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   OVG Niedersachsen, 15.09.1993 - 7 L 5832/92   

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https://dejure.org/1993,2440
OVG Niedersachsen, 15.09.1993 - 7 L 5832/92 (https://dejure.org/1993,2440)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.09.1993 - 7 L 5832/92 (https://dejure.org/1993,2440)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. September 1993 - 7 L 5832/92 (https://dejure.org/1993,2440)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 35 Abs. 1 GewO; § 35 Abs. 6 GewO
    Gewerbeuntersagung; Verwaltungsentscheidung; Gerichtliche Verhandlung; Anfechtungsklage; Untersagungsvoraussetzungen; Dauerverwaltungsakt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gewerbeuntersagung; Verwaltungsentscheidung; Gerichtliche Verhandlung; Anfechtungsklage; Untersagungsvoraussetzungen; Dauerverwaltungsakt

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen; Gewerbeuntersagung; Verwaltungsentscheidung; Gerichtliche Verhandlung; Anfechtungsklage; Erfolglosigkeit; Untersagungsvoraussetzung; Dauerverwaltungsakt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1995, 185
  • NVwZ 1996, 134
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.09.1993 - 7 L 5832/92
    a) Diesem Befund steht nicht entgegen, daß im Anfechtungsstreit gegen eine Gewerbeuntersagung nach § 35 GewO in der Regel allein die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgebend ist (st. Rspr. d. BVerwG seit dem Urt. v. 2.2.1982, NVwZ 1982, 503 = DVBl 1982, 694; ihm folgend OVG Lüneburg, GewArch 1986, 196).

    Denn das in § 35 VI GewO normierte Wiedergestattungsverfahren, das zwingend mit einem - nicht vor Ablauf einer bestimmten Frist zulässigen - Antrag bei der Behörde beginnt, schließt es aus, die für eine Wiedergestattung relevanten Umstände bereits im laufenden Anfechtungsprozeß zu berücksichtigen (BVerwG, DVBl 1982, 694 [695]; OVG Lüneburg, GewArch 1986, 196 [197]).

    Für diesen Fall muß es nach Auffassung des Senats mangels einer dafür bestehenden spezialgesetzlichen Regelung bei den allgemeinen Regeln verbleiben, wie sie für "jeden anderen Dauerverwaltungsakt" (BVerwG, NVwZ 1982, 503 = DVBl 1982, 694) gelten, wonach es auch im Anfechtungsstreit auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung ankommt (BVerwG, NVwZ 1982, 503 = DVBl 1982, 694 unter Hinweis auf seine ältere Rspr. zu § 35 GewO; BVerwG, Urt. v. 2.2.1982 - 1 C 20/78 zu § 15 II GewO, GewArch 1982, 200).

  • BVerwG, 19.12.1985 - 7 C 65.82

    Wyhl

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.09.1993 - 7 L 5832/92
    In dem dort entschiedenen Fall ist diese Erkenntnis allerdings nicht mit der Unanwendbarkeit der Sonderregel des § 35 VI GewO begründet worden, sondern mit der allgemeinen Erwägung, daß dem Betreffenden "kein berechtigtes Interesse an der Aufhebung eines Verwaltungsaktes zugebilligt werden kann, wenn die Behörde alsbald eine inhaltsgleiche Verfügung neu erlassen müßte" (aaO; vgl. zu diesem Rechtsgedanken bei Anfechtungsklagen etwa VGH Mannheim, DVBl 1982, 966, Ls. 16; dem folgend BVerwG, NVwZ 1986, 208 = DVBl 1986, 190 [193]).
  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 20.78

    Private Krankenanstalt - Erlaubnispflicht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.09.1993 - 7 L 5832/92
    Für diesen Fall muß es nach Auffassung des Senats mangels einer dafür bestehenden spezialgesetzlichen Regelung bei den allgemeinen Regeln verbleiben, wie sie für "jeden anderen Dauerverwaltungsakt" (BVerwG, NVwZ 1982, 503 = DVBl 1982, 694) gelten, wonach es auch im Anfechtungsstreit auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung ankommt (BVerwG, NVwZ 1982, 503 = DVBl 1982, 694 unter Hinweis auf seine ältere Rspr. zu § 35 GewO; BVerwG, Urt. v. 2.2.1982 - 1 C 20/78 zu § 15 II GewO, GewArch 1982, 200).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.03.1982 - X 575/77

    Erste Teilerrichtungsgenehmigung für das Kernkraftwerk Süd in Wyhl

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.09.1993 - 7 L 5832/92
    In dem dort entschiedenen Fall ist diese Erkenntnis allerdings nicht mit der Unanwendbarkeit der Sonderregel des § 35 VI GewO begründet worden, sondern mit der allgemeinen Erwägung, daß dem Betreffenden "kein berechtigtes Interesse an der Aufhebung eines Verwaltungsaktes zugebilligt werden kann, wenn die Behörde alsbald eine inhaltsgleiche Verfügung neu erlassen müßte" (aaO; vgl. zu diesem Rechtsgedanken bei Anfechtungsklagen etwa VGH Mannheim, DVBl 1982, 966, Ls. 16; dem folgend BVerwG, NVwZ 1986, 208 = DVBl 1986, 190 [193]).
  • VG Berlin, 25.08.2011 - 1 K 5.10

    Inkassounternehmen darf weiterhin Forderungen einziehen

    Das rechtmäßig-Werden eines rechtswidrig erlassenen Verwaltungsaktes ist nicht möglich, denn für die Beurteilung als rechtswidrig genügt der gesetzwidrige Erlassvorgang, der nicht mehr rückgängig gemacht werden kann (Mager in NVwZ 1996, 134).

    Nicht zu folgen ist der Rechtsauffassung des OVG Lüneburg für den Fall der Gewerbeuntersagung nach § 35 Gewerbeordnung in der Konstellation, dass die Voraussetzungen für die Untersagung zum Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (noch) nicht, im Zeitpunkt der gerichtlichen mündlichen Verhandlung indes dann vorlagen (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 15. September 1993, NVwZ 1995, 185).

  • OVG Niedersachsen, 29.01.2008 - 7 PA 190/07

    Zulässigkeit der Verwertung von Eintragungen im Bundeszentralregister bei

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Prüfung der Richtigkeit der behördlichen Prognoseentscheidung ist dabei - anders als grundsätzlich in Gewerbeuntersagungsverfahren (s. BVerwG, Beschl. v. 14.5.1997 - 1 B 93.97 -, NVwZ-RR 1997, 621; grundlegend Urt. v. 2.2.1982 - 1 P 17.87 [richtig: 1 C 17.79 - d. Red.] - DVBl. 1982, 698; vgl. aber auch Nds. OVG, Urt. v. 15.9.1993 - 7 L 5832/92 -, NVwZ 1995, 185) - nicht der Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung, sondern der der letzten gerichtlichen Tatsachenentscheidung (vgl. NdsOVG, Urt. v. 15.1.1998 - 7 L 781/97 - juris unter Hinweis auf VGH Kassel, Urt. v. 18.3.1985 - 8 OE 136/81 - NJW 1986, 83), so dass auch nach Erlass des Ablehnungsbescheides eingetretene oder bekannt gewordene Umstände im gerichtlichen Verfahren noch berücksichtigt werden können.
  • OVG Niedersachsen, 17.01.2013 - 7 LB 194/11

    Sondernutzungsgebührenfestsetzung in Niedersachsen im Zusammenhang mit der

    Der mit der Klage geltend gemachte Aufhebungsanspruch scheitert schließlich nicht daran, dass dem Kläger kein berechtigtes Interesse an der Aufhebung eines Verwaltungsaktes zugebilligt werden könnte, wenn dieselbe Behörde alsbald eine inhaltsgleiche Verfügung neu erlassen müsste (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 15.9. 1993 - 7 L 5832/92 -, NVwZ 1995, 185 [186]); denn das ist hier nicht der Fall.
  • BVerwG, 14.06.1996 - 8 NB 6.95

    Kommunale Steuern: Zulässigkeit einer kommunalen Verpackungssteuer

    Von der Relevanz europarechtlicher Bestimmungen im Rahmen der Normenkontrolle gemäß § 47 VwGO geht - unabhängig von der Frage, ob ein europarechtlicher Verstoß die Nichtigkeit oder nur die Unanwendbarkeit des überprüften Satzungsrechts zur Folge hat - auch das Bundesverwaltungsgericht aus(Beschlüsse vom 30. Januar 1996 - BVerwG 3 NB 2.94 - n.v. undvom 25. März 1994 - BVerwG 3 B 77.93 - Buchholz 451.512 MGVO Nr. 92; vgl. auch Sommer NVwZ 1996, 135 [OVG Niedersachsen 15.09.1993 - 7 L 5832/92]).
  • OVG Niedersachsen, 11.01.2006 - 7 ME 288/04

    Entstehen einer sachlichen Unzuständigkeit der Planfeststellungsbehörde durch

    b) Der Ausschluss des Aufhebungsanspruchs folgt auch nicht aus der Erwägung, dass ein berechtigtes Interesse an der Aufhebung eines Verwaltungsaktes nicht besteht, wenn die Behörde alsbald eine inhaltsgleiche Verfügung neu erlassen müsste (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 15. September 1993 - 7 L 5832/92 -, NVwZ 1995, 185).
  • OVG Niedersachsen, 24.08.2007 - 7 ME 193/06

    Annahme einer gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit wegen Steuerrückständen;

    § 35 Abs. 6 GewO verbietet lediglich die Berücksichtigung einer späteren positiven Entwicklung im Anfechtungsstreit, wenn die Untersagungsvoraussetzungen zum Zeitpunkt der Verwaltungsentscheidung geben waren (vgl. dazu im Einzelnen OVG Lüneburg, Urt. v. 15. Sept. 1993 - 7 L 5832/92 -, NVwZ 1995, 185 ).
  • OVG Niedersachsen, 21.03.2013 - 7 LB 173/11

    Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde für die Geltendmachung von

    Der mit der Klage geltend gemachte Aufhebungsanspruch scheitert schließlich nicht daran, dass dem Kläger kein berechtigtes Interesse an der Aufhebung eines Verwaltungsakts zugebilligt werden könnte, wenn dieselbe Behörde alsbald eine inhaltsgleiche Verfügung neu erlassen müsste (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 15.09.1993 - 7 L 5832 -, NVwZ 1995, 185 ).
  • OVG Niedersachsen, 05.09.2007 - 7 LA 42/07

    Letzte mündliche Verhandlung als maßgeblicher Zeitpunkt für eine Beurteilung der

    § 35 Abs. 6 GewO verbietet die Berücksichtigung einer späteren positiven Entwicklung im Anfechtungsstreit, wenn die Untersagungsvoraussetzungen zum Zeitpunkt der Verwaltungsentscheidung gegeben waren (vgl. dazu im Einzelnen OVG Lüneburg, Urt. v. 15. Sept. 1993 - 7 L 5832/92 -, NVwZ 1995, 185 ; zuletzt Beschl. v. 24. August 2007 - 7 ME 193/06 -, Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit).
  • BVerwG, 14.06.1996 - 8 NB 5.95

    Nichtvorlage einer Normenkontrollsache - Grundsätzliche Bedeutung einer

    Von der Relevanz europarechtlicher Bestimmungen im Rahmen der Normenkontrolle gemäß § 47 VwGO geht - unabhängig von der Frage, ob ein europarechtlicher Verstoß die Nichtigkeit oder nur die Unanwendbarkeit des überprüften Satzungsrechts zur Folge hat - auch das Bundesverwaltungsgericht aus (Beschlüsse vom 30. Januar 1996 - BVerwG 3 NB 2.94 - n.v. und vom 25. März 1994 - BVerwG 3 B 77.93 - Buchholz 451.512 MGVO Nr. 92; vgl. auch Sommer NVwZ 1996, 135 [OVG Niedersachsen 15.09.1993 - 7 L 5832/92]).
  • VGH Bayern, 28.02.2022 - 23 ZB 21.448

    Verbot des Haltens von Rindern

    Diese erst nach Erlass der verfahrensgegenständlichen Untersagungsverfügung aufgetretenen, die behördlicherseits angestellte negative Zukunftsprognose bestätigenden Umstände sind trotz der grundsätzlichen Maßgeblichkeit der letzten Behördenentscheidung im vorliegenden Verfahren zu berücksichtigen (ebenso zum insoweit vergleichbaren Fall der Gewerbeuntersagung NdsOVG, U.v. 15.9.1993 - 7 L 5832/92 - NVwZ 1995, 185, 186; B.v. 24.8.2007 - 7 ME 193/06 - juris Rn. 15).
  • OVG Niedersachsen, 26.09.2014 - 7 PA 67/14

    Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit bei Leistungsunfähigkeit infolge

  • OVG Niedersachsen, 15.10.1997 - 7 L 4558/96

    Unternehmensberatung; Gewerbe; Freier Beruf

  • VG Bremen, 15.11.2012 - 5 V 1891/12

    Fahrerlaubnisentziehung für Rückfall eines Alkoholikers

  • OVG Niedersachsen, 21.01.1998 - 7 L 4223/97

    Gewerbeuntersagung; Abgabenschulden (Entstehungszeitpunkt); Anhörung

  • VG Hannover, 19.08.2004 - 6 A 3109/03

    Bildungsauftrag; Bildungsinhalte; Dauerverwaltungsakt; Ergänzungsschule;

  • OVG Niedersachsen, 06.10.1997 - 7 L 651/96

    Genehmigung für den; Linienverkehr, grenzüberschreitender; Verkehrsbedürfnisse;

  • OVG Niedersachsen, 17.09.1997 - 7 L 2655/96

    Gewerbeuntersagung;; Beitragsrückstände; Gewerbeuntersagung; Prognose;

  • OVG Niedersachsen, 09.12.1997 - 7 L 4897/97

    Gewerbeuntersagung; Gewerbeuntersagung, erweiterte; Streitwert;

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