Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 15.09.2020 - 12 ME 29/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,26892
OVG Niedersachsen, 15.09.2020 - 12 ME 29/20 (https://dejure.org/2020,26892)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.09.2020 - 12 ME 29/20 (https://dejure.org/2020,26892)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. September 2020 - 12 ME 29/20 (https://dejure.org/2020,26892)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,26892) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 201 BauGB; § 35 Abs 1 Nr 1 BauGB; § 35 Abs 1 Nr 6 BauGB; § 12 BImSchG; § 16 BImSchG; § 30 Abs 2 BNatSchG; § 12 BauODV ND 2012; § 14 BauO ND; § 51 BauO ND
    Biotopschutz; Brandschutz; Brandschutz, besondere Anforderungen an; Futtergrundlage; Hähnchenmast; Hähnchenmastanlage; Landwirtschaft; Tierhaltung; Tierhaltung, landwirtschaftliche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für die Erweiterung einer Hähnchenmastanlage in Wedemark ist sofort vollziehbar

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Erweiterung einer Hähnchenmastanlage

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (31)

  • BVerwG, 15.05.2019 - 7 C 27.17

    Zurückverweisung des Rechtsstreits um das Steinkohlekraftwerk Lünen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.09.2020 - 12 ME 29/20
    Zwar sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - zu FFH-Verträglichkeitsprüfungen - die Auswirkungen bereits umgesetzter Vorhaben oder bisheriger Nutzungen, die in den Ist-Zustand eingegangen sind, der Vorbelastung zuzuordnen (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.5.2019 - BVerwG 7 C 27.17 -, BVerwGE 165, 340 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 44).

    Für dieses Abschneidekriterium, das wohl eher als Bagatellschwelle gedacht ist (vgl. zu den Begriffen: BVerwG, Urt. v. 15.5.2019 - BVerwG 7 C 27.17 -, BVerwGE 165, 340 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 32 ff., und Spieler, I+E 2019, 165 [166 f. unter III. bzw. IV]), dürfte nämlich eine ausreichende naturschutzfachliche Rechtfertigung fehlen (vgl. OVG B-Stadt-Bbg, Beschl. v. 23.1.2020 - OVG 11 S 20.18 -, juris, Rn. 36).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu FFH-Verträglichkeitsprüfungen ist jedoch eine Bagatellschwelle von 3 % des jeweiligen Critical Load anerkannt (BVerwG, Urt. v. 15.5.2019 - BVerwG 7 C 27.17 -, a. a. O., juris, Rn. 48, Spieler I+E 2019, 165 [166, unter III.]).

    Auch für eine Bagatellschwelle kann es aber nicht auf messtechnisch nicht erfassbare Stickstoffeinträge ankommen (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.5.2019 - BVerwG 7 C 27.17 -, a. a. O., hier zitiert nach juris, Rnrn. 35 f.).

    Denn sie dürfen für die Ermittlung der Gesamtbelastung nicht mehrfach berücksichtigt werden, und es ist davon auszugehen, dass sie bereits in den zur Bestimmung der Hintergrundbelastung verwendeten UBA-Datensatz eingegangen sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.5.2019 - BVerwG 7 C 27.17 -, a. a. O., hier zitiert nach juris, Rn. 51).

    Dabei ist auch zu bedenken, dass sich die (unterstellten) gesetzlich geschützten Biotope auf den Flächen 1 und 2 bei einem in der Gesamtsumme höheren Stickstoffeintrag entwickeln und behaupten konnten, als er bei Verwirklichung des Vorhabens zu erwarten ist, und dass die meisten experimentellen wissenschaftlichen Studien zu den Einflüssen zusätzlicher Stickstoffeinträge auf die Vegetation mit Stickstoffabgaben in Stufen von mindestens 5 bis 10 kg N/ha/a arbeiten (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.5.2019 - BVerwG 7 C 27.17 -, a. a. O., hier zitiert nach juris, Rn. 38).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2018 - 2 L 11/16

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.09.2020 - 12 ME 29/20
    Es müssen also nicht alle Unterlagen, die möglicherweise zur umfassenden Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Vorhabens erforderlich sind, ausgelegt werden, sondern nur solche (vgl. OVG LSA, Urt. v. 8.6.2018 - 2 L 11/16 -, BImSchG-Rspr. § 18 Nr. 39, hier zitiert nach juris, Rn. 317, m. w. N.), die - aus der Sicht der potenziell Betroffenen - notwendig sind, um den Betroffenen das Interesse an der Erhebung von Einwendungen bewusst zu machen (Anstoßwirkung).

    Der einschlägige § 10 der 9. BImSchV a. F. sieht eine Auslegung nachgereichter Unterlagen nicht vor, sondern lediglich dann das Zugänglichmachen solcher Unterlagen gemäß § 10 Abs. 1 Satz 3 der 9. BImSchV a. F., wenn diese Unterlagen Angaben über die Auswirkungen der Anlage auf die Nachbarschaft und die Allgemeinheit oder Empfehlungen zur Begrenzung dieser Auswirkungen enthalten (vgl. OVG LSA, 8.6.2018 - 2 L 11/16 -, BImSchG-Rspr. § 18 Nr. 39, hier zitiert nach juris, Rn. 323).

    Denn das sind keine Fragen, die den Verfahrensgang der Umweltverträglichkeitsprüfung betreffen, sondern beurteilt sich allein nach Maßgabe der materiell-rechtlichen Zulassungsvoraussetzungen des Naturschutzrechtes (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.11.2017 - BVerwG 7 A 17.12 -, BVerwGE 161, 17 ff., hier zitiert nach juris, Rnrn. 29 ff.; OVG LSA, 8.6.2018 - 2 L 11/16 -, BImSchG-Rspr. § 18 Nr. 39, hier zitiert nach juris, Rn. 319 f.).

    Diese Unterschiede im Schutzstatus dürften der Anlegung gleicher Maßstäbe bei der Prüfung, ob eine erhebliche Beeinträchtigung zu erwarten ist, entgegenstehen (OVG LSA, Urt. v. 8.6.2018 - 2 L 11/16 -, BImSchG-Rspr. § 18 Nr. 39, hier zitiert nach juris, Rn. 267).

  • OVG Niedersachsen, 16.12.2019 - 12 ME 87/19

    Verbandsantrag gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.09.2020 - 12 ME 29/20
    Damit entspreche keiner der Pachtverträge der Vorgabe des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 16.12.2019 - 12 ME 87/19 -, juris, Rn. 119), wonach regelmäßig eine Restlaufzeit von 15 Jahren zu fordern sei.

    Deshalb ist bei der Prüfung, ob es vorliegt, zusätzlich festzustellen, ob der Zugriff auf diejenigen landwirtschaftlich genutzten Betriebsflächen dauerhaft gesichert ist, die für die Produktion einer überwiegend eigenen Futtergrundlage der jeweiligen Tierhaltung erforderlich sind (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 16.12.2019 - 12 ME 87/19 -, RdL 2020, 107 ff., hier zitiert nach juris, Rnrn. 112 und 114).

    Die Untergrenze der (Rest-) Laufzeit eines (noch) langfristigen Pachtvertrages dürfte dabei bei 15 Jahren liegen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 16.12.2019 - 12 ME 87/19 -, RdL 2020, 107 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 122).

    Im Übrigen wird weiter an der Rechtsprechung des beschließenden Senats (Beschl. v. 16.12.2019 - 12 ME 87/19 -, RdL 2020, 107 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 84) festgehalten, wonach nach gegenwärtigem Erkenntnisstand eine mögliche spätere anlagenbedingte Immissionsbelastung mit Bioaerosolen im Genehmigungsverfahren nicht durch eine Messung oder verlässliche Schätzung der Bioaerosole selbst bestimmt werden kann, sondern sich lediglich durch Prognose anderer Immissionen, insbesondere sogenannter partikulärer Luftschadstoffe wie PM 10 und PM 2, 5 eine "behelfsmäßige" Abschätzung auch der Bioaerosolbelastung vornehmen lässt.

  • BVerwG, 11.10.2012 - 4 C 9.11

    Außenbereich; landwirtschaftlicher Betrieb; Nebenerwerbsbetrieb; Schafzucht;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.09.2020 - 12 ME 29/20
    Ein Betrieb ist auf Dauer angelegt und gedacht, wenn die zu dem entscheidungserheblichen Zeitpunkt bestehenden Verhältnisse und Planungen eine solche Wertung rechtfertigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.10.2012 - BVerwG 4 C 9.11 -, RdL 2013, 35 f., hier zitiert nach juris, Rn. 7, und Urt. v. 16.12.2004 - BVerwG 4 C 7.04 -, BVerwGE 122, 308 [310]).

    Dies erfordert eine entsprechende - als Teil der gebundenen Entscheidung gerichtlich voll überprüfbare - Prognose der Lebensfähigkeit des Betriebes (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.10.2012 - BVerwG 4 C 9.11 -, a. a. O., juris, Rn. 8).

    Das gilt sowohl nach den von dem Antragsteller zitierten Gesetzesmaterialien als auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.10.2012 - BVerwG 4 C 9.11 -, RdL 2013, 35 f., hier zitiert nach juris, Rn. 10).

  • VG München, 22.03.2019 - M 19 K 17.3738

    Masthähnchenanlage in Eschelbach unzulässig

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.09.2020 - 12 ME 29/20
    Mit dem Wort "überwiegend" in § 201 BauGB werde lediglich eine mengenmäßige Begrenzung vorgenommen, worauf auch seine adverbielle Funktion hindeute (vgl. VG München, Urt. v. 22.3.2019 - M 19 K 17.3738 -, RdL 2019, 333 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 85 ff.).

    Das wird für mineralische und in ihrer Bedeutung "untergeordnete" Futterbestandteile selbst von dem Verwaltungsgericht München eingeräumt (vgl. Urt. v. 22.3.2019 - M 19 K 17.3738 -, a. a. O., juris, Rn. 85), auf das sich der Antragsteller bezieht.

    Denn für verschiedenen Mastphasen werden nicht nur verschiedene Futtermischungen empfohlen, sondern auch verwendet (vgl. dazu auch VG München, Beschl. v. 22.3.2019 - M 19 K 17.3738 -, AUR 2019, S. 346 ff., hier zitiert nach juris, Rnrn. 57 ff.).

  • BVerwG, 28.09.2016 - 7 C 1.15

    Umweltverbandsklage; Präklusion; immissionsschutzrechtliches

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.09.2020 - 12 ME 29/20
    α) Das in Rede stehenden Vorhaben fällt gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 b) der 9. BImschV i. V. m. § 1 Abs. 1 Satz 1 der 4. BImSchV i. V. m. Nr. 7.1.3.1 des Anhangs 1 in den Anwendungsbereich der 9. BImSchV und unterliegt damit gemäß § 1 Abs. 4 Satz 1 Alt. 1 UVPG hinsichtlich der Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung nicht den verfahrensrechtlichen Regelungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung, sondern nur den spezielleren Regelungen (vgl. § 1 Abs. 2 der 9. BImSchV) der 9. BImschV (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.9.2016 - BVerwG 7 C 1.15 -, NVwZ-RR 2017, 229 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 14).

    Zwar ist mit dem Bundesverwaltungsgericht davon auszugehen, dass bei einer von der Antragsgegnerin verkannten Unvollständigkeit der ausgelegten Unterlagen das Defizit vorhandener Unterlagen als Fehler auf die nachfolgende Auslegung durchschlagen könnte (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.9.2016 - BVerwG 7 C 1.15 -, NVwZ-RR 2017, 229 ff, hier zitiert nach juris, Rn. 19).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.01.2020 - 11 S 20.18

    Beteiligungsrecht eines Umweltverbandes nach UmwRG § 2 Abs 1 S 1 Nr 3a;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.09.2020 - 12 ME 29/20
    Critical Loads (CL) sollen naturwissenschaftlich begründete Belastungsgrenzen für Vegetationstypen oder andere Schutzgüter umschreiben, bei deren Einhaltung eine Luftschadstoffdeposition auch langfristig keine signifikant schädlichen Effekte erwarten lässt (OVG B-Stadt-Bdbg, Beschl. v. 23.1.2020 - OVG 11 S 20.18 -, juris, Rn. 35).

    Für dieses Abschneidekriterium, das wohl eher als Bagatellschwelle gedacht ist (vgl. zu den Begriffen: BVerwG, Urt. v. 15.5.2019 - BVerwG 7 C 27.17 -, BVerwGE 165, 340 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 32 ff., und Spieler, I+E 2019, 165 [166 f. unter III. bzw. IV]), dürfte nämlich eine ausreichende naturschutzfachliche Rechtfertigung fehlen (vgl. OVG B-Stadt-Bbg, Beschl. v. 23.1.2020 - OVG 11 S 20.18 -, juris, Rn. 36).

  • BVerwG, 13.04.1983 - 4 C 62.78

    Wanderschäfer - Landwirtschaftlicher Betrieb - Vertrag - Flugplatz -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.09.2020 - 12 ME 29/20
    Er schließt aus den Gesetzesmaterialien zu § 201 BauGB (BT-Drucks. 15/2550, S. 95 zu Nr. 39) und der darin zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (namentlich Urt. v. 13.4.1983 - BVerwG 4 C 62.78 -, RdL 1983, 173 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 19), dass im Grundsatz der Eigentumsanteil überwiegen müsse und ein hoher Pachtanteil nur ausreiche, wenn das aus Besonderheiten der landwirtschaftlichen Betätigung folge, wie sie im vorliegenden Falle fehlten.

    Mit dem für die Erforderlichkeit eines überwiegenden Eigentumsanteils zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (v. 13.4.1983 - BVerwG 4 C 62.78 -, RdL 1983, 173 ff., juris, Rn. 19) argumentiert der Antragsteller nicht überzeugend.

  • OVG Niedersachsen, 25.10.2018 - 12 LB 118/16

    Alternativenprüfung; artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.09.2020 - 12 ME 29/20
    Die Geltendmachung von einzelnen Rechtverstößen, die möglicherweise nicht den Aufgabenkreis des Antragstellers berühren, führt nicht zur teilweisen Unzulässigkeit des Eilantrages (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 25.10.2018 - 12 LB 118/16 -, BauR 2019, 651 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 149 - zur ähnlichen Problematik der Rüge einer Verletzung nicht umweltbezogener Rechtsvorschriften sowie noch weiter gehend BVerwG, Beschl. v. 12.7.2018 - BVerwG 7 B 15.17 - AbfallR 2019, 55 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 19 - am Ende).

    In immissionsschutzrechtlichen Streitigkeiten ist der für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgebliche Zeitpunkt aber grundsätzlich (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.9.2019 - BVerwG 7 C 5.18 -, NVwZ 2020, 477 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 43) derjenige des Ergehens der letzten Behördenentscheidung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.1.1991 - BVerwG 7 B 102.90 -, RdL 1991, 153, hier zitiert nach juris, Rn. 3; Nds. OVG, Urt. v. 25.10.2018 - 12 LB 118/16 -, BauR 2019, 651 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 166), hier also derjenige des Ergehens der noch ausstehenden Entscheidung über den Widerspruch des Antragstellers.

  • BVerwG, 12.07.2018 - 7 B 15.17

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses für die Errichtung und den

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.09.2020 - 12 ME 29/20
    Die Geltendmachung von einzelnen Rechtverstößen, die möglicherweise nicht den Aufgabenkreis des Antragstellers berühren, führt nicht zur teilweisen Unzulässigkeit des Eilantrages (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 25.10.2018 - 12 LB 118/16 -, BauR 2019, 651 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 149 - zur ähnlichen Problematik der Rüge einer Verletzung nicht umweltbezogener Rechtsvorschriften sowie noch weiter gehend BVerwG, Beschl. v. 12.7.2018 - BVerwG 7 B 15.17 - AbfallR 2019, 55 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 19 - am Ende).

    Es mag für das Eilverfahren dahinstehen, inwieweit diese Befürchtungen letztlich gerechtfertigt sind und auch, ob ein Bezug des Rechtsverstoßes zu Umweltbelangen überhaupt erforderlich ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.7.2018 - BVerwG 7 B 15.17 -, AbfallR 2019, 55 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 19 - am Ende).

  • BVerwG, 11.01.1991 - 7 B 102.90

    Immissionsschutzrecht: Anfechtungsklage Drittbetroffener gegen die Erteilung

  • OVG Niedersachsen, 11.03.2019 - 12 ME 105/18

    Antragsbefugnis; Einwirkungsbereich; gemeinsame Anlage; Interimsverfahren;

  • VG München, 23.03.2018 - M 19 SN 17.4631

    Erfolgloser Eilantrag eines Umweltverbandes gegen Genehmigung für

  • BVerwG, 26.09.2019 - 7 C 5.18

    Abschaltung; Addition; Artenschutz; Beteiligungsberechtigung; Brutstätte;

  • BVerwG, 16.12.2004 - 4 C 7.04

    Außenbereich; Landwirtschaft; landwirtschaftlicher Betrieb; Nebenerwerbsbetrieb;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2019 - 11 B 24.16

    Inbetriebnahme der Hähnchenmastanlage bei Groß-Haßlow ohne neues

  • BVerwG, 21.08.1996 - 11 C 9.95

    Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Leukämiefällen in der Umgebung

  • BVerwG, 03.11.1972 - IV C 9.70

    Begriff der Landwirtschaft und des "Dienens"

  • OVG Niedersachsen, 05.08.2019 - 12 ME 76/19

    Nachbareilantrag gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung

  • BVerwG, 28.11.2017 - 7 A 17.12

    Elbvertiefung: Klagen der Städte Cuxhaven und Otterndorf und der Berufsfischer

  • OVG Niedersachsen, 17.07.2013 - 12 ME 275/12

    Vornahme einer parallelen Prüfung hinsichtlich Stickstoffdeposition neben einer

  • VGH Bayern, 06.08.2018 - 22 CS 18.1097

    Änderungsgenehmigung für die Erweiterung einer Mastgeflügelhaltung - Ausreichende

  • OVG Niedersachsen, 06.03.2013 - 1 ME 205/12

    Anwenden der sog. Verbesserungsgenehmigung unmittelbar oder als Rechtsgedanke

  • BVerwG, 24.10.2013 - 7 C 36.11

    Großkraftwerk, steinkohlebefeuertes; Änderungsvorhaben; Genehmigung,

  • BVerwG, 11.12.2014 - 3 C 6.13

    Sondernutzung; Sondernutzungserlaubnis; Sondernutzungsgebühr;

  • BVerwG, 07.03.1996 - 4 B 254.95

    Fernstraßenrecht Erforderlichkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung in der

  • VG Hannover, 17.12.2019 - 4 B 2809/19

    Verbandswiderspruch gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer

  • OVG Niedersachsen, 28.05.2018 - 12 ME 25/18

    Klage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung von

  • OVG Niedersachsen, 11.02.2019 - 12 ME 219/18

    Behördengutachter; Bewertung; behördenexterner Sachverständiger;

  • OVG Niedersachsen, 26.01.2018 - 12 ME 242/17

    Anspruch auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die

  • OVG Niedersachsen, 24.10.2019 - 12 KS 127/17

    Ersatzbrennstoffanlage; Identität des Vorhabens; Standortvorbescheid;

  • VG Hannover, 18.05.2021 - 4 B 6438/20

    Abänderungsverfahren; Bioaerosole; Brandschutz; Geruch; Hähnchenmast; Stickstoff;

    Bleibt die Gesamtbelastung unter den maßgeblichen CL, so können also auch erhebliche Beeinträchtigungen dieser Biotope ausgeschlossen werden (OVG Lüneburg, Beschl. v. 15.09.2020 - 12 ME 29/20 -, Rn. 132, juris).

    Die von dem Antragsteller vorgeschlagene Erhöhung der Deposition um den Faktor 2 erscheint vor diesem Hintergrund beliebig, sodass eine weitere Klärung vor dem Hintergrund des § 30 Abs. 2 BNatSchG ebenso wie die von dem Oberverwaltungsgericht aufgeworfene Frage nach dem im Vergleich zu einem FFH-Gebiet geringeren Schutzanspruch eines Biotops (OVG Lüneburg, Beschl. v. 15.09.2020 - 12 ME 29/20 -, Rn. 132, juris) dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben muss; die Nachvollziehbarkeit der durchgeführten Vorprüfung wird hierdurch jedoch nicht erschüttert.

    Die Auffassung, dass der Eigentumsanteil zumindest 50% betragen müsse, findet weder in § 201 BauGB noch in der Rechtsprechung eine Stütze (OVG Lüneburg, Beschl. v. 15.09.2020 - 12 ME 29/20 -, Rn. 97, juris).

    Allein die Möglichkeit einer "Bemakelung" von Pachtverträgen infolge fehlender Anzeigen rechtfertigt hier nicht die Annahme unzureichender "Flächenausstattung" eines Betriebes (OVG Lüneburg, Beschl. v. 15.09.2020 - 12 ME 29/20 -, Rn. 99, juris).

    (OVG Lüneburg, Beschl. v. 15.09.2020 - 12 ME 29/20 -, Rn. 69 ff, juris).

    (OVG Lüneburg, Beschl. v. 15.09.2020 - 12 ME 29/20 -, Rn. 92, juris).

    Das Gericht versteht die gleichwohl zu diesem Themenkomplex angestellten Erwägungen des Oberverwaltungsgerichtes (OVG Lüneburg, Beschl. v. 15.09.2020 - 12 ME 29/20 -, Rn. 106, juris) dahingehend, dass die abstrakte Betrachtungsweise immerhin dann an ihre Grenzen stoßen könnte, wenn eine landwirtschaftliche Fläche zur Privilegierung mehrerer unterschiedlicher Betriebsbestandteile herangezogen wird und daher simultan mit mehreren langfristigen und einander widersprechenden Nutzungen belegt werden soll (vgl. VGH München, Beschl. v. 06.08.2018 - 22 CS 18.1097 -, Rn. 40, juris), sodass die entsprechenden Flächen unter diesem Gesichtspunkt näher zu betrachten sein werden.

    Soweit der Antragsteller behauptet, dass auch bei Außerachtlassung dieser Gesichtspunkte sich der zuletzt von dem Antragsgegner ermittelte Ertrag von 122.391 MJ ME/ha nicht erreichen lässt, weil die erzielbare Energiedichte der Trockenernte niedriger ist als von der LWK im Rahmen des Genehmigungsverfahrens mitgeteilt, verweist die Kammer diesbezüglich für das Eilverfahren nunmehr auf die von der LWK gegenüber dem Niedersächsischen OVG mitgeteilten und von diesem nachvollzogenen Energiegehalte in der Trockenmasse von 13, 81 MJ ME/kg TM für Getreide und 15, 68 MJ ME/kg TM für Mais (OVG Lüneburg, Beschl. v. 15.09.2020 - 12 ME 29/20 -, Rn. 84, juris), aus denen sich der Ertrag ergibt.

    (OVG Lüneburg, Beschl. v. 15.09.2020 - 12 ME 29/20 -, Rn. 82ff, juris).

    Die im Hinblick auf die Ausführungen unter 7. verbleibenden Bedenken stellt die Kammer im Hinblick auf die von dem Oberverwaltungsgericht in einer vergleichbaren Konstellation vorgenommene Prüfung beiseite (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 15.09.2020 - 12 ME 29/20 -, Rn. 113, juris).

    Eine kleinere Anzahl von Tieren kann gefangen und in Säcke oder ähnliches gesteckt werden, um sie aus dem Gefahrenbereich zu bringen (OVG Lüneburg, Beschl. v. 15.09.2020 - 12 ME 29/20 -, Rn. 111, juris).

    Ob die angegriffene Genehmigung die Einhaltung darüber hinaus rechtlich abzusichern hat, bleibt ebenso im Hauptsacheverfahren zu klären wie die Frage, ob eine automatische Brandmeldeanlage erforderlich ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 15.09.2020 - 12 ME 29/20 -, Rn. 115, juris).

  • BVerwG, 04.05.2022 - 9 A 7.21

    Klage gegen die Nordverlängerung der A 14 erfolglos

    Nähere Überlegungen zu diesem rechtlichen Ansatz (vgl. dazu auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4. September 2019 - 11 B 24.16 - ZUR 2020, 90 Rn. 51 ff. und nachfolgend BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2021 - 7 C 9.19 - Buchholz 406.25 § 18 BImSchG Nr. 8 Rn. 28; OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 17. Juli 2013 - 12 ME 275/12 - BauR 2013, 1831 und vom 15. September 2020 - 12 ME 29/20 - NordÖR 2021, 71 ) und seiner tatsächlichen Relevanz im Planungsraum können dahinstehen, weil jedenfalls für alle Vorkommen gesetzlicher geschützter Biotope, die im Landschaftspflegerischen Begleitplan (Tabelle 30 S. 112A ff.) aufgelistet sind und auf die die Obere Naturschutzbehörde Bezug genommen hat, im Planfeststellungsbeschluss eine Ausnahme nach § 30 Abs. 3 BNatSchG erteilt wurde (PFB S. 50 i. V. m. S. 161 ff.).
  • VG Stade, 19.10.2021 - 2 A 1694/18

    Ertragsberechnung; Flächenausstattung; Futtermittelgrundlage; Hähnchenmaststall;

    Vielmehr erfordert die Prüfung eines ausreichenden Futterproduktionspotentials als Element der bauplanungsrechtlichen Privilegierung landwirtschaftlicher Tierhaltung grundsätzlich nur eine Bewertung der im Zeitpunkt der für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage herrschenden Verhältnisse (OVG Lüneburg, Beschluss vom 15.09.2020 - 12 ME 29/20 -, Rn. 67 - 70, juris).

    Bei einem Vorhaben mit 30-jähriger Nutzungsdauer liegt die Untergrenze der (Rest-)Laufzeit eines (noch) langfristigen Pachtvertrages bei 15 Jahren (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 16.12.2019 - 12 ME 87/19 -, juris, Rn. 122; Nds. OVG, Beschluss vom 15.09.2020 - 12 ME 29/20 -, Rn. 97, juris).

    Für eine gesonderte "Zwischenfeststellung" von Voraussetzungen der bauplanungsrechtlichen Privilegierung des Vorhabens ist weder eine Ermächtigungsgrundlage noch ein Bedürfnis vorhanden, weshalb sie in den Genehmigungsbescheid nicht hineingelesen werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.12.2014 - 3 C 6.13 -, juris, Rn. 18; vgl. auch Nds. OVG, Urteil vom 24.10.2019 - 12 KS 127/17 -, juris, Rn. 182; Nds. OVG, Beschluss vom 15.09.2020 - 12 ME 29/20 -, Rn. 35 - 37, juris).

    Denn die immissionsschutzrechtliche Genehmigung hat keine materiell-rechtliche Konzentrationswirkung (vgl. Wasielewski, in: Führ [Hrsg.], GK-BImSchG, 2. Aufl. 2019, § 13 Rn. 56; Nds. OVG, Beschluss vom 15.09.2020 - 12 ME 29/20 -, Rn. 39, juris).

    Erst ein relatives Verhältnis der in die Flächenbedarfsberechnung eingestellten Futterpflanzen zueinander, das zu einem Futterangebot führen müsste, mit dem sich (allein) der Energiebedarf der gehaltenen Tiere - etwa wegen Unverträglichkeit - gar nicht decken ließe oder mit dem es offensichtlich ausgeschlossen wäre, (in Ansehung des Energiebedarfs) wirtschaftlich noch vertretbare Mastergebnisse zu erzielen, zieht der Anerkennung einer Optimierung des Anbaus in Richtung auf den geringstmöglichen Flächenbedarf eine rechtliche Grenze (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 15.09.2020 - 12 ME 29/20 -, Rn. 86, juris).

    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat hierzu ausgeführt, dass die Erforderlichkeit einer solchen händischen Berechnung (durch die LWKN), davon abhinge, ob die künftig von dem Landesamt für Statistik Niedersachsen zur Verfügung gestellten gewogenen Ergebnisse der Landeserntestatistik lediglich durch Einbeziehung des aktuellen Wertes in das arithmetische Mittel berechnet sein werden oder ob zuvor nochmalige Überprüfungen, Bereinigungen und ggf. auch abweichende Gewichtungen stattfänden (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 15.09.2020 - 12 ME 29/20 -, Rn. 89, juris).

    Das Niedersächsische OVG geht jedoch aufgrund einer Stellungnahme des LSN davon aus, dass der in der Agrarstatistik angegebene Naturalertrag lediglich den Ertrag an Körnermais wiederspiegele, weil der Spindelanteil des CCM bereits bei der statistischen Erhebung abgezogen werde (Nds. OVG, Beschluss vom 15. September 2020 - 12 ME 29/20 -, Rn. 46, juris).

    Nur für diese Konstellation hat das OVG entschieden, dass die einer sachverständigen Beurteilung zugrundeliegenden Daten eine hinreichende Aktualität besitzen müssen (Nds. OVG, Beschluss vom 15.09.2020 - 12 ME 29/20 -, Rn. 88, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2022 - 10 A 1938/18
    vgl. zur Anwendbarkeit des Abschneidekriteriums von 0, 3 kg N/(ha*a) auf Tierhaltungsanlagen VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 23. Februar 2021 - 10 S 1327/20 -, juris, Rn. 21; Nds. OVG, Beschluss vom 15. September 2020 - 12 ME 29/20 -, juris, Rn. 131; OVG S.-A., Urteil vom 8. Juni 2018 - 2 L 11/16 -, juris, Rn. 150 ff. und (demgegenüber) Rn. 181 ff. Siehe auch BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2021 - 7 C 9.19 -, juris, Rn. 29, im Nachgang zu OVG Bln.-Bbg., Urteil vom 4. September 2019 - OVG 11 B 24.16 -, juris, wo grundlegende Bedenken hinsichtlich der Anwendbarkeit des Abschneidekriteriums und der Irrelevanzschwelle aus dem BASt-Bericht 2013 auf Tierhaltungsanlagen nicht formuliert werden.

    vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 15. September 2020 - 12 ME 29/20 -, juris, Rn. 130 ff., das die Prüfung des Verbotstatbestands des § 30 Abs. 2 BNatSchG dem Prüfprogramm nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG zuordnet (Rn. 130); OVG S.-A., Urteil vom 8. Juni 2018 - 2 L 11/16 -, juris, Rn. 264 ff., das eine Verletzung des gesetzlichen Biotopschutzes nach § 30 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG direkt prüft (Rn. 264).

    vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 15. September 2020 - 12 ME 29/20 -, juris, Rn. 132; OVG S.-A., Urteil vom 8. Juni 2018 - 2 L 11/16 -, juris, Rn. 267.

    vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 15. September 2020 - 12 ME 29/20 -, juris, Rn. 132; 133; OVG Bln.-Bbg., Beschluss vom 23. Januar 2020 - OVG 11 S 20.18 -, juris, Rn. 36; Urteil vom 4. September 2019 - OVG 11 B 24.16 -, juris, Rn. 60; OVG S.-A., Urteil vom 8. Juni 2018 - 2 L 11/16 -, juris, Rn. 267 f. Siehe auch die Empfehlungen der Ausschüsse zur Neufassung der TA Luft, BR-Drs.

    vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 15. September 2020 - 12 ME 29/20 -, juris, Rn. 130; OVG S.-A., Urteil vom 8. Juni 2018 - 2 L 11/16 -, juris, Rn. 264.

    Bei der Prüfung, ob erhebliche Beeinträchtigungen eines gesetzlich geschützten Biotops durch eine vorhabenbedingte zusätzliche Stickstoffdeposition hinreichend wahrscheinlich sind, hält der Senat es daher für vertretbar, einen Abschneidewert von nicht unter 0, 5 kg N/(ha*a) zugrunde zu legen, siehe auch Nds. OVG, Beschluss vom 15. September 2020 - 12 ME 29/20 -, juris, Rn. 137, der hier nach den von dem Beklagten vorgelegten Berechnungen nicht überschritten wird, selbst wenn jeweils mit einer Depositionsgeschwindigkeit von 2, 0 cm/s gerechnet würde.

  • OVG Niedersachsen, 24.09.2021 - 12 ME 45/21

    Artenschutzleitfaden; Darlegungsanforderungen; Fachkonvention; Feldlerche;

    Insbesondere legt er nicht dar, wie lange - von dem grundsätzlich entscheidungserheblichen Zeitpunkt des Ergehens des Widerspruchsbescheides (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 15.9.2020 - 12 ME 29/20 -, RdL 2021, 27 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 88) gerechnet - der künftige Zeitraum ist, für den eine Prognose mehr als die Hälfte der Gewissheit auf ihrer Seite hat, es werde sich bis dahin ein Brutvorkommen der Wiesenweihe in dem für das jeweilige Vorhaben einschlägigen Untersuchungsbereich (Radius 1 des Artenschutzleitfadens) ergeben haben.

    Auszugehen ist von dem Grundsatz, dass die Zulässigkeit eines Vorhabens nur zu bejahen ist, wenn zum Zeitpunkt des Ergehens der letzten Behördenentscheidung (hier: der Bekanntgabe der Widerspruchsbescheide vom 28. April 2021) die Genehmigungsvoraussetzungen in der Weise gegeben sind, dass sie bei einer für diesen Zeitpunkt unterstellten vollständigen Verwirklichung des Vorhabens (d. h. seiner Errichtung und Nutzung durch Inbetriebnahme) vorliegen (vgl. Nds. OVG Beschl. v. 15.9.2020 - 12 ME 29/20 -, RdL 2021, 27 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 67).

    Ohnehin ist es nicht die Aufgabe eines Eilverfahrens, grundsätzliche fachliche Kontroversen (hier: um die Schlaggefährdung bestimmter Vogelarten) abschließend zu bewerten (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 15.9.2020 - 12 ME 29/20 -, RdL 2021, 27 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 120).

  • BVerwG, 21.01.2021 - 7 C 9.19

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Verlängerungsentscheidung

    Das Oberverwaltungsgericht verwirft diesen Ansatz mit der Überlegung, dass für den Biotopschutz nach § 30 Abs. 2 BNatSchG maßgeblich sei, ob die Zerstörung oder erhebliche Beeinträchtigung eines einzelnen (konkreten) Biotops drohe, nicht aber, ob noch genügend Biotope der gleichen Art vorhanden sind (ebenso OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. September 2020 - 12 ME 29/20 - juris Rn. 134).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.12.2023 - 2 L 74/19

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine

    Die Unterschiede im Schutzstatus von FFH-Gebieten einerseits und gesetzlich geschützten Biotopen andererseits stehen der Anlegung gleicher Maßstäbe bei der Prüfung, ob eine erhebliche Beeinträchtigung zu erwarten ist, entgegen (zum Ganzen: Urteil des Senats vom 8. Juni 2018, a.a.O., Rn. 267; vgl. auch NdsOVG, Beschluss vom 15. September 2020 - 12 ME 29/20 - juris Rn. 132).

    Ein solcher Ansatz ist nicht zulässig, weil für den Biotopschutz maßgeblich ist, ob die Zerstörung oder erhebliche Beeinträchtigung eines einzelnen (konkreten) Biotops droht, nicht aber, ob noch genügend Biotope der gleichen Art vorhanden sind (OVG Bln.-Bbg, Urteil vom 4. September 2019 - OVG 11 B 24.16 - juris Rn. 55, insoweit bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2021, a.a.O., Rn. 27; NdsOVG, Beschluss vom 15. September 2020 - 12 ME 29/20 - juris Rn. 134).

  • OVG Niedersachsen, 12.10.2022 - 12 MS 188/21

    Denkmal; Denkmalschutz; Denkmalwürdigkeit; Erscheinungsbild; Inflation;

    Denn in Gestalt der durch Art. 2 des Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels sowie zur Änderung weiterer Gesetze vom 28. Juni 2022 (Nds. GVBl., S. 388 [392]) vorgenommenen Änderungen des § 7 Abs. 2 NDSchG liegt eine Änderung der Rechtslage vor, die im Hinblick auf den vorliegend für deren Beurteilung maßgebenden aktuellen Zeitpunkt (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 15.9.2020 - 12 ME 29/20 -, RdL 2021, 27 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 88) und die im Gesetzeswortlaut zum Ausdruck kommende Intention des Gesetzgebers, die denkmalrechtlichen Anforderungen an die Zulässigkeit von Vorhaben der Windenergienutzung merklich herabzusetzen, eine Abänderung des Senatsbeschlusses vom 21. April 2022 - 12 MS 188/21 - als möglich erscheinen lässt.

    Die Geltendmachung von einzelnen Rechtsverstößen (hier namentlich die Höhe der Rückbausicherheit betreffend), die - möglicherweise - nicht den Aufgabenkreis des Antragstellers berühren, führt nicht zur teilweisen Unzulässigkeit des Eilantrags (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 15.9.2020 - 12 ME 29/20 -, a. a. O., juris, Rn. 50).

  • OVG Niedersachsen, 21.04.2022 - 12 MS 188/21

    Denkmalschutz; Gehölz; Umgebungsschutz; Wald; Windenergieanlage

    Denn mit diesem Hinweis sollte nur vermieden werden, dass das Landesamt im Zuge seiner anstehenden Bewertungen auf die Situation zum Zeitpunkt des Erlasses des Ursprungsbescheides vom 31. Juli 2020 abhebt und - etwaige - seither während des anhängigen Widerspruchsverfahrens bereits eingetretene Veränderungen zu Unrecht (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 15.9.2020 - 12 ME 29/20 -, RdL 2021, 27 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 88) unberücksichtigt lässt.

    Vielmehr würde der beschließende Senat damit funktionswidrig für eine Verwaltungsarbeit in Anspruch genommen, die in dem noch laufenden Widerspruchsverfahren geleistet werden muss (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 14.5.2021 - 12 LA 175/18 -, NordÖR 2021, 434 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 18; und Beschl. v. 15.9.2020 - 12 ME 29/20 -, RdL 2021, 27 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 20).

  • VGH Bayern, 07.05.2021 - 22 B 18.2189

    Nachbarklage gegen die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung

    Dies gilt insbesondere in Bezug auf das dem LAI-Leitfaden (vgl. Abschnitt 6) zu Grunde liegende Critical Load-Konzept (vgl. NdsOVG, U.v. 15.9.2020 - 12 ME 29/20 - juris Rn. 132; OVG Berlin-Bbg, U.v. 23.1.2020 - OVG 11 S 20.18 - juris Rn. 35; OVG LSA, U.v. 8.6.2018 - 2 L 11/16 - juris Rn. 267).

    In der Rechtsprechung (vgl. NdsOVG, U.v. 15.9.2020 - 12 ME 29/20 - juris Rn. 133 ff.; OVG Berlin-Bbg, U.v. 4.9.2019 - OVG 11 B 24.16 - juris Rn. 51 ff. [dazu BVerwG, U.v. 21.1.2021 - 7 C 9.19 - juris Rn. 25 ff.]; OVG LSA, U.v. 8.6.2018 - 2 L 11/16 - juris Rn. 140 ff.) wird zwar vertreten, dass der LAI-Leitfaden bei gesetzlich geschützten Biotopen und bei FFH-Gebieten einer Modifizierung in Bezug auf bestimmte dort enthaltene Prüfungsschritte - insbesondere Abschneidekriterium, Ansatz pauschaler Zuschlagsfaktoren - bedarf und dass auch danach zu differenzieren ist, ob der gesetzliche Schutz den Vorsorgegrundsatz mit einschließt.

  • OVG Niedersachsen, 12.02.2024 - 1 KN 81/21

    Biotopschutz; Erforderlichkeit des Bebauungsplans; fachrechtliche Genehmigung;

  • VG Frankfurt/Oder, 29.10.2020 - 5 K 2511/18
  • OVG Niedersachsen, 18.03.2021 - 12 LB 148/20

    Beweisantrag, bedingter; Beweisantrag, unbedingter; Koordinierungsgebot;

  • OVG Niedersachsen, 28.04.2022 - 1 ME 146/21

    Abänderungsantrag; aliud; Ersatzmaßnahme; Identität; Nachtragsbaugenehmigung;

  • VG Gelsenkirchen, 20.01.2021 - 6 L 1434/20

    Nachbarklage, Nachbar, Eilrechtsschutz, Außenbereich, Stall, Putenmaststall,

  • OVG Niedersachsen, 14.05.2021 - 12 LA 175/18

    Anfechtungsklage; Flugsicherungseinrichtung; Genehmigung,

  • VG Münster, 03.02.2022 - 2 K 3210/19
  • VG Frankfurt/Oder, 10.06.2021 - 7 L 622/20

    Nutzungsänderung

  • VG Frankfurt/Oder, 28.10.2020 - 5 K 2511/18
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht