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   OVG Niedersachsen, 15.12.2004 - 7 LB 247/02   

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OVG Niedersachsen, 15.12.2004 - 7 LB 247/02 (https://dejure.org/2004,9119)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.12.2004 - 7 LB 247/02 (https://dejure.org/2004,9119)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. Dezember 2004 - 7 LB 247/02 (https://dejure.org/2004,9119)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Sicherungs- und Sanierungsanordnung gegen die Rechtsnachfolgerin einer Komplementärin

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
  • Judicialis

    HGB § 128; ; HGB § 159 I; ; HGB § 161 II; ; NAbfG 1994 § 35 I; ; NAbfG 1994 § 31 VI

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umweltrecht - Rechtswidrige Sanierungsanordnung gegen Rechtsnachfolger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Entscheidung zur Sanierung durch Altlasten kontaminierter Kinderspielplätze

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Verfügung zur Sanierung von Spielplätzen; Adressatenkreis einer derartigen Verfügung; Wirkung eines fortwirkenden Verwaltungsakt als causa des durch den Vollzug geschaffenen Zustandes; Begriff der verantwortlichen Person im Sinne des ...

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Niedersachsen, 25.08.1997 - 7 M 4750/96

    Sanierung einer Altlast;; Altlast; Gesellschafterhaftung; Sanierung; Verjährung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2004 - 7 LB 247/02
    Mit Beschluss vom 25. August 1997 - 7 M 4750/96 - wies das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht diese Beschwerde zurück.

    Er hat die Ansicht geäußert, das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht habe sich in seinem Beschluss vom 25. August 1997 - 7 M 4750/96 - mit der Frage der Fälligkeit einer Forderung nicht gründlich genug befasst.

    aa) Zwar hat der Senat bereits mehrfach die grundsätzliche Möglichkeit einer Gesamtrechtsnachfolge auch in lediglich "abstrakte" Polizeipflichten bejaht (Nds. OVG, Beschl. v. 07.01.1993 - 7 M 5684/92 -, NJW 1993, 1671; Beschl. v. 7.03.1997 - 7 M 3628/96; Beschl. v. 25.08.1997 - 7 M 4750/96), doch ist, soweit eine Ausgangsverantwortlichkeit der Papierfabrik Eppen GmbH und Co. KG für die schadstoffhaltigen Betriebsrückstände nach § 6 NGefAG oder nach § 31 Abs. 6 Nr. 2 NAbfG in Betracht kommt, zu beachten, dass die Klägerin nicht Gesamtrechtsnachfolgerin dieser KG, sondern nur Gesamtrechtsnachfolgerin der ehemaligen Komplementärin dieser KG ist.

  • OVG Niedersachsen, 21.04.2004 - 7 LC 98/02

    Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland zur Erstattung von Aufwendungen für

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2004 - 7 LB 247/02
    Der Vorstellung, die abstrakte polizeirechtliche Verantwortlichkeit könne Ausfluss einer Rechtsbeziehung sein, in der die Ordnungsbehörde als Gläubiger auftritt, hat sich der Senat in der Vergangenheit aber verschlossen, weil die materielle Polizeipflichtigkeit nicht aus einem zweiseitigen Schuldverhältnis des Polizeipflichtigen gegenüber der zuständigen Behörde resultiert und auch nicht gegenüber einem bestimmten Rechtssubjekt als Gläubiger besteht, sondern gegenüber der Allgemeinheit (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 07.01.1993 - 7 M 5684/92 -, NJW 1993, 1671; Nds. OVG, Urt. v. 20.03.1997 - 7 L 2062/95 -, NJW 1998, 398 ; Urt. v. 21.04.2004 - 7 LC 98/02 -, NuR 2004, 684 ; Urt. v. 21.04.2004 - 7 LC 97/02 -, NdsVBl.

    Der Anwendung dieser Vorschrift steht nicht entgegen, dass die materielle Polizeipflichtigkeit selbst keiner Verjährung unterliegt, sondern erst mit dem Tode der natürlichen oder dem Erlöschen der juristischen Person endet (vgl. Nds.OVG, Urt. v. 21.04.2004 - 7 LC 98/02 -, NuR 2004, 684 ; Beschl. v. 04.07.1997 - 7 M 4525/96; Götz, Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht, 13. Aufl. 2001, Rn. 216: "Ewigkeitshaftung").

  • BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 7.98

    Klageart bei vorprozessual erledigtem Verwaltungsakt; allgemeine

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2004 - 7 LB 247/02
    Zwar wird die Fortsetzungsfeststellungsklage in analoger Anwendung des § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO auch dann zugelassen, wenn die Erledigung - wie hier - bereits vor Klageerhebung eingetreten ist (BVerwG, Urt. v. 28.02.1961 - 1 C 54/57 -, BVerwGE 12, 87 ; Urt. v. 20.01.1989 - 8 C 30/87 -, BVerwGE 81, 226 , enger nun BVerwG, Urt. v. 14.07.1999 - 6 C 7/98 -, NVwZ 2000, 63 f.), doch kann die Klägerin vorliegend kein besonderes Feststellungsinteresse mehr geltend machen.

    Eine Klärung der Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes ist unter dem Gesichtspunkt einer Präjudizialität weder für spätere Entschädigungsprozesse - sofern man ein Feststellungsinteresse aus diesem Gesichtspunkt bei Erledigung vor Klageerhebung überhaupt anerkennen will (vgl. ablehnend BVerwG, Urt. v. 20.01.1989 - 8 C 30/87 -, BVerwGE 81, 226 ; Urt. v. 14.07.1999 - 6 C 7/98 -, NVwZ 2000, 63 f.) - erforderlich, noch soweit die Klägerin befürchtet, zur Tragung der Kosten für die Altlastenerkundung und Gefährdungsabschätzung herangezogen zu werden, denn in diesem Fall wäre der Bescheid auf eine andere Ermächtigungsgrundlage, nämlich § 33 Abs. 2 NAbfG, zu stützen.

  • BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87

    Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsakts

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2004 - 7 LB 247/02
    Zwar wird die Fortsetzungsfeststellungsklage in analoger Anwendung des § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO auch dann zugelassen, wenn die Erledigung - wie hier - bereits vor Klageerhebung eingetreten ist (BVerwG, Urt. v. 28.02.1961 - 1 C 54/57 -, BVerwGE 12, 87 ; Urt. v. 20.01.1989 - 8 C 30/87 -, BVerwGE 81, 226 , enger nun BVerwG, Urt. v. 14.07.1999 - 6 C 7/98 -, NVwZ 2000, 63 f.), doch kann die Klägerin vorliegend kein besonderes Feststellungsinteresse mehr geltend machen.

    Eine Klärung der Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes ist unter dem Gesichtspunkt einer Präjudizialität weder für spätere Entschädigungsprozesse - sofern man ein Feststellungsinteresse aus diesem Gesichtspunkt bei Erledigung vor Klageerhebung überhaupt anerkennen will (vgl. ablehnend BVerwG, Urt. v. 20.01.1989 - 8 C 30/87 -, BVerwGE 81, 226 ; Urt. v. 14.07.1999 - 6 C 7/98 -, NVwZ 2000, 63 f.) - erforderlich, noch soweit die Klägerin befürchtet, zur Tragung der Kosten für die Altlastenerkundung und Gefährdungsabschätzung herangezogen zu werden, denn in diesem Fall wäre der Bescheid auf eine andere Ermächtigungsgrundlage, nämlich § 33 Abs. 2 NAbfG, zu stützen.

  • OVG Niedersachsen, 07.01.1993 - 7 M 5684/92

    Betrieb; Genehmigungspflichtige Anlage; Eröffnung des Konkurses;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2004 - 7 LB 247/02
    aa) Zwar hat der Senat bereits mehrfach die grundsätzliche Möglichkeit einer Gesamtrechtsnachfolge auch in lediglich "abstrakte" Polizeipflichten bejaht (Nds. OVG, Beschl. v. 07.01.1993 - 7 M 5684/92 -, NJW 1993, 1671; Beschl. v. 7.03.1997 - 7 M 3628/96; Beschl. v. 25.08.1997 - 7 M 4750/96), doch ist, soweit eine Ausgangsverantwortlichkeit der Papierfabrik Eppen GmbH und Co. KG für die schadstoffhaltigen Betriebsrückstände nach § 6 NGefAG oder nach § 31 Abs. 6 Nr. 2 NAbfG in Betracht kommt, zu beachten, dass die Klägerin nicht Gesamtrechtsnachfolgerin dieser KG, sondern nur Gesamtrechtsnachfolgerin der ehemaligen Komplementärin dieser KG ist.

    Der Vorstellung, die abstrakte polizeirechtliche Verantwortlichkeit könne Ausfluss einer Rechtsbeziehung sein, in der die Ordnungsbehörde als Gläubiger auftritt, hat sich der Senat in der Vergangenheit aber verschlossen, weil die materielle Polizeipflichtigkeit nicht aus einem zweiseitigen Schuldverhältnis des Polizeipflichtigen gegenüber der zuständigen Behörde resultiert und auch nicht gegenüber einem bestimmten Rechtssubjekt als Gläubiger besteht, sondern gegenüber der Allgemeinheit (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 07.01.1993 - 7 M 5684/92 -, NJW 1993, 1671; Nds. OVG, Urt. v. 20.03.1997 - 7 L 2062/95 -, NJW 1998, 398 ; Urt. v. 21.04.2004 - 7 LC 98/02 -, NuR 2004, 684 ; Urt. v. 21.04.2004 - 7 LC 97/02 -, NdsVBl.

  • OVG Niedersachsen, 21.04.2004 - 7 LC 97/02

    Rechtmäßigkeit der Verpflichtung zur Durchführung von Kontrollmaßnahmen nach dem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2004 - 7 LB 247/02
    Der Vorstellung, die abstrakte polizeirechtliche Verantwortlichkeit könne Ausfluss einer Rechtsbeziehung sein, in der die Ordnungsbehörde als Gläubiger auftritt, hat sich der Senat in der Vergangenheit aber verschlossen, weil die materielle Polizeipflichtigkeit nicht aus einem zweiseitigen Schuldverhältnis des Polizeipflichtigen gegenüber der zuständigen Behörde resultiert und auch nicht gegenüber einem bestimmten Rechtssubjekt als Gläubiger besteht, sondern gegenüber der Allgemeinheit (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 07.01.1993 - 7 M 5684/92 -, NJW 1993, 1671; Nds. OVG, Urt. v. 20.03.1997 - 7 L 2062/95 -, NJW 1998, 398 ; Urt. v. 21.04.2004 - 7 LC 98/02 -, NuR 2004, 684 ; Urt. v. 21.04.2004 - 7 LC 97/02 -, NdsVBl.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.10.1995 - 10 S 1389/95

    Polizeirechtliche Inanspruchnahme einer KG; überwachungspflichten beim Befüllen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2004 - 7 LB 247/02
    Kommanditgesellschaften sind vom Gesetzgeber für die Teilnahme am Rechtsverkehr rechtlich verselbständigt worden und können auch als Adressaten einer Polizeiverfügung in Anspruch genommen werden (VGH BW, Beschl. v. 06.10.1995 - 10 S 1389/95 -, GewArch 1996, 36 ; OVG NRW, Urt. v. 06.09.1993 - 11 A 694/90 -, OVGE 43, 152 ; Götz, Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht, 13. Auflage 2001, Rn. 210; Tettinger, Besonderes Verwaltungsrecht, 7. Aufl. 2004, Rn. 487).
  • BSG, 26.06.1975 - 12 RK 1/74

    Haftung von Kommanditisten einer inzwischen aufgelösten Kommanditgesellschaft

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2004 - 7 LB 247/02
    Gedacht ist dabei aber wohl an vermögensrechtliche Verbindlichkeiten wie die Steuer- oder Gebührenschuld oder sozialversicherungsrechtliche Beitragsschulden (vgl. BSG, Urt. v. 26.6.1975 - 3/12 RK 1/74 -, BSGE 40, 96 ).
  • OVG Niedersachsen, 07.03.1997 - 7 M 3628/96

    Sanierungsanordnung; Altlast; Vermutung; C-Werte der Holland-Liste; Entkräftung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2004 - 7 LB 247/02
    aa) Zwar hat der Senat bereits mehrfach die grundsätzliche Möglichkeit einer Gesamtrechtsnachfolge auch in lediglich "abstrakte" Polizeipflichten bejaht (Nds. OVG, Beschl. v. 07.01.1993 - 7 M 5684/92 -, NJW 1993, 1671; Beschl. v. 7.03.1997 - 7 M 3628/96; Beschl. v. 25.08.1997 - 7 M 4750/96), doch ist, soweit eine Ausgangsverantwortlichkeit der Papierfabrik Eppen GmbH und Co. KG für die schadstoffhaltigen Betriebsrückstände nach § 6 NGefAG oder nach § 31 Abs. 6 Nr. 2 NAbfG in Betracht kommt, zu beachten, dass die Klägerin nicht Gesamtrechtsnachfolgerin dieser KG, sondern nur Gesamtrechtsnachfolgerin der ehemaligen Komplementärin dieser KG ist.
  • BVerwG, 28.02.1961 - I C 54.57

    Endiviensalat

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2004 - 7 LB 247/02
    Zwar wird die Fortsetzungsfeststellungsklage in analoger Anwendung des § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO auch dann zugelassen, wenn die Erledigung - wie hier - bereits vor Klageerhebung eingetreten ist (BVerwG, Urt. v. 28.02.1961 - 1 C 54/57 -, BVerwGE 12, 87 ; Urt. v. 20.01.1989 - 8 C 30/87 -, BVerwGE 81, 226 , enger nun BVerwG, Urt. v. 14.07.1999 - 6 C 7/98 -, NVwZ 2000, 63 f.), doch kann die Klägerin vorliegend kein besonderes Feststellungsinteresse mehr geltend machen.
  • OVG Niedersachsen, 04.07.1997 - 7 M 4525/96

    Sanierung einer Altlast - vorläufiger Rechtsschutz -; Altlast;

  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.1993 - 8 S 515/92

    Inanspruchnahme und Auswahl von Störern; Vollziehung eines Verwaltungsaktes und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.1993 - 11 A 694/90

    Landschaftsschutzrechtliches Wiederherstellungsgebot; Ordnungspflicht einer

  • OVG Niedersachsen, 20.03.1997 - 7 L 2062/95

    Verantwortung für die Beseitigung von während des Betriebs eines

  • OVG Niedersachsen, 25.08.1997 - 7 B 91/95

    Ansehung eines auf die Tätigkeit einer Personen-Handelsgesellschaft

  • VGH Baden-Württemberg, 08.01.2008 - 10 S 2350/07

    Erledigung des vollstreckten Verwaltungsakts

    Der Senat hält nicht mehr an seiner bisherigen Auffassung fest, wonach dann, wenn eine Rückgängigmachung einer Vollziehung nicht mehr möglich ist, allein die Tatsache, dass noch die durch eine Vollstreckungsmaßnahme angefallenen Kosten vom Vollstreckungsschuldner gefordert werden können, der Annahme einer Erledigung des vollstreckten Grundverwaltungsakts nicht entgegen steht (vgl. U.v. 07.12.1993 - 10 S 1700/93 - NVwZ 1994, 1130) und schließt sich der Rechtsprechung anderer Senate des Gerichtshofs an (vgl. U.v. 20.03.1986 - 1 S 2654/85 - VBlBW 1986, 299; U.v. 20.01.1989 - 5 S 3157/88 - VBlBW 1989, 216; U.v. 08.02.1993 - 8 S 515/92 - VBlBW 1993, 298; in diesem Sinne etwa auch OVGRP, U.v. 20.11.1996 - 8 A 13546/95 - NVwZ 1997, 1009; OVGNW, U.v. 04.11.1996 - 10 A 3363/92 - BauR 1997, 456; OVGMV, U.v. 17.09.2003 - 3 L 196/99 - juris; NiedersOVG, U.v. 15.12.2004 - 7 LB 247/02 - juris; SaarlOVG, U.v. 02.11.2001 - 2 R 9/00 - NVwZ-RR 2003, 87).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2018 - 16 A 258/15
    vgl. dazu Nds. OVG, Urteil vom 15. Dezember 2004 - 7 LB 247/02 -, juris, Rn. 40; Bay. VGH, Beschluss vom 29. November 2004, a. a. O., Rn. 12, jeweils m. w. N.; Hummel, GewArch 2002, 52, 53; in Zusammenhang mit § 25 HGB: Becker, DVBl. 1999, 134, 140. Vgl. ferner in Bezug auf die Verjährung abstrakter Ordnungspflichten, bei der sich ähnliche Fragen stellen: OVG NRW, Urteil vom 30. Mai 1996 - 20 A 2640/94 -, NVwZ 1997, 507 = juris, Rn. 39; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 4. März 1996 - 10 S 2687/95 -, NVwZ-RR 1996, 387 = juris, Rn. 15.
  • VG Neustadt, 09.02.2009 - 4 K 1123/08

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts als denkmalschutzrechtlich verantwortliche

    Zwar sind unter "Verbindlichkeiten" im Sinne von § 128 HGB auch Verpflichtungen zu verstehen, die im öffentliche Recht wurzeln (vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 15. Dezember 2004 - 7 LB 247/02 - ).

    Diese Verantwortlichkeit ist Folge der Sozialbindung des Eigentums nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG und trifft daher unmittelbar nur den Eigentümer bzw. sonstigen Verfügungsberechtigten, nicht jedoch Dritte, die auf Grund zivilrechtlicher Vorschriften für fremde Verbindlichkeiten - hier der GbR - einstehen müssen (vgl. zur ordnungsrechtlichen bzw. bodenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit von Gesellschaftern auch Niedersächsisches OVG, Urteil vom 15. Dezember 2004 - 7 LB 247/02 - und Bay. VGH, Beschluss vom 29. November 2004 - 22 CS 04.2701 - sowie Hummel, Durchgriffsverantwortlichkeit von Gesellschaftern nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz, Gewerbearchiv 2002, 52).

  • VG Berlin, 12.06.2020 - 4 L 290.19
    Denn Kommanditgesellschaften sind vom Gesetzgeber für die Teilnahme am Rechtsverkehr rechtlich verselbständigt worden und sind daher taugliche Adressaten einer Polizeiverfügung (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 6. Oktober 1995 - 10 S 1389/95 -, juris Rn. 15; OVG Lüneburg, Urteil vom 15. Dezember 2004 - 7 LB 247/02 -, juris Rn. 38; Götz/Geis, Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht, 16. Aufl. 2017, § 9 Rn. 43; Möller/Warg, Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht, 6. Aufl. 2012, Rn. 124, vgl. auch Sennekamp, in: Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, 2. Aufl. 2019, § 11 Rn. 14 f., allg. Meinung).
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