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   OVG Niedersachsen, 16.01.2020 - 13 ME 394/19   

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OVG Niedersachsen, 16.01.2020 - 13 ME 394/19 (https://dejure.org/2020,354)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.01.2020 - 13 ME 394/19 (https://dejure.org/2020,354)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. Januar 2020 - 13 ME 394/19 (https://dejure.org/2020,354)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 21.03.2018 - 1 BvF 1/13

    Verpflichtung zu amtlicher Information über Verstöße gegen lebensmittel- und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.01.2020 - 13 ME 394/19
    Nur die Verbreitung richtiger Informationen ist zur Erreichung des Informationszwecks geeignet (vgl. BVerfG, Beschl. v. 21.3.2018 - 1 BvF 1/13 -, juris Rn. 39; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 14.3.2019 - 13 B 67/19 -, juris Rn. 18).

    Die detaillierte Darstellung der festgestellten Verstöße ist als mittelbarer Eingriff in die Berufsfreiheit an Art. 12 Abs. 1 GG und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu messen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 21.3.2018, a.a.O., Rn. 24 ff).

    Das dient letztlich der Durchsetzung des allgemeinen Zwecks des Gesetzes, Gesundheitsgefahren vorzubeugen und abzuwehren und die Verbraucher vor Täuschung zu schützen (vgl. § 1 Abs. 1 LFGB; BVerfG, Beschl v. 21.3.2018, a.a.O., Rn. 32).

    Im Übrigen kann der Gesetzgeber in die Berufsfreiheit auch zugunsten solcher Ziele eingreifen, die zu verfolgen er nicht bereits durch das Grundgesetz gehalten ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 21.3.2018, a.a.O., Rn. 33).

    Daneben dient die Veröffentlichung behobener Verstöße auch dem Ziel der Verbraucherinformation, weil auch Informationen über rechtsverletzendes Verhalten in der Vergangenheit für die Konsumentscheidung Bedeutung haben können (vgl. BVerfG, Beschl. v. 21.3.2018, a.a.O., Rn. 38).

    Allerdings ist der potenziell gewichtige Grundrechtseingriff dadurch relativiert, dass die betroffenen Unternehmen negative Öffentlichkeitsinformationen durch rechtswidriges Verhalten selbst veranlassen, umgekehrt also den Eingriff durch rechtstreues Verhalten verhindern können, und dass ihr Fehlverhalten angesichts seiner Konsequenzen für die Verbraucher einen Öffentlichkeitsbezug aufweist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 21.3.2018, a.a.O., Rn. 35 f. m.w.N.).

  • VG Würzburg, 24.07.2019 - W 8 E 19.766

    Lebensmittelüberwachung: Erfolgloser Eilantrag gegen Internetveröffentlichung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.01.2020 - 13 ME 394/19
    Einzelne Normen müssen nicht zwingend bezeichnet werden (vgl. VG Freiburg, Beschl v. .4.2019 - 4 K 168/19-, juris Rn. 21; VG Würzburg, Beschl. v. 24.7.2019 - W 8 E 19.766 -, juris Rn. 43).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.2013 - 6 B 10035/13

    Veröffentlichung von Hygienemängeln in einer Gaststätte auf behördlicher

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.01.2020 - 13 ME 394/19
    Daher setzt eine Information über solche Hygienemängel nicht voraus, dass eine nachteilige Beeinflussung bestimmter Lebensmittel nachgewiesen worden ist und nur diese in der Veröffentlichung benannt werden (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 13.2.2013 - 6 B 10035/13 -, juris Rn. 19).
  • OVG Niedersachsen, 18.01.2013 - 13 ME 267/12

    Vorliegen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei Veröffentlichung bereits

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.01.2020 - 13 ME 394/19
    An die Konkretheit des Produktbezugs sind im vorliegenden Fall auch unter Berücksichtigung der in § 40 Abs. 1a LFGB geforderten "Bezeichnung des Lebensmittels" keine hohen Anforderungen zu stellen (vgl. bereits Senatsbeschlüsse v. 1.2.2019 - 13 ME 27/19 -, juris Rn. 10 u. v. 18.1.2013 - 13 ME 267/12 -, juris Rn. 14).
  • VGH Hessen, 08.02.2019 - 8 B 2575/18

    Mäuse im Lebensmittelmarkt

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.01.2020 - 13 ME 394/19
    Allgemeine Hygienemängel dürfen lediglich nicht losgelöst von den betroffenen Lebensmitteln und dem diese Lebensmittel vertreibenden Lebensmittelunternehmen veröffentlicht werden (vgl. Hessischer VGH, Beschl. v. 8.2.2019, - 8 B 2575/18 -, juris Rn. 31 f. m.w.N. zum Meinungsstand; enger wohl: VG Karlsruhe, Beschl. v. 7.11.2012 - 2 K 2430/12 -, juris Rn. 15).
  • VG Karlsruhe, 07.11.2012 - 2 K 2430/12

    Information über Hygienemängel in Gaststätte

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.01.2020 - 13 ME 394/19
    Allgemeine Hygienemängel dürfen lediglich nicht losgelöst von den betroffenen Lebensmitteln und dem diese Lebensmittel vertreibenden Lebensmittelunternehmen veröffentlicht werden (vgl. Hessischer VGH, Beschl. v. 8.2.2019, - 8 B 2575/18 -, juris Rn. 31 f. m.w.N. zum Meinungsstand; enger wohl: VG Karlsruhe, Beschl. v. 7.11.2012 - 2 K 2430/12 -, juris Rn. 15).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2019 - 13 B 67/19

    Untersagung der Veröffentlichung von Informationen mit den Angaben u.a. der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.01.2020 - 13 ME 394/19
    Nur die Verbreitung richtiger Informationen ist zur Erreichung des Informationszwecks geeignet (vgl. BVerfG, Beschl. v. 21.3.2018 - 1 BvF 1/13 -, juris Rn. 39; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 14.3.2019 - 13 B 67/19 -, juris Rn. 18).
  • VG Freiburg, 30.04.2019 - 4 K 168/19

    Anwendung von § 40 LFGB

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.01.2020 - 13 ME 394/19
    Einzelne Normen müssen nicht zwingend bezeichnet werden (vgl. VG Freiburg, Beschl v. .4.2019 - 4 K 168/19-, juris Rn. 21; VG Würzburg, Beschl. v. 24.7.2019 - W 8 E 19.766 -, juris Rn. 43).
  • OVG Niedersachsen, 01.02.2019 - 13 ME 27/19

    Beseitigt; hinreichender Verdacht; Internetportal; konkret; Labor; Lebensmittel;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.01.2020 - 13 ME 394/19
    An die Konkretheit des Produktbezugs sind im vorliegenden Fall auch unter Berücksichtigung der in § 40 Abs. 1a LFGB geforderten "Bezeichnung des Lebensmittels" keine hohen Anforderungen zu stellen (vgl. bereits Senatsbeschlüsse v. 1.2.2019 - 13 ME 27/19 -, juris Rn. 10 u. v. 18.1.2013 - 13 ME 267/12 -, juris Rn. 14).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.2020 - 9 S 2637/19

    Anschlussbeschwerde in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes; Prüfung von

    Daneben dient die Veröffentlichung behobener Verstöße auch dem Ziel der Verbraucherinformation, weil auch Informationen über rechtsverletzendes Verhalten in der Vergangenheit für die Konsumentscheidung Bedeutung haben können (zum Ganzen vgl. BVerfG, Beschluss vom 21.03.2018, a.a.O., Rn. 38; vgl. auch Boch, a.a.O., Rn. 55; NdsOVG, Beschluss vom 16.01.2010 - 13 ME 394/19 -, juris, Rn. 8).
  • VG Oldenburg, 01.06.2021 - 7 B 2170/21

    Bezeichnung des Lebensmittels; hinreichender Produktbezug; Internet;

    Einzelne Normen müssen nicht zwingend bezeichnet werden (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 16. Januar 2020 -, 13 ME 394/19, juris Rn. 5; VG Würzburg, Beschluss vom 24. Juli 2019 - 8 E 19.766 -, juris Rn. 43).

    20 Das Maß des mit einer Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen Verstößen potentiellen Ansehensverlustes eines Unternehmens hängt auch von der konkreten Darstellung der Information durch die Behörde ab (OVG Lüneburg, Beschluss vom 16. Januar 2020 - 13 ME 394/19 -, juris Rn. 9).

    Auf der einen Seite informiert sie den Verbraucher umfassend über die aufgetretenen Mängel; auf der anderen Seite grenzt sie aber auch das Ausmaß dieser Mängel eindeutig ein (OVG Lüneburg, Beschluss vom 16. Januar 2020 - 13 ME 394/19 -, juris Rn. 10).

    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat wiederholt ausgeführt, dass an die Konkretheit des Produktbezuges auch unter Berücksichtigung der in § 40 Abs. 1a LFGB geforderten "Bezeichnung des Lebensmittels" keine hohen Anforderungen zu stellen sind (Beschluss vom 1. Februar 2019 - 13 ME 27/19 -, juris Rn. 10; Beschluss vom 18. Januar 2013 -, 13 ME 267/12 -, juris Rn. 14; Beschluss vom 16. Januar 2020 - 13 ME 394/19 -, juris Rn. 11).

  • OVG Niedersachsen, 30.09.2020 - 13 ME 377/19

    Anhörung; Ankündigung; ausermittelt; Beanstandung; Befristung; Beschreibung;

    Eine Veröffentlichung ist nicht zu beanstanden, wenn sie inhaltlich richtig (wahr) und bestimmt (klar) genug ist und möglichst schonend für das betroffene Lebensmittelunternehmen erfolgt sowie dem Zweck des § 40 Abs. 1a Satz 1 Nr. 3 LFGB dient (vgl. bereits Senatsbeschl. v. 16.1.2020 - 13 ME 394/19 -, juris Rn. 5 m.w.N.).

    Eine derartige listenförmige Aufzählung (vgl. Bäcker, Konsumrelevante Veröffentlichungen durch Behörden, JZ 2016, 595, 601), die den bei der lebensmittelrechtlichen Kontrolle konkret festgestellten und dokumentierten Sachverhalt auch in Einzelheiten wiedergibt, ist regelmäßig auch unter dem Aspekt des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (Art. 12 Abs. 1 Satz 2, 20 Abs. 3 GG) hinreichend schonend und damit rechtlich unbedenklich, weil sie einerseits den Verbraucher umfassend über die aufgetretenen Mängel informiert, auf der anderen Seite aber auch das Ausmaß dieser Mängel eindeutig eingrenzt (vgl. Senatsbeschl. v. 16.1.2020, a.a.O., Rn. 10).

  • OVG Niedersachsen, 26.01.2024 - 14 ME 131/23

    Hygiene; Lebensmittelwarnung; Mäuse; Mäusebefall; Schädlinge;

    Eine Veröffentlichung ist nicht zu beanstanden, wenn sie inhaltlich richtig (wahr) und bestimmt (klar) genug ist und möglichst schonend für das betroffene Lebensmittelunternehmen erfolgt sowie dem Zweck des § 40 Abs. 1a Satz 1 Nr. 3 LFGB dient (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 16.1.2020 - 13 ME 394/19 -, juris Rn. 5 m.w.N.).

    Zwar mögen daran je nach den Umständen bisweilen keine allzu hohen Anforderungen zu stellen sein (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 16.1.2020 - 13 ME 394/19 -, juris Rn. 11).

  • VG Würzburg, 29.10.2021 - W 8 E 21.1346

    Eilantrag, Vitamin C für Ungeimpfte, Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen

    Einzelne Normen müssen nicht zwingend bezeichnet werden (vgl. NdsOVG, B.v. 16.1.2020 - 13 ME 394/19 - juris; VGH BW, B.v. 28.11.2019 - 9 S 2662/19 - juris; BayVGH, B.v. 28.11.2019 - 20 CE 19.1995 - juris; VG Freiburg, B.v. 30.4.2019 - 4 K 168/19 - juris; vgl. auch BVerfG, B.v. 21.3.2018 - 1 BvF 1/13 - BVerfGE 148, 40).
  • VG Würzburg, 28.01.2020 - W 8 E 19.1669

    Veröffentlichung einer lebensmittelrechtlichen Beanstandung - Pepsin

    Einzelne Normen müssen nicht zwingend bezeichnet werden (vgl. NdsOVG, B.v. 16.1.2020 - 13 ME 394/19 - juris; VGH BW, B.v. 28.11.2019 - 9 S 2662/19 - juris; BayVGH, B.v. 28.11.2019 - 20 CE 19.1995 - juris; VG Freiburg, B.v. 30.4.2019 - 4 K 168/19 - juris; vgl. auch BVerfG, B.v. 21.3.2018 - 1 BvF 1/13 - BVerfGE 148, 40).
  • VG Würzburg, 16.03.2023 - W 8 E 23.186

    Maqui-Beeren-Extrakt als Bestandteil eines Nahrungsergänzungsmittels

    Einzelne Normen müssen nicht zwingend bezeichnet werden (vgl. NdsOVG, B.v. 16.1.2020 - 13 ME 394/19 - juris; VGH BW, B.v. 28.11.2019 - 9 S 2662/19 - juris; BayVGH, B.v. 28.11.2019 - 20 CE 19.1995 - juris; VG Freiburg, B.v. 30.4.2019 - 4 K 168/19 - juris; vgl. auch BVerfG, B.v. 21.3.2018 - 1 BvF 1/13 - BVerfGE 148, 40).
  • OVG Bremen, 25.02.2022 - 1 B 487/21

    Veröffentlichung lebens- oder futtermittelrechtlicher Verstöße -

    Im Übrigen dient die Publikation von zurückliegenden Verstößen auch dem generalpräventiven Zweck der Regelung, indem sie die abschreckende Wirkung der Informationsregelung erhöht und damit die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften fördert (vgl. zu beseitigten Verstößen: NdsOVG, Beschl. v. 16.01.2020 - 13 ME 394/19, juris Rn. 8).
  • VG Würzburg, 16.11.2021 - W 8 E 21.1399

    Veröffentlichung einer lebensmittelrechtlichen Beanstandung für "CBD Hanföl für

    Einzelne Normen müssen nicht zwingend bezeichnet werden (vgl. NdsOVG, B.v. 16.1.2020 - 13 ME 394/19 - juris; VGH BW, B.v. 28.11.2019 - 9 S 2662/19 - juris; BayVGH, B.v. 28.11.2019 - 20 CE 19.1995 - juris; VG Freiburg, B.v. 30.4.2019 - 4 K 168/19 - juris; vgl. auch BVerfG, B.v. 21.3.2018 - 1 BvF 1/13 - BVerfGE 148, 40).
  • VG Bremen, 17.12.2021 - 5 V 2439/21

    Eilantrag gegen Veröffentlichung lebensmittelrechtlicher Verstöße -

    Es ist auch nicht ersichtlich, dass aus Verhältnismäßigkeitserwägungen eine Verkürzung der Veröffentlichungsdauer im vorliegenden Einzelfall geboten wäre (für eine solche Vorgehensweise plädierend: Holle, in: Streinz/Meisterernst, BasisVO/LFGB, 1. Aufl. 2021, § 40 Rn. 178 f.; die Problematik offenlassend: NdsOVG, Beschl. v. 16.01.2020 - 13 ME 394/19 - juris Rn. 12).
  • VG Würzburg, 06.04.2023 - W 8 E 23.353

    Eilantrag, Birnen, staatliche Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen

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