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   OVG Niedersachsen, 15.09.2014 - 7 LA 73/13   

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OVG Niedersachsen, 15.09.2014 - 7 LA 73/13 (https://dejure.org/2014,26392)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.09.2014 - 7 LA 73/13 (https://dejure.org/2014,26392)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. September 2014 - 7 LA 73/13 (https://dejure.org/2014,26392)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Gewerberechtlichen Abgrenzung von Reisegewerbe und stehendem Gewerbe; Gewerberechtliche Bewertung des Ankaufs von Edelmetall unter Beteiligung eines Agenturpartners

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewerberechtlichen Abgrenzung von Reisegewerbe und stehendem Gewerbe; Gewerberechtliche Bewertung des Ankaufs von Edelmetall unter Beteiligung eines Agenturpartners

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (17)

  • OVG Niedersachsen, 27.09.2013 - 7 LA 140/12

    Verpflichtung zur Verlängerung der Prüferlaubnis für einen Prüfer von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.09.2014 - 7 LA 73/13
    Die Darlegung des Zulassungsgrundes erfordert deshalb grundsätzlich, dass in fallbezogener Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts die geltend gemachten Schwierigkeiten als solche benannt werden und darüber hinaus aufgezeigt wird, dass und aus welchen Gründen sie sich qualitativ von denjenigen eines Verwaltungsrechtsstreits "durchschnittlicher" Schwierigkeit abheben (Nds. OVG, Beschl. v. 27.9. 2013 - 7 LA 140/12 -, juris, Langtext Rn. 31, m. w. N.).

    Ein nicht ausdrücklich formulierter divergenzfähiger Rechtssatz des Verwaltungsgerichts muss sich daher als abstrakte Grundlage der Entscheidung eindeutig und frei von vernünftigen Zweifeln aus der Entscheidung selbst ergeben (BVerwG, Beschl. v. 7.3. 1975 - BVerwG VI CB 47.74 -, Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 130; Nds. OVG, Beschl. v. 27.9. 2013 - 7 LA 140/12 -, juris, Langtext Rn. 38, m. w. N.).

    Eine Divergenz liegt nicht vor, wenn das Verwaltungsgericht gegen den Rechts- oder Tatsachensatz eines Divergenzgerichts nur dadurch verstoßen hat, dass es ihn im Einzelfall unzutreffend anwandte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.7. 1995 - BVerwG 9 B 18.95 -, NVwZ-RR 1997, 191; Nds. OVG, Beschl. v. 27.9. 2013 - 7 LA 140/12 -, a. a. O.).

    Letzteres macht es grundsätzlich notwendig, dass sie der Zulassungsantragsteller selbst abstrakt ausformuliert (Nds. OVG, Beschl. v. 27.9. 2013 - 7 LA 140/12 -, a. a. O., m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 13.06.2014 - 7 LA 209/12

    Vorliegen einer Aufgabe im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 1a ZustVO Abfall;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.09.2014 - 7 LA 73/13
    Soweit die Klägerin erst nach dem Ablauf der Darlegungsfrist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO (mit dem 9. September 2013 [Montag] - vgl. Bl. 392 GA) weitere Gründe für besondere rechtliche Schwierigkeiten der Rechtssache geltend gemacht hat, ist ihr Vortrag unbeachtlich, weil sie den Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nicht bereits binnen der noch offenen Frist den Mindestanforderungen entsprechend dargelegt hatte (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 13.6. 2014 - 7 LA 209/12 -, juris, Langtext Rn. 24; Happ, in: Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 124a Rn. 53).

    An der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage fehlt es unter anderem dann, wenn ihre Beantwortung ausschlaggebend von einer Würdigung der Umstände des Einzelfalls abhängt (Nds. OVG, Beschl. v. 13.6. 2014 - 7 LA 209/12, juris, Langtext Rn. 65 - Seibert, in: Sodan/Ziekow [Hrsg.], VwGO, 4. Aufl. 2014, § 124 Rn. 127, m. w. N.), oder sie sich unschwer aus dem Gesetz oder auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung beantworten lässt (Nds. OVG, Beschl. v. 18.3. 2013 - 7 LA 181/11 -, VerkMitt 2013, Nr. 47, hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 18; Hess. VGH, Beschl. v. 22.10.2002 - 8 UZ 179/01 -, NVwZ 2003, 1525 [1526], m. w. N.).

    Der Vortrag, mit dem die Klägerin erst nach dem Ablauf der Darlegungsfrist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO ihre Grundsatzrüge weiter begründet hat, ist unbeachtlich, weil sie den Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht bereits binnen der noch offenen Frist den Mindestanforderungen entsprechend dargelegt hatte (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 13.6. 2014 - 7 LA 209/12 -, juris, Langtext Rn. 24; Happ, in: Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 124a Rn. 53).

  • OLG Schleswig, 24.04.2012 - 6 U 6/11

    Goldankauf im Bäckereicafe - unzulässiges Reisegewerbe

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.09.2014 - 7 LA 73/13
    Bei einem Handel mit Edelmetallen müssen hierfür - auch außerhalb der Öffnungszeiten - insbesondere notwendige Gegenstände wie Waage, Prüfmaterialien und sonstige Werkzeuge vorgehalten werden (Sch-H. OLG, Urt. v. 24.4. 2012 - 6 U 6/11 -, SchlHA 2013, 39 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 25; Schönleiter, a. a. O., § 4 Rn. 47).

    Im Übrigen ist die Beantwortung der Frage, ob im vorliegenden Falle ein Goldankauf "ohne vorherige Bestellung" erfolgt ist, rechtlich nicht besonders schwierig, sondern unter Berücksichtigung namentlich der Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (Urt. v. 24.4. 2012 - 6 U 6/11 -, a. a. O., juris, Langtext Rn. 19) einfach und überzeugend zu bejahen.

    Im Übrigen hat neben dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht (Urt. v. 24.4. 2012 - 6 U 6/11 -, a. a. O., juris, Langtext Rn. 19) in jüngerer Zeit auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Urt. v. 17.3. 2010 - OVG 1 S 239.09 -, GewArch 2010, 248, hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 4) die von der Klägerin angedeutete Fragestellung im Sinne der Judikatur des Oberlandesgerichts Frankfurt geklärt.

  • OVG Niedersachsen, 18.06.2014 - 7 LA 168/12

    Berücksichtigung von Verkehrslärm im Rahmen der Abwägung gemäß § 38 Abs. 2 S. 1

  • OVG Niedersachsen, 18.03.2013 - 7 LA 181/11

    Berücksichtigung von Änderungen der Sach- oder Rechtslage bei der Entscheidung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.09.2014 - 7 LA 73/13
    An der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage fehlt es unter anderem dann, wenn ihre Beantwortung ausschlaggebend von einer Würdigung der Umstände des Einzelfalls abhängt (Nds. OVG, Beschl. v. 13.6. 2014 - 7 LA 209/12, juris, Langtext Rn. 65 - Seibert, in: Sodan/Ziekow [Hrsg.], VwGO, 4. Aufl. 2014, § 124 Rn. 127, m. w. N.), oder sie sich unschwer aus dem Gesetz oder auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung beantworten lässt (Nds. OVG, Beschl. v. 18.3. 2013 - 7 LA 181/11 -, VerkMitt 2013, Nr. 47, hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 18; Hess. VGH, Beschl. v. 22.10.2002 - 8 UZ 179/01 -, NVwZ 2003, 1525 [1526], m. w. N.).

    Darzustellen ist weiter, dass sie entscheidungserheblich ist und ihre Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten steht (Nds. OVG, Beschl. v. 18.3. 2013 - 7 LA 181/11 -, a. a. O., juris, Langtext Rn. 19, m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 19.10.2012 - 7 LA 146/11

    Unbeachtlichkeit des Erfordernisses der Verletzung einer drittschützenden Norm

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.09.2014 - 7 LA 73/13
    Das ist nur dann zu bejahen, wenn die Klärung der Frage durch die im erstrebten Berufungsverfahren zu erwartende Entscheidung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für eine bedeutsame Fortentwicklung des Rechts geboten erscheint (Nds. OVG, Beschl. v. 19.10.2012 - 7 LA 146/11 -, NVwZ-RR 2013, 28 [29]).

    Um die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Sinne des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO darzulegen, hat der Zulassungsantragsteller die für fallübergreifend gehaltene Frage zu formulieren (Nds. OVG, Beschl. v. 19.10.2012 - 7 LA 146/11 -, NVwZ-RR 2013, 28 [29]; Happ, in: Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 124a Rn. 72) sowie näher zu begründen, weshalb sie eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat und ein allgemeines Interesse an ihrer Klärung besteht.

  • OVG Niedersachsen, 03.11.2011 - 10 LA 72/10

    Notwendigkeit der Glaubhaftmachung eines neuen Tatsachenvortrags im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.09.2014 - 7 LA 73/13
    Vielmehr muss der Zulassungsantragsteller seinen neuen Tatsachenvortrag substantiieren und glaubhaft machen, um so dem Berufungsgericht die summarische Beurteilung der Erfolgsaussicht des noch zuzulassenden Rechtsmittels anhand des oben genannten Wahrscheinlichkeitsmaßstabs zu ermöglichen (Nds. OVG Beschl. v. 3.11.2011 - 10 LA 72/10 -, juris, Langtext Rn. 10, m. w. N.; Seibert, in: Sodan/Ziekow [Hrsg.], VwGO, 4. Aufl. 2014, § 124 Rn. 91).

    Allein die bloße Möglichkeit, dass sich - nach weiterer Sachverhaltsaufklärung oder gar Beweiserhebung - eine (entscheidungserheblich) veränderte Sachlage ergeben kann, ist für die Zulassung nicht hinreichend (Nds. OVG Beschl. v. 13.11.2011 - 10 LA 72/10 -, a. a. O., m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 13.01.2012 - 7 LA 138/11

    Zulassung der Berufung bei Abweisung einer Klage als unzulässig

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.09.2014 - 7 LA 73/13
    Hiernach weist eine Streitsache besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art auf, wenn ihre Entscheidung voraussichtlich in tatsächlicher bzw. rechtlicher Hinsicht größere, d. h. überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursachen wird (Nds. OVG, Beschl. v. 13.1. 2011 - 7 LA 138/11 -, juris, Langtext Rn. 13; Kopp/Schenke, VwGO, 19. Aufl. 2013, § 124 Rn. 9).

    Die besonderen Schwierigkeiten müssen sich allerdings auf Fragen beziehen, die für den konkreten Fall und das konkrete Verfahren entscheidungserheblich sind (Nds. OVG, Beschl. v. 13.1. 2011 - 7 LA 138/11 -, a. a. O.; Kopp/Schenke, a. a. O.; Bader, in: Bader u. a., VwGO, 5. Aufl. 2011, § 124 Rn. 36, m. w. N.).

  • LG Kassel, 03.04.2009 - 12 O 4197/08

    Unlauterer Wettbewerb: Abgrenzung des Reisegewerbes vom stehenden Gewerbe;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.09.2014 - 7 LA 73/13
    Soweit sie ergänzend auf das Urteil des Landgerichts Kassel vom 3. April 2009 - 12 O 4197/08 - hinweist und damit wohl insbesondere das Tatbestandsmerkmal "ohne vorherige Bestellung" im Sinne des § 55 Abs. 1 GewO problematisieren möchte, ergibt sich auch aus der Entscheidung des Landgerichts kein hinreichender Klärungsbedarf.
  • BVerwG, 10.07.1995 - 9 B 18.95

    Asylbegehren von Sri Lanka-Tamilen - Hinreichende Sicherheit vor politischer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.09.2014 - 7 LA 73/13
    Eine Divergenz liegt nicht vor, wenn das Verwaltungsgericht gegen den Rechts- oder Tatsachensatz eines Divergenzgerichts nur dadurch verstoßen hat, dass es ihn im Einzelfall unzutreffend anwandte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.7. 1995 - BVerwG 9 B 18.95 -, NVwZ-RR 1997, 191; Nds. OVG, Beschl. v. 27.9. 2013 - 7 LA 140/12 -, a. a. O.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2010 - 1 S 239.09

    Verbot des Ankaufs von Edelmetallen im Reisegewerbe; außerhalb der gewerblichen

  • OLG Frankfurt, 26.11.2010 - 25 U 65/09

    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsanspruch: Ankauf von Altedelmetallen in

  • VGH Hessen, 22.10.2002 - 8 UZ 179/01

    Klärungsbedürftige Frage; Akteneinsichtsrecht - Recht auf Einrichtung eines

  • VGH Hessen, 14.01.1998 - 13 UZ 4132/97

    Asylverfahren: Divergenzrüge - Darlegungsgebot - Bezugnahme auf eine nur als

  • BVerwG, 07.03.1975 - VI CB 47.74

    Anforderungen an die Bezeichnung einer die Revision eröffnenden Divergenz

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2015 - 8 S 1531/14

    Bauteile und Wände als eigenständige Wandabschnitte; Bestimmung der Länge dieser

    Dabei orientiert sich der Senat in Anwendung des Rechtsgedankens des § 71 Abs. 1 GKG an Nr. 11 9.7.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2004 (NVwZ 2004, 1327) und nicht am Streitwertkatalog 2013 (NVwZ-Beilage 2013, 57), weil die Klage vor dem 01.01.2014 erhoben worden ist (vgl. auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 23.01.2015 - 15 C 14.508 -juris und Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 15.09.2014 - 7 LA 73/13 -juris).
  • OVG Niedersachsen, 10.05.2021 - 10 LA 176/20

    Abschreibungen; Einkommen; Gewerbebetrieb; Handelsgesellschaft, Offene; Härte,

    Dabei genügt es aber nicht zur Darlegung ernstlicher Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, die mit der Zulassungsbegründung erstmals vorgebrachten Tatsachen einfach nur zu behaupten (Senatsbeschluss vom 3.11.2011 - 10 LA 72/10 -, juris Rn. 10; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 11.3.2021 - 4 LA 241/19 -, juris Rn. 10; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 26.4.2018 - 12 LA 83/17 -, juris Rn. 36, und Beschluss vom 15.9.2014 - 7 LA 73/13 -, juris Rn. 20; Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 124 Rn. 91; vgl. dazu auch BVerwG, Beschluss vom 12.12.2002 - 7 AV 4/02 -, juris Rn. 7).

    Allein die bloße Möglichkeit, dass sich - nach weiterer Sachverhaltsaufklärung oder Beweiserhebung - eine (entscheidungserheblich) veränderte Sachlage ergeben kann, ist für die Zulassung - wie allgemein bei der Geltendmachung ernstlicher Zweifel im Hinblick auf die Tatsachenwürdigung des Verwaltungsgerichts (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 5.3.2020 - 10 LA 142/18 -, juris Rn. 4) - nicht ausreichend (Senatsbeschluss vom 3.11.2011 - 10 LA 72/10 -, juris Rn. 10; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 15.9.2014 - 7 LA 73/13 -, juris Rn. 20).

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.06.2021 - 3 LA 56/20

    Antrag auf Zulassung der Berufung - Widerruf der Erlaubnis für den Betrieb einer

    Darzustellen ist weiter, dass sie entscheidungserheblich ist und ihre Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten steht (vgl. Beschl. d. Senats v. 06.03.2017, a.a.O., Rn. 31; OVG Lüneburg, Beschl. v. 15.09.2014 - 7 LA 73/13 -, juris Rn. 35).

    Die Darlegung des Zulassungsgrundes erfordert grundsätzlich, dass in fallbezogener Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts die geltend gemachten Schwierigkeiten als solche benannt werden und darüber hinaus aufgezeigt wird, dass und aus welchen Gründen sie sich qualitativ von denjenigen eines Verwaltungsrechtsstreits "durchschnittlicher" Schwierigkeit abheben (vgl. Beschl. d. Senats v. 06.03.2017 - 3 LA 113/15 -, juris Rn. 36; OVG Schleswig, Beschl. v. 22.11.2017 - 2 LA 117/15 -, juris Rn. 17; OVG Lüneburg, Beschl. v. 15.09.2014 - 7 LA 73/13 -, juris Rn. 30).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.12.2015 - 8 S 1531/14

    Einhaltung von erforderlichen Abstandsflächentiefen der Bauteile und Wände als

    Dabei orientiert sich der Senat in Anwendung des Rechtsgedankens des § 71 Abs. 1 GKG an Nr. 11 9.7.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2004 (NVwZ 2004, 1327 ) und nicht am Streitwertkatalog 2013 (NVwZ-Beilage 2013, 57 ), weil die Klage vor dem 01.01.2014 erhoben worden ist (vgl. auch Bayerischer VGH , Beschluss vom 23.01.2015 - 15 C 14.508 -[...] und Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 15.09.2014 - 7 LA 73/13 -[...]).
  • OVG Niedersachsen, 28.03.2017 - 12 LA 25/16

    Abwurfübung; Anflug; Belange der Verteidigung; öffentliche Belange; Bundeswehr;

    Das ist nur dann zu bejahen, wenn die Klärung der Frage durch die im erstrebten Berufungsverfahren zu erwartende Entscheidung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für eine bedeutsame Fortentwicklung des Rechts geboten erscheint (Nds. OVG, Beschl. v. 16.3.2017 - 12 LA 196/16 -, v. 15.9.2014 - 7 LA 73/13 -, juris, Rn. 34 und v. 19.10.2012 - 7 LA 146/11 -, NVwZ-RR 2013, 28 [29]).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.04.2022 - 1 LZ 400/20

    Untersagung des An- und Verkaufs von Edelmetallen im Reisegewerbe; Abgrenzung zum

    OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. September - 7 LA 73/13 -, juris Rn. 36; Beschluss vom 31. Juli 2009 - 7 ME 73/09 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. März 2010 - OVG 1 S 239.09 -, juris Rn. 3; OVG Hamburg, Beschluss vom 17. Oktober 2006 - 1 Bs 306/06 -, juris Rn. 8; OLG Schleswig, Urteil vom 24. April 2012 - 6 U 6/11 -, juris Rn. 19ff.; OLG Frankfurt, Urteil vom 26. November 2010 - 25 U 65/09 -, juris;.

    Dementsprechend ist die vorliegend streitige Fallgestaltung, in denen sich der Gewerbetreibende nur für kurze Zeit im sozialen Umfeld eines Kunden aufhält und seine zuvor beworbene Tätigkeit anbietet, in gleicher Weise als Reisegewerbe einzuordnen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. September - 7 LA 73/13 -, juris Rn. 36; Beschluss vom 31. Juli 2009 - 7 ME 73/09 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. März 2010 - OVG 1 S 239.09 -, juris Rn. 3; OVG Hamburg, Beschluss vom 17. Oktober 2006 - 1 Bs 306/06 -, juris Rn. 8; OLG Schleswig, Urteil vom 24. April 2012 - 6 U 6/11 -, juris Rn. 19ff.; OLG Frankfurt, Urteil vom 26. November 2010 - 25 U 65/09 -, juris; a.A. wohl OVG Weimar, Beschluss vom 1. Juli 2010 - 3 EO 876/10 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.2015 - 8 S 1542/14

    Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigen für das Vorverfahren

    Dabei orientiert sich der Senat in Anwendung des Rechtsgedankens des § 71 Abs. 1 GKG an Nr. 11 9.7.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2004 (NVwZ 2004, 1327) - und nicht am Streitwertkatalog 2013 (NVwZ-Beilage 2013, 57), weil die Klage vor dem 01.01.2014 erhoben worden ist (vgl auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 23.01.2015 - 15 C 14.508 -juris und Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 15.09.2014 - 7 LA 73/13 -juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 31.01.2022 - 5 LA 308/20

    Genehmigung für den Mietwagenverkehr; Abgrenzung von einfachen

    Darzustellen ist weiter, dass sie entscheidungserheblich ist und ihre Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten steht (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 16.06.2021 - 3 LA 56/20 -, juris Rn. 4; OVG Lüneburg, Beschl. v. 15.09.2014 - 7 LA 73/13 -, juris Rn. 35).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.04.2017 - 3 LA 74/15

    Erhebung von Rundfunkbeiträgen in Abhängigkeit von Raumeinheiten

    im Sinne des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO darzulegen, hat der Zulassungsantragssteller die für fallübergreifend gehaltene Frage zu formulieren (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. September 2014 - 7 LA 73/13; Happ in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 124a Rn. 72) sowie näher zu begründen, weshalb sie eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat und ein allgemeines Interesse an ihrer Klärung besteht.
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.09.2021 - 5 LA 1/21

    Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht - Ausschluss der

    Darzustellen ist weiter, dass sie entscheidungserheblich ist und ihre Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten steht (vgl. OVG Schleswig, a.a.O., Rn. 31; OVG Lüneburg, Beschl. v. 15.09.2014 - 7 LA 73/13 -, juris Rn. 35).
  • VG Köln, 28.02.2018 - 1 K 10079/17
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.03.2017 - 3 LA 40/16

    Anknüpfung der Rundfunkbeitragspflicht an eine Wohnungsinhaberschaft; (kein)

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.03.2017 - 3 LA 113/15

    Berufungszulassung zu Fragen der Reichweite des Versorgungsauftrags des

  • OLG Schleswig, 21.04.2022 - 6 U 4/21

    Goldschmied-Aktion - Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen Ankauf

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.04.2017 - 3 LA 28/16

    Befreiung von der betrieblichen Rundfunkbeitragspflicht

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.05.2019 - 3 LA 4/17

    Einschlägige EU-Norm für die Beantragung einer Betriebsprämie für das Jahr 2012

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