Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 16.02.2012 - 4 LA 260/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Wohnen bei den Eltern i.S.d. BAföG § 13 Abs 2
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Wohnen bei den Eltern bei Aufenthalt in der elterlichen Wohnung nur für die Dauer eines kurzzeitigen Praktikums
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WoGG § 13 Abs. 2
Wohnen bei den Eltern bei Aufenthalt in der elterlichen Wohnung nur für die Dauer eines kurzzeitigen Praktikums - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wohnen bei den Eltern bei Aufenthalt in der elterlichen Wohnung nur für die Dauer eines kurzzeitigen Praktikums
- juraforum.de (Kurzinformation)
Keine Bafög-Kürzung wegen Gastaufenthalts bei den Eltern
Verfahrensgang
- VG Osnabrück, 26.08.2010 - 4 A 220/09
- OVG Niedersachsen, 16.02.2012 - 4 LA 260/10
Papierfundstellen
- NJW 2012, 1098
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 13.04.1978 - 5 C 54.76
Gewährung einer Ausbildungsförderung als Zuschuss oder als Darlehen - …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.02.2012 - 4 LA 260/10
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 13 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BAföG (Urteile vom 13.4.1978 - V C 54.76 -, BVerwGE 55, 325, vom 16.12.1980 - 5 C 48.79 -, BVerwGE 61, 235, …und vom 2.7.1981 - 5 C 90.79 - ebenso Rothe/Blanke, BAföG, Bd. 2, § 13 Rn. 5.1) setzt das Tatbestandsmerkmal "Wohnen bei den Eltern" voraus, dass eine tatsächliche Wohngemeinschaft zwischen dem Auszubildenden und seinen Eltern oder einem Elternteil in einem Haushalt besteht, und verlangt zudem, dass das Zusammenwohnen ein "qualifizierendes Merkmal" aufweist, nämlich dass der Auszubildende, weil er noch in der Ausbildung ist, "regelmäßig sich in einem Zustand mannigfaltiger Abhängigkeiten von verschiedenartigen Zuwendungen befindet". - BVerwG, 16.12.1980 - 5 C 48.79
Anspruch auf Gewährung von Ausbildungsförderung unter Berücksichtigung eines …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.02.2012 - 4 LA 260/10
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 13 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BAföG (Urteile vom 13.4.1978 - V C 54.76 -, BVerwGE 55, 325, vom 16.12.1980 - 5 C 48.79 -, BVerwGE 61, 235, …und vom 2.7.1981 - 5 C 90.79 - ebenso Rothe/Blanke, BAföG, Bd. 2, § 13 Rn. 5.1) setzt das Tatbestandsmerkmal "Wohnen bei den Eltern" voraus, dass eine tatsächliche Wohngemeinschaft zwischen dem Auszubildenden und seinen Eltern oder einem Elternteil in einem Haushalt besteht, und verlangt zudem, dass das Zusammenwohnen ein "qualifizierendes Merkmal" aufweist, nämlich dass der Auszubildende, weil er noch in der Ausbildung ist, "regelmäßig sich in einem Zustand mannigfaltiger Abhängigkeiten von verschiedenartigen Zuwendungen befindet". - BVerwG, 02.07.1981 - 5 C 90.79
Ausbildungsförderung bei Wohnen bei den Eltern - Bewohnen einer abgeschlossenen …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.02.2012 - 4 LA 260/10
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 13 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BAföG (Urteile vom 13.4.1978 - V C 54.76 -, BVerwGE 55, 325, vom 16.12.1980 - 5 C 48.79 -, BVerwGE 61, 235, und vom 2.7.1981 - 5 C 90.79 - ebenso Rothe/Blanke, BAföG, Bd. 2, § 13 Rn. 5.1) setzt das Tatbestandsmerkmal "Wohnen bei den Eltern" voraus, dass eine tatsächliche Wohngemeinschaft zwischen dem Auszubildenden und seinen Eltern oder einem Elternteil in einem Haushalt besteht, und verlangt zudem, dass das Zusammenwohnen ein "qualifizierendes Merkmal" aufweist, nämlich dass der Auszubildende, weil er noch in der Ausbildung ist, "regelmäßig sich in einem Zustand mannigfaltiger Abhängigkeiten von verschiedenartigen Zuwendungen befindet".