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   OVG Niedersachsen, 15.12.2015 - 10 LC 4/15   

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OVG Niedersachsen, 15.12.2015 - 10 LC 4/15 (https://dejure.org/2015,39196)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.12.2015 - 10 LC 4/15 (https://dejure.org/2015,39196)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. Dezember 2015 - 10 LC 4/15 (https://dejure.org/2015,39196)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2016, 312
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerwG, 17.02.2000 - 3 C 11.99

    Prozeßzinsen; Geltendmachung ohne Vorverfahren; Verzinsung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2015 - 10 LC 4/15
    Dass auch diese Verpflichtung im Wege der Stufenklage nach § 113 Abs. 4 VwGO mit der Klage auf eine höhere Prämie verbunden werden könne (BVerwG, Urt. v. 17.2.2000 - 3 C 11/99 -), stelle eine Abweichung vom Normalfall dar und sei deshalb unerheblich, soweit ein solches Verlangen nicht ausdrücklich geltend gemacht werde.

    Ergänzend ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 17.2.2000 - 3 C 11/99 -, juris) zu Recht anerkannt, dass nach § 113 Abs. 4 VwGO der Prozesszinsanspruch gemäß § 14 Abs. 2 Satz 1 MOG i. V. m. § 236 Abs. 1 Satz 1 AO in einem Verfahren gemeinsam mit dem auf die Gewährung des zu verzinsenden Anspruches gerichteten Begehren durchgesetzt werden kann; damit besteht auch insoweit kein nennenswerter Unterschied zur Klage auf allgemeine Prozesszinsen, die analog §§ 288, 291 BGB gemeinsam mit der zu verzinsenden Hauptleistung zugesprochen werden.

    In dieser Konstellation steht dem Kläger ein Wahlrecht dahingehend zu, ob er den Zinsanspruch nach § 14 Abs. 2 MOG bereits in dem auf die (Nach-)Bewilligung der besonderen Vergünstigung gerichteten Klageverfahren geltend macht oder - wie im gesetzlich geregelten Normalfall - die Rechtskraft dieses klagestattgebenden Urteils und die damit verbundene gesonderte Zinsfestsetzung durch die Behörde abwartet (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.2.2000, a.a.O., Rn. 9).

  • BVerwG, 27.02.2014 - 5 C 1.13

    Entschädigung; angemessene -; Entschädigungsbegehren; -anspruch; -antrag;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2015 - 10 LC 4/15
    Prozesszinsen stellten entgegen der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 27.2.2014 - 5 C 1/13 D -, juris -) und des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Urt. v. 8.7.2014 - 5 LB 10/14 -) einen eigenständigen Streitgegenstand, d.h. ein "aliud" dar; sie knüpften anders als Verzugszinsen nicht an eine schuldhafte Verletzung, sondern allein an die Rechtshängigkeit an.

    Andernfalls hätte sich der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 27. Februar 2014 (5 C 1/13 D - juris, Rn. 44 ff.) mit seiner eigenen, dann abweichenden älteren Rechtsprechung auseinandersetzen müssen.

  • OVG Niedersachsen, 08.07.2014 - 5 LB 10/14

    Anspruch auf Aufhebung einer bestandskräftigen Teilzeitbeschäftigungsanordnung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2015 - 10 LC 4/15
    Prozesszinsen stellten entgegen der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 27.2.2014 - 5 C 1/13 D -, juris -) und des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Urt. v. 8.7.2014 - 5 LB 10/14 -) einen eigenständigen Streitgegenstand, d.h. ein "aliud" dar; sie knüpften anders als Verzugszinsen nicht an eine schuldhafte Verletzung, sondern allein an die Rechtshängigkeit an.

    43 Vielmehr wird in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht (neben dem Urt. v. 27.2.2014 ergänzend: BVerwG, Urt. v. 22.3.2012 - 3 C 21/11 -, BVerwGE 142, 219 ff.; juris, Rn. 47 ff.; Urt. v. 30.6.2011 - 3 C 30/10 -, juris, Rn. 19 ff.) und des erkennenden Gerichts (v. 8.7.2014 - 5 LB 10/14 -, ergänzend: Urt. v. 23.3.2006 - 11 LB 55/05 -, juris, Rn. 66) zu Recht ohne weiteres davon ausgegangen, dass ein vom Kläger etwa nach der Berechnung des Zinssatzes auf die Annahme, ihm stünden Verzugszinsen zu, gestütztes Begehren prozessual auch die Gewährung von Prozesszinsen mitumfasst bzw. in einem auf die Gewährung von Prozesszinsen gestützten Verfahren auch ein etwaiger Anspruch auf Verzugszinsen mit zu prüfen ist (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 29.9.2004 - 8 LB 172/02 -, juris, Rn. 30).

  • BVerwG, 20.09.2001 - 5 C 5.00

    Erstattungsanspruch, Verzugs(Schadens-)zinsen; Verzugszinsen; Verzugsschaden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2015 - 10 LC 4/15
    So gibt es keinen allgemeinen Grundsatz des Verwaltungsrechts, der zur Zahlung von Verzugszinsen verpflichtet; solche können bei öffentlich-rechtlichen Geldforderungen vielmehr grundsätzlich nur auf Grund ausdrücklicher gesetzlicher Grundlage verlangt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.9.2001 - 5 C 5/00 -, BVerwGE 115, 139 ff.).
  • BVerwG, 15.03.1989 - 7 C 42.87

    Kostenübernahme - Bundesbahn - Schülerbeförderung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2015 - 10 LC 4/15
    Eine Gewährung von Verzugszinsen kommt in analoger Anwendung des § 288 BGB nur ausnahmsweise in Betracht, und zwar dann, wenn es sich bei der öffentlich-rechtlichen Forderung um eine vertragliche Leistungspflicht handelt, die in einem Gegenseitigkeitsverhältnis zur Leistungspflicht des anderen Vertragspartners steht (vgl. BVerwG, BVerwG, Urt. v. 27.2.2014, .a.aO., juris, Rn. 42 ff., m. w. N.; Urt. v. 15.3.1989 - 7 C 42/87 -, BVerwGE 81, 312 ff.).
  • BVerwG, 09.11.1976 - 3 C 56.75

    Geltendmachung eines verfolgsbedingten Vertreibungsschadens am Hausrat bei den

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2015 - 10 LC 4/15
    Prozesszinsen gemäß § 90 VwGO i. V. m. §§ 291 und 288 Abs. 1 Satz 2 BGB sind hingegen grundsätzlich zu gewähren, soweit das materielle Recht nichts Spezielleres regelt (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.11.1976 - 3 C 56/75 -, BVerwGE 51, 287 ff.).
  • BVerwG, 03.11.1994 - 3 C 30.93

    Rettungsdienstgesetz Sachsen-Anhalt - §§ 88, 121 VwGO, "Streitgegenstand" läßt

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2015 - 10 LC 4/15
    Auch unterschiedlich weit gehende Anspruchsgrundlagen für ein und dasselbe Begehren bilden demnach (noch) einen einheitlichen Streitgegenstand (vgl. BVerwG, Urt. v. 3.11.1994 - 3 C 30/93 -, juris, Rn. 30).
  • OVG Niedersachsen, 29.09.2004 - 8 LB 172/02

    Anspruch auf Prozesszinsen; Rechtshängigkeit einer Geldschuld bei auf die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2015 - 10 LC 4/15
    43 Vielmehr wird in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht (neben dem Urt. v. 27.2.2014 ergänzend: BVerwG, Urt. v. 22.3.2012 - 3 C 21/11 -, BVerwGE 142, 219 ff.; juris, Rn. 47 ff.; Urt. v. 30.6.2011 - 3 C 30/10 -, juris, Rn. 19 ff.) und des erkennenden Gerichts (v. 8.7.2014 - 5 LB 10/14 -, ergänzend: Urt. v. 23.3.2006 - 11 LB 55/05 -, juris, Rn. 66) zu Recht ohne weiteres davon ausgegangen, dass ein vom Kläger etwa nach der Berechnung des Zinssatzes auf die Annahme, ihm stünden Verzugszinsen zu, gestütztes Begehren prozessual auch die Gewährung von Prozesszinsen mitumfasst bzw. in einem auf die Gewährung von Prozesszinsen gestützten Verfahren auch ein etwaiger Anspruch auf Verzugszinsen mit zu prüfen ist (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 29.9.2004 - 8 LB 172/02 -, juris, Rn. 30).
  • OVG Niedersachsen, 13.02.2006 - 12 LC 12/05

    Voraussetzungen eines Kostenerstattungsanspruchs und eines Anspruchs auf

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2015 - 10 LC 4/15
    Das Bundesverwaltungsgericht unterscheidet darin nur materiell-rechtlich zwischen Verzugs- und Prozesszinsen (vgl. ebenso Nds. OVG, Urt. v. 13.2.2006 - 12 LC 12/05 -, juris, Rn. 45; Beschl. v. 2.2.2012 - 4 LA 75/11 -, juris, Rn. 13), nimmt aber nicht an, beide Zinsarten stellten grundsätzlich unterschiedliche Streitgegenstände dar.
  • OVG Niedersachsen, 23.03.2006 - 11 LB 55/05

    Anspruch auf finanzielle Bezuschussung einer Tätigkeit als

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2015 - 10 LC 4/15
    43 Vielmehr wird in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht (neben dem Urt. v. 27.2.2014 ergänzend: BVerwG, Urt. v. 22.3.2012 - 3 C 21/11 -, BVerwGE 142, 219 ff.; juris, Rn. 47 ff.; Urt. v. 30.6.2011 - 3 C 30/10 -, juris, Rn. 19 ff.) und des erkennenden Gerichts (v. 8.7.2014 - 5 LB 10/14 -, ergänzend: Urt. v. 23.3.2006 - 11 LB 55/05 -, juris, Rn. 66) zu Recht ohne weiteres davon ausgegangen, dass ein vom Kläger etwa nach der Berechnung des Zinssatzes auf die Annahme, ihm stünden Verzugszinsen zu, gestütztes Begehren prozessual auch die Gewährung von Prozesszinsen mitumfasst bzw. in einem auf die Gewährung von Prozesszinsen gestützten Verfahren auch ein etwaiger Anspruch auf Verzugszinsen mit zu prüfen ist (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 29.9.2004 - 8 LB 172/02 -, juris, Rn. 30).
  • BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 34.00

    Erstattungsansprüche zwischen Jugend- und Sozialhilfeträgern, Prozesszinsen;

  • BFH, 06.05.2008 - VII R 10/07

    § 14 Abs. 2 MOG als Rechtsgrundverweisungsnorm - keine Prozesszinsen auf im Wege

  • BVerwG, 03.02.1988 - 6 C 49.86

    Kriegsdienstverweigerung - Materielle Rechtskraft - Gewissensentscheidung -

  • OVG Niedersachsen, 17.05.2011 - 10 LC 287/08

    Stärkeunternehmen erhalten Prämie i.S.d. Art. 5 VO 1868/94/EG nur bei Zahlung des

  • OVG Niedersachsen, 02.02.2012 - 4 LA 75/11

    Mangelnde Eignung von Beihilfevorschriften als Beurteilungskriterium für das

  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 21.11

    Revisionsbegründungsfrist; Verspätung; Säumnis; Fristversäumnis; Wiedereinsetzung

  • VGH Bayern, 27.06.2013 - 16a DZ 12.558

    Kein Anspruch auf Verzugszinsen bei Nachzahlung von Dienstbezügen nach Aufhebung

  • VGH Bayern, 21.02.2007 - 3 B 03.192
  • BVerwG, 25.02.2015 - 8 B 36.14

    Untersagung der Vermittlung von Glücksspielen über das Internet; Sachsen-Anhalt

  • OVG Niedersachsen, 02.09.2015 - 10 LB 33/13

    Auskunftsanspruch; Betriebs- und Geschäftsgeheimnis; Gammelfleisch;

  • BVerfG, 29.10.2015 - 2 BvR 1493/11

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen die Garantie effektiven

  • BVerwG, 29.11.2012 - 10 C 11.12

    Anerkennung; Anhörung; ausländisches Recht; Ausnahme; Beherrschen der deutschen

  • BVerwG, 10.06.2008 - 3 B 107.07

    Überprüfbarkeit der Entscheidung eines Oberverwaltungsgerichts für die

  • BVerwG, 30.06.2011 - 3 C 30.10

    Vermögenszuordnung; Zuordnungsanspruch; Surrogat; Erlösauskehr;

  • OLG Köln, 17.02.2017 - 19 U 101/16

    Ansprüche des Leasinggebers und Eigentümers eines Fahrzeugs wegen der

    Denn dem Kläger geht es unabhängig davon, ab wann und in welcher Höhe sowie aus welchem Rechtsgrund genau eine Zinspflicht besteht, um die bei natürlicher Betrachtungsweise einheitlich zu beantwortende Frage, ob und in welcher Höhe seine Hauptforderung zu verzinsen ist (vgl. zur entsprechenden Problematik im Verwaltungsprozess OVG Lüneburg, BeckRS 2016, 40202 Rn.29, auch zum Folgenden).
  • OVG Niedersachsen, 15.09.2023 - 10 LA 96/22

    Verzugszinsen; Auslegung eines Zinsausspruchs

    Mit diesen zutreffenden (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.2.2014 - 5 C 1.13 D -, juris Rn. 44 f., Urteil vom 26.7.2012 - 2 C 29.11 -, juris Rn. 46, und Urteil vom 30.6.2011 - 3 C 30.10 -, juris Rn. 19 f.; Senatsbeschluss vom 15.12.2015 - 10 LC 4/15 -, juris Rn. 44) Ausführungen hat sie die Auffassung des Verwaltungsgerichts, nach der sich ein Anspruch des Klägers entsprechend § 288 Abs. 1 Satz 1 BGB wegen Verzugs ergebe, hinreichend in Frage gestellt, zumal sich die Entscheidungsgründe des Verwaltungsgerichts nicht zu der Frage der Anwendbarkeit der bürgerlich-rechtlichen Vorschriften über Verzugszinsen im öffentlichen Recht (vgl. dazu auch Ernst in MüKo BGB, 9. Auflage 2022, § 286 Rn. 21, 20) verhalten.
  • VG Hannover, 04.04.2022 - 3 A 2740/20

    Bestandskräftiger Überprüfungsbescheid; Rechtsschutzbedürfnis; Unzulässigkeit der

    Verschiedene Streitgegenstände liegen insbesondere vor, wenn "die einzelnen Sachverhalte nach der materiell-rechtliche[n] Regelung erkennbar unterschiedlich ausgestaltet und dadurch verselbstständigt sind, wie etwa durch ein Wahlrecht oder unterschiedliche Verfahrensgestaltungen" (so Nds. OVG, Beschl. v. 15.12.2015 - 10 LC 4/15, juris Rn. 41 a.E.).
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