Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 15.10.2003 - 12 LA 416/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Feststellung eines einfachen Rotlichtverstoßes durch bloße Schätzung eines Zeugen; Anordnung der Führung eines Fahrtenbuches bei Rotlichtverstoß; Maßnahme zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs; Verkehrsverstoß von einigem Gewicht als ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Feststellung eines einfachen Rotlichtverstoßes durch bloße Schätzung eines Zeugen; Anordnung der Führung eines Fahrtenbuches bei Rotlichtverstoß; Maßnahme zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs; Verkehrsverstoß von einigem Gewicht als ...
Besprechungen u.ä.
- anwalt-bauer.de (Entscheidungsbesprechung)
Fahrtenbuches nach einem einfachen Rotlichtverstoß
Verfahrensgang
- VG Lüneburg, 07.07.2003 - 5 A 2/02
- OVG Niedersachsen, 15.10.2003 - 12 LA 416/03
Papierfundstellen
- NJW 2004, 1124
- NZV 2004, 431
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Karlsruhe, 11.11.2004 - 1 Ss 133/04
Beweisführung zum Nachtrunk - Trunkenheitssymptome und Schweigen des Angeklagten
Anders als in der besonderen Verfahrenskonstellation, die der Entscheidung des Senats vom 14.April 2004 im Verfahren 1 Ss 150/03 (vgl. NZV 2004, S. 431 f.) zugrunde gelegen hat, bedurfte die Berufung der Staatsanwaltschaft hier freilich keiner Annahme durch das Berufungsgericht, um als zulässig angesehen zu werden (vgl. § 313Abs. 1 StPO). - OVG Niedersachsen, 07.06.2010 - 12 ME 44/10
Beweiserhebungsverbot durch Abstandsmessungen festgestellter Verkehrsverstöße bei …
Die an den Fahrzeughalter als den Inhaber der Verfügungsbefugnis über das Fahrzeug gerichtete Anordnung, ein Fahrtenbuch zu führen, ist eine Maßnahme zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs, mit der dafür Sorge getragen werden soll, dass künftig die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften ohne Schwierigkeiten möglich ist (BVerwG, Beschl. v. 23.6.1989 - 7 B 90.89 -, Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 20; Beschl. d. Sen. v. 15.10.2003 - 12 LA 416/03 -, NJW 2004, 1124). - VG Stade, 05.03.2009 - 1 A 1350/08
Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers - Anordnung ein Fahrtenbuch zu …
An einer solchen hinreichenden Mitwirkung fehlt es bereits dann, wenn der Halter des Fahrzeuges den Anhörungsbogen nicht zurücksendet (OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. Oktober 2003 - 12 LA 416/03 -, zitiert nach Juris) oder wenn er keine Angaben zur Sache macht (OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. Mai 1999 - 12 L 2087/99 -, OVG Lüneburg, Beschluss vom 2. März 2000 - 12 M 756/00 - und OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. Oktober 2003 - 12 LA 416/03 -, alle zitiert nach Juris).Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Wesentlichkeit des Verstoßes nicht davon abhängt, ob er zu einer konkreten Gefährdung anderer Verkehrsteilnahmeer geführt hat (BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1995 - 11 C 12/94 -, OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. Oktober 2003 - 12 LA 416/03 -).
Die Rechtsprechung geht regelmäßig bereits dann von einer Verhältnismäßigkeit der Fahrtenbuchauflage aus, wenn die Entscheidung über die Ordnungswidrigkeit ins Verkehrszentralregister einzutragen und daher mit wenigstens einem Punkt nach dem Punktesystem zu bewerten wäre (BVerwG, Beschluss vom 9. September 1999 - 3 B 94/99 - und OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. Oktober 2003 - 12 LA 416/03 -).
- OVG Niedersachsen, 08.07.2005 - 12 ME 185/05
Fahrtenbuchauflage - hier: wegen Geschwindigkeitsüberschreitung
Wird nur ein einmaliger, unwesentlicher Verstoß festgestellt, der sich weder verkehrsgefährdend auswirken kann noch Rückschlüsse auf die charakterliche Unzuverlässigkeit des Kraftfahrers zulässt, ist die Anordnung nicht gerechtfertigt (vgl. BVerwG, Urteil v. 13.10.1978 - 7 C 77.74 -, NJW 1979, 1054; Urteil v. 17.5.1999 - 11 C 12.94 -, NZV 1995, 460; Beschluss des Senats vom 15.10.2003 - 12 LA 416/03 -, NZV 2004, 431).Ein wesentlicher Verkehrsverstoß ist regelmäßig dann anzunehmen, wenn die Verkehrszuwiderhandlung vom Verordnungsgeber mit mindestens einem Punkt bewertet wird (…vgl. BVerwG, Urteil v. 17.5.1995, a.a.O.;… OVG Münster, Urteil v. 29.4.1999, a.a.O.; Beschluss des Senats vom 15.10.2003, a.a.O.).
- VG Lüneburg, 21.07.2004 - 5 A 96/03
Anordnung einer Fahrtenbuchauflage
Wenn die Halterin des Kraftfahrzeuges im Bußgeldverfahren im Anhörungsbogen keine Angaben zur Person des Fahrers macht und auch auf erneutes Befragen ihre Mitwirkung an der Ermittlung des Fahrers ablehnt, sind weitere Ermittlungen der Verwaltungsbehörden grundsätzlich nicht erforderlich (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 15.04.2002, 12 ME 331/02; Beschl. v. 15.10.2003, 12 LA 416/03; Beschl. v. 4.12.2003, 12 LA 442/03;… VG Lüneburg, Urt. v. 07.07.2003, 5 A 2/02).Eine erhebliche Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften liegt vor, wenn die Ordnungswidrigkeit vom Verordnungsgeber mit mindestens einem Punkt bewertet wird (…vgl. BVerwG, Urt. v. 17.5. 1995, BVerwGE 98, 227; Nds. OVG, Beschl. v. 15.10.2003, 12 LA 416/03, NJW 2004, 1124).
- VGH Hessen, 23.11.2011 - 2 A 1618/11
Anordnung der Führung eines Fahrtenbuches; Anordnung der Führung eines …
Zum einen ist in der Rechtsprechung unbestritten, dass auch ein einfacher Rotlichtverstoß, im vorliegenden Falle mit drei Punkten gemäß 5.17 der Anlage 13 zur Fahrerlaubnis-Verordnung bewertet, die Anordnung der Führung eines Fahrtenbuchs rechtfertigt (Niedersächsisches OVG, B. v. 15.10.2003 - 12 LA 416/03 -, NJW 2004, 1124). - VG Stade, 08.11.2016 - 1 A 40/16
Führen eines Fahrtenbuches
Die Anordnung, ein Fahrtenbuch zu führen, ist regelmäßig dann verhältnismäßig, wenn die Entscheidung über die fragliche Ordnungswidrigkeit in das Verkehrszentralregister einzutragen und daher mit wenigstens einem Punkt zu bewerten wäre (BVerwG, Beschluss vom 9.9.1999 - 3 B 94.99, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 15.10.2003 - 12 LA 416/03 -, juris).