Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 16.02.2016 - 7 OB 13/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,2140
OVG Niedersachsen, 16.02.2016 - 7 OB 13/16 (https://dejure.org/2016,2140)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.02.2016 - 7 OB 13/16 (https://dejure.org/2016,2140)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. Februar 2016 - 7 OB 13/16 (https://dejure.org/2016,2140)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,2140) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 283
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 15.10.2012 - 7 B 2.12

    Steuerakten; Vollstreckungsakten; Informationszugang; Akteneinsicht; Rechtsweg;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.02.2016 - 7 OB 13/16
    Soweit das Bundesverwaltungsgericht (vgl. Vorlagebeschluss vom 15.10.2012 - 7 B 2.12 -, juris; Beschluss vom 17.04.2013 - 7 B 6.13 -, juris) festgestellt hat, dass für einen auf § 4 HmbIFG gestützten Anspruch des Insolvenzverwalters gegen das Finanzamt auf Einsicht in die den Schuldner betreffenden Vollstreckungsakten der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet sei und die Sonderzuweisung nach § 33 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 FGO diesen Anspruch nicht erfasse, steht dies dem vorliegend gefundenen Ergebnis nicht entgegen.

    In diesem Sinne führt auch das Bundesverwaltungsgericht (vgl. Beschluss vom 15.10.2012, a. a. O.) aus, dass die Gewährung von Einsicht in Steuerakten und die Auskunft über steuerliche Daten dann eine Abgabenangelegenheit im Sinne von § 33 FGO - mit der insoweit begründeten Sonderzuweisung an die Finanzgerichte - wäre, wenn die betreffenden Begehren im Steuerrechtsverhältnis wurzelten und insoweit mit der Anwendung abgabenrechtlicher Vorschriften im Zusammenhang stünden, also ein Bezug auf das Steuerrechtsverhältnis gegeben sei.

  • VG Potsdam, 20.09.2013 - 9 K 2158/12
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.02.2016 - 7 OB 13/16
    Aus diesem Grund sind auch die von der Beklagten zitierten Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Münster (Urteil vom 02.10.2009 - 1 K 2144/08 -, juris), des Verwaltungsgerichts Stuttgart (Urteil vom 17.05.2011 - 13 K 3505/09 -, juris) sowie des Verwaltungsgerichts Potsdam (Urteil vom 13.09.2013 - 9 K 2144/11 -, juris; Urteil vom 20.09.2013 - 9 K 2158/12 -, juris) auf das vorliegende Verfahren nicht übertragbar.
  • BVerwG, 17.04.2013 - 7 B 6.13

    Rechtsweg bei Anspruch auf Akteneinsicht in bei einem Finanzamt vorhandene

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.02.2016 - 7 OB 13/16
    Soweit das Bundesverwaltungsgericht (vgl. Vorlagebeschluss vom 15.10.2012 - 7 B 2.12 -, juris; Beschluss vom 17.04.2013 - 7 B 6.13 -, juris) festgestellt hat, dass für einen auf § 4 HmbIFG gestützten Anspruch des Insolvenzverwalters gegen das Finanzamt auf Einsicht in die den Schuldner betreffenden Vollstreckungsakten der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet sei und die Sonderzuweisung nach § 33 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 FGO diesen Anspruch nicht erfasse, steht dies dem vorliegend gefundenen Ergebnis nicht entgegen.
  • OLG Naumburg, 29.01.2015 - 2 W 67/14

    Konzessionsvergabeverfahren einer Kommune für Wegerechte für ein Gasverteilnetz:

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.02.2016 - 7 OB 13/16
    Für das Verfahren nach § 46 EnWG ist eine Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte - nach § 102 EnWG - begründet (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.02.2012 - 11 B 1187/11 -, juris; OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 29.01.2015 - 2 W 67/14 -, juris).
  • VG Stuttgart, 17.05.2011 - 13 K 3505/09

    Zum Informationsanspruch einer GmbH gegenüber einer Behörde im Zusammenhang mit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.02.2016 - 7 OB 13/16
    Aus diesem Grund sind auch die von der Beklagten zitierten Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Münster (Urteil vom 02.10.2009 - 1 K 2144/08 -, juris), des Verwaltungsgerichts Stuttgart (Urteil vom 17.05.2011 - 13 K 3505/09 -, juris) sowie des Verwaltungsgerichts Potsdam (Urteil vom 13.09.2013 - 9 K 2144/11 -, juris; Urteil vom 20.09.2013 - 9 K 2158/12 -, juris) auf das vorliegende Verfahren nicht übertragbar.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2012 - 11 B 1187/11

    Entscheidung einer Rechtsstreitigkeit bzgl. des Vergabeverfahrens zum Abschluss

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.02.2016 - 7 OB 13/16
    Für das Verfahren nach § 46 EnWG ist eine Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte - nach § 102 EnWG - begründet (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.02.2012 - 11 B 1187/11 -, juris; OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 29.01.2015 - 2 W 67/14 -, juris).
  • VG Münster, 02.10.2009 - 1 K 2144/08

    Gerichtliche Durchsetzbarkeit einer Informationsgewährung nach dem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.02.2016 - 7 OB 13/16
    Aus diesem Grund sind auch die von der Beklagten zitierten Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Münster (Urteil vom 02.10.2009 - 1 K 2144/08 -, juris), des Verwaltungsgerichts Stuttgart (Urteil vom 17.05.2011 - 13 K 3505/09 -, juris) sowie des Verwaltungsgerichts Potsdam (Urteil vom 13.09.2013 - 9 K 2144/11 -, juris; Urteil vom 20.09.2013 - 9 K 2158/12 -, juris) auf das vorliegende Verfahren nicht übertragbar.
  • VG Potsdam, 13.09.2013 - 9 K 2144/11
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.02.2016 - 7 OB 13/16
    Aus diesem Grund sind auch die von der Beklagten zitierten Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Münster (Urteil vom 02.10.2009 - 1 K 2144/08 -, juris), des Verwaltungsgerichts Stuttgart (Urteil vom 17.05.2011 - 13 K 3505/09 -, juris) sowie des Verwaltungsgerichts Potsdam (Urteil vom 13.09.2013 - 9 K 2144/11 -, juris; Urteil vom 20.09.2013 - 9 K 2158/12 -, juris) auf das vorliegende Verfahren nicht übertragbar.
  • BSG, 21.07.2014 - B 14 SF 1/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit des Sozialrechtswegs -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.02.2016 - 7 OB 13/16
    Das gefundene Ergebnis steht schließlich im Einklang mit der Rechtsprechung und Dogmatik des Bundessozialgerichts zu der Frage des Rechtswegs bei der Erteilung eines Hausverbots durch den Grundsicherungsträger (vgl. Beschluss vom 21.07.2014 - B 14 SF 1/14 R -, juris; Beschluss vom 01.04.2009 - B 14 SF 1/08 R -, juris).
  • BSG, 01.04.2009 - B 14 SF 1/08 R

    Rechtsweg zur Sozialgerichtsbarkeit bei Streit über ein Hausverbot eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.02.2016 - 7 OB 13/16
    Das gefundene Ergebnis steht schließlich im Einklang mit der Rechtsprechung und Dogmatik des Bundessozialgerichts zu der Frage des Rechtswegs bei der Erteilung eines Hausverbots durch den Grundsicherungsträger (vgl. Beschluss vom 21.07.2014 - B 14 SF 1/14 R -, juris; Beschluss vom 01.04.2009 - B 14 SF 1/08 R -, juris).
  • BGH, 27.11.2013 - III ZB 59/13

    Rechtswegeröffnung: Verweigerung der Einsicht in BAFin-Akten und des

  • VG München, 02.02.2017 - M 24 K 16.3633

    Rechtsweg für Anspruch auf Akteneinsicht im Konzessionsverfahren

    Die vorliegend einschlägige Bestimmung des § 102 EnWG ist eine abdrängende Sonderzuweisung im Sinne des § 40 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 VwGO (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 16.2.2016 - 7 OB 13/16 - juris Leitsatz, Rn. 4 mit Bezugnahme auf BGH, B.v. 27.11.2013 - III ZB 59/13 - juris Ls. 1, Rn 12).

    Eine für Letzteres geltende Rechtswegzuweisung (§ 102 EnWG) ist daher auch auf die Geltendmachung des Akteneinsichtsrechts zu erstrecken (vgl. BVerwG, B.v. 21.11.2016 - 10 AV 1/16 - juris; vorausgehend OVG Lüneburg, B.v. 16.2.2016 - 7 OB 13/16 - juris Leitsatz, Rn.3, 4).

    Die vom Gesetzgeber hiernach gewollte Vereinheitlichung der Rechtsprechung zum EnWG steht daher einer zu engen Auslegung des § 102 EnWG, etwa dass sich der geltend gemachte Anspruch als solcher unmittelbar aus dem EnWG ergeben müsste, entgegen (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 16.2.2016 - 7 OB 13/16 - juris Leitsatz, Rn.3).

    Eine für Letzteres geltende Rechtswegzuweisung ist daher auch auf die Geltendmachung des Akteneinsichtsrechts zu erstrecken (vgl. BVerwG, B.v. 21.11.2016 - 10 AV 1/16 - juris mit expliziter Abschichtung zum Auskunftsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz unter Rn. 10-12; OVG Lüneburg, B.v. 16.2.2016 - 7 OB 13/16 - juris Leitsatz, Rn. 4 mit Bezugnahme auf BGH, B.v. 27.11.2013 - III ZB 59/13 - juris Ls. 1, 2, Rn 12, 15 unter Verneinung einer rechtswegüberschreitenden Entscheidungskompetenz gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 GVG durch Abschichtung zum auf das Informationsfreiheitsgesetz gestützten Anspruch auf Informationszugang als zum Akteneinsichtsrecht auf der Grundlage des §§ 29, 13 Abs. 1 VwVfG zum dort zugrundeliegenden Fachgesetz des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes als anderem Streitgegenstand).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht