGH Bayern, 18.12.2013 - 20 CS 13.2446

    Rechtliches Gehör; Untersagung einer gewerblichen Abfallsammlung; Verwertungswege

  • VG Gelsenkirchen, 21.01.2020 - 9 K 3346/13

    Altkleider Alttextilien gewerbliche Sammlung Bestandssammlung

  • VG Minden, 21.05.2014 - 11 K 1711/13

    Unzuverlässigkeit eines gewerblichen Unternehmens bei Aufstellung von

  • VG Ansbach, 26.03.2014 - AN 11 K 13.01604

    Teilweise begründete Anfechtungsklage gegen einschränkende Maßnahmen einer

  • VG Würzburg, 18.08.2015 - W 4 S 15.686

    Untersagung einer gewerblichen Sammlung (Sammelcontainer)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2015 - 20 A 1011/14

    Untersagung der gewerbsmäßigen Sammlung von Alttextilien wegen Unzuverlässigkeit

  • VGH Bayern, 31.03.2014 - 20 ZB 13.2607

    Gewerbliche Altkleidersammlung; Verwertungswege nicht hinreichend dargelegt

  • OVG Niedersachsen, 13.12.2013 - 7 OA 113/13

    Festsetzung des Streitwerts i.R.e. Untersagung der gewerblichen Sammlung von

  • VG Minden, 30.04.2014 - 11 K 2668/13
  • VG Würzburg, 08.10.2013 - W 4 K 13.60

    Gefährdung der Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers

  • VG Ansbach, 26.03.2013 - AN 11 K 13.01608

    Teilweise begründete Anfechtungsklage gegen einschränkende Maßnahmen einer

  • VG Ansbach, 18.06.2014 - AN 11 K 14.00407

    Unbegründete Anfechtungsklage gegen Untersagung einer gewerblichen

  • VG Ansbach, 18.06.2014 - AN 11 K 14.00611

    Teilweise Klagerücknahme und Erledigung

  • VG Würzburg, 19.04.2016 - W 4 K 15.297

    Darlegungspflicht gewerblicher Abfallsammler

  • VG Oldenburg, 29.04.2014 - 5 B 243/14

    Altkleider; Altkleidersammlung; Alttextilien; Container; gewerbliche Sammlung;

  • VG Koblenz, 12.09.2013 - 4 L 855/13

    Untersagung einer gewerblichen Altkleidersammlung wegen fehlerhafter Angaben zu

  • VG Würzburg, 29.04.2014 - W 4 K 13.211

    Befristung einer gewerblichen Sammlung von Altkleidern und Schuhen; Untersagung

  • VG Hannover, 24.09.2013 - 4 A 1163/10

    Untersagung einer gewerblichen Altpapiersammlung; Zuständigkeit der unteren

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